Ist der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht mit der Elster-Übertragung der E-Bilanz Genüge getan?
Kurz gesagt: Nein.
Ist der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht mit der Elster-Übertragung der E-Bilanz Genüge getan?
Kurz gesagt: Nein.
hat JTL das so exportiert?
Die Datei kommt aus der "selbsterstellten Exportdefinition".
Da sind Feldtrenner (TAB) z. Teil in die Felder gerutscht. (1. Spalte)
Man kann nur erahnen, worauf die Fragen abzielen. In meinen Seminaren werden oft solche Fragen gestellt, aus denen ich dann erkennen muss, welche Grundlagen dem Fragesteller fehlen.
Hier geht es vermutlich darum, dass
Bank an Kasse
in aller Regel nicht direkt gebucht wird, sondern über ein Transitkonto gebucht wird:
Bank an Geldtransit
und
Geldtransit an Kasse
oder ein Rücklagenkonto (Steuerrücklagen...)?
Hier sollte zunächst klar sein, was Rücklagen und was Rückstellungen sind.
Steuerrücklagen zu bilden ist zwar ratsam, diese werden aber aus Eigenkapital gebildet. Buchungen werden dafür nur in besonderen Fällen nötig (z. B. nach § 4g EStG, u. a.)
Für Rücklagen die man bildet um aus seinen Gewinnen künftige Steuerzahlungen leisten zu können, erfolgen im allgemeinen keine Buchungen, es sei denn, die entsprechenden Beträge würden auch tatsächlich auf ein anderes Finanz-/Privat-Konto (etwa ein Sparkonto bei der Bank) überwiesen.
Wir mussten nach dem missglückten Update auf 2024 taxpool ganz neu installieren. Da sich offenbar schon länger ein Fehler eingeschlichen hatte, den ich nicht bemerkt habe, haben wir auch keine aktuelle Datensicherung.
Wie eben noch zu einem anderen Fall, kann ich nur dazu raten, gewünschte Funktionen immer ausreichend zu testen und bei auftauchenden Problemen, diese sogleich zu klären, statt sie zu "umgehen" oder zu ignorieren.
Das hilft, die getane Arbeit auch auf dauer sicherzustellen und nicht umsonst zu arbeiten.
wenn Programmfunktionen wegen Bedienungsfehlern zu unerwarteten Meldungen/Hinweisen führen, hat es keinen Sinn, das Programm neu zu installieren und dann vor den selben Problemen zu stehen. Das Format der einzutragenden Steuernummer ändert sich durch erneute Installation nicht.
Viel mehr muss man sich in die Funktionen des Programms einarbeiten und diese auch verstehen. Dazu bieten die Hilfe im Programm, die Online-Hilfe und die Buchhalter.pdf im Programm meistens ausreichende Informationen. Der User muss sich aber schon auch die Zeit nehmen sich darin einzuarbeiten und dies möglichst mit einem Test-Mandanten statt mit aktuellen "Echt-Daten".
Wenn das Einspielen einer Komplettsicherung bisher nicht erfolgreich nachvollzogen werden konnte, ist - nach meiner Einstellung zu Datensicherungen der Buchhaltung - der Zeitpunkt, aktuelle Echtdaten mit einem neuen Programm zu bearbeiten einfach noch nicht erreicht.
In der Einarbeitungsphase muss man immer damit rechnen, dass die bisherigen Arbeiten und daraus entstehenden Ergebnisse zu verwerfen sein werden, bzw. dass sie (sei es auch nur aus Unwissenheit über die Sicherungsfunktionen des Programms) nicht verwendbar sind.
Hat man z. B. aus Termingründen keine Zeit sich ausreichend mit den Programmfunktionen zu befassen, bevor man produktiv damit arbeiten kann, bleibt das Risiko des Datenverlusts bzw. die Notwendigkeit der Datenrettung, ggf durch externes Aufschalten auf den Rechner.
Willst Du solche Risiken künftig vermeiden, bleibt nur, nach und nach die Grundlagen zum Verständnis der Programmfunktionen zu schaffen und auftauchende Probleme zu lösen, statt sie zu umgehen.
Es wird vielleicht einfacher, wenn eine Datensicherung der Firmen aus der bisherigen Installation gemacht wird, die man zur Seite legt, dann die alte Installation deinstalliert und erst dann die neue portable Version sauber und mit Standardeinstellungen installiert.
Eine vorherige überlegte Auswahl des benötigten Programms (standard oder portabel) das zu der gewünschten Arbeitsweise passt (ist die gewünschte Datenhaltung in OneDrive wirklich sinnvoll/nötig) spart die sonst anfallenden Änderungen und die vertane Zeit.
Wenn dann alles nicht mehr nachvollzogen werden kann, einen Dienstleister zu beauftragen, sich aufzuschalten und alles wieder "gerade zu rücken" kommt dann oft teurer als der Aufwand für die vorherige Planung.
Es genügt nicht, z. B. nur einen Kontenbereich einzutragen, aber den Schalter bei alle Konten zu belassen.
Ein kurzer Hinweis dazu in der Hilfe wäre für alle nützlich, denen sich die Funktiomswrise nicht erschließt.
Auch könnte die Auswahl Alle Konten auf die jeweilige Alternative wechseln, sobald in entsprechenden Feldern etwas eingetragen oder verändert wird.
OneDrive fügt i.d.R. und fieserweise nach Aktivierung gleich den Dokumentenordner automatisch hinzu...
Danke für die Info. Für mich noch ein Grund mehr, um solche "Dienste" einen großen Bogen zu machen.
Dann mach doch auch, was Dein StB Dir sagt, statt nur Deine Buchhaltung so zu verbiegen, dass sie mit den von Dir in die Welt gesetzten Dokumenten nicht mehr übereinstimmt.
Ich bin nicht erfahren genug, um das mit den Reg-Einträgen zu verstehen, verlinkst du mir bitte den Beitrag, der gemeint ist?
Das mache ich - ohne bösen Willen - nicht, weil
a) Du ohne ausreichende Erfahrung bei der Bearbeitung der Reg in Windows eher mehr Probleme erschaffst, als sie zu lösen.
b) ich jetzt erst gesehen habe, dass in der Fehlermeldung (Bild 2 in Deinem ersten Beitrag vom Montag) tatsächlich auf einen Datenordner hingewiesen wird, der nicht dem Standard entspricht.
Ich vermute, dieser Eintag zum Datenordner war schon vor dem Update so und ist erst beim Update aufgefallen. Das muss man aber nicht weiter untersuchen.
Am Dienstag hast Du erst geschrieben, dass Du glaubst, nur ein Rücksetzen des Rechners könnte Dir helfen. Einige Stunden später ergänzt Du, den Beitrag darum, dass Du den Rechner bereits zurückgesetzt hast.
Aus dem dortigen Bild zeigt sich, dass nun der Datenordner dem Standard entspricht. Jedoch werden Deine Komplettsicherungen weiterhin im Roaming-Ordner abgelegt.
Dass der Datenordner sich ohne eigenes Zutun verändert habe ich noch nicht erlebt, auch nicht bei irgendeinem Update. Es kann jetzt, da Du offenbar alle Daten hast und auch das Programm sich starten läßt doch nur darum gehen, sich über die Daten und wo sie sind zu vergewissern, diese zu sichern und die korrekte Installation beizubehalten, unter der auch ein Update problemlos laufen sollte.
Führt das Update wieder zu Problemen stimmt etwas mit Deiner Installation nicht. Dann würde ich Taxpool vollständig deinstallieren (auch eventuelle mehrfache Installationen!), dann sauber neu installieren (dabei die Standardeinstellungen belassen) und schließlich die Daten (die .dbb-Datenbanken) in den Standard-Datenordner schieben.
Wenn ich das richtig lese, dann haben jetzt Deine Kunden immernoch Rechnungen mit falschem USt-Ausweis.
Wie kann ich den Datenpfad ändern?
Wenn Du den Datenpfad tatsächlich auf OneDrive gelegt hast, dann kannst Du ihn genau so wieder zurück auf den Standard-Datenordner einstellen.
Dann musst Du eben auch die Daten dort hinkopieren.
...den Sachverhalt auf seinem PC gegenprüfen würde.
Ich kann die Einträge wie in #1 unter Systemsteuerung ... bestätigen.
Bei mir bringt das aber keine erkennbaren Probleme.
Denn da sich Taxpool in keiner Weise mehr öffnen lässt...
Dass sich das Programm durch ein Update nicht mehr öffnen lässt kann ich nicht nachvollziehen. Jedenfalls verstehe ich nicht, wie ein geänderter Datenordner den Start des Programms im Installationsordner verhindern könnte.
Nachtrag:
Kann es an den Resten der 2023-Version in den Reg-Einträgen liegen, die in einem anderen Beitrag berichtet wurden?
Aber das vom OP aufgezeigte Problem hatte ich bereits gelöst.
Das wollte ich nicht anzweifeln.
Die Umformatierungen in den Tabellenkalkulationsprogrammen sind bei der Weitergabe zwischen StB und Mandant nur ein häufiges Problem, dass ich es auch hier aufzeigen wollte.
Danke für die interessanten Infos. Ich werde mir doch mal LibreOffice installieren.
Ein häufiges Problem ist, dass Mandanten die CSV-Datei vor dem Versand erst noch, z. B. mit MS Excel öffnen (statt zu importieren) um sie zu betrachten.
Dabei werden Felder unbemerkt formatiert.
Wenn ich die Datei dann öffne wird die Datumsspalte gar nicht angezeigt.
Open Office scheint da ähnlich zu sein.
Rechnung wurde am 31.12.2023 erstellt und die Zahlung kam am 04.01.2024.
Hier ist ggf. auch die 10-Tageregel zu beachten.
Ich klinke mich aus dem Thema mal aus, da es unübersichtlich ist wenn zuviele Vermutungen angestellt werden müssen und der TE keine zielführenden Angaben machen kann.
Vielleicht weißt Du aber auch nicht, dass die IST-Versteuerung der Umsatzsteuer nicht für Eingangsrechnungen (Vorsteuer) gilt.
Es gibt weitere Durchbrechungen, die man aber kaum alle aufführen mag.
Danke, dass Ihr versucht habt zu helfen,
Tut mir Leid, dass wir es nur versucht haben.
In welchem Zusammenhang buchst Du auf 1201 "Forderungen ..."?