In der EÜR werden i. d. R. Zahlungen erfasst und die dabei realisierten Beträge lediglich den Umsätzen (hier einerseits Mieteinnahmen und erhaltene Nebenkostenvorauszahlungen andererseits) gebucht.
Da aber die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter nicht die tatsächlich anfallenden Nebenkosten des Jahres darstellen - diese werden erst in der Abrechnung nach Ablauf des Jahres aus den Aufwendungen ermittelt - spielt es für die EÜR keine Rolle, für welche Kostenbestandteile noch abzurechnende Vorauszahlungen geleistet wurden. Es ist also unnötig, die Zahlungseingänge auf die Kostenpositionen (Betriebskosten, Heizkosten, Kaltwasser) aufzuteilen.
Wichtig ist eher, dass man über die geforderten Beträge des einzelnen Mieters den Überblick behält. Dazu bedient man sich der Debitorenkonten.
Auf denen einerseits die monatlich vereinbarten Beträge (Miete und Vorauszahlung) eingebucht werden. Dies geschieht unabhängig von der Zahlung die der Mieter zu leisten hat! Da die geforderten Beträge i. d. R. gleichbleibend sind, bucht man diese mittels entsprechender Buchungsvorlagen unter Verwendung von Splittbuchungen bezüglich Miete und Vorauszahlung mit der Abo-Funktion.
Z. B.:
01.01.2023 "Sollstellung Miete u. NKVZ" Konto 10001 Debitor "Mieter 1", Gesamtbetrag
an Konto 8xxx, Teil-Betrag(Miete) und Konto8xxx, Teil-Betrag(NKVZ)
Beim Zahlungseingang laut Bankkonto wird der Zahlbetrag (gesamt) andererseits auf dem Mieterkonto (Debitor) gebucht. Man braucht hier nichts mehr zu splitten.
Z. B.:
03.01.2023 "Zahlungseingang Mieter 1" Konto 1800 Bank an Debitor 10001, Gesamtbetrag
Jetzt sieht man auf dem Debitorenkonto, ob es insgesamt ausgeglichen ist und auf der Sollseite stehen die Teilbeträge (wofür er hat zahlen sollen).
Es ist auch bei einer EÜR sinnvoll, nicht nur die Zahlungen zu buchen, sondern auch die Forderungen - selbst dann wenn letztere in der Auswertung der EÜR grundsätzlich nicht zum Ergebnis beitragen. Nur so lässt sich nach meiner Überzeugung eine moderne Buchhaltung mit all ihren Möglichkeiten nutzen. Allerdings muss das Prinzip der doppelten Buchhaltung, welches eben nicht mit einer Bilanzierung gleichzusetzen ist, bekannt und verstanden sein.