Posts by Taxoloop

    Hallo hhtaxler,


    bitte nicht an andere Beiträge anhängen. Deine Problembeschreibungen stimmen mit denen im vorhandenen Beitrag nicht überein.

    Das hindert, den Überblick zu behalten wessen Problem noch nicht erledigt ist. Und Deins ist ein ganz anderes Problem als in diesem Thread.

    Siehe auch die Links in meiner Signatur.


    1. Für Deine Fragen eröffne bitte ein neues Thema

    Das anhängen von Fragen an andere Themen führt oft zu Verständnisproblemen. Auch ein auf den ersten Blick ähnlicher Fall kann in kleinen aber entscheidenden Details abweichend sein und zu anderen Ergebnissen führen.

    Deinen Beitrag hier im Thread kann ich dann löschen, wie auch meinen.


    2. Hilfreich dürfte - wie immer in solchen Fällen - sein, wenn Du "Vollständige Versionsangaben und Datenpfade" angibst und bitte auch, mit welcher Windows-Version Du arbeitest.

    Hierzu vielleicht noch ein Hinweis.

    Mit der Bilanz-Version können Bilanzen aber auch EÜRs bearbeitet werden.

    Wenn also noch nicht klar ist, was ansteht, ist man mit der Bilanz-Version auf der sicheren Seite, kann sich in alle Bereiche einarbeiten und schließlich jede Gewinnermittlung buchen.

    Um das Programm kennenzulernen ist eine Lizenz nicht nötig. In der Miniversion (dauerhaft kostenlos) kannst Du schon vieles durchprobieren. Das solltest Du auf jeden Fall zuerst nutzen. Solltest Du bereits mit echt Daten arbeiten, können diese auf eine EÜR- oder Bilanz-Version übernommen werden.


    Wenn Du Dich mit der Miniversion vertraut gemacht hast kannst Du die EÜR- oder die Bilanz-Version herunterladen und installieren. Diese sind 14 Tage lang ohne Einschränkungen nutzbar, also weitere 14 Tage zum Kennenlernen. Erst dann wäre eine Lizenz nötig. Dann dürftest Du auch wissen, welche Buchhaltung Du zu erledigen hast. Durch die dann folgende Lizenzierung auf eine der Versionen, bleiben die bereits eingegebenen Daten erhalten.

    Kommt irgendwo in der Buchhaltung jahresübergreifend ein Dateiname zweimal vor, wird der erste Beleg unter Umständen überschrieben, es sei denn ich nutze als Dateinamen eine willkürlich vergebene eindeutige Kennzeichnung.

    Die Dateinamenvergabe von Taxpool bietet ausreichende Möglichkeiten (siehe: Dokumente zuordnen) einen doppelten Dateinamen zu verhindern. Die Vergabe mit "Belegnummer" welche ohnehin eindeutig sein sollte kann mit Datum und Zähler erweitert werden. Mit "Fortlaufend" wird ein nicht willkürlicher Zähler angebracht, ebenso wie "GUID" erinen nicht willkürlichen und eindeutigen Namen vergibt.


    Selbst wenn etwa bei Einstellung "nicht umbenennen" eine Datei gleichen Namens hinterlegt werden soll, erfolgt ein klarer Hinweis:


    Vielleicht sollte für solche Fälle optional angeboten werden, die Datei doch unter einem anderen Namen abzulegen oder einen vom Programm vorzugebenden Zähler anzubringen.

    Ich gehe aber davon aus, dass der Anwender sich seiner Einstellung "nicht umbenennen" bewusst ist und im Vorfeld sichergestellt hat, dass die zu verknüpfenden (ggf. in den Dokumenteordner zu kopierenden) Dateien unterschiedliche Namen haben.


    Dann werde ich das DMS wohl einfach mal nebenher laufen lassen,...

    Nimm Dir nicht zu viel vor. Sich in Buchhaltung einzulesen, sich zugleich den Umgang mit Funktionen in Taxpool anzueignen und dabei das DMS auszuprobieren könnte mehr verwirren als sich auf das für Dich wirklich wesentliche zu konzentrieren.

    Zum Verständnis der verschiedenen Bereiche in der Buchführung (Erste Grundlagen dazu bei Wikipedia) gehören auch die Nebenbücher (hier die Debitoren-/Kreditorenbuchführung) diese werden auch in Taxpool grundsetzlich getrennt erfasst (Kunden-/Lieferantenverwaltung). Eine Belegerstellung für Ausgangsrechnungen (Faktura) ist für Eingangsrechnungen normalerweise nicht nötig, denn der Beleg wird i. d. R. vom Lieferanten erstellt, nicht vom Leistungsempfänger. (Auf Gutschriftsabrechnungen gehe ich hier nicht weiter ein.)


    Das Nachstellen auch von Eingangsrechnungen wird in Taxpool aus verschiedenen Gründen ermöglicht. Einer davon ist, dass Taxpool aus korrekt (nach-) erfassten Eingangsrechnungen dann auch korrekte Buchungen erzeugt werden können, was es Buchhaltungslaien ermöglicht, die richtigen Buchungen erstellen zu lassen ohne sie selbst genau zu verstehen.

    Da die Buchungen aus den Angaben zu der Rechnung (und weiterer Einstellungen) ermittelt werden, ist es bei Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen erforderlich, dass die Rechnung dann auch die unterschiedlichen Werte enthält. Diese lassen sich nur über "Neuer Auftrag/Sammelrechnung" erfassen.


    Bevor Du aber wegen einzelner solcher Vorgänge, nur um auf Grundlage korrekter (!) Angaben zum Kreditor und der Rechnungspositionen Buchungen erstellst hast Du viel schneller den ohnehin bereits vorliegenden Beleg verbucht. Deine Splitbuchung zeigt das und sie ist auch korrekt.


    Da Deiner Splitbuchung nur der originale Buchungsbeleg zu Grunde liegt (die ggf. nachgestellte Eingangsrechnung in Taxpool ersetzt den Beleg des Lieferanten nicht) hinterlegst Du bei Deiner Splittbuchung den originalen Beleg. In der Kunden-/Lieferantenverwaltung hinterlegte Dokumente spielen für die händisch erstellte Buchung keine Rolle. Umgekehrt werden händich erstellte Buchungen (und dort hinterlegte Belege) nicht an die Faktura übergeben.


    Seit Einführung "Neuer OP-Ausgleich" sind für die OP-Verwaltung neue Funktionen zur Verwaltung der OPs in der Hauptbuchungsmaske bereit gestellt, welche auch händisch erstellte Buchungen berücksichtigt. Bitte dazu die Hile benutzen und die dort gegebenen Unterpunkte ausklappen. Es findet sich unter anderem "Mahnbriefe erstellen/Rechnungen drucken/Offene Posten drucken".

    die Beta-Tester stehen bereits fest und wurden informiert.

    Die Tester stehen also schon fest.


    Für die Programmentwicklung ist es wohl auch wichtig, dass Tester erkennen können, wenn im Programm etwas falsch läuft. Dazu bedarf es eines gewissen Hintergrundwissen zur Buchhaltung. Auch die Linux-Version wird (hoffentlich) ein Buchhaltungsprogramm und weniger ein Lernprogramm um sich in Buchhaltung erst "reinzufuchsen".

    Dazu gibt es bereits einige Beiträge. Mit der Suche im Forum findet man sie. Suchbegriff "Kontostand".


    1. Entweder hast Du unter Verwalten / Einstellungen im Reiter Verschiedenes die Einstellungen unpassend vorgenommen. Mit dem Hilfe-Button dort im Programm findest Du Hinweise zu den Einstellungen.


    2. Die Einstellungen zum Kontenbuch können einen anderen Datumsbereich, andere Stapel/Journal-Einstellung etc. betreffen.


    3. Eröffnungsbuchungen wurden ggf. nicht gebucht oder vom Programm ermittelt.

    Dann nehme ich einfach die Automatik aus der Anlagenverwaltung und bin fertig.

    Wenn Du "Verkauf" benutzt wird doch alles notwendige gebucht.

    Weder in der Onlinehilfe noch in der ausführlichen Anleitung steht, wie ein Anlagenverkauf einzutragen ist, wenn der Verkaufserlös über die Fakturaverwaltung gebucht wird.

    Das ist doch auch in aller Regel und auch in Deinem Fall nicht nötig.

    Hallo Rotkehlchen,


    das DMS in Taxpool hat - wie andere DMS auch - seinen Nutzen in Konstellationen, bei denen über in Taxpool bereits gegebene Funktionen hinaus weitere Aufgaben erledigt werden sollen. So könnten im DMS auch weitere Dateien damit verwaltet werden, die nicht etwa als Buchungsbeleg bereits mit Taxpool verwaltet werden.

    Meiner Ansicht nach ist das DMS für die grundlegenden Buchhaltungsaufgaben nicht nötig, insbesondere nicht wenn nur alleine an der Buchhaltung und ggf. auch nur für einen Mandant (Firma) gearbeitet wird.

    Das mögliche erweiterte Dokumentenmanagement bezüglich Archivierung, Zeitstempel, Suchmöglichkeiten, etc. bietet vor allem dort einen Nutzen, wo eine andere Dateiablage nach selbst organisierten Strukturen nur mit hohem Aufwand zu realisieren ist oder wo erweiterte Anforderungen (z. B. nach GoBD) darüber erfüllt werden sollen.


    Wo das nicht ansteht und wo nicht auch der Umgang mit einem DMS und seiner Datenbank dem Anwender geläufig ist halte ich seinen Einsatz für wenig hilfreich.

    Es bleibt aber abzusehen, da Taxpool im Grunde ohnehin eine interne Datenbank führt, dass die derzeit doppelte Datenhaltung künftig aufgegeben wird, wann auch immer dies sein mag. Mit weiteren technischen Details kann ich nicht dienen - ich setze das DMS auch nicht ein.

    Bei Deinen Fragen geht es um zwei getrennt zu betrachtende Buchungssätze, die sich aus dem Sachverhalt des Verkaufs eines Anlagegutes mit Buchgewinn ergeben. Um Varianten der Buchungen bei unterschiedlichen Details des Vorgehens (mit/ohne Rechnung, Rechnung in Taxpool oder außerhalb, etc.) und unter Berücksichtigung von unterschiedlich anwendbaren oder nicht verwendeten Programmautomatiken zu verstehen müssen die einzelnen Schritte bedacht werden und die geeignete Kombination gewählt werden.


    Da Du keine Rechnung zu stellen hast, ist das oben beschriebene Vorgehen für Deinen Fall die Lösung.


    Deine Nachfragen zu abweichenden Situationen hier weiter zu beantworten hieße, ein Lehrbuch zu schreiben, in dem alle Beispiele mit allen Schritten aufzuführen. Was so ein Buch wert ist, ist inzwischen deutlich geworden. :)


    Ich will eine Hilfe zur Selbsthilfe versuchen:


    Die zwei getrennten Buchungssätze sind

    1. das Ausbuchen des Restwertes des Anlagegutes, so dass auch die Anlageverwaltung diese Anlage als ausgeschieden darstellt.
    2. das Buchen des Ertrags aus dem Verkauf, wobei kein Konto Umsatzerlös sondern ein sonstiger Erlös zu buchen ist und ein Verrechnungskonto anzugeben ist, welches i. d. R. ein Finanzkonto (Kasse, Bank,...) ist.

    In Taxpool werden beide Buchungen bei Nutzung der Anlagenverwaltung automatisch und korrekt erledigt. Die Buchungen landen im Buchungsstapel, wo sie geändert, bzw. gelöscht werden können. Daneben wird das Anlageverzeichnis korrekt geführt.


    Will man davon abweichen (z. B. den Erlös über ein Debitorenkonto buchen) muss man dies berücksichtigen (ggf. ein passendes Verrechnungskonto in der Anlageverwaltung angeben). Alternativ könnte auch eine Rechnung in Taxpool fakturiert werden, mit entsprechend angepasstem Erlöskonto und Nutzung der daraus automatisch erstellten Buchung.

    Wie auch immer man sich entscheidet müssen ggf. Buchungen die automatisch (aber im Stapel) erzeugt werden ggf. geändert oder gelöscht werden.


    Von alle dem ist aber das Buchen des Erinnerungswertes nicht betroffen, so dass man diese Buchung (1.) grundsätzlich in der Anlageverwaltung erzeugen lässt. In die Verlegenheit, die Anlageverwaltung bekäme davon nichts mit, kommt man dann auch nicht.


    Ich verstehe das Interesse daran, alles (Buchhaltung und die jeweilige Umsetzung in Taxpool) verstehen zu wollen und heiße es auch gut. Das dazu erforderliche Buchhaltungswissen ist schon für einen klar begrenzten Fall oft kaum in einem Forumbeitrag zu vermitteln. Dies auch für unterschiedliche Fälle zu bieten sprengt die Möglichkeiten des Forums.

    Um sich aber selbst mit den Möglichkeiten des Programms vertraut zu machen bietet die Hilfe entscheidende Hinweise, etwa was die automatischen Buchungen der Anlageverwaltung und deren Funktionsweise betrifft. Dabei wird in den dort weiter verzweigten Unterseiten (dringend empfohlen sie zu lesen) und teils verlinkten Hilfeseiten auch auf unterschiedliche Möglichkeiten eingegangen. Empfehlenswert ist, sich in der gewünschten Tiefe mit dem Thema in der Hilfe zu befassen, damit hier nicht aufgeschrieben werden muss, was dort schon steht.

    die übliche korrekte Rechnung für USt-relevante Vorgänge

    ... gibt es nicht. Schau in den Link.

    "... ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. ..."


    Die Buchung des Restwerts von 8820 an 2315 schlagen die im Buch vor, damit "in der GuV der Gewinn aus Anlagenverkauf in einer Summe gezeigt" wird.

    Was ist das für ein schlaues Buch?

    Der dann angeblich dargestellte "Gewinn" auf 8820 ist meiner Ansicht nach eine Lüge. Das Konto zeigt laut Bezeichnung die Erlöse aus Sachanlagenverkauf zu 19 % USt. und nicht irgendwelchen "Gewinn" (Stichwort: Kontenklarheit/Kontenwahrheit). Der Erlös ist aber tatsächlich 126,05 € (netto) und nicht irgend ein Betrag nach Verrechnung.

    Außerdem würde sich durch diese Falschbuchung ein Saldo bei 8820 (Ein Automatikkonto!) ergeben, der in der USt zu einer falschen Bemessungsgrundlage führt.

    Meine Empfehlung: Wirf das Buch in den Müll.

    Meine Firma hat einen hochwertigen aber leicht defekten Bildschirm, der mit Erinnerungswert 1 € in der Anlagenliste steht.

    Dieser eine Euro wird doch bei den automatischen Buchungen über die Anlagenverwaltung durch den Verkauf korrekt als Anlagenabgang 2315 an Büroausstattung 0420 gebucht. Der Restbuchwert ist dann 0,00 €.


    Es ist Unsinn den Anlageabgang nochmals als Ertrag zu erfassen wenn doch der Ertrag bereits in Höhe des erzielten Kaufpreises (150 € inkl. Ust) gebucht ist.

    Laut meinem schlauen Buch sollte man dann außerdem noch den Erinnerungseuro 8820 an 2315 buchen

    Ich bin ziemlich sicher, dass Du da etwas missverstanden hast.


    Brauche ich nicht auch eine Rechnung für den privaten Käufer und wie erzeuge ich die? Ist in diesem Fall zwar privates Umfeld, wäre also verzichtbar, aber formal müsste es die doch allein schon wegen der USt geben oder nicht?

    Eine Verpflichtung zum Ausstellen einer Rechnung kann ich in diesem Fall nicht erkennen. Siehe UStG § 14 (2).

    Quote

    tjakoby Hat das Thema mit der Begründung „Die Lösung habe ich bereits gefunden.“ in den Papierkorb verschoben.

    Ich öffne den Beitrag wieder, damit Du die gefundene Lösung zur Info für weitere User mit gleichem Problem darstellen kannst, statt die Fragestellung zu löschen.


    Ziel des Forums ist doch, dass sich über die Fragen und Lösungen für alle User eine zusätzliche Hilfestellung für alle User ergibt. Wenn alle Fragen und Lösungen wieder verschwinden, nach dem sie dem Einzelnen "gelöst" erscheinen ist der Sinn des Forums nicht erfüllt.

    Wäre es ausreichend, dieser Innenrevision die letzte Datensicherung aus "dms-Backup" zur Verfügung zu stellen ...

    Bei der Innenrevision international agierender Vereine können unterschiedliche Standards vorliegen, nach denen gearbeitet wird. Entgegen den Prüfungen etwa bei einer Steuerprüfung wo die elektronische Auswertung der Daten grundlegend geregelt sind, kommt es hier mehr darauf an, was die Revisoren erwarten oder was sich aus deren Vorgaben (ggf. durch Vereinsvorgaben wie etwa der Satzung) ergibt.

    Allgemeingültige Aussagen lassen sich hierzu also nicht treffen.


    Hat schon jemand hier Erfahrung mit einer derartigen Verfahrensweise?

    Mit der Weitergabe von Datenbank-Backups habe ich mich bisher nicht befasst. Backups nutze ich nur um eigene Sicherungen vorzuhalten.

    Meine Frage an die Runde hier betrifft vor allem die Bedienung: In der Programmbeschreibung lese ich, dass die Miniversion bspw. geeignet wäre, für einen Selbständigen die Daten zu erfassen und an ein Steuerbüro weiterzugeben.

    Dies hat mit der Weitergabe von Datenbank -Backups des DMS nicht viel gemeinsam.

    Die Miniversion eignet sich lediglich zur Erfassung, weniger zur Auswertung der Daten.

    Es handelt sich hier also um die Praktikabilität und effizientes Arbeiten im digitalen Zeitalter.

    Wäre es dann nicht geschickter, wenn die Revisoren direkten Zugriff auf die Postgres-Datenbank erhalten, statt Backups zu erstellen und zu übermitteln, die dann wieder erst eingespielt werden müssen?

    Deine Probleme mit dem vorherigen Buchhalter/StB können wir hier nicht lösen.

    Wenn sich die Buchungen des ersten Quartals nicht besorgen/einspielen lassen, müssen sie nachgebucht werden (um eine vollständige eigene Buchhaltung zu dem Jahr zu haben).

    Buchst Du nur die Summen gemäß einer SuSa ein und eine Prüfung stünde später mal an, hast Du für das erste Quartal nichts was Du ausspielen kannst. Dann müßte ohnehin der StB die geforderten Daten liefern.