Posts by Taxoloop

    Ob die Steuerbilanz nun größer oder kleiner (">") als die HB ist spielt keine Rolle. Entweder kommt man bei abweichenden Bilanzen mit einer Überleitung von der HB zur SB oder man hat getrennte Bilanzen.


    Die Anlagewerte müssen bei der HB stimmig sein, genau so wie die (abweichenden) Anlagewerte für die SB stimmig sein müssen.


    Ich weiß ja auch nicht, welche "Position bei den Finanzanlagen in der Handelsbilanz nicht existiert", kann also nicht nachvollziehen, welche Werte im Anlagespiegel wie anzupassen sind, damit sie zur SB passen. Noch weniger kann ich erkennen, was in der SB anders gegenüber der HB zu buchen wäre um "Buchhaltungsfragen zur E-Bilanz" (siehe Unterforum) zu klären.


    Zur Fehlernummer (Fachliche FehlerID 170185136) aus der Meldung bei Dir kann es verschiedene Ursachen geben. Sich in die Details der bei Dir betroffenen Positionen hineinzudenken fällt mir schwer, so dass ich nur Hinweise auf Hilfestellungen im Programm, der Hilfe oder im Forum geben kann. Du kannst auch über die Fehlernummer im Forum suchen, um entsprechende Beiträge zu finden, z. B. diesen.


    Bisher sieht es so aus, als hättest Du abweichende Anlagen in den beiden Bilanzen, so dass auch der jeweilige Anlagespiegel anzupassen ist, was ggf. über entsprechende Kontenzuordnungen erreicht werden kann. Wie das geht leitet die o. g. Hilfe Fehlermeldung zum Anlagespiegel und die dortigen weiteren Links an. Leider ist das Bilanzieren durch die immer komplizierteren Vorgaben bei der E-Bilanz nicht mehr so einfach und auch für gut ausgebildete Buchhalter keineswegs immer trivial.

    Welche Hinweise hast Du denn erhalten?

    Die Frage blieb unbeantwortet. Daher kann nicht erraten werden, warum auf dem neuen Rechner welche Einstellungen zu ändern sein sollen um überhaupt etwas darauf zu installieren.


    Um die Daten der bisherigen Version (auf dem alten Rechner) auf in die neu installierte Version (auf dem neuen Rechner) zu übertragen kann auf dem alten Rechner eine Datensicherung erstellt werden, die dann auf dem neuen Rechner eingespielt wird.

    Warum Du aber schon beim herunterladen "keinen Erfolg" hast, kann ich ohne weitere Angaben nicht nachvollziehen.


    Je nach bisher (auf dem alten Rechner) verwendeter Version, nämlich der "Standard" oder "Portable" läßt sich bei portabler Version einfach der gesamte Installationsordner vom alten auf den neuen Rechner kopieren. Dann sind die bisherigen Daten auch gleich mit enthalten.


    Bitte gib mehr/genauere Infos zu den vorliegenden technischen Details, z. B. auch Vollständige Versionsangaben.

    Auch ein Blick in die Links in meiner Signatur hilft Dir, schneller zu einer Lösung zu kommen:

    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

    Ich arbeite mit der portablen Bilanzversion 2019,seit Beginn konnte ich nie eine externe Datensicherung vornehmen.

    Dabei ist gerade bei der Portablen Version eine Datensicherung einfach dadurch zu erreichen, dess der Installationsordner auf ein externes Laufwerk kopiert wird.


    Vor einem halben Jahr lief

    mein alter Laptop (Windows 10,64 bit)nicht mehr hoch.

    Wenn auf dem Laufwerk des alten Laptop, ggf durch anschließen/einbauen in einen anderen Rechner, zugegriffen werden kann, läßt sich die alte Version, zu der Du die Lizenznummer hast auch jetzt noch auf den neuen Rechner übertragen. (Kopie des Installationsordners)

    Ein IT fachgeschäft installierte das Programm mit Daten auf den jetzigen neuen Laptop

    (Windows 11)später merkte ich das die Bilanzfunktion nicht mehr zur verfügung steht.

    Mit den Lizenznummern kann ich mich nicht anmelden sie werden für ungültig erklärt.

    Eventuell hat das Fachgeschäft eine falsche Version (EÜR) oder eine neuere Jahresversion installiert?


    Da Du offenbar nur eine alte Lizenz für die 2019er Jahresversion hast, kann diese auch nur auf einer Version des Jahres 2019 verwendet werden.

    Ggf. kann beim Support eine alte Version besorgt werden. Dabei sind dann aber Deine Daten nicht mehr enthalten, diese sollten also ohnehin erst gesichert werden und müssten nach neuer Installation dort importiert werden.

    Zuerst bitte beachten, dass in Taxpool per Kunden/Lieferanten (nach-) erfasste Eingangsrechnungen eines Lieferant nicht den in der Buchhaltung benötigten Beleg darstellen. Einzig die vom Lieferanten ausgestellte Rechnung (unabhängig von deren Form, z. B. Papier, PDF, E-Rechnung) ist der Beleg der evtl. zum VSt-Abzug berechtigt und welcher auch aufzubewahren ist. Ausnahme: Du erstellst im Einvernehmen mit dem Lieferanten Gutschriften für Ihn aus, mit denen Du über seine Leistungen abrechnest.


    Zwar gibt es Import-Möglichkeiten für Kunden/Lieferanten und auch für Artikel (beide müssen ja zur Rechnungserstellung angelegt sein) , für Faktura-Daten wüßte ich aber keine Möglichkeit. Ich weiß aber nicht, was mit LUA dahingehend möglich wäre.


    Aber vielleicht willst Du ja nicht Rechnungsdaten importieren, sondern die zugehörigen Buchungen aus den Daten erstellen lassen.

    Vielleicht beschreibst Du das alles mal genauer.

    Hallo Stracke,


    bitte versuche Deine Fragen in einem passenden Unterforum zu stellen.

    Hier unter Buchhaltungsfragen erwarten wir keine Fragen zur Installation.

    Siehe auch das angepinnte Thema Buchhaltungsfragen "richtig" stellen


    möchte mein Taxpool Mini jetzt auf dem neuen Rechner nutzen

    Willst Du eine vorhandene Mini-Version (mit bereits enthaltenen Daten) auf den neuen Rechner übertragen oder willst Du eine Mini-Version neu installieren?


    Der Hinweis einige Einstellungen zu ändern konnte ich nicht ausführen,

    Welche Hinweise hast Du denn erhalten?

    Danke für den Link in der Hilfe, den habe ich selbst nicht gefunden.

    Die dortige Info könnte man auch direkt in die Hilfe bei Anlagen verwalten zum Punkt "Bemessung ändern:" einfügen.

    Dort sollte der Hinweis "Die Änderung der Bemessung sollte nur für die Sonder-Afa eingesetzt werden." entfallen oder etwa wie folgt ergänzt werden.


    "Die Änderung der Bemessung sollte nur für die Sonder-Afa oder bei Änderung der RND eingesetzt werden."


    Ein Hinweis darauf, wie die RND auch für Anlagen deren Anschaffungsdatum (AfA-Beginn) nicht im Januar eines Jahres liegt halte ich für angebracht.

    Die neue RND ermittelt sich aus

    Neue Nutzungsdauer in Monaten abzüglich bisher abgeschriebene Monate.


    Beispiele


    Abschreibungsbeginn im Januar

    Bisher ND 120 Monate

    Anschaffung und Abschreibung ab 01.01.2022

    Neue ND 60 Monate ab 01.01.2024

    Bisher abgeschrieben 24 Monate (Januar 2022 bis Dezember 2023)

    Neue Restnutzungsdauer = 60 Monate abzüglich 24 Monate = 36 Monate


    Abschreibungsbeginn unterjährig

    Bisher ND 120 Monate

    Anschaffung und Abschreibung ab 01.05.2022

    Neue ND 60 Monate ab 01.01.2024

    Bisher abgeschrieben 20 Monate (Mai 2022 bis Dezember 2023)

    Neue Restnutzungsdauer = 60 Monate abzüglich 20 Monate = 40 Monate

    hab im Forum gesucht und nur die gleiche Frage unbentwortet gefunden.

    Meinst Du diese Antwort?

    Für das aktuelle Wirtschaftsjahr wurde kein Formular gefunden

    Bitte wählen Sie ein anderes Jahr aus.

    Die Meldung bezieht sich wohl auf die Umsatzsteuererklärung oder?



    Jahr 24 ist abgeschlossen

    EÜR als PDF etc funktioniert

    aber ...

    die Jahre ab 2017 bis 2023 sind vorhanden..... 2024 nicht

    Was soll den nun stimmen?


    wähle ich 23 wird die Anlage EÜR generiert und funktioniert mit dem Werten von 24

    Wenn Du 2023 auswählst kann es nicht sein, dass die EÜR 2023 die Werte von 2024 darin berücksichtigt werden.

    Es ist mir nicht ersichtlich was genau Du machen willst und wiso Du zwar eine EÜR für 2024 ausgeben kannst, wärend das Jahr 2024 nicht vorhanden sein soll.

    noch kein Update auf Version 25 gemacht

    Die Formulare zur Übertragung an das Finanzamt sind regelmäßig erst in der neuen Jahresversion enthalten. Wenn also die USt-Erklärung für 2024 im Jahr 2025 übertragen werden soll, ist auch die neue Version nötig, in der die neuen ELSTER-Versionen enthalten sind.


    Für evtl. weitere Fragen bitte das entsprechende Unter-Forum wählen und die Hinweise in meiner Signatur beachten.

    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und eine eigene Signatur erstellen.

    Ich verschiebe mal zum entsprechenden Untermenü

    Programm-Menü / Elster / Umsatzsteuererklärung

    Dort finden sich auch die passenden Hilfeseiten, in denen beschrieben ist:


    Vorgehensweise:

    1) Nachdem alle Einstellungen (siehe Punkt Dialogeinstellungen weiter unten) getroffen wurden, sollte zuerst die Kontrollausgabe erstellt werden, diese enthält eine komplette Liste aller Buchungen, die zu der Berechnung der einzelnen Kennzahlen im Formular führen.

    Kontrollieren Sie die Zuweisungen an die Kennzahlen.

    Um die Kennzahlen des Originalformulars besser nachvollziehen zu können, empfiehlt es sich, sich dieses mit dem Schalter BMF-Formular zu laden....

    zum Jahresende 2024 habe ich die Salden dann auf das Übertragskonto 1700 gebucht. Dort steht der Saldo.

    Wozu soll das gut sein?


    Hintergrund:

    Bei der USt-Erklärung werden

    a) die Umsätze der jeweiligen Erlöskonten herangezogen um die daraus resultierende Steuer im Formular zu berechnen. Die USt-Konten werden dazu nicht herangezogen.

    b) die Vorsteuer direkt aus den Salden der Vorsteuerkonten ins Formular übernommen. Die sind jetzt aber bei Dir leer.

    Hab ich das so richtig gemacht?

    Das kann man nicht nachvollziehen.

    Wenn die bisher geplante Nutzungsdauer (bisher 120 Monate) auf 60 Monate festgelegt werden soll, dann ist zu berücksichtigen, wieviele Monate die Maschine bis zur Änderung der Restnutzungsdauer (RND) bereits abgeschrieben wurde.

    Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.

    Es hängt also davon ab, in welchem Monat im Jahre 2022 die Maschine angeschafft wurde um jetzt eine neue RND zu bestimmen. Dazu fehlt die Info.


    Im Grunde ist der aktuelle Buchwert auf die (unbekannte) Anzahl der verbleibenden Abschreibungsmonate zu verteilen.

    Der von Dir ermittelte Prozentsatz der Jährlichen Abschreibung (33,33 %) würde bei verbleibenden 36 Monaten RND gelten, das würde bedeuten, die Maschine wurde ab Januar 2022 abgeschrieben.

    Der PKW ist zwar kein variables Kapital, aber seinem Wert auf der linken Seite (Aktiva) der Bilanz zeigt, in welchen Aktivposten das Kapital der Firma steckt.

    Links steht die Mittelverwendung.


    320 an 9000 ( Pkw an Saldovorträge Sachkonten)

    Passt also.


    Nun muß dem noch ein Wert in gleicher Höhe auf der rechten Seite (Passiva) der Bilanz gegenüberstehen, der wiederum zeigt, woher das Kapital der Firma stammt.

    Rechts steht die Mittelherkunft.

    Wenn der PKW nicht gerade finanziert ist und es stünde also ein Darlehen rechts in der Bilanz, dann ist er Eigenkapital der Firma. Das Eigenkapital kann durchaus variabel sein.


    Da Du keine Signatur angelegt hast (bitte nachhohlen, siehe meine Signatur) gehe ich davon aus, Du bist Einzelunternehmer.

    9000 an 880 ( Saldovorträge Sachkonten an Variables Kapital)

    Dann passt dann schon.

    Die Lizenznummer wird bei festgestelltem Zahlungseingang erstellt.

    Wenn gestern überwiesen wurde wird der Zahlungseingang gewiss erst heute im laufe des Tages festzustellen sein.

    Die Buchungen können in der nicht weiter lizenzierten Version erfolgen, nur dürfte die Übertragung der Bilanz ggf. nicht funktionieren. Siehe grau hinterlegte Bereiche in der Übersicht zum Funktionsumfang.

    Da aber die neue Lizenz bereits bestellt sein soll und wohl auch bezahlt wurde wird der Lizenzschlüssel ja umgehend eintreffen, so dass dann alles wieder funktioniert.


    Ich habe neue Taxpool-Buchhalter Version installiert, weil es vom Programm vorgeschlagen wurde.

    Bitte immer auch die Hinweise im Programm lesen! Vor dem Update auf die neue Version wird darauf hingewiesen, dass eventuell ein neuer Lizenzschlüssel benötigt wird.

    Dass es sich um Auslagen handelt, die umsatzsteuerlich durchlaufende Posten beinhalten, ist gesichert.

    Wenn der Fehler mit dem Text behoben ist (bis dahin erscheint sonst auch hier der KU-Text) könnte man für echte Auslagen (i. S. durchlaufender Posten gem. § 10 (1) UStG) einen Artikel für "Auslagen (keine durch uns/mich erbrachte Leistung)" mit Erlöskonto 1590 "Durchlaufende Posten" anlegen. Dieser würde in der Rechnung das korrekte Konto ansprechen und den Auslage-Betrag in den OP einbringen, so wie es zuvor mit dem Konto 8950 gedacht war.


    Der falsche Text kann aber auch jetzt schon "überschrieben" werden, in dem in der Kunden- und Lieferantenverwaltung im Register Vorgaben eine der Benutzerdefinierten Texte verwendet wird.

    Konto: 1590;

    Text: "Auslagen i. S. §10 (1) UStG (durchlaufende Posten) beinhalten keine durch uns erbrachte Leistung."


    So wird auch trotz der Position innerhalb der Rechnung zumindest deutlich, dass hier nicht über eine erbrachte Leistung abgerechnet wird.

    Ob das in jedem Fall Einwandfrei ist, mag ich nicht beurteilen. Z. B. für Rechtsanwälte gelten Rechnungsvorgaben auch nach RVG, wobei dort unter Auslagen anders unterschieden wird, dort sind dies auch Leistungen, die der RA in eigenem Namen erhalten und bezahlt hat und nun als Leistung (weiter) berechnet.


    Es gilt, was auch in meiner Signatur steht: Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers.


    Nachtrag:

    Das Überschreiben des Textes sollte bei Nutzung des Benutzerdefinierten Textes auch für 8950 gehen. Ob ein solcher Eintrag zum Konto aber ohne Texteintrag den falschen Text unterdrückt habe ich aber nicht mehr probiert, weil das Konto wohl ohnehin falsch wäre.