Bei EÜR werden Werte wie bei Bilanzierung angezeigt

  • Guten Morgen,


    Ich habe die Version 18.06 und es handelt sich noch um Demo.

    Wenn ich in den Berichten auf EÜR klicken, werden mir Werte ausgegeben, als hätte ich die SOLL Versteuerung haben, obwohl die IST aktiviert wurde.


    Wenn ich dann auf Elster/Anlage EÜR gehen dann werden auch keine Werte übernommen, lediglich meine Firmendaten.


    Bitte um Hilfestellung.


    Danke und Viele Grüße

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, freiberuflich Tätig (IT), mit Personenkonten

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    Zitat

    Wenn ich dann auf Elster/Anlage EÜR gehen dann werden auch keine Werte übernommen, lediglich meine Firmendaten.

    In der Demo berechnet das Programm keine Werte f. Elster/EÜR.


    Zitat

    Wenn ich in den Berichten auf EÜR klicken, werden mir Werte ausgegeben, als hätte ich die SOLL Versteuerung haben, obwohl die IST aktiviert wurde.

    Was ist damit genau gemeint, am Besten ein Kontenbeispiel nennen, was wird angezeigt und was erwartest Du?, mit der Begründung, warum Du es erwartest.

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    Auch hier möchte ich auf das angepinnte Thema Buchhaltungsfragen "richtig" stellen im Forenbereich "Buchhaltungsfragen/ ..."verweisen. Dort insbesondere "Zielführende Problembeschreibung" und "Verwendete Konten in Fragen und Beispielen" beachten.

    Wir können evtl. Deine Buchhaltungsfragen beantworten, doch dann müssen sie auch so gestellt sein, dass man darauf eingehen kann ohne erst Detektiv spielen zu müssen. ;)


    Ich ahne allerdings, dass Du die umsatzsteuerliche IST-Versteuerung in der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung (EÜR) nur nicht nachvollziehen kannst. Vielleicht weißt Du aber auch nicht, dass die IST-Versteuerung der Umsatzsteuer nicht für Eingangsrechnungen (Vorsteuer) gilt.

  • Vielleicht weißt Du aber auch nicht, dass die IST-Versteuerung der Umsatzsteuer nicht für Eingangsrechnungen (Vorsteuer) gilt.

    Es gibt weitere Durchbrechungen, die man aber kaum alle aufführen mag.

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  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Ich versuche, mein Problem besser zu erklären. Ich teste gerade Taxpool.


    Es werden in EÜR Werte angezeigt aus den ausgestellten Rechnungen und nicht aus den tatsächlichen Einnahmen.

    Beispiel:

    Konto 4920

    Bild sehe unten. Es sollten meiner Meinung nach nur 44,95 und 53,94 auf der EÜR stehen.

    Rechnung wurde am 31.12.2023 erstellt und die Zahlung kam am 04.01.2024.

    In der EÜR 2023 wird mir der Betrag bereits angezeigt, obwohl die Zahlung erst 2024 kam. Meiner Meinung darf es nicht so sein, dass ich die IST-Versteuerung aktiviert habe.


    Auch im Konto 8195 werden alle ausgestellten Rechnungen summiert gezeigt und nicht das was von Kunden bezahlt wurde.




    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, freiberuflich Tätig (IT), mit Personenkonten

    Einmal editiert, zuletzt von philipes ()

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    Ich habe es geahnt.

    Ich ahne allerdings, dass Du die umsatzsteuerliche IST-Versteuerung in der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung (EÜR) nur nicht nachvollziehen kannst.

    Dazu kommt, dass Du offenbar Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Jedenfalls hast Du Deine Umsätze dementsprechend gebucht. Dann gibt es doch keine USt die abzuführen ist, weder nach Soll- noch nach Ist-Versteuerung.


    Es gibt also weder eine abzuführende USt aus Deinen Umsätzen, noch eine Vorsteuer die Du geltend machen kannst.


    Du wirfst auch Aufwand und Umsatz durcheinander:

    Es werden in EÜR Werte angezeigt aus den ausgestellten Rechnungen und nicht aus den tatsächlichen Einnahmen.

    Beispiel:

    Konto 4920

    Das Aufwandskonto 4920 "Telefon" hat nichts mit Deinen tatsächlichen Einnahmen oder Deinen Ausgestellten Rechnungen zu tun. Es hat also keinen Sinn, die Buchungen auf 4920 aufzuzeigen um Deine Umsätze zu prüfen.


    Konto 4920

    Bild sehe unten. Es sollten meiner Meinung nach nur 44,95 und 53,94 auf der EÜR stehen.

    Hier kann ich nur mutmaßen, dass Du von den 53,94 € vermutest, dass dies ein Bruttobetrag ist, von dem Dir ein Vorsteuerabzug zusteht.

    A) Du hast aber (wie bei einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG korrekt) nur ein Nettobetrag (ohne Steuer) gebucht.

    Es gibt also für Dich keine enthaltene Vorsteuer, die abzuziehen wäre. Und selbst wenn, wären dies

    bei 53,94 € (Brutto inkl. 19% USt)

    45,33 € (Netto Aufwand)

    8,61 € (enthaltene USt.)


    Ich versuche, mein Problem besser zu erklären. Ich teste gerade Taxpool.

    Ich denke Du testest eher Dein Wissen als das Programm. :)

    Dein Problem ist aber eher, dass Dir nicht klar ist, wie Du passend zu der bei Dir vorliegenden Kombination aus Sachverhalten (SKR 03, IST-Versteuerung - ggf. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, EÜR, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätig (IT), mit Personenkonten) zu buchen hast und was dies für die Gewinnermittlung bedeutet und auch wie in Deinem Fall mit der USt umzugehen ist.


    Ich sage es mal ganz offen: Mit Deinem Wissensstand bist Du nicht in der Lage, die Korrektheit der Buchungen zu prüfen. Da Du offenbar auch nicht um die gesetzlichen Regelungen zu Deinem Fall informiert bist kannst Du auch nicht darstellen, welche Ergebnisse Du erwartest und damit ist es Dir auch nicht möglich die erwarteten Ergebnisse mit denen aus Taxpool zu vergleichen.


    Wir können helfen, die Bedienung des Programms so vorzunehmen, dass die gewünschten (gesetzlich vorgegebenen Ergebnisse) erzielt werden. Auch auf Detailfragen zu einzelnen Buchungen können wir eingehen und Hinweise geben. Eine Einführung in Buchhaltungsgrundlagen können wir hier - beim besten Willen - nicht leisten.

    Vielleicht solltest Du Dir einen erfahrenen Buchhalter zur Seite nehmen (wenn nicht schon kein StB greifbar ist), der in der Lage ist, Dich bei der Einrichtung des Buchhaltungsprogramms zu begleiten.

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    1) Buchen,akt.WJ, Eigenschaften:

    Dort muss als Versteuerungsart 'Istversteuerung' ausgewählt sein. Diese Eigenschaft kann für jedes WJ separat gesetzt werden.

    Ausserdem ist als KU umsatzsteuerbefreit und Kleinunternehmer zu aktivieren.

    Je nachdem wie Du in der Buchungsmaske buchen willst, kannst Du es unter Steuer bei manuellen Buchungen einstellen.

    Vorgaben


    2) Vorgaben für Rechnungen festsetzen:

    Verrechnungskonto nutzen 'aktivieren'.


    3) Rechnung erstellen:

    Wie erstelle ich eine Ausgangsrechnung und drucke diese aus?


    4) Jetzt werden alle Erlöse und deren Steuern erst beim Zahlungseingang aktiv. DATEV nutzt auch hier die nicht-fällige Steuer (Einstellung Verrechnungskonto nutzen 'inaktiv'), was aber die Abgrenzung der Erlöskonten nötig macht.


    5) Als KU könntest Du aber auch unter Vorgaben die Einstellung 'Bei Ist-Versteuerung und EÜR Vorsteuer bei Kreditoren bei Rechnungseingang buchen:' deaktivieren. Dann wird der Aufwand erst beim Zahlungsausgang gebucht.


    6) Mit der Einstellung 'Buchungskriterien fixieren' (deaktivert) in Vorgaben können bestehende Rechnungen nach einer Änderung von Eigenschaften der Rechnung auf das Verrechnungskonto umgestellt werden, falls die Einstellung vorher anders war, evtl. Zahlungseingange müssen zuvor gelöscht werden.

    Nach der Änderung der Rechnungen muss die Fixierung aber unbedingt wieder aktiviert werden.

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    modular

    Wenn doch auf 8195 Erlöse als Kleinunternehmer ..." gebucht wird (siehe Bild) und bei Aufwand "telefon" ohne Vorsteuer gebucht wurde (siehe Konto), liegt es nahe, dass hier tatsächlich ein Kleinunternehmer § 19 am Werk ist.


    (Modular: Bitte auch PM zu anderem Sachverhalt lesen.)

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    philipes

    Bitte klarstellen ob Du Kleinunternehmer bist. Wenn ja, bitte in die Signatur aufnehmen.

  • Rechnung wurde am 31.12.2023 erstellt und die Zahlung kam am 04.01.2024.

    Hier ist ggf. auch die 10-Tageregel zu beachten.

    Ich klinke mich aus dem Thema mal aus, da es unübersichtlich ist wenn zuviele Vermutungen angestellt werden müssen und der TE keine zielführenden Angaben machen kann.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Mir ist nur aufgefallen, dass beim Lexoffice andere Werte im EÜR stehe als bei Taxpool.

    Und zwar sind es Werte die tatsächlich auf dem Bankkonto eingegangen sind und beim Taxpool sind es Wert nach Rechnungsdatum, unabhängig Zahlungseinganges.

    Das verstehe ich nicht, obwohl ich beim Taxpool den Kleinunternehmen sowie IST Versteuerung aktiviert habe.

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, freiberuflich Tätig (IT), mit Personenkonten

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    Nach dem nun klar ist, dass Du KU bist, ändere ich mal die Überschrift, die mich auf die falsche Fährte gebracht hat. Dein Problem hat nämlich nichts mit Soll- oder Ist-Versteuerung (Begriffe zur Umsatzsteuer) zu tun.


    Kontrolliere bitte die Einstellungen, die in #7 beschrieben sind. Dies betrifft Umsätze und Aufwandsbuchungen.


    Da Du nichts dazu verrätst wie Deine Umsätze gebucht sind, hier nur zu den Eingangsrechnungen (Aufwand) "Telefon" ein Hinweis aus der Hilfe:

    Bei Ist-Versteuerung und EÜR Vorsteuer bei Kreditoren bei Rechnungseingang buchen:

    Legt bei der Einnahme-Überschussrechnung und Ist-Versteuerung fest, ob die Vorsteuer erst bei der Zahlung gebucht wird (Einstellung inaktiv).

    In Österreich können Ist-Besteuerer seit 2013 den Vorsteuerabzug i.d.R. erst bei Zahlung der Rechnung geltend machen, somit sollten österreichische Kunden diese Einstellung i.d.R. deaktivieren.


    Einstellung Aktiv: Der Aufwand wird mit dem Belegdatum der Rechnung als Aufwand an Kreditor gebucht, z.B. 3400 an 70000.

    Hinweis: Die Gewinnermittlung wird bei den Kreditoren-OP's nicht mehr korrekt geführt, da der Gewinn bereits beim Rechnungseingang gebucht wird, sodass unterjährig zwar kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden.


    Einstellung Inaktiv: Es wird mit dem Belegdatum der Rechnung zuerst an ein Verrechnungskonto gebucht, bei Zahlungsausgang werden der Aufwand und die Vorsteuer gebucht, z.B.:

    RE: 1390 an 70000.

    ZA:

    70000 an 1200

    3400 an 1390

    Hinweis für Deutschland: Die Vorsteuer muss bei evtl. offenen Kreditoren-Posten beim Jahreswechsel noch im Abschlussjahr berücksichtigt werden.


    Hinweis: Eine Änderung dieser Einstellung wirkt sich nicht automatisch auf bestehende Rechnungen aus.

    Diese können einzeln geändert werden, in dem der Schalter Buchungskriterien fixieren deaktiviert wird und dann die Rechnung mittels des Speichern-Schalters geändert wird. Danach sollte evtl. der Schalter Buchungskriterien fixieren wieder aktiviert werden.



    Hier ist ggf. auch die 10-Tageregel zu beachten.

    Richtig. Der wiederkehrende Aufwand "Telefon" (Rechnung vom 31.12.2023) gehört dann noch in 2023, auch wenn die Rechnung erst bis zum 10.01.2024 bezahlt wurde. Siehe § 11 EStG. Dies scheint bei dem Lexoffice nicht berücksichtigt zu sein.


    Auch hier kann mangels Einblick in die Umsätze nichts dazu gesegt werden, ob diese "wiederkehrende" sind.

  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Obwohl IST-Versteuerung werden Werte wie bei SOLL angezeit.“ zu „Bei EÜR werden Werte wie bei Bilanzierung angezeigt“ geändert.

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