Beiträge von Taxoloop

    Wie im angepinnten Beitrag "Hier bitte nur Buchhaltungsfragen. Zu Programm-Funktionen E-Bilanz bitte entsprechende Unterforen wählen." dargestellt, geht es in dem gewählten Forenbereich um Buchhaltungsfragen. Da es bei Deiner Frage weder um eine Buchhaltungs, noch um eine Frage zu Programmfunktionen geht, verschiebe ich den Beitrag später noch zu Taxpool Forum / Sonstige Themen / Sonstige Fragen.


    Die Offenlegungspflichten (Näheres siehe Link) und die E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt (FA) per ELSTER sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Anforderungen.

    Ob neben der Übermittlung des steuerrechtlichen Abschlusses an das FA per ELSTER für Dich auch Offenlegungspflichten zum handelsrechtlichen Abschluss bestehen, welchen Umfang diese haben und wie sie erfüllt werden können, kannst Du selbst unter o. g. Link nachlesen.


    Die ELSTER-Übermittlung an das FA kann direkt aus Taxpool erfolgen. Alle Funktionen dazu stehen im Menü unter ELSTER / E-Bilanz zur Verfügung.


    Für die Offenlegung (zur Veröffentlichung oder durch Hinterlegung) stehen keine direkten Schnittstellen zur Verfügung. Jedoch kann unter o. g. Menü-Punkt eine XML-Datei ausgegeben (exportiert) werden, die für die Offenlegung verwendet werden kann.


    Export für den Bundesanzeiger:

    Erstellt eine XML-Datei mit dem Namen buaz-AktuellesDatum.xml, die auf der Webseite von ebilanzonline.de eingelesen werden kann, um die Bilanz dort zu übermitteln oder eine Offenlegung beim Bundesanzeiger zu erstellen.

    Eine Anleitung ist hier zu finden.


    Bitte beachten:

    Die Hilfe-Texte gehen auf die inzwischen unterschiedlichen Stellen zur Offenlegung (Unternehmensregister/Bundesanzeiger) nicht ein.

    Die am 1. August 2022 in Kraft getretene Neuregelung der §§ 325 ff. HGB sieht u.a. vor, dass die Rechnungslegungsunterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Gemäß Artikel 88 Absatz 2 EGHGB gilt die Neuregelung erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit früherem Beginn sind weiterhin elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.

    Bitte die Frage im passenden Forenbereich stellen. Hier unter Programm-Menü / Verwalten / Konten geht es um das Verwalten und die Einstellungen in den Konten. Wie man auf Konten bucht ist eine so allgemeine Frage, dass mir nicht klar ist, was genau Dir dabei unklar ist.

    Vielleicht schaust Du Dir die verschiedenen Buchungsmasken an, in denen unterschiedliche Vorgehensweisen möglich sind.


    Bitte auch die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

    Das Erlöskonto 8400 (Gastro 19%) ist bei der BWA und im Kontenbuch zu sehen

    Bei dem Standardkonto 8400 hast Du vermutlich nur die Bezeichnung geändert und es wurde wohl auch bebucht.


    ein von mir angelegtes Erlöskonto (8302, Erlöse Gastro 7%) zwar in den Buchungen zu sehen ist,

    Das meint, Du hast auf dem Konto auch Buchungen ausgeführt?


    Bitte beachte: Buchungen, die z. B. nur im Stapel stehen, je nach Einstellung in den Auswertungen (Kontenbuch, BWA) nicht erscheinen, z. B. wenn in den Auswertungen "Buchungen auswerten aus: JOURNAL" eingestellt ist.


    Ist da bei den Kontoeinstellungen was falsch?

    Das kann ich nicht sehen. Deine hochgeladene Datei ist leer.

    Nachtrag:

    Du kannst zwar auch die korrekten Anfangsbestände 2024 als manuelle Eröffnungsbuchungen (wie oben dargestellt) einbuchen. Ich würde aber, wenn schon die Buchungen 2023 in das Programm eingelesen werden, auch die zugehörigen Anfangsbestände dort nacherfassen und die 24er Salden automatisiert vortragen lassen. So ist wenigstens 2023 und 2024 vollständig.


    Nun noch die Bitte, eine eigene Signatur zu erstellen.

    Wir mussten nach dem missglückten Update auf 2024 taxpool ganz neu installieren.

    Von einem missglückten Update hast Du bisher nicht berichtet. Was da bei euch schief gelaufen ist und warum die Datensicherungen durch erneutes Installieren bei euch verloren gegangen sein soll kann ich nicht nachvollziehen.

    Bei einer Installation werden jedenfalls keine Datensicherungen gelöscht oder überschrieben. Und so stünden diese eigentlich auch zur Verfügung, selbst wenn darin falsche oder fehlende Buchungen stecken würden.


    Wir haben jetzt die Buchungsdaten aus 2023 so eingespielt, wie ich sie der Steuerberaterin geschickt habe. Die Buchungen sind da, allerdings stimmen die Endsalden überhaupt nicht.

    Nach dem was Du beschreibst, wurden vermutlich die Anfangsbestände (keiner weiß, seit welchem Jahr) nicht gebucht, sondern nur laufende Buchungen, welche an die StB geschickt wurden. Bevor Du mutmaßt, frage doch bitte die StB nach den Anfangsbeständen 2023 und buche die Eröffnungsbuchungen für 2023 nach. (Menü: Buchen / Eröffnungsbuchungen, dort "Eröffnungsbuchungen manuell eingeben" auswählen.)


    Jetzt müßten die Endbestände 2023 stimmen. Und auch das ließe sich mit den Endbeständen der StB überprüfen. Falls sie weiteres gebucht hat muss man das abstimmen.

    Und ab jetzt können die Anfangsbestände von Taxpool in das jeweils weitere Jahr vorgetragen werden, so auch für 2024.

    (Menü: Buchen / Eröffnungsbuchungen, dort "Eröffnungsbuchungen automatisch ermitteln" auswählen.)



    Hintergrund:

    Das Grundprinzip der Jahresbuchhaltung ist, dass die Endsalden des alten Jahres im neuen Jahr als Anfangsbestände gebucht werden und dann im neuen Jahr die laufenden Buchungen hinzu kommen, was zu den neuen Endsalden führt.

    Dieses Grundprinzip führt sich über alle Jahre hinweg.

    Dabei sind die Anfangsbestände im ersten Jahr der Buchhaltung als Eröffnungsbuchungen zu erfassen. In den weiteren Jahren kann Taxpool die Endbestände berechnen und diese im neuen Jahr als Anfangsbestände übernehmen.


    Wenn ich das Wirtschaftsjahr abschließe, übernimmt es mir ja die Bestände.

    In den Eigenschaften eines Wirtschaftsjahres oder auch unter Buchen / Aktuelles Wirtschaftsjahr / Jahr abschließen kann zwar das Wirtschaftsjahr abgeschlossen werden, das bedeutet aber nur, dass die Buchungen darin nicht mehr verändert werden können. Den Saldenvortrag muss man selbst anstoßen. Das wurde vermutlich nicht beachtet. Siehe auch die Hilfe dazu.

    Hallo niklasdada,


    aus flasch ausgestellten Rechnungen ergeben sich immer zwei Problematiken.

    1. Die Ausgangs-Rechnungen (alle) die der Empfänger erhalten hat müssen exakt mit denen übereinstimmen, die in Deinem System gespeichert sind.

    Eine nachträgliche Korrektur dieser Belege ist i. d. R. nur über Gutschrift und neue Rechnung möglich, wobei die Buchungen hieraus entsprechend dem jeweiligen Belegdatum durchaus in unterschiedliche USt-VA-Zeiträume (Monate/Quartale/Jahre) fallen können. Auch können unterschiedliche Gewinnermittlungszeiträume (EÜR-Jahre) betroffen sein.

    Da wir nicht wissen in welche Zeiträume Deine ursprünglichen (aber falschen) Rechnungen fallen und in welche Zeiträumen die Korrekturen vorgenommen werden, können zu ggf. möglichen anderen Wegen der Korrektur (evtl. Korrekturrechnungen) keine Aussagen getroffen werden.


    2. Die aus den Ausgangs-Rechnungen sich ergebenden Sachverhalte sind entsprechend der Belege zu buchen und die Buchungen hieraus ggf. (i. d. R. spätestens zur UST-VA) festzuschreiben. Die Buchungen dürfen und können also oft nicht mehr geändert oder gelöscht werden.

    In Einzelfällen ist eine Korrektur der Buchungen, bei gleichzeitig wirksamer Korrektur der Belege gegenüber dem Empfänger möglich. Doch dies hängt davon ab, ob

    a) eine wirksamer Korrektur der Belege gegenüber dem Empfänger möglich überhaupt (noch) möglich ist

    b) die Buchungen einer Änderung noch zugänglich sind oder ob das korrekte Ergebnis nur noch durch Storno- und neue Buchungen erreicht werden kann.

    Auch hierzu tappen wir im Dunkeln.


    Dein StB hat gewiss besseren Einblick in die Details und kann das richtige Raten.

    Wenn er zum Weg über Gutschrift und Neu-Rechnung geraten hat, wird er seine Gründe haben.


    ich habe leider Rechnungen mit falscher MwSt. gestellt.

    Da dies bei Dir schon früher vorgekommen ist (siehe Umbuchung von steuerfreien Umsätzen nachträglich von 8100 auf 2742 im Jahre 2022) rate ich Dir immer erst die genaue Rechnungsstellung und Umsatzsteuersachverhalte dazu mit Deinem Berater abzusprechen, bevor Du durch tatsächliche Rechnungsstellungen Tatsachen schaffst, die später nur umständlich zu korrigieren sind.

    Das wird gewiss auch Deinem StB lieber sein, als mit größerem Aufwand nachträglich zu Beraten und auch noch den Weg zu Korrekturen aufzeigen zu müssen.


    Selbstverständlich kannst Du auch hier im Forum bei solchen für Dich neuen Sachverhalten nachfragen, auch wenn wir hier die Beratung eines StB nicht ersetzen können.

    In der Online-Hilfe ist der Link zur Installation nicht mehr gültig

    Wo in der Online-Hilfe ist welcher Link nicht mehr gültig?

    Ich habe einen Download der portablen Version durchgeführt und diesen wie zuvor installiert

    Hast Du "Nach Updates suchen" aufgerufen und dort die portable Version eingestellt?

    Die Auswahl muss in dem Fenster richtig getroffen werden.

    Unter "Kontenauswahl" nicht "alle Konten" auswählen, sondern je nach Wunsch "Bereich" oder Spezielle Auswahl".

    Es genügt nicht, z. B. nur einen Kontenbereich einzutragen, aber den Schalter bei alle Konten zu belassen.

    Der Ausdruck einzelner Konten lief jahrelang reibungslos.

    Bei mir funktioniert alles ganz wie schon in den letzten Jahren, auch der Hilfe-Button im Programm. :)

    Hallo ThomasB


    nach dem was ich bis heute dazu finde, hat auch DATEV kein Standardkonto dazu erschaffen, welches die bereits aufgeführten "neue Funktion" AM 84900 beinhaltet. Siehe im Kapitel "3.2 Konten, Steuerschlüssel, Kontenfunktionen, Kontenzwecke 2023" die Tabelle. (Hier nur die ersten zwei


    Neue FunktionBezeichnung
    SteuerschlüsselUStVA KzUStE KzNeue Konten SKR03 / SKR04Neue Kontenzwecke
    AM 80900Umsatzsteuer100871578290 / 4290 Erlöse 0% 1,2) 1714 / 3264 erhaltene Anzahlungen 0% 2) 8719 / 4719 sonstige Erlösschmälerungen 0% 2)Erlöse 0% erhaltene Anzahlungen 0% sonstige Erlösschmälerungen 0%
    AM 84900Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen11087158(Keine neuen Konten)
    Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) zum Umsatzsteuersatz von 0%



    Man wird sich wohl ein eigenes Konto mit Einstellungen auch zur neuen UStE-Position 157 anlegen müssen um die Umsatzsteuererklärung für diesen Fall zu befüllen.

    Die Dokumente die z. B. einer Rechnung angehangen sind können neben Rechnungsbestandteilen (z. B. separate Abrechnungsaufstellungen) auch Werbung, Aktionsflyer und sonstige Info sein, die nicht Belegrelevant sind. Nicht jedes dieser Dokumente sollte dann einem Buchungssatz zugeordnet sein. Hier sollte wenn, dann auch eine Wahlmöglichkeit im Einzelfall bestehen.


    Das automatische Übergeben in Taxpool erstellter Rechnungen als (zusätzlicher) Beleg für die Buchungen ist zwar nicht nötig, da die Rechnungsdaten im Programm die Belegfunktion erfüllen, es wäre aber tatsächlich hilfreich, die entsprechende Rechnung direkt aus der Buchung einsehen zu können. Hierfür die PDF-Datei zu nutzen liegt nahe.

    Dem Wunsch kann man nachgehen, ich sehe jedoch die Notwendigkeit, insbesondere bei Kontoauszügen als PDF, nicht.

    Folgendes hilft vielleicht, ohne Mehrfachzuordnungen zu arbeiten bis eine Umsetzung erfolgt.


    Kontoauszüge mit mehreren sich daraus ergebenden Buchungen

    Soweit Kontoauszüge als PDF empfangen werden und dann als Buchungsbeleg bei manuellem Buchen dienen, ist ein zuordnen des PDF bei jeder einzelnen Buchung nicht nötig, wenn man aus den Buchungen bzw. deren Belegnummernvergabe auf den einmalig gespeicherten Beleg schließen kann. Hier bietet sich an, den Beleg der ersten aus ihm resultierenden Buchung zuzuordnen.

    Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das organisiert.


    Bei einem Import des Kontoauszugs (z. B. CSV-Datei) zwecks Buchungen nach den Daten der erhaltenen Datei, ist die Datei der Buchungsbeleg. Sie ist meiner Ansicht nach als Beleg aufzubewahren. Die Daten zu jeder Buchung (Zeile der Datei) sind dann ohnehin bei der Buchung hinterlegt und die Belegnummer ist Zeilenweise vergeben. Einen daneben erhaltenen Kontoauszug zusätzlich zu jeder Buchung zuzuordnen halte ich für überflüssig.


    Andere Belege mit mehreren sich daraus ergebenden Buchungen

    Soweit möglich wird man einen solchen Beleg per Splitbuchungen verarbeiten, wobei die Belegnummer über alle Buchungen des Buchungssatzes gleich bleibt. So ist zu jeder Buchung der Beleg (einmalig zugeordnet) auffindbar.

    Sollten Splitbuchungen nicht ausreichen läßt sich mit identischer Belegnummer eine weitere eigenständige Buchung (bzw. Buchungssatz) erzeugen. Auch darüber ist der einmalig zugeordnete Beleg auffindbar.


    Mir fällt im Moment keine Situation ein, bei der ein identischer Beleg mehrfach zuzuordnen nötig ist. Vielleicht hast Du ein Beispiel?


    Wenn tatsächlich mehrere Belegzuordnungen des gleichen Belegs vorgenommen werden, läuft man Gefahr, dass die Eindeutigkeit der Belegnummer aufgegeben wird. Dabei kommen dann auch Fragen nach eventueller Mehrfachnutzung einer Belegdatei auf, besonders beim Löschen dieser.

    Nach dem nun klar ist, dass Du KU bist, ändere ich mal die Überschrift, die mich auf die falsche Fährte gebracht hat. Dein Problem hat nämlich nichts mit Soll- oder Ist-Versteuerung (Begriffe zur Umsatzsteuer) zu tun.


    Kontrolliere bitte die Einstellungen, die in #7 beschrieben sind. Dies betrifft Umsätze und Aufwandsbuchungen.


    Da Du nichts dazu verrätst wie Deine Umsätze gebucht sind, hier nur zu den Eingangsrechnungen (Aufwand) "Telefon" ein Hinweis aus der Hilfe:

    Bei Ist-Versteuerung und EÜR Vorsteuer bei Kreditoren bei Rechnungseingang buchen:

    Legt bei der Einnahme-Überschussrechnung und Ist-Versteuerung fest, ob die Vorsteuer erst bei der Zahlung gebucht wird (Einstellung inaktiv).

    In Österreich können Ist-Besteuerer seit 2013 den Vorsteuerabzug i.d.R. erst bei Zahlung der Rechnung geltend machen, somit sollten österreichische Kunden diese Einstellung i.d.R. deaktivieren.


    Einstellung Aktiv: Der Aufwand wird mit dem Belegdatum der Rechnung als Aufwand an Kreditor gebucht, z.B. 3400 an 70000.

    Hinweis: Die Gewinnermittlung wird bei den Kreditoren-OP's nicht mehr korrekt geführt, da der Gewinn bereits beim Rechnungseingang gebucht wird, sodass unterjährig zwar kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden.


    Einstellung Inaktiv: Es wird mit dem Belegdatum der Rechnung zuerst an ein Verrechnungskonto gebucht, bei Zahlungsausgang werden der Aufwand und die Vorsteuer gebucht, z.B.:

    RE: 1390 an 70000.

    ZA:

    70000 an 1200

    3400 an 1390

    Hinweis für Deutschland: Die Vorsteuer muss bei evtl. offenen Kreditoren-Posten beim Jahreswechsel noch im Abschlussjahr berücksichtigt werden.


    Hinweis: Eine Änderung dieser Einstellung wirkt sich nicht automatisch auf bestehende Rechnungen aus.

    Diese können einzeln geändert werden, in dem der Schalter Buchungskriterien fixieren deaktiviert wird und dann die Rechnung mittels des Speichern-Schalters geändert wird. Danach sollte evtl. der Schalter Buchungskriterien fixieren wieder aktiviert werden.



    Hier ist ggf. auch die 10-Tageregel zu beachten.

    Richtig. Der wiederkehrende Aufwand "Telefon" (Rechnung vom 31.12.2023) gehört dann noch in 2023, auch wenn die Rechnung erst bis zum 10.01.2024 bezahlt wurde. Siehe § 11 EStG. Dies scheint bei dem Lexoffice nicht berücksichtigt zu sein.


    Auch hier kann mangels Einblick in die Umsätze nichts dazu gesegt werden, ob diese "wiederkehrende" sind.