Wir wäre denn die Schritt für Schritt Anleitung zu diesem Vorgehen, wenn man die "Zahlungen" im Rechnungsmodul verwendet?
Ob man Zahlungen unter Kunden/Lieferanten verarbeitet, die OPs dabei ausgleicht und die dort sich ergebenden Buchungen nutzen will oder ob Kontoauszüge eingelesen werden und die entsprechenden Arbeiten (OP-Ausgleich) beim buchen der Importierten Transaktionen erfolgen sollen, sollte zunächst an Hand der getroffenen Entscheidung für den gewünschten/notwendigen Ablauf von Faktura, Op-Verwaltung und Buchhaltung auch unter Berücksichtigung der (ggf. gesetzlichen) Vorgaben für die jeweilige Buchhaltung bestimmt werden.
Um den weiteren Weg der Zahlungsverbuchung passend zu dem vorherigen Vorgehen bei Rechnungsstellung zu beschreiben, ist es sinnvoll, die vorherigen Schritte zu kennen. Dazu müßte Dein bevorzugter Arbeitsablauf bekannt sein. Vielleicht schilderst Du den am besten in einem eigenen/neuen Thread und legst Dir eine Signatur an.
Sie scheinen ja in einer Welt zu leben, in der die Software den Arbeitsablauf vorschreibt, anstatt den etablierten Arbeitsablauf des Kunden zu unterstützen.
Bislang hat Taxpool auf Kundenwünsche zu Arbeitsabläufen immer dann reagiert, wenn der gewünschte Arbeitsablauf den etablierten Abläufen von Buchhaltungen entspricht und hieraus resultierende Arbeiten erleichtert. Das Verweisen von Buchungen zum Beleg ist in unterschiedlichen Varianten möglich, die die geforderte progressive und retrograde Prüfbarkeit gemäß GoBD ermöglichen.
Neben den teils schon beschriebenen Zuordnungsaufzeichnungen (Belegnummer verweist eindeutig auf den Beleg), welche lediglich die Beziehung zu einem Beleg (ggf. in einer selbst organisierten Belegablage und -speicherung) ausreichend darstellen, können auch Belegabbilder bzw. -dateien mit Buchungen verknüpft werden. Auch hier ist eine selbst organisierte Belegablage und deren Archivierung nötig, wenn in der Dokumentenverwaltung "Externe Dateien in den Dokumentenordner kopieren" nicht oder nicht immer verwendet wird.
Es ist etabliertes Vorgehen, dass die von der Bank erstellten Kontoauszüge (Papier oder PDF) lediglich wie dargestellt referenziert werden, da bei Speicherung der Kontoauszugsdatei (gescanntes Papier oder PDF) zu jeder Buchung innerhalb der Buchhaltung das Datenvolumen vervielfacht würde ohne damit eine Aufgabe der Buchhaltung zu erfüllen.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Beleg der mehreren Buchungen zugeordnet ist und in der Buchhaltung gespeichert wird, eindeutig Indiziert sein muss. Für den mehrfach referenzierten Kontoauszug bedeutet dies, dass er tatsächlich jeweils (i. d. R. unter eindeutigem Dateinamen) gespeichert werden würde.
Den Wunsch, zu jeder Buchung eines Kontoauszugs den Kontoauszug direkt im Programm anzeigen lassen zu können, lasse ich ja gelten. Allerdings stehen dafür - wie oben dargestellt - Möglichkeiten zur Verfügung. Bei korrekter Erfüllung der übrigen Prüfmöglichkeiten aus den GoBD und deren weiteren Anforderungen an Belege führt besagtes Vorgehen nicht zu dem sonst zu beachtenden Problem, welches sich wie folgt darstellt.
Einfach den ganzen Kontoauszug (z. B. Monatsauszug) einer oder mehreren Buchung zuzuordnen kann darüber hinwegtäuschen, dass den GoBD damit nicht genügegetan ist.
Quote from GoBD, BMF-Schreiben v. 28.11.2029, RN 73 und 74
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Die Ablage der Belege und die Zuordnung zwischen Beleg und Aufzeichnung müssen in angemessener Zeit nachprüfbar sein. So kann z. B. Beleg- oder Buchungsdatum, Kontoauszugnummer oder Name bei umfangreichem Beleganfall mangels Eindeutigkeit in der Regel kein geeignetes Zuordnungsmerkmal für den einzelnen Geschäftsvorfall sein.
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Beispiel 5:
Ein Steuerpflichtiger mit ausschließlich unbaren Geschäftsvorfällen erhält nach Abschluss eines jeden Monats von seinem Kreditinstitut einen Kontoauszug in Papierform mit vielen einzelnen Kontoblättern. Für die Zuordnung der Belege und Aufzeichnungen erfasst der Unternehmer ausschließlich die Kontoauszugsnummer. Allein anhand der Kontoauszugsnummer - ohne zusätzliche Angabe der Blattnummer und der Positionsnummer - ist eine Zuordnung von Beleg und Aufzeichnung oder Buchung in angemessener Zeit nicht nachprüfbar.
Nach bisheriger Darstellung bezieht sich der Wunsch, einen Beleg mehreren Buchungen gleichzeitig oder noch schneller/einfacher zuzuordnen insbesondere auf Kontoauszüge. Bisher erscheint mir der Wunsch mehr der Unterstützung einer in der Buchhaltung unüblichen (ggf. auch gefährlichen) Vorgehensweise zu sein.
Auch wenn ich nicht darüber entscheide welche Wünsche in dem Programm umgesetzt werden, so darf ich doch meine Befürchtung äußern, dass eine so geschaffene Möglichkeit der Mehrfach-Belegverknüpfung eher einen fragwürdigen Arbeitsablauf eines Kunden unterstützt, als die Anforderungen einer GoBD-konformen Buchhaltung.
Soweit es im Rahmen des Forum möglich ist, stehe ich gerne bereit, Arbeitsabläufe so mit den Anforderungen an Buchhaltungen in Einklang zu bringen, dass ein rationelles Arbeiten erreicht wird. Wenn dabei gewohnte Arbeitsabläufe an die teils gesetzlichen Vorgaben der Buchhaltung vorzunehmen sind dann haben diese Anpassungen jedoch Vorrang vor der Umsetzung eines individuell gewünschten Weges, ganz unabhängig davon, dass die Software bestimmte Vorhaben nicht unterstützt.