Konto anlegen für Entnahme der PV Anlage zu 0 % USt

  • Hallo Zusammen, das Finanzamt erlaubt ja auch für PV Anlagen aus 2022 die Entnahme aus dem Unternehmen ab dem 1.1.23. Damit entfällt dann auch die Umsatzsteuer auf den privat entnommenen Stromverbrauch. Entnahmewert ist der Netto-Wiederbeschaffungswert


    Ich habe dazu im SKR3 die Entnahme wie folgt verbucht:

    Sollkonto 1880: Unentgeltliche Wertentnahme

    Habenkonto 8924: Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

    Steuer: 0% Umsatzsteuer


    Nun wollte ich für 2023 die Umsatzsteuer-Jahreserklärung tätigen (durch das FA genehmigt), wobei ich in der Elster-Ausgabe aus Taxpool heraus die "Unentgeltliche Wertentnahme" nicht vorfinde.

    Das FA hat in seinem Schreiben diese Benennung gefordert:

    "Sind Sie nur zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet, ist die Entnahme in Zeile 29 der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (mit dem Wiederbeschaffungswert der Anlage im Zeitpunkt der Entnahme) zu erklären."

    Was habe ich in Taxpool falsch gebucht? Danke für Eure Unterstützung

  • ThomasB

    Hat den Titel des Themas von „Vollständige Entnahme der PV Anlage aus Unternehmenvermögen“ zu „Vollständige Entnahme der PV Anlage aus Unternehmensvermögen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Hallo ThomasB


    grundsätzlich ist Deine Buchung richtig, jedoch führt das Konto 8924 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)" nicht zum gewünschten Eintrag in der UStErklärung, da es für die "KFZ-Nutzung" und "ohne USt" vorgesehen ist.

    Eigentlich benötigte man ein Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens zu 0% USt" mit entsprechenden Einstellungen zur USt-Erklärungs-Position, welches aber nicht existiert.


    Hier sind meines Wissens alle Softwarehersteller wegen der erst spät bekanntgegebenen Regelung der Möglichkeit zur PV-Entnahme zu 0% noch nicht soweit. Allerdings ist für die Abgabe der USt-Erklärung noch Zeit. Ich bleibe am Ball und melde hier zurück.


    Dringender dürfte sein, dass eine rückwirkende Entnahme zum 1. Januar 2023 zum Nullsteuersatz möglich ist, sofern diese bis zum 11. Januar 2024 gegenüber dem Finanzamt erklärt wird. Darüber hast Du das FA aber wohl schon (am besten schriftlich) informiert.

  • Danke Taxoloop


    für das Kümmern. Dann bleibe ich hier in Wartestellung.


    Das Finanzamt ist über die Entnahme natürlich schriftlich informiert worden. Die zitierte Passage oben (wo der Eintrag in der Umsatzsteuererklärung stehen soll) stammt aus diesem FA-Bestätigungsschreiben

  • ist über die Entnahme natürlich schriftlich informiert worden.

    Vorbildlich!

    Für die USt-Erklärung beträgt die reguläre Frist nach § 149 (2) AO sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Diese ist gemäß BMF-Schreiben v. 23. 06. 2022 für den Besteuerungsraum 2023 um einen Monat verlängert.


    Ich denke bis dahin wird sich die Sache erledigen lassen.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Taxoloop: Darf ich nach 3 Monaten einmal höflich nachhören, ob sich zu der Taxpool-Anpassung schon etwas getan hat?

    Eigentlich benötigte man ein Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens zu 0% USt" mit entsprechenden Einstellungen zur USt-Erklärungs-Position, welches aber nicht existiert.

    Hier sind meines Wissens alle Softwarehersteller wegen der erst spät bekanntgegebenen Regelung der Möglichkeit zur PV-Entnahme zu 0% noch nicht soweit. Allerdings ist für die Abgabe der USt-Erklärung noch Zeit. Ich bleibe am Ball und melde hier zurück.

    Wegen zu erwartenden Rückzahlungen möchte ich die ESt.-Erklärung zeitnah erledigen und das FA wünscht dann auch immer die USt-Erklärung dazu. Dem würde ich gerne nachkommen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Hallo ThomasB


    nach dem was ich bis heute dazu finde, hat auch DATEV kein Standardkonto dazu erschaffen, welches die bereits aufgeführten "neue Funktion" AM 84900 beinhaltet. Siehe im Kapitel "3.2 Konten, Steuerschlüssel, Kontenfunktionen, Kontenzwecke 2023" die Tabelle. (Hier nur die ersten zwei


    Neue FunktionBezeichnung
    SteuerschlüsselUStVA KzUStE KzNeue Konten SKR03 / SKR04Neue Kontenzwecke
    AM 80900Umsatzsteuer100871578290 / 4290 Erlöse 0% 1,2) 1714 / 3264 erhaltene Anzahlungen 0% 2) 8719 / 4719 sonstige Erlösschmälerungen 0% 2)Erlöse 0% erhaltene Anzahlungen 0% sonstige Erlösschmälerungen 0%
    AM 84900Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen11087158(Keine neuen Konten)
    Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) zum Umsatzsteuersatz von 0%



    Man wird sich wohl ein eigenes Konto mit Einstellungen auch zur neuen UStE-Position 157 anlegen müssen um die Umsatzsteuererklärung für diesen Fall zu befüllen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    @ALLE


    Konten für Photovoltaik 0% gibt es doch bereits seit der Version 2023 im Programm:

    Neuerungen seit der Version 2018

    9) Kontenverwaltung: Neue Konten:

    {SKR03, SKR04}:

    {8290,4290} Erlöse 0 % USt Photovoltaik

    {1714,3264} Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 0 % USt Photovoltaik (Verbindlichkeiten)

    {8719,4719} Erlösschmälerungen 0 % USt Photovoltaik

    {8734,4734} Gewährte Skonti 0 % USt Photovoltaik


    Für die Entnahme gibt es im SKR-03/04/42/49-2024 keinen Eintrag, einfach in der Kontenverwaltung auf Konto 8919 gehen, dann auf Kopieren gehen, kein Referenzkonto, dann die Werte eintragen:


  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.
  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Vollständige Entnahme der PV Anlage aus Unternehmensvermögen“ zu „Konto anlegen für Entnahme der PV Anlage zu 0 % USt“ geändert.

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