Posts by wiko-services.de

    Umstellung nach Jahren EÜR auf Bilanz Software.

    Die Umstellung auf eine bilanzierende Software bitte nicht verwechseln mit dem Bilanzieren.

    haben ich mich entschlossen, die Firma neu anzulegen, um Übertagungsfehler zu vermeiden.

    Das Anlegen einer neuen Firma ist nicht wegen Übertragungsfehlern nötig, sondern weil in einer Buchhaltung nicht zwei verschiedene Gewinnermittlungsmethoden dargestellt werden können. Eine neue Firma anzulegen war richtig, jedoch aus anderen Gründen.

    Die Erstellung der Eröffnungsbilanz habe ich es soweit geschafft, war nicht besonders komplex...

    Hier überschätzt Du Deine Fähigkeiten. Deine Eröffnungsbilanz ist falsch.

    Die Passiva


    Gewinn aus Vorjahr 2024

    Der Gewinn aus dem VJ wird im VJ ermittelt und auf die GbR-Gesellschafter verteilt, wie es vereinbart ist und bei jedem in der EStE 2024 berücksichtigt. Ggf. legt jeder seinen Gewinn wieder in die neue Firma ein.

    Aber ich scheitere ich an der Stelle: bei der Übermittlung ans Finanzamt:

    Zum Glück! Sonst läge dem FA jetzt schon eine falsch Eröffnungsbilanz vor.

    da ich kein gelernter Buchhalter bin.

    Selbst ein Buchhalter ist im Zweifel mit den konkreten Schritten beim Wechsel der Gewinnermittlung überfordert. Es muss schließlich für die GbR eine Überleitungsrechnung erstellt und der Übergangsgewinn festgestellt werden.

    Dieser ist laufender Gewinn der neuen Firma und außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen.

    Dazu kommen steuerliche Regelungen, wie mit diesem Gewinn umzugehen ist, auf die ich hier aber auch nicht eingehen mag.


    Nicht zuletzt wegen gesellschaftsrechtlicher Fragen, sonder eben auch wegen der korrekten Abbildung in der Buchhaltung sollte dringend eine dazu befugte Facherson in Anspruch genommen werden.


    Da ich gerade in meinem Stammbistro sitze und am Handy rum tippe, habe ich die PDF nicht angesehen, kann also dazu jetzt nichts sagen. Vielleicht schaue ich morgen da rein.

    Danke lisari bei mir egrgibt sich aber ein anderes Bild.

    Es gibt für den Wahrheitswert zu "Mehrzeiliger Text" nur zwei: False (default) und True.

    Diese werden teils noch ins deutsche Nein und Ja übersetzt, zumindest beim erneuten Aufrufen der Einstellungen zu sehen - ist aber unbedeutend.


    Es gibt keinen

    Wert "leer", da das Programm auch ohne dass jemals eine Einstellung erfolgt ist, den Text nur ein- oder eben mehrzeilig ausgeben muss.


    ein angekreuztes Nein (False) oder ein angekreuztes Ja (True).

    ist nicht zu erzeugen. Nein wird immer ohne haken dargestellt und Ja immer mit haken.


    Mein Missverständnis bestand darin, dass der eingestellte Wert doppelt angezeigt wird

    bei inaktiver Mehrzeiligkeit mit inaktivem Kästchen und mit Nein

    bei aktiver Mehrzeiligkeit mit aktivem Kästchen und mit JA


    Das leere Kästchen (nur bei Nein vorkommend) zeigt nur an, dass False eingestellt ist, ob als default Wert oder gewählter Wert.

    Umgekehrt ist das aktive Kästchen die Doppelung des Ja (entsprechend True)


    Wer aber schon mal ein Formular mit Ankreuzfeldern ausgefüllt hat oder einfach die Logik von Ankreuzfeldern in den übrigen Einstellungen in Taxpool kennt missversteht das Ankreuzfeld in dem Unterprogramm zur Druckausgabe.

    Überall sonst in den Einstellungen zeigt das unaktivierte Ankreuzfeld die Inaktivität der betreffenden Funktion.



    Dort ist i. d. Regel klar, was aktuell aktiviert ist und was nicht.


    In der Druckvoransicht und den Einstellungen dort verwirrte mich nur das (meiner Ansicht nach unnötige) "Nein" neben dem deaktiven Ankreuzfeld, wie ich es oben geschildert habe.


    Jetzt weiß ich ja, wie das ganze gedacht ist und hoffe mich daran wieder zu erinnern wenn ich mal wieder in die tiefen der Druckeinstellungen vordringen muss.

    Oder durchlaufender Posten 1590 im SKR03.

    Bleibt die Frage, wann sich das ausgleichen soll.



    Ich werde 8590 umstellen, das dürfte die sinnvollste Möglichkeit sein.

    Wenn drr Sinn der ist, aus einkommensteuerfreien Eingängen zu versteuernden Ertrag zu machen, ja.

    Davon unabhängig sollten die Einstellungen von Standardkonten nicht geänder werden, sondern besser eine Kopie des Kontos für eigene Einstellungen genutzt werden. Darauf weist das Programm doch auch hin.

    Das Erstellen der UStE und das Übertragen per ELStER, auch wenn auf Vorjahresdaten zugegriffen wird, ist ein Arbeitsschritt, der in aller Regel im neuen Jahr erfolgt. Dass im neuen Jahr für die dann gegebene Funktion auch eine Lizenz benötigt wird, liegt doch auf der Hand.


    Wer am Jahresende zu einer anderen Software wechselt, wird gewiss die Daten des Vorjahres aus Taxpool exportieren, in seinem neuen Programm einspielen und dann damit seine Erklärung daraus übertragen. Ich sehe hier kein Problem, auch kein theoretisches.

    Bitte nur auf Anfragen antworten, wenn man es selber getestet hat.

    Ich habe getestet, doch Taxpool führte mich in die Irre.

    Hinter "Mehrzeiliger Text:" gibt es bei mir ein "Nein", welches ankreuzbar ist. Bei mir ist es von je her deaktiviert und doch gibt es keine mehrzeiligen Ausdrucke. (Siehe Screenshot)



    Wie sollte ich auf die Idee kommen, dass ich "Mehrzeiliger Text:" durch aktivieren von "Nein" deaktivieren muss, um Mehrzeiligen Text zu aktivieren?

    Für gewöhnlich fummel ich an den Einstellungen nicht unüberlegt herum, doch jetzt probierte ich auch für mich unlogische Einstellungen. Siehe da, wenn ich das Feld anklicke wechselt das "Nein" zu (englich) "False" (ohne das das Häckchen erscheint, es bleibt also inaktiv), beim speichern wird "False" nur wieder in "Nein" übersetzt.

    Jetzt der nächste Versuch, per Klick zu False, mit nächstem Klick zu "True", jetzt mit aktiviertem Häckchen.

    Nach Speichern der Einstellung und erneutem Aufrufen steht es wieder auf deutsch, also "Mehrzeiliger Text:" aktiviert "Ja". Und nun wird auch tatsächlich mehrzeilig gedruckt.


    Mein Fehler: Die Logik der Einstellung "Mehrzeiliger Text: ☐ Nein" missverstanden zu haben als Mehrzeilig ist nicht verneint, also aktiv.

    Um korrekt zu buchen muss man wissen, um was genau es sich bei den Zahlungseingängen handelt.


    Solche Zahlungseingänge erfolgen z. T. um selbst angegebene Kontodaten zu prüfen. Diese kommen dann i. d. R. von einem Geschäftspartner. Dann sind es Erträge.


    Ein Inkassounternehmen, dass Geld überweist statt einzuziehen, halte ich für unwahrscheinlich. Eines mit Namen "ruf mich an" kenne ich nicht.

    Bitte die Herkunft der Zahlung genauer darstellen.

    Aus der inzwischen angelegten Signatur ist ersichtlich, dass "Erbringung ausschließlich von umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen nach §4 Nr 14 UStG" also weder IGeL noch Eigenlabor-Leistungen und auch Gutachten, etc. nicht erbracht werden. Ob es letztlich dabei bleibt ist im Abschluss feststellbar und wird von einem Betriebsprüfer geprüft werden. Das ist nicht unsere Aufgabe.

    Ob es sich rechnet, keine anderen Leistungen anzubieten und damit einen wenigstens teilweisen Vorsteuerabzug auszuschließen (ggf. nicht nur bei größeren Investitionen durchaus interessant) ist hier auch nicht gefragt.


    Insoweit es also tatsächlich keine Umsätze mit USt gibt, passt es, wenn beim Handy der Bruttobetrag als Anlagewert erfasst und dieser vollständig für AfA zur Verfügung steht.

    Der Hilfe wird eine einfache Erläuterung zugefügt.

    Das wäre klasse. Und für die Profis auch ein Hinweis auf in Taxpool verwendete Variante ECMAScript

    So kann jeder erkennen, dass auch komplexere Abfragen gestaltet werden können und kann sich nach Belieben vertiefend mit den Funktionen beschäftigen.

    Das wäre schade, weil dann die im Programm vorhandenen Funktionen zum OP Abgleich ja vermutlich nicht greifen, oder doch?

    OPs lassen sich auch für manuelle Rechnungsbuchungen in der Buchungsmaske bearbeiten und ausgleichen.

    Statt die Eingangsrechnung zu Fakturieren kann sie in einer Splittbuchung erfasst werden, so dass dann auch gleich die eigene Aufteilung nach Ware und Rohstoff erfolgt.

    Bei der Buchung der Zahlung wird auch der OP in der Buchungsmaske ausgeglichen.

    Da das Thema "Suchfunktion funktioniert nicht" bereits geschlossen ist, aus dem heraus mein Vorschlag entspringt, hierzu mein Vorschlag.


    Ich denke aus sicht des professionellen Taxpool-Users, der wegen mir Profi in Sachen Buchhaltung aber kein Informatiker ist.

    Auch ohne Informatiker zu sein, kann man solche Funktionen wie suchen/ersetzen in vielen Programmen nutzen. Dies allerdings nur, wenn die im Programm verwendeten Abfragemöglichkeiten aufgezeigt werden oder wenigstens Hinweise darauf gegeben werden, wo weitere Infos zu finden sind.


    Ich schätze Taxpool sehr! Manchmal wünschte ich aber, man bekäme - wenn schon nicht detailierte Infos implementierten Funktionen - wenigstens einen Hinweis wo man sich zu spezielleren Sachen selbst einlesen kann. Für das Thema "Suchfunktion" würde ein Link, meinetwegen auf "Regulärer Ausdruck" bei Wikipedia genügen, um dem Buchhaltungs-Profis die Welt des Informatik-Profis zu eröffnen, wenigstens um praktische Lösungen der Informatik in Taxpool auch als professioneller Buchhalter nutzen zu können.


    Ich verlange ja nicht, dass die Taxpool-Hilfe einen Informatiker aus mir macht. Aber die praktische Anwendung einer Funktion sollte dem User-Kreis von Taxpool ermöglicht werden und ich denke der typische Taxpool-Anwender ist eher jemand der Buchhaltung machen will/muß. Diesen Kreis der Anwender sollte die Hilfe besser berücksichtigen, als mit Verweis auf "ist nur etwas für Profis" auszuschließen.


    Ich will nicht Meckern, denn mit den richtigen Infos in der Hilfe könnte Taxpool auch von Buchhaltern viel mächtiger eingesetzt werden.

    Danke in die Runde!


    Ein Hinweis in der Hilfe, was alles mit der Suche möglich ist, wenigstens ein Hinweis auf externe Infos wie sie jetzt hier kommen wäre sehr nützlich.


    Diese Funktionalitäten sind wohl schon lange gegeben, in der Hilfe fehlen verständliche Hinweise. Woher soll ein User wissen, auf welche Regeln sich ein "Regulärer Ausdruck" bezieht?