Schön, dass wir das klären konnten.
Viel Erfolg!
Schön, dass wir das klären konnten.
Viel Erfolg!
Hallo Taxpaul,
aus dem was Du schreibst ergibt sich nur ein sehr lückenhaftes Bild Deiner Anforderungen und Wünsche.
Es wird nicht klar, welche Ausgangssituation besteht und was Dein Ziel ist.
Zu den Möglichkeiten Deiner bisherigen Kasse bist Du offenbar selbst nicht umfänglich informiert.
DATEV Format- ob diese Daten dem tatsächlich entsprechen, kann ich nicht sagen
Ob Du nur diese Kasse einsetzt bleibt unklar.
dass es inzwischen eine Vielzahl von Daten aus Kassen gibt:
Welche Kassendaten Du "nacharbeiten" musst und warum bleibt offen und doch suchst Du nach einer Software, die Dich dabei unterstützt, sie in Taxpool nach Spalten sortiert zu importieren.
In wie weit man Deine bisherige Kasse und deren Daten in Taxpool vernünftig importieren kann, ließe sich leicht klären.
Doch wenn Du ohnehin auf JTL umsteigen willst kann man sich das sparen.
Wie JTL mit den Daten der einzelnen Module umgeht, wirst Du besser in deren Foren klären können. Dabei solltest Du auch für Dich entscheiden, ob Du Faktura-Daten aus der WaWi nach Taxpool übernehmen willst oder eben nur Buchungen aus der POS-Kasse und ob dazu die Ameise nötig ist.
Ein ganz eigenes Projekt ist, wie Du Deine Steuererklärungen erstellst (ich nehme an es geht dabei nur um die ESt) und womit Du das erledigen willst. Das eine Steuererklärung nicht allein aus der Gewinnermittlung der Buchhaltung erstellt werden kann und folglich weitere Informationen einzugeben sind, die nicht per Import möglich sind, sollte klar sein.
Was tun?
Die Steuererklärung zu erstellen ist ein eigener Arbeitsschritt, der nach der Gewinnermittlung folgt und eine Reihe von Überlegungen und Daten benötigt, die nicht "importiert" werden können. Das wird auch weiterhin so bleiben und sollte von der Buchhaltung/Gewinnermittlung getrennt erfolgen.
Es wäre schön, wenn mir jemand soweit helfen würde, dass ich weiterkomme!
Eine auf die individuelle (aber hier unbekannte) Ausgangssituation gerichtete Softwareberatung zu unterschiedlichen Programmen verschiedener Anbieter ist kaum in einigen Forenbeiträgen möglich.
Vielleicht bist Du in der Lage, zumindest schon mal ein Pflichtenheft für Dein Projekt zu erstellen oder wenigstens die Ausgangssituation vollständig zu beschreiben, mittels derer Lösungsschritte gegangen werden können. Evtl. wirst Du dazu auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Weitere Infos über mich.
Es ist ja weder PayPal, weil das Geld nicht abfließt ...
Was soll das heißen?
Liegt Dir denn kein Beleg über die EUSt vor?
Wer hat/wird sie denn bezahlen?
Mir sieht das ganze so aus als sei Herrmann mit der Bedienung noch nicht ganz sicher. Das sollte sich mit etwas Übung und Ausprobieren von Funktionen geben, am besten in einem Test-Mandanten, statt im realen Mandanten.
Dafür gibt es das Konto 1588 "Entstandene Einfuhrumsatzsteuer".
In der Maske Konto anlegen
... gibt es einen Hile-Button. Dort kannst Du die Funktionsweise erkennen und viele verlinkte Infos finden, die auch Deine Fragen beantworten.
Gibt es irgendwo eine Liste, welche Positionen bzw. Nummern möglich sind?
Im weitesten Sinne ja. In dem Formular welches zum Download angeboten wird, sind alle Positionen enthalten.
In Taxpool ist es grundsätzlich möglich alle Felder des Formulars anzusteuern. Wie, steht in der Hilfe.
eine Aufstellung welche Konten schon die gleiche EÜR-Nummer haben?
Das kannst Du in Taxpool in der Anlage EÜR zu jeder Position aufrufen.
Vielleicht wäre es aber sinnvoller, zu schildern, was für ein Konto Du anlegen willst und Dir ein geeignetes aus dem SKR zu kopieren und dann (ggf. mit Hilfestellung hier in Forum) die notwendigen Einstellungen an der Kopie zu machen.
Das mag ich so nicht ganz glauben.
Es geht nicht um die Vorsteuer, sondern darum, dass der Vorsteuerabzug nicht nochmals im Folgejahr vorgenommen wird.
Da die gezahlte Vorsteuer in der EÜR zunächst eine Ausgabe darstellt, der eine Erstattung (Einnahme) folgt ist der Grund dafür, warum man sie auch bei der EÜR nicht als Aufwand bezeichnet sondern eben als Ausgabe.
Bei Deiner "Lösung" bitte auch an das dementsprechende Vorgehen im Folgejahr denken. Da muss der Aufwand, nicht aber die Vorsteuer berücksichtigt werden.
Mir ist nach wie vor nicht klar, wozu man jeder Buchung eines Kontoauszugs den Kontoauszug als Beleg beifügen will. Die Belegfunktion für die Buchhaltung wird dabei jedenfalls nicht verbessert.
Jetzt, da sich zusätzliche Probleme daraus abzeichnen, hoffe ich, dass so eine Funktion nicht pauschal umgesetzt wird. Ich ahne nämlich, dass meine Mandanten ganz schnell auf die Idee kommen, alle Belege in eine PDF-Datei zu scannen und diese dann allen entsprechenden Buchungen zuzuordnen.
Wie bei einem Kontoauszug müßte man dann erst die entsprechende Stelle auf die sich die Buchung bezieht erst heraussuchen und der Mandant hält das Vorgehen für richtig weil im Programm offenbar vorgesehen.
Genau darauf zielte ich in #3.
Anders wäre es, wenn die Anzahlung vom Lieferanten (teilweise) zurückgezahlt würde. Dann wäre mit Rückzahlung auch der entsprechende Vorsteuerbetrag zu korrigieren.
Das versuche ich doch die ganze Zeit. Ich gebe mir doch Mühe!
Die Mühe, die Du Dir gibst erkenne ich an. Allein, das Ergebnis ist unvollständig und damit unbrauchbar.
Um die bei Dir vorkommenden Differenzen in den Auswertungen (EÜR) zu ergründen, müßten die betreffenden Buchungen und die vorkommenden Differenzen genauer bekannt sein.
Nun stellst Du eine herausgelöste Buchung dar. Daran kann man nicht sehen, was LO daraus macht - ggf. durch andere Buchungen, die Du nicht als zu dieser zugehörig erkennst oder eben durch interne Verfahren.
Hinzu kommt, dass es sich hier um eine Rechnung handelt die zwar in 2023 erst bezahlt (also dort ergebniswirksam in der EÜR sein sollte, was aber die Buchung wie sie übergeben wird nicht berücksichtigt), jedoch in 2022 die USt aus dem Vorgang zu buchen ist.
Für sich genommen stellt die Buchung am 31.12.2022
3123 an 70047 eine Aufwandsbuchung dar die zwingend in 2022 zu einer Minderung des Gewinns führen muß. Da macht Taxpool alles richtig. Doch die Buchung in der Datei entspricht nicht dem vorliegenden Sachverhalt, nach dem zwar die USt in 2022 gebucht werden muss, die Verbindlichkeit aber erst in 2023 zu Aufwand führt.
Aber!
Mangels vollständiger Angaben weiß keiner, ob sich hinter der "Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer" evtl. eine widerkehrende Leistung handelt auf die die 10-Tageregelung anzuwenden ist, weshalb sie durch die Zahlung am 05.01.2023 doch zum Ergebnis der EÜR 2022 zählen muss.
Man kann die zwei unterschiedlichen Ergebnisse der EÜR in beiden Programmen natürlich vergleichen. Welche Differenzen sich insgesamt ergeben lässt aber nicht erkennen, welche der beiden EÜR richtig oder falsch sind. Dazu müssen alle Positionen darauf hin überprüft werden ob sie auch sachgerecht gebucht und sachgerecht in der jeweiligen EÜR ausgewertet werden. Ohne tiefere Kenntnisse ist das durch Dich kaum zu machen.
Da es sich aber ohnehin um Altjahre handelt zu denen die laufenden Buchungen und USt-VAs bereits erfolgt sind, könnte es ein einfacherer Weg sein, nicht alle Buchungen zu übernehmen, sondern nur die entsprechenden Saldenvorträge zu buchen, selbstverständlich nach dem man diese auch als korrekt verifiziert hat.
In der Kontenverwaltung ist bei allen Debitoren und Kreditoren die EÜR-Auswertung deaktiviert.
Und das ist auch richtig so!
Du solltest an den Einstellungen keine Änderungen vornehmen, wenn Du die Grundlagen der EÜR nicht wirklich kennst.
Statt herumzulaborieren, wie Du die Ergebnisse in Taxpool durch ändern von Grundeinstellungen so hinbiegst, dass sie denen in Lexoffice entsprechen, könntest Du gestellte Fragen beantworten, damit Dir geholfen werden kann.
Auch könntest Du entsprechend der "Zielführenden Problembeschreibung" die vorliegenden Sachverhalte vollständig darstellen.
Um die bei Dir vorkommenden Differenzen in den Auswertungen (EÜR) zu ergründen, müßten die betreffenden Buchungen und die vorkommenden Differenzen genauer bekannt sein.
Wenn ich die Zahlungen immer erst dann buche, wenn der Kontoauszug komplett ist, dann schlägt das Mahnwesen zu, obwohl der Kunde tatsächlich schon bezahlt hat.
Dieses Problem erledigt sich, wenn man die OPs vor ihrer Auswertung (Mahnlauf) aktualisiert, also beim buchen der Zahlungseingänge auch den OP ausgleicht.
Bucht man die Zahlungseingänge ohne die OPs auszugleichen hinkt die OP-Verwaltung natürlich hinterher und ein Mahnlauf beruht zwangsläufig auf veralteten Daten.
Es empfiehlt sich daher, mit dem Buchen (und der OP-Zuordnung) nicht bis zu einem "kompletten" Kontoauszug zu warten - etwa bis zum Monatlich erstellten PDF der Bank.
Alternativ ist der Mahnlauf auf die OPs zu beschränken, die auch aktuell sind, bzw. das Datum anzugeben, bis zu dem Zahlungseringänge berücksichtigt sind.
Zu der gewünschten Mehrfachzuordnung von Belegen zu Buchungen kann ich insbesondere beim Kontoauszug nicht verstehen, was bezweckt werden soll.
Soll der Kontoauszug jeder darin enthaltenen Kontenbewegung (also zu jeder daraus sich ergebenden Buchung) zugeordnet werden?
DATEV-Buchungsdaten beinhalten lediglich die Daten der Buchungen. Im Falle einer Zahlungsbuchung ist das Zahlungsdatum das Buchungsdatum. Das Belegdatum einer Zahlungsbuchung ist i. d. R. das Datum, an dem die Zahlung ausgeführt wurde und zu welchem die Buchung auch in der Buchhaltung erfolgen sollte. Das Belegdatum der Zahlungsbuchung ist aber nicht das Datum der zugehörigen Rechnung.
Soweit Grundlegendes.
Um die bei Dir vorkommenden Differenzen in den Auswertungen (EÜR) zu ergründen, müßten die betreffenden Buchungen und die vorkommenden Differenzen genauer bekannt sein.
Ebenfalls müssen die Grundlagen Deiner Buchhaltung bekannt sein, die sich am einfachsten in einer Signatur darstellen lassen.
Fälle, bei denen durch einen IAB die GWG-Grenze unterschritten wird, gibt es durchaus. Hier darf man sich nicht von der GWG-Kontrolle verunsichern lassen, die eben den Betrag nur vor dem Herabsetzungsbetrag auswerten kann und genau für solche Fälle abgeschaltet werden kann.
Die Bestellung und Zahlung war über 200 € und in der Rechnung sind fälschlicherweise nur 100 € ausgewiesen.
Das klingt als sei für die Bestellung eine Vorkassezahlung (Anzahlung) erfolgt und die Rechnung erst später hereinkam.
Ohne die Sach- und Beleglage zu kennen, ist alles nur heiteres Rätselraten.
Selbst die bisherigen Buchungen zu dem Vorgang (evtl. bei Anzahlung) könnten Hinweise liefern.
Für Zuwendungsbestätigungen sind Muster des BMF verfügbar.
Cent-Beträge werden i. d. R. nicht in Worten angegeben.
In anderen Formularen (Quittungen) hat sich eingebürgert, die Cent-Beträge als xx/100 im "in Worten-Feld" anzugeben.
Ausgehend von obiger Hilfe führen die Links zu der entscheidenden Hilfe Kontenlänge.
Die entsprechende Hilfe gibt Auskunft Hilfe
Die bestehenden Kontennummern werden nicht geändert. Der Grund liegt auf der Hand: Es würden ggf. 5-Stellige Personenkonten von neuen Konten überschrieben werden.
Z. B. Debitor 10000 wird zu Kasse im SKR 03.
Wie in Deinem "EDIT" beschrieben, ist es richtig. Die IST-Versteuerung betrifft lediglich den Zeitpunkt zu dem Umsätze zu versteuern sind. Der Vorsteuerabzug regelt sich unabhängig von SOLL- oder IST-Versteuerung nach § 15 UStG.
Die Einrichtung und Einstellungen von Taxpool sind zwar kein Hexenwerk, doch sollten die grundlegenden Regeln sicher beherrscht werden um die individuellen Einstellungen auch korrekt vorzunehmen. Es empfiehlt sich einen kompetenten Buchhalter zur Seite zu haben und vielleicht auch über die Einstellungen hinaus eine Art "Betreutes Buchen" in Anspruch zu nehmen.
Viel Erfolg!