Bei Deinen Fragen geht es um zwei getrennt zu betrachtende Buchungssätze, die sich aus dem Sachverhalt des Verkaufs eines Anlagegutes mit Buchgewinn ergeben. Um Varianten der Buchungen bei unterschiedlichen Details des Vorgehens (mit/ohne Rechnung, Rechnung in Taxpool oder außerhalb, etc.) und unter Berücksichtigung von unterschiedlich anwendbaren oder nicht verwendeten Programmautomatiken zu verstehen müssen die einzelnen Schritte bedacht werden und die geeignete Kombination gewählt werden.
Da Du keine Rechnung zu stellen hast, ist das oben beschriebene Vorgehen für Deinen Fall die Lösung.
Deine Nachfragen zu abweichenden Situationen hier weiter zu beantworten hieße, ein Lehrbuch zu schreiben, in dem alle Beispiele mit allen Schritten aufzuführen. Was so ein Buch wert ist, ist inzwischen deutlich geworden. 
Ich will eine Hilfe zur Selbsthilfe versuchen:
Die zwei getrennten Buchungssätze sind
- das Ausbuchen des Restwertes des Anlagegutes, so dass auch die Anlageverwaltung diese Anlage als ausgeschieden darstellt.
- das Buchen des Ertrags aus dem Verkauf, wobei kein Konto Umsatzerlös sondern ein sonstiger Erlös zu buchen ist und ein Verrechnungskonto anzugeben ist, welches i. d. R. ein Finanzkonto (Kasse, Bank,...) ist.
In Taxpool werden beide Buchungen bei Nutzung der Anlagenverwaltung automatisch und korrekt erledigt. Die Buchungen landen im Buchungsstapel, wo sie geändert, bzw. gelöscht werden können. Daneben wird das Anlageverzeichnis korrekt geführt.
Will man davon abweichen (z. B. den Erlös über ein Debitorenkonto buchen) muss man dies berücksichtigen (ggf. ein passendes Verrechnungskonto in der Anlageverwaltung angeben). Alternativ könnte auch eine Rechnung in Taxpool fakturiert werden, mit entsprechend angepasstem Erlöskonto und Nutzung der daraus automatisch erstellten Buchung.
Wie auch immer man sich entscheidet müssen ggf. Buchungen die automatisch (aber im Stapel) erzeugt werden ggf. geändert oder gelöscht werden.
Von alle dem ist aber das Buchen des Erinnerungswertes nicht betroffen, so dass man diese Buchung (1.) grundsätzlich in der Anlageverwaltung erzeugen lässt. In die Verlegenheit, die Anlageverwaltung bekäme davon nichts mit, kommt man dann auch nicht.
Ich verstehe das Interesse daran, alles (Buchhaltung und die jeweilige Umsetzung in Taxpool) verstehen zu wollen und heiße es auch gut. Das dazu erforderliche Buchhaltungswissen ist schon für einen klar begrenzten Fall oft kaum in einem Forumbeitrag zu vermitteln. Dies auch für unterschiedliche Fälle zu bieten sprengt die Möglichkeiten des Forums.
Um sich aber selbst mit den Möglichkeiten des Programms vertraut zu machen bietet die Hilfe entscheidende Hinweise, etwa was die automatischen Buchungen der Anlageverwaltung und deren Funktionsweise betrifft. Dabei wird in den dort weiter verzweigten Unterseiten (dringend empfohlen sie zu lesen) und teils verlinkten Hilfeseiten auch auf unterschiedliche Möglichkeiten eingegangen. Empfehlenswert ist, sich in der gewünschten Tiefe mit dem Thema in der Hilfe zu befassen, damit hier nicht aufgeschrieben werden muss, was dort schon steht.