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    Auf die Möglichkeiten, auch sehr individuelle Buchungsabläufe mit Taxpool zu bewerkstelligen wurde ja bereits eingegangen. Ich glaube aber, der TE wird, wenn schon der gewöhnliche Import einer CSV-Datei Schwierigkeiten bereitet, mit den erweiterten Möglichkeiten mittels Lua-Script zu arbeiten auch nicht glücklich werden.

    Vielleicht wäre es besser, zuerst zu schauen, ob derart feingliedrig gesplittete Zuordnungen von dreierlei Vorauszahlungen überhaupt notwendig sind oder vielleicht auch nur Ansatzweise einen Vorteil (z. B. für die Nebenkostenabrechnung) ergeben.


    Die NK-Vorauszahlungen separat von der Miete zu buchen ist zwar sinnvoll, deren Unterteilung beim Zahlungseingang kann ich jedoch nicht nachvollziehen.


    Wenn ich meine vorhandene csv-Datei aus Starmoney nicht verwenden kann und alle Splittungen in Taxpool nochmal eingeben muss, wie kann dann eine Regel erstellen, damit beim Import der Kontoauszüge die entsprechende Warmmiete automatisch gesplittet wird?

    Hier kommt es darauf an, welche Splitts tatsächlich sinnvoll sind. Beim Import von Kontoauszugs-csv-Dateien (also der Dateien der Bank, in welchen korrekterweise nur ein Betrag pro Miet-Zahlung erscheint) erübrigt sich eine weitere Unterteilung, solange der Betrag dem Mieter zuzuordnen möglich ist.

    Dies wird i. d. R. darüber erreicht, dass ein Mieterkonto (Debitor) verwendet wird.

    Die Splits der Ertragsbuchungen hingegen erfolgen demgegenüber bei der Belastung des Mieterkontos, welche nach vereinbarten Teilbeträgen (Miete/Nebenkosten) monatlich automatisiert erfolgen. Dafür sollten ggf. unter Buchungen / Abo-Buchungen entsprechende Vorgaben hinterlegt werden welche auf Buchungsvorlagen zurückgreifen.


    So gebucht lassen sich neben den Auswertungen zu EÜR und USt auch aussagekräftige Auswertungen zu den Nebenkosten der Mieter darstellen, die für die zu erstellende Nebenkostenabrechnungen herhalten können.

    Für meine Mandanten habe ich schon für die Original-Dateien entsprechende Ordnungen geschaffen, so dass außerhalb von Taxpool die Belege auch vom Mandanten (wieder-) gefunden werden können.

    In der Buchhaltung suche ich dann auch nicht mehr nach Dateien, sondern nach Buchungen und den dort zugeordneten Dokumenten. So muss ich mich nicht mit den Dateinamen in Taxpool befassen und nutze die GUID.

    Ein Export, dann nach gewünschter Namensvergabe wie oben beschrieben gibt Außenstehenden einen leichteren Zugriff, wärend sonst die Belege auch mit dem DATEV-Export (z. B. an den StB) übergeben werden können.

    C:\Users\USER\Documents\Taxpool-Buchhalter Bilanz\

    Das ist doch der Pfad zum DATENERDNER in der nichtportablen Bilanzversion.


    und in dem Unterordner

    C:\Users\USER\Documents\Taxpool-Buchhalter Bilanz\vorlagen

    bzw. DATENORDNER/vorlagen

    sollte die "bankimport_verwaltung.dat" stecken.

    Vielleicht solltest Du doch mal die hilfreichen Infos geben, wie in #4

    "Für solche Probleme sind "Vollständige Versionsangaben und Datenpfade" immer hilfreich."

    Mein Steuerberater konnte mir ebenfalls nicht helfen.

    Es ist eigentlich unglaublich, dass ein StB dazu nicht helfen kann. Ist es doch die Grundlage jeder modernen Buchhaltung, dass auch bei EÜR die Buchungen im System der doppelten Buchführung erfasst werden und lediglich in den Auswertungen (EÜR, etc.) die Bilanzkonten für eine EÜR unberücksichtigt bleiben, wohl aber die GuV-konten das Ergebnis darstellen.


    Die Zusammenhänge der Buchungen, bzw. Konten zu den Auswertungen und dortigen Positionen sollte ein StB kennen. Gut möglich, dass er nur keine Lust dazu hat, Grundlagen der Buchführung zu vermitteln. Was man ihm auch nicht verübeln kann, denn das ist ja nicht der Job für den er seine Ausbildung und Prüfung abgelegt hat.

    Soweit ich sehe verwendest Du Konten aus dem SKR 03 statt dem SKR 04, wie angegeben.

    Bevor man auf die weiteren Ungereimtheiten der vorgeschlagenen Buchungen eingehen kann, sollten Deine Grundlagen eindeutig sein.


    Im Grunde zielen Deine Fragen auf eine Einführung in den Umgang mit EU-Sachverhalten. Das sprengt den Rahmen eines Forenbeitrags.

    Zumindest solltest Du die Hilfe nach "Innergemeinschaftlicher Erwerb" durchsuchen. Dann würde Dir schon vieles klar werden.

    Hallo Torsten,

    Bitte bedenkt bei Euren Antworten immer, dass ich kein Steuerfach gelernt habe und auch nur eine EÜR machen muss.

    Dabei sollte mich Taxpool unterstützen ...

    Du merkst gewiss selbst, dass Taxpool ein Buchhaltungsprogramm ist und auch das Forum grundsätzlich für Hilfestellungen zum Programm dient. Weder ist Taxpool ein Buchhalter-Ausbildungsprogramm, kann Dich demnach auch nicht darin unterstützen Buchhaltung zu lernen. Wenn auch im Forum teils auch programmunabhängige Fragen kurz erörtert werden, so kann das Forum aber kaum tiefergehende Grundlagen vermitteln. Dies ist und bleibt Lehrgängen und Fachliteratur, etc. vorbehalten.


    Da eine EÜR (nicht umsonst inzwischen schon als "kleine Bilanz" bezeichet) sich auch an gesetzliche Vorgaben halten muss, sollten diese auch bekannt sein, wenn man sich selbst anschickt eine EÜR zu erstellen. Dazu zählt auch die Anlagebuchhaltung, welche in einfachen Fällen vielleicht nicht all zu schwer ist. (Betriebsbereites Wirtschaftsgut kaufen, bezahlen, mitnehmen, aktivieren und abschreiben. Fertig)

    Für andere als "einfache" Fälle muss man schon mehr beachten, auch bei EÜR. Siehe § 4 (3) Satz 3.


    Die Vorschriften über die [...] und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.

    Ohne Dich mit weiteren Quellen zu quälen, ob man den Anhänger und darauf montierte Sauna als zwei getrennte Anlagen (Wirtschaftsgüter) ansieht oder als ein einheitliches Wirtschaftsgut "Mobile Fasssauna" (deren Betriebsbereitschaft eben erst bei Fertigstellung gegeben ist) hat nicht nur Einfluss auf den Beginn der AfA, sondern gut auch auf die Nutzungsdauer und somit die Höhe der jährlichen AfA-Beträge. - Vielleicht ganz in Deinem Sinne.


    Ein Anhänger auf dem eine Imbiss-Ausstattung montiert wird ist erst dann betriebsbereit, wenn der Imbisswagen insgesamt fertig ist. Die Nutzungsdauer richtet sich dann aber gewiss nicht mehr nach dem Anhänger (11 Jahre gem. allgemeiner Tabelle).


    Für eine mobile Fasssauna könnte insgesamt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren (vergleiche: Blockhaussauna) oder auch nur 6 Jahren (vergleiche: Saunakabinen) durchaus realistisch sein, wenn nicht gar weniger, da die Fasssauna ja auf dem Anhänger erheblicher Mehrbelastung ausgesetzt ist als jede feststehende.

    Um zu entscheiden, ob es sich bei den einzelnen Gegenständen jeweils noch um selbständige Wirtschaftsgüter handelt oder nur um unselbständige Teile des anderen (verbundenen) Wirtschaftsguts können Urteile des BFH dienen, die die Entscheidungsgrundlagen darlegen. Jedenfalls wäre ich bisher von einem zusammengesetzten eigenständige Wirtschaftsgut "Mobile Fasssauna" ausgegangen.


    Zwar endet meine Geduld hier noch lange nicht, doch kann ich meine Arbeit nicht übermäßig verschenken und meine Freizeit ist ohnehin schon nicht üppig bemessen. Siehe über mich.


    Nur soviel zum Vorgehen bei Anlagen im Bau. (Konten SKR 03/04)

    Der Aufwand für unfertige Anlagen wird gemäß Belegen auf 0498/0785 und Vorsteuer (1576/1406) gebucht. Das erfolgt ohne die Anlageverwaltung, da noch kein AfA-Beginn. Gegenkonto = entsprechendes Finanz- oder Privatkonto, bzw. Kreditor.


    Bei Betriebsbereitschaft/Fertigstellung ist der Saldo von 0498/0785 umzubuchen. Ja, nur der Netto-Betrag, die Vorsteuer ist ja bereits gezogen.

    Jetzt über die Anlageverwaltung, so dass die AfA ab Fertigstellung berechnet wird. Siehe auch Hilfe "Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen"

    Verrechnungskonto = 0498/0785

    Die Kontenbezeichnungen spare ich mir auch mal. :)

    Hallo Torsten,


    anfänglich ging es soweit aus der Darstellung zu entnehmen war um genau zwei Anlagen:

    Einen Anhänger

    Eine Fasssauna


    Jetzt nach mehrfachen Rückfragen stellt sich heraus, dass der tatsächlich vorliegende Sachverhalt immer noch nicht feststellbar ist. Es ergeben sich nämlich Hinweise darauf, dass der Anhänger und die Fasssauna per Montage möglicherweise als ein Wirtschaftsgut zu werten sein können. Daraus ergeben sich ggf. noch weitere Möglichkeiten/Notwendigkeiten der Aktivierung.


    Nun taucht aber noch auf, dass es eine kleine und eine große "dieser" Saunen gibt.


    Spätestens jetzt geht es doch nicht mehr um grundsätzliche Angaben zum Buchen, auch nicht um grundsätzliche oder spezielle Fälle der Programmbedienung. Es geht viel mehr erst noch um die Klärung der Sachverhalte eines individuellen Falles. Die Frage nach der individuellen Bewertung/Aktivierung ist zuerst zu beantworten, woraus sich dann die Einträge in der Anlageverwaltung ergeben um die jeweils zutreffende AfA der/des jeweiligen Wirtschaftsgutes zu berechnen, bzw. vom Programm berechnen und buchen zu lassen.

    Im Gründungsjahr habe ich einen Verlust gemacht ...

    Ich möchte gerne diesen Verlust übertragen in die Folgejahre, um den Verlust mit den Gewinnen zu verrechnen.

    Wenn man wüßte welche Jahre Du meinst:

    Wann war das Gründungsjahr.

    Für welches Jahr erledigst Du aktuell die Erklärung.

    Und willst Du Verluste vor- oder rücktragen?


    Vielleicht solltest Du Deine EStE doch nicht selbst machen, sondern ggf. einen StB beauftragen. Oder Du siehst Dir die die Formulare, dort genannte Gesetzestexte und die Anleitungen zu den Formularen mal genau an.

    Es klingt aber so, als ließe sich das Ergebnis selbst unter Deiner Konstellation nicht sicher reproduzieren ...

    Wenn durch Besonderheiten Deiner Konstellation MarKre sich ein Fehler in den Daten eingeschlichen haben mag, ist es unerheblich, ob dieser in einer Datensicherung dann auch unter Windows besteht.

    Es geht doch darum herauszufinden wodurch der Fehler verursacht wird und nicht, ob er auch in einem anderen System weiterbesteht.


    Unter Windows ist so ein Fehler bislang nicht bekannt. Man kann also davon ausgehen, dass wenn der Fehler bereits mehrfach unter Deiner Konstellation aufgetreten war, er eben eher nur dabei entsteht.

    Den Fehler jetzt mit Daten(sicherung) aus einem anderen System nachzustellen bringt für die Lösung Deiner Problematik vermutlich keinen Erkenntnisgewinn - die Windowsinstallation kann man sich wohl sparen.

    Es wäre angebracht, die vorliegenden Umstände gleich und möglichst vollständig darzulegen, statt die Antwottenden im Unklaren zu lassen.

    Die Version 17.09 ist eine Zeischen-Version von 2023, die über Updates erreicht wurde. Ein dirrkzer Download dieser Version wird auf der Downloadseite nicht angeboten.

    Hier wird vielleicht der Support weiter helfen. Dabei vielleicht die genauen Umstände mitteilen, denn eine Änderung an der Datenbank (Firmendazei) erfolgte in Version 17.08!

    Dann werde ich nur das Konto 4320 Gewerbesteuer nutzen.

    Bei einer EÜR ist das auch ausreichend, zumal auch die tatsächlich im Jahr gezahlte GewSt direkt auf nur einem Kono ablesbar ist.


    Das die GewSt laut Ausfüllhilfe (vollständig) in "nicht abziehbar" unter den "beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben" zu erklären sein soll war mir doch tatsächlich in den letzten 10 Jahren nicht aufgefallen und blieb in den EÜR immer unberücksichtigt.

    Bislang hat noch kein FA dazu etwas gesagt, selbst wenn für die selben Mandanten GewSt-Erklärungen abgegeben wurden.

    Anscheinend verstehen die FA selbst nicht recht, warum neben der GewSt-Erklärung die - ohnehin nur noch nicht abziehbare - GewSt auch in der Anlage EÜR erklärt werden soll, owohl sie dort gerade keine Betriebsausgabe darstellt.

    Solange nicht die Kontenbezeichnungen zu den Konten von Torsten S. genannt werden, halte ich mich mit der Fleißarbeit zurück, diese selbst hier zu nennen.



    Es hat ja auch wenig Sinn, zu spekulieren, ob Anzahlungen für noch nicht abzuschreibende Anlagen und/oder bereits vorhandene Anlagen die aber noch im Bau befindlich sind vorliegen. Und dann ist noch nicht klar, ob diese wiederum GWG sind welche ggf. in einem Sammelposten aufgehen können und schließlich noch wann eine Betriebsbereitschaft eingetreten ist. Aussagen wie "irgendwann betriebsbereit war" helfen nicht weiter.


    Vielleicht sind aber auch unbewusst falsch verstandene und ebenso verwendete Fachbegriffe (zusätzlich) an der Unklarheit der Sachverhalte schuld.

    Ein Hinweis der in jedem vernünftigen Forum zu finden ist lautet: Bitte zuerst die Forensuche bemühen.


    So findet sich bei der Suche nach "Rechnungsausgangsbuch erstellen"

    ein Beitrag, der eine entsprechende Lösung für ein Rechnungsausgangsbuch liefert.

    Einfach dort mal nachlesen.

    Hallo Lehrling,


    irgendwoher hat ja der Kunde gewusst, welchen Betrag er wohin zu überweisen hat, bevor die Rechnung von Dir erstellt wurde. Möglicherweise war ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung erstellt worden, in der ggf. sogar eine Anzahlung gefordert war.


    Um die möglichen Sachverhalte korrekt zu beurteilen und mit Taxpool abzuwickeln muss man sich mit den vorkommenden Geschäftsvorfällen (zumindest in eigenen Betrieb) auskennen. Wenn diese dann bekannt sind, hat Taxpool alle notwendigen Funktionen parat um die entsprechenden Belege und daraus folgenden Buchungen zu erstellen.