Buchhaltungsfragen "richtig" stellen

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Forenbereich dreht sich alles um Fragen, Probleme und Tipps zu Buchführung, Buchungssätzen und Sachverhalten bei Bilanzierung. Zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) steht ein separater Bereich zur Verfügung.


    Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an, um zu einem vorliegenden Sachverhalt die zutreffenden Hinweise zu geben. Um den Sachverhalt nicht erst im Verlauf von zeitraubenden Rückfragen zu klären ist es angebracht, folgendes zu beachten.

    Für Deine Fragen eröffne bitte ein neues Thema.

    Das anhängen von Fragen an andere Themen führt oft zu Verständnisproblemen. Auch ein auf den ersten Blick ähnlicher Fall kann in kleinen aber entscheidenden Details abweichend sein und zu anderen Ergebnissen führen.

    Gleiches gilt bei älteren Beiträgen. Hier können sich ehemalige Umstände geändert haben, wie z. B. gesetzliche Regelungen oder neu eingeführte Buchhaltungs-Konten, etc. An solchen Beiträgen neue Informationen anzuhängen verwirrt eher, als es hilfreich ist.

    Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen bitte gleich angeben

    Zum besseren Verständnis für die Antwortenden sind die folgenden Angaben oft notwendig, so dass es ratsam ist, sie zu Beginn zu nennen.

    Tipp: Man kann sie auch in die Signatur aufnehmen.

    Umsatzsteuerberechnung

    SOLL-Versteuerer = Berechnung nach vereinbarten Entgelten

    IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG

    Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und ggf. angewendeter Besteuerung nach der Gesamtdifferenz § 25a (4) UStG

    Verwendeter Kontenrahmen

    SKR 03

    SKR 04

    SKR 49

    Für Fragen nach grundsätzlichen Buchungsangaben (z. B. Aufwandskonto an Bank) ist dies entbehrlich, eine Angabe schadet aber nicht.

    Unternehmensform / Rechtsform

    Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, UG, AG, KGaA, eG)

    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    Personengesellschaft (z. B.: OHG, KG, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet)

    Zielführende Problembeschreibung

    Zu einer passenden/guten Antwort oder Lösung, kommst Du am schnellsten mit Rücksicht auf die antwortenden Benutzer.

    Eine Frage muss zuerst verstanden sein, ehe man darauf gescheit antworten kann. Mach es den anderen Benutzern leicht zu verstehen! Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an. Je ausführlicher Du beschreibst worum es geht und je mehr Details Du gleich bei der Frage angibst um so schneller erhältst Du die treffende Antwort, ohne dass erst langwierige Rückfragen andere Benutzer davon abhalten, sich mit Deiner Problematik zu befassen. Außerdem kommen dabei oft entscheidende Informationen zum Vorschein, die man selbst vielleicht als unwesentlich erachtet.

    Der scheinbar große Aufwand etwas genau zu schildern erspart Dir selbst das beantworten von oft mehreren Rückfragen, ist also für Dich und die anderen Mitglieder weniger Aufwand.


    Schreib- und Tippfehler sind menschlich. Eine strukturierte Darstellung hilft jedoch dem Verstehen und ein korrekter Satzbau und Rechtschreibung (inklusive Groß-/Kleinschreibung) vermeidet Missverständnisse und zeugt von dem Bemühen, sich klar auszudrücken. Und Mühe wird zumeißt belohnt.


    Die Verwendung von Fachbegriffen kann helfen, in Kürze eine Frage darzustellen. Sie deuten aber auch darauf hin, dass Du den damit beschriebenen Sachverhalt genau kennst. Bist Du nicht ganz sicher, beschreibe besser in eigenen Worten, was Du darstellen willst. Andernfalls erhältst Du vielleicht Antworten, die einen ganz anderen Sachverhalt unterstellen, als den der bei Dir tatsächlich vorliegt.

    Verwendete Konten in Fragen und Beispielen

    Wenn bestimmte Konten (und damit auch deren Funktion) genannt werden sind diese durch das Verwenden von Kontennummern in Verbindung mit dem (aktuellen!) Kontenrahmen eindeutig bezeichnet. Um es Antwortenden zu erleichtern, die vielleicht nicht jede Kontonummer zu allen Kontenrahmen im Kopf haben, hilft es ungemein, wenn die Kontenbezeichnung im Beitrag (zumindest bei erster Nennung der Kontonummer) mit angegeben werden.

    Beispiel bei angegebenem SKR 04: Konto 4610 "Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 7 % / 5 % USt"

    So können auch Benutzer mit der Frage etwas anfangen ohne erst nachschlagen zu müssen, weil sie nicht mit SKR 04 arbeiten, bzw. gerade dieses Konto vielleicht nicht benötigen.

    Bearbeiten von Beiträgen

    Eigene Beiträge zu bearbeiten ist sinnvoll, wenn darin Fehler korrigiert werden sollen, die einem direkt nach dem Absenden auffallen. Spätere Änderungen sind zwar im Forum (noch) zulässig, erschweren aber den Zusammenhang mit weiteren Beiträgen zu erkennen, insbesondere, wenn bereits weitere Beiträge geschrieben wurden.

    Wurden noch keine Beiträge (Antworten) gegeben, sollten bei nachträglichen Korrekturen, entsprechende Bemerkungen hinterlegt werden. Besser noch ist die Korrektur (ganz im Sinne eines Buchhalters) durch Streichung der vorherigen Darstellung entsprechende Markierung nachvollziehbar zu gestalten.

    Wurden bereits Beiträge erfasst, sollten Korrekturen besser in einem neuen eigenem Beitrag erfolgen.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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