Eigenschaften

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Zeigt die Art der Gewinnermittlung und die Eigenschaften des aktuellen Wirtschaftsjahres an.

 

eigenschaften_wirtschaftsjahr

 

Unter Gewinnermittlung wird die aktuell eingestellte Gewinnermittlungart angezeigt, Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-Überschussrechnung.

Diese Einstellung gilt für alle Wirtschaftsjahre.

Die Gewinnermittlungsart kann nach einer versehentlichen Fehleinstellung nach dem Einrichten eines Mandanten oder bei Mandanten, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, und die die Gewinnermittlung nachträglich ändern wollen umgestellt werden (Schalter Gewinnermittlung ändern), sofern noch keine abgeschlossenen Wirtschaftsjahre bestehen.

Hinweis: BFH-Urteil vom 19.03.2009, IV R 57/07, Zitat: "Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz."

Mit dem Schalter Fixieren kann die Einstellung endgültig zugewiesen werden.

 

Unter gesperrte/abgeschlossene Monate ist es möglich, einzelne Monate gegen Veränderungen zu sperren.

 

Mit dem Schalter Jahr abschliessen kann das Jahr abgeschlossen werden, zuvor sollten die Saldenvorträge für das nächste Jahr berechnet werden.

Ein versehentlich abgeschlossenes Wirtschaftsjahr oder ein nachträglich zu korrigierendes Wirtschaftsjahr (z.B. Bilanzkorrektur) kann mit dem Schalter Abschluss rückgängig machen wieder für Buchungen geöffnet werden.

Evtl. Saldenvortragsbuchungen im Folgejahr werden dadurch nicht automatisch rückgängig gemacht, diese müssen manuell korrigiert werden (Storno oder Löschen) und können dann anschliessend erneut automatisch erstellt werden.

Für eine Bilanzkorrektur gibt es gesetzliche Regeln, Hinweise dazu finden Sie z.B. im § 4 Absatz 2 Satz 1 EStG und § 153 AO.

Mit dem Schalter Fixieren kann der Abschluss endgültig zugewiesen werden.        

 

Unter Memo können Sie einen Memotext zu dem Wirtschaftsjahr speichern.

 

Abweichendes Wirtschaftsjahr: Sollte es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr handeln, kann dies aktiviert werden.

Die Ausgaben werden dann automatisch angepasst.

 

Abweichendes Wirtschaftsjahr gilt für alle erfassten Jahre:

Das abweichende Wirtschaftsjahr wird für alle im Dokument erfassten Wirtschaftsjahre benutzt.

 

Stellen Sie hier die Versteuerungsart ein, mit der Sie im ausgewählten Jahr beim Finanzamt geführt werden.

Sollten Sie Kleinunternehmer nach  § 19 UStG sein, aktivieren Sie bitte die entsprechende Einstellung.

 

Die Information zum Kleinunternehmer sorgt in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung dafür, dass im Dialog zum Erzeugen von Rechnungen bei der Auswahl eines Erfolgskontos immer der Steuersatz 0% ausgewählt wird.

 

Hinweis: Die Information zur Versteuerungsart wird in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung benutzt, um  automatisiert dazu die entsprechenden  Buchungen zu erstellen.

Bei manueller Buchung ist der Benutzer selbst für die korrekte

Bilanzierer, die manuell nach der Istversteuerung buchen, können in der Buchungsmaske bei Bedarf zusätzlich die Eigenschaft Einnahmen immer mit nicht-fälliger Steuer buchen aktivieren.

 

Gewinnermittlung/Umsatzsteuer:


Ist-Versteuerung

Soll-Versteuerung

EÜR

Einnahme in der Gewinnermittlung: Bei Geldeingang.

Umsatzsteuer fällig: Bei Geldeingang.

Einnahme in der Gewinnermittlung: Bei Geldeingang.

Umsatzsteuer fällig: Bei Rechnungsausgang.

Bilanzierung/GuV

Einnahme in der Gewinnermittlung: Bei Rechnungsausgang.

Umsatzsteuer fällig: Bei Geldeingang.

Einnahme in der Gewinnermittlung: Bei Rechnungsausgang.

Umsatzsteuer fällig: Bei Rechnungsausgang.

       

Gewinnermittlung/Vorsteuer (Die Vorsteuer ist unabhängig von der (Ist-Soll-)Versteuerung):



EÜR

Ausgabe in der Gewinnermittlung: Bei Geldausgang.

Vorsteuerforderung: Wahlrecht im laufenden Jahr: Bei Geldausgang oder bei Rechnungseingang.

Bilanzierung/GuV

Ausgabe in der Gewinnermittlung: Bei Rechnungseingang.

Vorsteuerforderung: Bei Rechnungseingang.

       

Ausnahme: Anzahlungen:

Die Ist-Soll-Versteuerung gilt nur für Schlussrechnungen. Bei Anzahlungen gilt immer das Zahlungsdatum.

 

Unterstützung in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung:


Ist-Versteuerung

Soll-Versteuerung

EÜR

Komplette Unterstützung bei Versteuerungsart und Gewinnermittlung.

 

Hinweis bei benutzerdefinierter Einstellung zur Vorsteuer-Forderung: Standardmässig benutzt das Programm bei der Einnahme-Überschussrechnung das Wahlrecht, die Vorsteuer erst bei der Zahlung zu buchen.

Um einen evtl. Zinsvorteil zu erlangen, kann die Vorsteuer jedoch auch bereits bei Rechnungseingang gebucht werden.

Siehe Einstellung Bei Ist-Versteuerung und EÜR Vorsteuer bei Kreditoren bei Rechnungseingang buchen.

Dadurch wird die Gewinnermittlung bei den Kreditoren-OP's nicht mehr korrekt geführt, da die Ausgabe bereits beim Rechnungseingang gebucht wird, sodass unterjährig zwar normalerweise kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden.

Komplette Unterstützung bzgl. Versteuerungsart.

Die Gewinnermittlung bei den Debitoren-OP's als auch bei den Kreditoren-OP's wird nicht korrekt geführt, da Einnahmen und Ausgaben bereits bei Rechnungsstellung gebucht werden, sodass unterjährig zwar normalerweise kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden.

 

Beispiel für eine Korrekturbuchung zur Anpassung der Gewinnermittlung bei Debitoren-OP's:

Am Jahresende werden die offenen Rechnungen von den Erlösen abgezogen.

Offene Rechnungen am Jahresende: 10.000 Währungseinheiten netto.

Evtl. Neuanlage eines speziellen Einnahme-Kontos E (ohne Umsatzsteuer und ohne Zuordnung in der UStVA und UStErkl.).

Evtl. Neuanlage eines speziellen Interims-Kontos I.

Sammelbuchung E an I, 10.000 Währungseinheiten.

Im Folgejahr: Auflösung der Buchung.

 

Bilanzierung/GuV

Komplette Unterstützung bzgl. Versteuerungsart.

Komplette Unterstützung bei der Gewinnermittlung von Kreditoren-OP's.

Die Gewinnermittlung bei den Debitoren-OP's wird nicht korrekt geführt, da die Einnahme erst beim Zahlungseingang gebucht wird, sodass unterjährig zwar normalerweise kein Problem entsteht, jedoch müssen beim Wechsel des Wirtschaftsjahres unbezahlte Rechnungen abgegrenzt werden.

Komplette Unterstützung bei Versteuerungsart und Gewinnermittlung.