Anlage Abgang durch Privatentnahme - hier Kfz

  • Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier im Unterforum richtig:

    Wie wird so etwas richtig verbucht?

    Ein PKW ist seit 5 Jahren überwiegend geschäftlich genutzt und wurde auch so erfasst und abgeschrieben. Nach Umzug wird der PKW geschäftlich nicht mehr benötigt (geschäftl. Nutzung unter 3%) und soll nun "entnommen" werden. Taxpool macht mir den Vorgang leicht: Ich klicke auf"Abgang durch Privatentnahme" und gebe den aktuellen Verkehrswert ein (der aktuell höher ist, als der Restwert gemäß AfA). Nun muss aber ein Verrechnungskonto angegeben werden.


    Meine Suche brachte das Ergebnis, dass her das Konto angegeben werden sollte, von dem aus die Anlage damals finanziert / gebucht worden ist. Das schafft bei mir Unklarheit, denn das Kfz wurde über ein Privatdarlehen finanziert, welches dann mit Ratenzahlung per Banküberweisung getilgt wurde. Das Darlehen wurde teils in bar und teils als Überweisung an mich ausgehändigt. Aber wahrscheinlich ist dies doch nicht wichtig, denn maßgeblich dürfte doch jetzt sein, auf welches Konto das Geld aus der Entnahme verbucht werden soll.


    Per DropDown-Auswahlliste stehen alle Finanzkonten zur Auswahl zur Verfügung, einschließlich Privatentnahme 1800, Privateinlage 1890, EV und Darlehen 1750


    Und da kommt die nächste Schwierigkeit ins Spiel: Ich verfüge gar nicht über das Geld, das auf dieses "Verrechnungskonto" gebucht werden soll, möchte aber mein Unternehmen oder das FA auch nicht besch...en! – Von daher könnte es sinnvoll sein, auf "Privatentnahme" zu buchen, zumal das anzugebende Konto als "Verrechnungskonto" bezeichnet wird und evtl. nur der "Verrechnung" dient.

    Als Geschäftsfahrzeug kann ich es auch nicht halten, da die geschäftl. Nutzung extrem gering ist, aber die AfA unberechtigter Weise weiterhin gebucht würde.


    Was würdet Ihr tun, wenn Ihr in dieser Situation wäret?


    Ergänzung:

    Habe gerade was gefunden:

    17.850 EUR per 1800 (Privatentnahme) an 8910 (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19%) und Umsatzsteuer 19% (1776).

    Anlagenabgang an Anlagekonto mit dem Restbuchwert

    2315 (Entnahme bei Buchgewinn) an 320 (Pkw). Der Buchgewinn ist der Wert, um den der Nettoentnahmewert den Buchwert übersteigt.


    Das Ganze macht für mich Sinn, da bei diesen Buchungen "kein reales Geld fließt" (ich kann ja mit mir selbst keine Geschäfte abschließen) und dennoch der entnommene Wert dem Unternehmensgewinn über die 8910 korrekt hinzu gerechnet wird.


    Seht Ihr das genau so?


  • OK, ich musste jetzt einfach weiter kommen, um das Jahr abschließen und das nächste beginnen zu können. Ich habe also gebucht, wie oben in meiner Ergänzung beschrieben. Anscheinend funktionierte das in dem betreffenden Geschäftsjahr 2022 einwandfrei. Das Kfz wurde zum 31. März ausgebucht. Die entsprechenden Buchungssätze fand ich unter dem 31. März. Sie waren also nicht, wie bisher, am Jahresende in den AfA-Buchungen zu finden. Also dachte ich, dass alles OK sei, buchte den Stapel aus und schloss das Jahr ab.


    Verrückt ist nun, dass ich im nächsten Jahr 2023 in den Eröffnungsbuchungen den Buchungssatz EB-Wert (Soll Konto 9000) an Haben-Konto 320 PKW vorfand und dort ein unrealistisch hoher Betrag von 5.977,18 Euro steht!


    Leider gab es ja im hier beschriebenen Ablauf keinen "Zwischenschritt", bei dem ich hätte prüfen können, ob ein EB-Wert übertragen wird, obwohl diese Anlage bereits ausgebucht wurde.


    Anhängend der Screenshot aus dem Anlagenverzeichnis betr. PKW.


    Frage: Wie kann ich den Unsinn jetzt korrigieren? (...natürlich ohne die inzwischen vorgenommenen 142 Buchungen für 2023 zu verlieren, indem ich die Datensicherung einspiele, die ich natürlich vor dem Jahresabschluss 2022 angefertigt hatte)


    Kann ich die offensichtlich unrichtige EB-Wert-Buchung betr. Kfz einfach löschen?


    Und hier sind die drei Buchungssätze, die Taxpool mir automatisch zum 31.03.2022 angelegt hat. Klar, dort hätte ich erkennen können, dass das Konto 0320 nicht auf Null steht. Vielleicht hat das damit zu tun, dass ich den Zeitwert beim Vorgang der Anlagen-Ausbuchung eingetragen habe?


    • Offizieller Beitrag

    Welche Gewinnermittlung?


    Zitat

    Verrückt ist nun, dass ich im nächsten Jahr 2023 in den Eröffnungsbuchungen den Buchungssatz EB-Wert (Soll Konto 9000) an Haben-Konto 320 PKW vorfand und dort ein unrealistisch hoher Betrag von 5.977,18 Euro steht!

    Gibt es nur eine Anlage mit dem Konto 320?

    Welcher Wert steht in der SuSa (Stapel+Journal) des WJ 2022 als Anfangssaldo und als Endsaldo?

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Außer vdem Fahrzeug hatte ich noch viele Zubehörteile auf dem Konto 320 gebucht und ebenfalls ausgebucht. (nicht Kto 380). Diese ZUbehörteile hätten eigentlich nicht in die Anlage gehört, aber ich wusste es damals nicht besser.

    Am 01.01.2022 wurde eröffnet mit 2.944,57 Euro auf Konto 320 und bei der Eröffnung in 2023 stehen 5977,18 Euro auf dem Konto 320.


    Ich mach mal nen PDF von allen Buchungen auf 320 aus dem Jahr 2022.

    • Offizieller Beitrag

    Anmerk: Ich hatte mich verschrieben, ich meinte Konto 320, jetzt korrigiert.


    Die manuellen gebuchten Bewegungen in 2022 müssen entweder in der Anlagenverwaltung erfasst oder manuell in der Anlage EÜR bzw. dem E-Bilanzanlagespiegel (je nach Gewinnermittlung) angepasst werden.


    Anfang 2022 stimmt schon einmal der Eröffnungswert nicht mit dem Wert aus der Anlagenverwaltung überein, erwartet wird lt. Afa-Plan 2931,66 S.

    Es sollte auch die vorzeichenlose Darstellung (S/H) im Kontenbuch aktiviert werden.

    Da Taxpool ansonsten den Saldo bei erfolgsneutralen Konten als Soll-Haben berechnet, bedeutet der negative Startwert (Konto im Haben: 2.944,57 H) vermutlich, dass in 2021 die Eröffnungsbuchung für das Konto nicht erstellt wurde und/oder es doppelte Abschreibungen und/oder andere manuell gebuchte aber nicht in der Anlagenverwaltung erfasste Abschreibungen wie in 2022 gab.


    Wie sieht denn das Kontenbuch bzgl. 320 f.d. WJ 2021 aus?

  • Ich hätte nicht gedacht, dass ein möglicher Buchungsfehler womöglich so lange zurück liegt und unbemerkt geblieben ist: Im Jahr 2020 gab es keine EB-Wert-Buchung für das Konto 0320. Es gab gar nichts als EB-Wert für irgend welche Anlagen! Dennoch habe ich in 2020 Anlagen gebucht, die teils schon in 2011 und 2017 angeschafft wurden. In 2020 habe ich im Anlagespiegel aber die korrekten Anschaffungsdaten mit korrektem Datum usw. angelegt.


    Ob man jetzt noch die möglicher Weise vorliegenden Buchungsfehler korrigieren kann?


    In Beantwortung Ihrer Frage sende ich jetzt drei anonymisierte PDFs.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo geldfuchs,


    offenbar wurden einige Zubehöre, Ausstattungen und/oder Nachrüstungen über das selbe Konto (320) gebucht, diese aber nicht zum PKW hinzuaktiviert.

    Ob es richtig war, dafür jeweils eigene Anlagen zu verwenden, statt diese bei Anschaffung der Anlage PKW diesem zuzuschreiben oder später hinzuzuaktivieren, lässt sich nicht ohne Details dazu sagen. Ich zweifele jedoch, dass dies richtig war.

    Die Verwendung eines anderen Anlagekontos (z. B. 380) für derartige Hinzuschreibungen die wohl dennoch zur Anlage PKW gehören hätte die unstimmige Behandlung der Anlage PKW nicht korrigiert.


    Um die Sachen korrekt zu Buchen und auch in der Anlageverwaltung stimmig abzubilden müßten die Sachverhalte ggf. bis hin zur Anschaffung des PKW und der zugehörigen Zubehör/Ausstattung/Nachrüstung bekannt sein. Das lässt sich hier nicht in aller Öffentlichkeit darstellen.


    Wenn schon in 2020 keine EB-Werte vorhanden sind, wurden die Abschlussarbeiten in 2019 nicht richtig erledigt, bzw. die Salden nicht vorgetragen. Ob dies auch in Vorjahren schon so gehandhabt wurde kann man von hieraus nicht feststellen.


    Wenn Du Dich selbst an die Aufarbeitung machen willst, mußt Du zuerst verstehen, dass die Anlageverwaltung ein eigener Teil im Programm ist, der lediglich (wenn korrekt bedient) die entsprechenden Buchungen für den anderen Teil des Programms (die Buchhaltung) bereitstellt.

    Eine stimmige Anlage in der Anlageverwaltung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Anlagekonto in der Buchhaltung ebenso stimmig ist.

    Wenn dann noch Buchungen in der Buchhaltung nicht ausgeführt werden (auch solche, die nicht von der Anlageverwaltung herrühren) wird die Fehlersuche immer komplizierter.


    Da auch jahrelange Verwendung des Programms keine Gewähr dafür bietet, dass die buchhalterischen Zusammenhänge und Grundlagen der Anlagebuchhaltung beachtet werden, bzw. wurden, solltest Du vielleicht doch einen kompetenten Buchhalter zu Rate ziehen, dem Du vertraust und dem Du Deine Unterlagen offenlegst. Eine kurzfristige Lösung nur weil "jetzt einfach weiter" gemacht werden "muss" vervielfältigt die zu korrigierenden Sachverhalte evtl. nur noch.

  • Ja, das ist wohl Pech für mich. Meine Erfahrung von vor ca. 12 Jahren, wo ich etwas Ähnliches mit meiner Buchhaltung erlebt hatte und dann einen Buchhalter / Steuerberater für die Korrekturen gesucht hatte, zeigen, dass kein Profi solch einen Murks anfassen will – zum einen wegen des beträchtlichen Zeitaufwands, der zu recht üppigen Rechnungen und damit evtl. zu Streitereien führen kann – zum anderen, weil dann derjenige evtl. mit in der Haftung für Murks stehen könnte. Kurz: Da findet sich niemand!

    Ich werde die alten Anlagen mit abgelaufener AfA rausbuchen oder ggfs. löschen und das Ganze in der Elster-Erklärung versuchen zu lösen. Und eh alle Stricke reißen, sag ich das gleich dem Finanzamt bei der Abgabe der Erklärung dazu.


    Ich sehe auch, dass das ab hier kein Thema mehr für dieses Forum ist, weil es mit dem Programm ja nichts mehr zu tun hat. Vielen Dank dafür, dass du es dir angeschaut hast!

  • Es ist zwar kein Spaß, Fehler in Buchhaltungen zu suchen und die möglichen Korrekturen zu erklären, wenn sich diese über Jahre hinweg fortpflanzen, allerdings auch kein Hexenwerk. Wenn allerdings der Mandant den dafür notwendigen Zeitaufwand nicht bezahlen will, ist es seine Entscheidung, die gebotene Hilfe nicht anzunehmen.


    Und selbstverständlich ist nicht der der den "Murks" in der Buchhaltung aufräumt für den Murks verantwortlich der vorher gemacht wurde. Es bleibt die Entscheidung des Mandanten, seine Buchhaltung zu korrigieren. Das "Wie" kann jeder Buchhalter ihm zeigen.

    Wenn durch die geänderte Buchhaltung sich tatsächlich neue Zahlen für die Steuern ergeben bleibt es wiederum dem Mandanten vorbehalten, entsprechende Erklärungen abzugeben.


    Das eigentliche Problem zeigt sich dort, wo die Motivation des Buchhalters leicht mal endet. Nämlich wenn er eine fremde Buchhaltung aufräumen soll, dabei keine hinreichende Information zu den Sachverhalten bekommt und nach der "Aufräumaktion" der Mandant gerade wieder ohne weitere Unterstützung arbeitet, was i. d. R. zu neuen Fehlern führen wird. Das bedeutet dann, dass der Aufwand sich in die fremde Buchhaltung einzuarbeiten keine weiteren Früchte trägt und evtl. Jahre später ein ähnlicher Murks aufzuräumen ist. Dann beginnt alles erneut, also eine Sisyphos-Aufgabe.

    Wenn darüber hinaus noch Streit um die Bezahlung der Dienstleistung zu erwarten ist, darf es nicht wundern, wenn keiner solche Fälle mehr annehmen mag und jeder dauerhafte Mandant den Vorzug erhällt.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    Was mich bei der Sache wundert:

    Ich habe 'mal testweise durch manuelle Buchung an ein Anlagekonto eine Abweichung zu den Werten einer erfassten Anlage erzeugt:


    E-Bilanz:

    Es erscheinen Warnungen und der Brutto-Anlagespiegel kann so nicht übertragen werden:


    Anlage EÜR:


    Dann 'Buchen, Eröffnungsbuchungen, Eröffnungsbeträge überprüfen':


    INSOFERN: Stellt das Programm mehr als genug Möglichkeiten bereit, die zuvor genannten Probleme zu lösen.

  • modular

    Der TE macht eine EÜR. Siehe Angaben im Profil.


    Davon abgesehen ist das Problem eher, dass sich schon in Vorjahren Fehler eingeschlichen haben, die der TE nicht erkannt oder ignoriert hat. Das Programm kann nicht mehr tun, als Hinweise liefern. Diese müssen dann aber auch mit Sachverstand umgesetzt werden.

    Möglicherweise wurden aber auch einige Funktionen nicht genutzt. So gab es wohl Jahre, in denen keine Saldenvorträge gebucht oder gar gelöscht wurden.


    Offenbar ist auch, dass die Fehler in Bereichen der Abschluss- bzw. abschlussvorbereitenden Buchungen liegen. Hier muss - bei aller Hilfestellung des Programms - immer auch buchhalterisches Wissen vorausgesetzt werden.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!