Umbuchen von bestehenden Anlagen

  • Guten Tag,


    ich führe über die Anlagenverwaltung diverse Beteiligungen, sowohl Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als auch Darlehen und Wandelanleihen.

    In der Anlagenverwaltung ordne ich beim Erstellen der Anlagen die Unternehmensanteile dem Konto 0850 (Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) zu, die Wandelanleihen dem Konto 0940 (Darlehen).


    Wenn sich zum Zeitpunkt X die Anleihe in Anteile umwandelt, dann müsste ich den Betrag umbuchen auf Konto 850.


    Gibt es eine Möglichkeit, das über die Anlagenverwaltung zu machen?

    Die Änderung der Einstellungen bestehender Anlagen aus vergangenen Buchungsjahren ist gesperrt (zu Recht).


    Wenn ich das mit einem manuellen Buchungssatz mache, dann stimmen die Beträge im Jahresabschluss, aber die Anlagenverwaltung ist damit nicht konsistent.

    Eine außerplanmäßige Abschreibung und Neuanlage finde ich unschön.


    Herzlichen Dank für eine Hilfestellung.

    Beste Grüße

    Heiko

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heiko,


    vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch und erkenne nicht den Vorteil, die Beteiligungen (selbst wenn diese als Anlagen gelten können) über die Anlageverwaltung zu buchen.

    Da es sich bei den Beteiligungen um nicht abnutzbare Anlagegüter handelt, kommen planmäßige Abschreibungen bei diesen nicht vor, welche sich leicht über die Anlageverwaltung (automatisiert) buchen ließen. Die möglichen außerplanmäßige Abschreibungen lassen sich zwar auch in der Anlageverwaltung einpflegen, da dies aber keinen mir erkennbaren Vorteil gegenüber manuellen Buchungen bringt, würde ich ohnehin außerhalb der Anlageverwaltung Buchen.

    Da bei Ausscheiden einer Anlage, gegen eine andere (hier: in Anteile umgewandelte Anleihe) in der Anlageverwaltung die bestehenden Einstellungen nicht ändern lassen (da führt meiner Kenntnis nach auch kein Weg drumherum) kann dies in der Anlageverwaltung nur über eine Neuanlage abgebildet werden.


    Eine außerplanmäßige Abschreibung und Neuanlage finde ich unschön.

    Ist aber meiner Ansicht nach die korrekte Darstellung der Vorgänge. Und tatsächlich finde ich es "schöner" erkennen zu können, ab wann tatsächlich Anteile statt Anleihen bestehen.


    Unberücksichtigt lasse ich mal, wie die Beteiligungen, Darlehen und Wandelanleihen nach §271 HGB jeweils zu beurteilen sind.

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