Posts by Taxoloop

    Bitte die Forenaufteilung beachten und den passenden Forenbereich benutzen.


    Bei Fragen zu Programmfunktionen bitte in den Unterforen unter Programm-Menü nachsehen. Dabei findest Du auch die entsprechenden Hilfeseiten, die passend in den Forenbereichen verlinkt sind.


    Hier, unter Taxpool Forum / Sonstige Themen / Buchhaltungsfragen / EÜR geht es um Buchungen zur EÜR, nicht um Funktionen und die Bedienung des Programms, wie auch in dem angepinnten Beitrag des Unterforums EÜR beschrieben: Buchhaltungsfragen "richtig" stellen.


    Für Deine Frage zur Programmfunktion bezüglich Verwaltung der Kundendaten bietet sich an unter Programm-Menü / Verwalten / ... nachzusehen.


    In der Hilfe zur "Kunden-/ und Lieferantenverwaltung" ist lediglich eine Lieferanschrift besprochen, die von der Rechnungsanschrift abweichen kann.

    Weitere Lieferanschriften können zu einem Kunden nicht zugeordnet/gespeichert werden.

    Quote

    Lieferanschrift:

    Lieferanschrift nutzen: Ist dieser Schalter deaktiviert, ist die Lieferanschrift gleich der Rechnungsanschrift.

    Rechnungsdaten kopieren: Kopiert die Eigenschaften der Rechnungsanschrift in die Lieferanschrift.

    Vielleicht genügt es, wenn Du in den Lieferscheinen zu den einzelnen Objekten des Kunden "Hausverwaltung" einen Text mit der Objektbezeichnung aufnimmst? So kann die HV aus der Sammel-Rechnung die einzelnen Objekte zum jeweiligen Eigentümer erkennen, für die Du gearbeitet hast.

    TaxPaul

    zu möglichen Problemen beim Import von Buchungsdaten aus anderen Programmen müßtest Du konkreter werden. Dazu solltest Du zuerst entscheiden, in welcher Art die Buchungsdaten vorliegen bzw. welchen Export Deine Kasse tatsächlich bereitstellt.

    Das DATEV-Format beinhaltet tatsächlich grundlegende Vorgaben, etwa zu den Tabellenspalten. Es kann jedoch in verschiedenen Dateiformaten vorliegen, neben ".csv" auch als ".txt".


    Da auch die kostenlose Mini-Version von Taxpool den Import der verschiedenen Buchungsdaten ermöglicht, kannst Du Dich leicht selbst dazu einarbeiten und an Hand Deiner Daten testen.


    Da inzwischen leider eine Menge Kassendaten 'nachgearbeitet' werden müssen, suche ich eine Software, die mich dabei unterstützt: also Import der Kassen CSV-Daten, Möglichkeit diese bleibend in Taxpool zu ordnen (Spalten), so dass die Daten beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.

    Eine vernünftige Zuordnung der einzelnen Felder der Kassendaten zu den entsprechenden Daten für eine Buchung kann keine Software für Dich vornehmen. Die hierfür notwendigen Entscheidungen müssen mit Sachverstand vorgenommen werden, sind dann aber für spätere weitere Importe abrufbar, so dass diese beim nächsten Import an der richtigen Stelle stehen.


    Selbstverständlich kann Taxpool mit unterschiedlichen Steuersätzen, Zahlungsarten und Zahlungsmittel tausch umgehen. Entscheidend ist, dass die Importierten Daten dies auch auswertbar beinhalten.

    Aus dem UStAE

    15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland


    (7) Nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat. Er kann sie als

    Vorsteuer auch dann abziehen, wenn sein Beauftragter (z. B. der Spediteur, der Frachtführer oder der

    Handelsvertreter) Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. In diesen Fällen ist der Abzug davon abhängig, dass

    sich der Unternehmer den betreffenden zollamtlichen Beleg oder einen zollamtlich bescheinigten Ersatzbeleg für

    den Vorsteuerabzug aushändigen lässt.


    Bitte: Die "Zielführende Problembeschreibung" lesen und den Sachverhalt genauer beschreiben.

    Bitte die Forenaufteilung beachten und den passenden Forenbereich benutzen. Bei Fragen zu Programmfunktionen bitte dort in den Unterforen nachsehen. Dabei findest Du auch die entsprechenden Hilfeseiten, die passend in den Forenbereichen verlinkt sind.


    Hier geht es um Buchungen zur EÜR, nicht um Funktionen und die Bedienung des Programms.


    Da Du im Programm hinterlegte Steuersätze ändern willst bietet sich an unter Programm-Menü / Verwalten / Steuersätze die Hilfe zu lesen, dabei auch dort weitere verlinkte Infos zu nutzen und wenn Du nicht weiter kommst, im genannten Forenbereich nachzufragen.

    Ich kann nicht nachvollziehen, ob die Angaben zur Auswahl des Datenbereichs und zur Auswahl "Stapel" oder "Journal" oder "Stapel und Journal"

    in der Buchungsmaske von den selben Einstellungen in der jeweiligen Auswertung "Buchungsliste" bzw. "Kontenliste" identisch getroffen wurden oder ob sie sich ggf. doch unterscheiden.

    Aus bisherigen Darstellungen auch der Anhänge ist das nicht erkennbar.


    Ebenfalls kann ich nicht nachvollziehen, welche Buchungen in der Buchungsliste der Buchungsmaske erscheinen und welche davon im Ausdruck "Buchungsliste" bzw. "Kontenliste" nicht erscheinen, obwohl für die Buchungsmaske die selben Einstellungen wie für den jeweiligen Ausdruck getroffen wurden.

    In der Buchungsliste und Kontenliste erscheinen aber nur Buchungen bis zum 31.05.2024.

    Dabei ist aber in der zusammenkopierten PDF "Buchungsliste nicht komplett.pdf" jedenfalls teilweise eine Buchung vom 03.06. zu sehen, welche nach dem Screenshot der Buchungsmaske eine Buchung im Stapel ist. Ob danach noch etwas folgt ist auf Grund des Ausschnitts nicht zu erkennen. Das allein sieht aber schon so ungewöhnlich aus, dass ich glaube, die Einstellungen zu Datumsbereich und Stapel oder Journal oder Stapel und Journal haben mit dem merkwürdigen Ausdruck nichts zu tun.


    Um die Ursache für ggf. nicht in den Auswertungen angezeigte Buchungen zu finden, die jedoch im Stapel oder Journal vorhanden sind und dabei die Einstellungen zu überprüfen, helfen genaue Angaben zu den jeweiligen Einstellungen und deren Ergebnis zur entsprechenden Auswertung, welche mit den vorhandenen Buchungen laut Liste der Buchungsmaske abgeglichen werden.

    Stapel- und vorläufige Buchungen sind eingestellt

    Der Stapel sind die vorläufigen Buchungen.

    Kann es sein, dass Du die Kassenbuchungen direkt im Journal gemacht hast oder nach buchen im Stapel, diesen ausgebucht hast?


    Wenn das nicht hilft, helfen Screenshots oft weiter, an denen man die tatsächlichen Einstellungen überprüfen kann.

    Manchmal sieht man an selbst vorgenommenen Einstellungen nicht den entscheidenden Punkt an, den ein Außenstehender besser erkennt. :)

    Ich habe nun eine simple Lösung gefunden:

    Im Grunde machst Du nur die oben schon erwähnten* Abgrenzungen, wenn auch etwas unkonventionell.

    Wenn es dem Sachverhalt entspricht, dass die Rechnung vom 31.12.2022 tatsächlich nicht Aufwand in 2022 darstellt und auch nach der 10-Tage-Regel nicht, dann muss der Netto-Betrag des Aufwandes (13 €) abgegrenzt werden.

    Dies wird hier deutlich, siehe z. B. im Kasten "Unterstützung in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung:", dort unter SOLL-Versteuerung.

    "Komplette Unterstützung bzgl. Versteuerungsart.

    Die Gewinnermittlung bei den Debitoren-OP's als auch bei den Kreditoren-OP's wird nicht korrekt geführt, da Einnahmen und Ausgaben bereits bei Rechnungsstellung gebucht werden, sodass unterjährig zwar normalerweise kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden."


    Es könnte einfacher sein, wie vorgeschlagen vorzugehen

    Da es sich aber ohnehin um Altjahre handelt zu denen die laufenden Buchungen und USt-VAs bereits erfolgt sind, könnte es ein einfacherer Weg sein, nicht alle Buchungen zu übernehmen, sondern nur die entsprechenden Saldenvorträge zu buchen, selbstverständlich nach dem man diese auch als korrekt verifiziert hat.

    oder eben gleich nur die Buchungen bis zum 31.12. zu importieren und für die vorliegenden, aber offenen Aufwandsrechnungen Abgrenzungen zu buchen, so dass die Vorsteuer korrekt gezogen wird.

    Langfristig werde ich mich eventuell von der vorbereitenden Buchhaltung in lexoffice verabschieden,

    Und ich dachte, dass Du nach dem betreffenden Jahresabschluss tatsächlich diese Mehrfacherfassung aufgibst. Du warst doch auch schon mal von Buchhaltungsbutler zu Taxpool gewechselt, oder irre ich mich?

    Das ist natürlich völliger Blödsinn

    Nur weil die Zusammenhänge nicht verstanden werden, von völligem Blödsinn zu reden halte ich für vermessen.


    Taxpool bedient mit der Hinterlegung von zugewiesenen Belegen zu Buchungen dem Anspruch der GoBD, eine in beide Richtungen eindeutige Referenzierung zwischen Buchung und Beleg zu ermöglichen, was schon ohne DMS gegeben ist. Wenn aber einem Beleg mehrere Buchungen zugewiesen werden, ist die Eindeutigkeit wie oben aufgezeigt ggf. nicht mehr gegeben, es sei denn es würden zusätzliche Beziehungen zu den einzelnen Transaktionen hergestellt, beispielsweise durch die zusätzliche Erfassung der jeweiligen Position auf dem Kontoauszug. Dies aber kann kaum gleichzeitig auf Knopfdruck erfolgen.

    Anders beim Einlesen/Importieren von Kontoauszugsdateien. Dabei werden mit jeder Buchung eindeutig die jeweilige Transaktions daten beigelegt und nicht der ganze Auszug.

    Es werden Ausreden gefunden, anstatt einfach offen und ehrlich zu kommunizieren, dass Sie es enzweder nicht wollen oder nicht können.

    Wie erwähnt hängt eine mögliche Umsetzung nicht von mir ab, wohl aber davon, ob eine gewünschte Funktion gleichzeitige mit den regulären Anforderungen einer ordnungsmäßigen Buchhaltung übereinstimmen oder damit kollidieren.

    Sicher werden die Entscheider berücksichtigen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Kontoauszug mehreren oder gar allen Buchungen so zuzuordnen (vielleicht über zusätzliche Verknüpfungen im DMS von dem bislang noch nicht die Rede war), dass die geforderte Eindeutigkeit nicht gefährdet ist.


    Auch wird wohl bedacht werden, ob die gewünschte Ausweitung der ohnehin gegebene Möglichkeit mehreren Buchungen den selben Beleg einzeln zuzuordnen eine Funktion wäre, die auch anderen Nutzern dienlich sein kann.

    Vielleicht melden sich ja weitere User dazu.

    Ich hatte gehofft, dass das DATEV-Format bereits Informationen über die Zahlungszuordnung aus lexoffice enthält

    Das kann in der DATEV-Datei nicht abgebildet werden.

    Wie Du siehst sind zwei unabhängige Buchungen in der Datei enthalten. Die werden einzeln verarbeitet.

    Dass der am 31.12.2022 gebuchte Aufwand in der Nr 1 doch noch kein Aufwand in 2022 darstellen soll, kann aus keiner Information der beiden Buchungssätze entnommen werden.


    Wenn es dem Sachverhalt entspricht, dass die Rechnung vom 31.12.2022 tatsächlich nicht Aufwand in 2022 darstellt und auch nach der 10-Tage-Regel nicht, dann muss der Netto-Betrag des Aufwandes (13 €) abgegrenzt werden.

    Dies wird hier deutlich, siehe z. B. im Kasten "Unterstützung in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung:", dort unter SOLL-Versteuerung.


    Ob und wie Lexoffice damit umgeht und ob Du entsprechende Umbuchungen in Lexware getätigt hast (oder intern entsprechende Korrekturen erfolgen) kann nicht gesagt werden. An den zwei Buchungen kann man das auch nicht ablesen.


    Richtig ist aber: Der Import ist nicht das Problem und auch nicht die OP-Verwaltung, sondern fehlende oder nicht übermittelte Abschlussbuchungen.

    Da gibt es eigentlich keinen direkten Beleg, falls man nicht die Bestellübersicht vor Abschluss der Bestellung ausdruckt. Nach Abschluss der Bestellung erhält man aber in der Regel eine Bestellbestätigung (Auftragsbestätigung) per Mail. Wahrscheinlich ist das mit Beleg gemeint.

    Es fällt eher in den Aufgabenbereich des Kaufmanns als des Buchhalters, den Schriftverkehr (sei er auch elektronisch geführt) zu organisieren und die geschäftlich relevanten (Hier: Vertragsabschluss) Vorgänge zu dokumentieren.

    Die Bestellung ist ein kaufmännischer Vorgang, der zumindest bei Vorkasse zusätzlich steuerlich relevant ist und damit auch einen Beleg für die Buchhaltung darstellt/darstellen kann.


    Bei einer Vorkasse haben die Beteiligten in aller Regel irgendwie einen Vertag geschlossen und auf irgendeiner Weise muss der Vorkasse-Betrag ermittelt/bekannt sein. Die Bestellbestätigung ermöglicht den Vorsteuerabzug, wenn sie im Übrigen den Anforderungen aus dem Umsatzsteuergesetz (§§ 14, 14a UStG) genügt. Davon gehe ich im Folgenden aus und nenne die Bestellbestätigung "Anzahlungsrechnung".


    An dem Tag, an dem die Anzahlungsrechnung vorliegt und die Zahlung dazu geleistet ist, ist der Vorsteuerabzug aus der Anzahlung nach § 15 (1) Nr 1 gegeben. Es wird also eine geleistete Anzahlung i. H v. 200 € gebucht und Vorsteuer gezogen. Im SKR 03 Konto 1518 "Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer" im SKR 04 gleiches Konto 1186.

    Nun besteht eine Forderung gegenüber dem Lieferanten auf Lieferung der Ware, die mit der Lieferung ausgeglichen wird. Dafür ist lediglich die gelieferte Ware welche als Wareneingang gebucht wird nötig. Ein Lieferschein wäre der Beleg, wenn man denn einen dazunehmen will. Eine Endabrechnung wie sie bei einer teilweisen Anzahlung zum Vorsteuerabzug der Restzahlung benötigt wird erübrigt sich.


    Der Lieferant hätte auf der dann folgenden Endabrechnung die Anzahlung verrechnen und nur die USt aus dem Restbetrag ausweisen dürfen. Doch das soll sein Problem sein.


    Ich sehe den Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung, wie dargestellt als gerechtfertigt.

    Daraus dass der Lieferant später eine Rechnung über einen geringeren Betrag ausstellt ist der Vorsteuerbetrag aus der Anzahlung nach meinem Verständnis nicht zu "korrigieren". Schließlich bleibt der Betrag des Entgelts (Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet,...) unverändert, woraus sich die gesetzliche Steuerschuld darstellt, welche maßgeblich für den Vorsteuerabzug bleibt.


    Eine verbindliche Aussage dazu kann hier allerdings nicht getroffen werden. Siehe auch meine Signatur.

    In Taxpool habe ich auf das Kreditorenkonto die Zahlung in Höhe von 200 € (ohne Vorsteuer) gebucht

    Die würde ich bei Vorliegen der Anzahlungsrechnung direkt umbuchen zu 1518 und die Vorsteuer ziehen.

    Bei Lieferung dann den Netto-Betrag weiter umbuchen auf 3349 "Wareneingang ohne Vorsteuerabzug".

    Ergänzung:

    Wärend Du die Ergänzung schriebst, saß ich schon an der Antwort.

    Bitte beachte die "Zielführende Problembeschreibung", dort unter Bearbeiten von Beiträgen

    Beinahe hätte ich die Ergänzung übersehen. Diese wird mir auch nicht als neuer Beitrag gemeldet.

    Es nutzt auch nichts, falls Du es bist der in den Beiträgen auf "Inhalt melden" klickt.


    Was LO bucht kann ich mir vorstellen. Wie aber LO mit den Buchungen und zusätzlichen Daten zu erhaltenen oder geleisteten Zahlungen ohne bestehende Rechnung umgeht und diese in der EÜR auswertet kann ich nicht aufklären. Ich kenne von dieser Online-Belegerfassung nur soviel, dass ich nicht damit arbeiten mag.


    Meine Fragen aus #5 sind noch nicht beantwortet.

    dass für die Unterschiede diejenigen Geschäftsvorfälle verantwortlich sind, bei denen die Zahlung im vergangenen Jahr stattgefunden hat und die Rechnung erst im neuen Jahr erstellt wurde.

    Es wird dann wohl an den unterschiedlichen Auswertemöglichkeiten der beiden Programme liegen bzw. daran, dass in Lexoffice unterschiedliche Datumsangaben ("Zahlungsdatum" / "Belegdatum") in den DATEV-Buchungsdaten nicht an Taxpool übergeben werden, so dass in Taxpool manche Buchungen nicht für das richtige Jahr ankommen.


    Was da im Detail falsch läuft kann ich ohne genaue Angaben zu den vorgenommenen Buchungen in LO und dem was daraus in den DATEV-Dateien enthalten ist und letztlich in Taxpool eingelesen und ausgewertet wird nicht sagen.

    Ich weiß nicht mal, ob es bei jenen Zahlungen im Alt-Jahr zu Rechnungen im Folge-Jahr um Ein- oder Ausgehende Zahlungen geht.


    Warum sollen überhaupt Buchungen aus LO nach Taxpool übergeben werden?

    Wir wäre denn die Schritt für Schritt Anleitung zu diesem Vorgehen, wenn man die "Zahlungen" im Rechnungsmodul verwendet?

    Ob man Zahlungen unter Kunden/Lieferanten verarbeitet, die OPs dabei ausgleicht und die dort sich ergebenden Buchungen nutzen will oder ob Kontoauszüge eingelesen werden und die entsprechenden Arbeiten (OP-Ausgleich) beim buchen der Importierten Transaktionen erfolgen sollen, sollte zunächst an Hand der getroffenen Entscheidung für den gewünschten/notwendigen Ablauf von Faktura, Op-Verwaltung und Buchhaltung auch unter Berücksichtigung der (ggf. gesetzlichen) Vorgaben für die jeweilige Buchhaltung bestimmt werden.

    Um den weiteren Weg der Zahlungsverbuchung passend zu dem vorherigen Vorgehen bei Rechnungsstellung zu beschreiben, ist es sinnvoll, die vorherigen Schritte zu kennen. Dazu müßte Dein bevorzugter Arbeitsablauf bekannt sein. Vielleicht schilderst Du den am besten in einem eigenen/neuen Thread und legst Dir eine Signatur an.

    Sie scheinen ja in einer Welt zu leben, in der die Software den Arbeitsablauf vorschreibt, anstatt den etablierten Arbeitsablauf des Kunden zu unterstützen.

    Bislang hat Taxpool auf Kundenwünsche zu Arbeitsabläufen immer dann reagiert, wenn der gewünschte Arbeitsablauf den etablierten Abläufen von Buchhaltungen entspricht und hieraus resultierende Arbeiten erleichtert. Das Verweisen von Buchungen zum Beleg ist in unterschiedlichen Varianten möglich, die die geforderte progressive und retrograde Prüfbarkeit gemäß GoBD ermöglichen.

    Neben den teils schon beschriebenen Zuordnungsaufzeichnungen (Belegnummer verweist eindeutig auf den Beleg), welche lediglich die Beziehung zu einem Beleg (ggf. in einer selbst organisierten Belegablage und -speicherung) ausreichend darstellen, können auch Belegabbilder bzw. -dateien mit Buchungen verknüpft werden. Auch hier ist eine selbst organisierte Belegablage und deren Archivierung nötig, wenn in der Dokumentenverwaltung "Externe Dateien in den Dokumentenordner kopieren" nicht oder nicht immer verwendet wird.


    Es ist etabliertes Vorgehen, dass die von der Bank erstellten Kontoauszüge (Papier oder PDF) lediglich wie dargestellt referenziert werden, da bei Speicherung der Kontoauszugsdatei (gescanntes Papier oder PDF) zu jeder Buchung innerhalb der Buchhaltung das Datenvolumen vervielfacht würde ohne damit eine Aufgabe der Buchhaltung zu erfüllen.

    Hierbei ist zu beachten, dass ein Beleg der mehreren Buchungen zugeordnet ist und in der Buchhaltung gespeichert wird, eindeutig Indiziert sein muss. Für den mehrfach referenzierten Kontoauszug bedeutet dies, dass er tatsächlich jeweils (i. d. R. unter eindeutigem Dateinamen) gespeichert werden würde.


    Den Wunsch, zu jeder Buchung eines Kontoauszugs den Kontoauszug direkt im Programm anzeigen lassen zu können, lasse ich ja gelten. Allerdings stehen dafür - wie oben dargestellt - Möglichkeiten zur Verfügung. Bei korrekter Erfüllung der übrigen Prüfmöglichkeiten aus den GoBD und deren weiteren Anforderungen an Belege führt besagtes Vorgehen nicht zu dem sonst zu beachtenden Problem, welches sich wie folgt darstellt.


    Einfach den ganzen Kontoauszug (z. B. Monatsauszug) einer oder mehreren Buchung zuzuordnen kann darüber hinwegtäuschen, dass den GoBD damit nicht genügegetan ist.

    Quote from GoBD, BMF-Schreiben v. 28.11.2029, RN 73 und 74

    73

    Die Ablage der Belege und die Zuordnung zwischen Beleg und Aufzeichnung müssen in angemessener Zeit nachprüfbar sein. So kann z. B. Beleg- oder Buchungsdatum, Kontoauszugnummer oder Name bei umfangreichem Beleganfall mangels Eindeutigkeit in der Regel kein geeignetes Zuordnungsmerkmal für den einzelnen Geschäftsvorfall sein.


    74

    Beispiel 5: Ein Steuerpflichtiger mit ausschließlich unbaren Geschäftsvorfällen erhält nach Abschluss eines jeden Monats von seinem Kreditinstitut einen Kontoauszug in Papierform mit vielen einzelnen Kontoblättern. Für die Zuordnung der Belege und Aufzeichnungen erfasst der Unternehmer ausschließlich die Kontoauszugsnummer. Allein anhand der Kontoauszugsnummer - ohne zusätzliche Angabe der Blattnummer und der Positionsnummer - ist eine Zuordnung von Beleg und Aufzeichnung oder Buchung in angemessener Zeit nicht nachprüfbar.


    Nach bisheriger Darstellung bezieht sich der Wunsch, einen Beleg mehreren Buchungen gleichzeitig oder noch schneller/einfacher zuzuordnen insbesondere auf Kontoauszüge. Bisher erscheint mir der Wunsch mehr der Unterstützung einer in der Buchhaltung unüblichen (ggf. auch gefährlichen) Vorgehensweise zu sein.

    Auch wenn ich nicht darüber entscheide welche Wünsche in dem Programm umgesetzt werden, so darf ich doch meine Befürchtung äußern, dass eine so geschaffene Möglichkeit der Mehrfach-Belegverknüpfung eher einen fragwürdigen Arbeitsablauf eines Kunden unterstützt, als die Anforderungen einer GoBD-konformen Buchhaltung.


    Soweit es im Rahmen des Forum möglich ist, stehe ich gerne bereit, Arbeitsabläufe so mit den Anforderungen an Buchhaltungen in Einklang zu bringen, dass ein rationelles Arbeiten erreicht wird. Wenn dabei gewohnte Arbeitsabläufe an die teils gesetzlichen Vorgaben der Buchhaltung vorzunehmen sind dann haben diese Anpassungen jedoch Vorrang vor der Umsetzung eines individuell gewünschten Weges, ganz unabhängig davon, dass die Software bestimmte Vorhaben nicht unterstützt.

    Nach Deinen Angaben unter "Über mich" buchst Du in Taxpool eine Bilanz (Betriebsvermögensvergleich), Lexoffice erfasst jedoch Belege und Buchungen um eine EÜR zu erstellen.

    EÜR und Bilanz lassen sich aber nicht vergleichen und ggf. wertet dieses Lexoffice eben nur pagatorisch (also Zahlungen) aus, was in Taxpool (je nach getroffenen Einstellungen zu der jeweiligen Buchhaltung) anders zu werten ist.


    Bitte lege Dir eine eigene Signatur an und halte diese bei möglichen Änderungen aktuell.