Einnahmen / Ausgaben ohne Kasse buchen

  • Hallo. Ich habe eine Paar Fragen zur Kleinunternehmerregeldung und zur Buchführung allgemein.


    Ich mache die einfache Buchführung als Kleinunternehmer. Ich habe die Bank komplett gebucht. Ich führe keine Kasse und möchte meine Barzahlungen und Einnahmen direkt verbuchen. Müsste ich die Barrechnungen gegen das Konto 1370 oder 1371 bzw. 1800 und 1890 buchen? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.


    Meine nächste Frage, die ich habe, ist wegen der Kleinunternehmerregelung. Ich bin im ersten Jahr unter 22000 Euro Umsatz, im 2. Jahr unter 50000 Euro Umsatz. Bin ich im 3. Jahr dann weiterhin Kleinunternehmer oder Regelversteuerer?

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, ohne Personenkonten, Kleinunternehmer nach §19 bis einschließlich 2022, ab 2023 Regelbesteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tarkan,


    zunächst einige Hinweise zu nötigen Informationen, die Du bei Deinen Fragen möglichst gleich mitgeben solltest:

    1. Bitte schau Dir die Infos im angepinnten Beitrag "Buchhaltungsfragen "richtig" stellen" an. Dort wird gewünscht, bei Konten nicht nur deren Nummern anzugeben.

    Zitat

    Verwendete Konten in Fragen und Beispielen

    Wenn bestimmte Konten (und damit auch deren Funktion) genannt werden sind diese durch das Verwenden von Kontennummern in Verbindung mit dem (aktuellen!) Kontenrahmen eindeutig bezeichnet. Um es Antwortenden zu erleichtern, die vielleicht nicht jede Kontonummer zu allen Kontenrahmen im Kopf haben, hilft es ungemein, wenn die Kontenbezeichnung im Beitrag (zumindest bei erster Nennung der Kontonummer) mit angegeben werden.


    Beispiel bei angegebenem SKR 04: Konto 4610 "Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 7 % / 5 % USt"

    So können auch Benutzer mit der Frage etwas anfangen ohne erst nachschlagen zu müssen, weil sie nicht mit SKR 04 arbeiten, bzw. gerade dieses Konto vielleicht nicht benötigen.

    Auch die weiteren Hinweise dort sind sehr hilfreich für schnelle und zutreffende Antworten auf Deine Fragen. Bitte mal durchlesen.


    2. Bitte lege Dir eine Signatur an, wie hier beschrieben.


    Nun zu Deinen Fragen.


    Für die baren Einnahmen und Ausgaben (die ja direkt in Deine private Tasche fließen) buchst Du am besten direkt auf 1800 Privatentnahmen allgemein, bzw. auf 1890 Privateinlagen. Die anderen von Dir genannten Konten (z.B. 1371, Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam) sind dafür i. d. R. ungeeignet, auch wenn sie vielerorts (in alten Webseiten) noch vorgeschlagen werden. Stichwort: Feststellung von Überentnahmen.


    Die Kleinunternehmer-Regelung ist in § 19 UStG zu finden.

    Ob für ein Jahr die Regelung anwendbar ist, hängt von zwei Zahlen ab, die jeweils für das zu beurteilende Jahr einzuhalten sind.

    1. Es darf der Brutto-Umsatz im Vorjahr nicht über 22.000 € gewesen sein.

    2. Es darf der Umsatz im laufenden (zu beurteilenden) Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschritten werden.

    Was alles zum Gesamtumsatz gehört, bitte im verlinkten Gesetzestext nachlesen, besonders auch bei nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübter Tätigkeit.


    In Deinem zweiten Jahr hast Du einen Vorjahresumsatz von unter 22.000 € angegeben. Demnach ist die erste Bedingung für das zweite Jahr erfüllt. Vermutlich hast Du vermutet, die 50.000 € nicht zu überschreiten, so dass auch die zweite Bedingung erfüllt ist.


    In Deinem dritten Jahr steht zu vermuten, dass der Vorjahresumsatz die 22.000 € überschritten hat. Du hast leider nur angegeben, dass der Umsatz im 2. Jahr nicht über 50.000 € liegt.

    Sobald also Dein Umsatz im zweiten Jahr die 22.000 € überschritten hat, kann die erste Bedingung für das dritte Jahr schon nicht mehr erfüllt sein. Demnach wärest Du ab dem dritten Jahre kein Kleinunternehmer mehr, selbst wenn Du voraussichtlich die 50.000 € im dritten Jahr nicht überschreitest.

    Es gilt dann die Regelversteuerung.


    Selbstverständlich kann man hier nur grob erklären, wie sich (an Hand der bekannten Werte) die grundsätzliche Regelung auswirkt. Im Einzelfall und mit vollständig bekannten Werten können andere Ergebnisse eintreten. Das zu beuteilen liegt nicht in unseren Händen. Siehe auch meine Signatur.

  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Anfänger“ zu „Einnahmen / Ausgaben ohne Kasse buchen“ geändert.
  • Vielen Dank für die Information. Nächstes Mal werde ich mein Anliegen genauer beschreiben. Mit Ihrer Antwort haben Sie mir schon weitergeholfen. Jetzt kann ich meine EÜR bei Taxpool fertigstellen.


    Viele Grüße

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, ohne Personenkonten, Kleinunternehmer nach §19 bis einschließlich 2022, ab 2023 Regelbesteuerung

  • Jetzt kann ich meine EÜR bei Taxpool fertigstellen.

    Dann bist Du jetzt auch in der Lage, Deine Signatur zu erstellen und die Art der USt-Besteuerung anzugeben. So kannst Du bei der nächsten Frage ohne diese Vorarbeit loslegen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!