Eröffnungsbuchung Konto 520 an 9000 weisst Diffirenz

  • Hallo miteinander,


    bei mir ist ein Fehler über die Jahren verschleppt worden und brauche fachliche Hilfe von Euch für die Bechebung.


    Meine Eröffnungsbuchung 2024 (automatisch ermittelt) PKW 520 an 9000 weisst Diffirenz, leider diese Dieffirenz ist vom 2022 unbemerkt?!? verschleppt.


    Der Anlagespiegel für 2021, 2022 stimmt, StB prüft auch immer Buchwerte Beginn/Akkum.AFA/ Buchwerte Ende.

    Die Eröffnungsbuchung 2023 PKW 520/9000 hat schon Diffirenz entsprechned AFA 2022.Könnte der Differenz folge eine vorgennomenen Änderung der Anlage sein, ohne Anpassung den Salden/ automatische Eröffnungsbuchungen.Im Sinn die Eröffnungsbuchungen 2023 sind schon mal ermittelt worden, danach Änderung der Anlage vorgennohmen, ohne folgende Anpassung den Salden.

    Oder liegt mein Fehler irgendwo anders?

    Wie bechebe ich mein Problem?-Storno 01.01.2023 Eröffnungsbuchung Konto 520 und dann manuell neue Eröffnungsbuchung zum 01.01.2023 mit dem korrekten Wert buchen, danach Eröffnungsbuchung 2024 PkW 520 löschen und nochmal automatisch Eröffnungsbuchungen oder manuell buchen?


    Einzelunternehmen

    EÜR

    SKR04

    ohne Personen Konten

    Einfachemodus

    Anfänger


    Sonnige Grüße und ein erfolgreichen Tag allen!

    • Offizieller Beitrag

    Könnte der Differenz folge eine vorgennomenen Änderung der Anlage sein, ohne Anpassung den Salden/ automatische Eröffnungsbuchungen.

    Ja.

    Wie bechebe ich mein Problem?

    Das hängt ganz davon ab, was genau an der Anlage geändert wurde ohne die daraus resultierenden Buchungen zu ändern, und auch davon, in welchem Jahr die Änderung vorgenommen wurde und ob die Buchungen dazu noch einer Änderung zugänglich sind, bzw. ob bereits Abschlüsse Durch den StB zu den betroffenen Zeiträumen vorliegen.

    Hier sollte der StB Dir nach seiner Prüfung der Salden, die falschen Buchungen nennen können und auch wie, bzw. in welchem Jahr entsprechende Korrektur-Buchungen zu erstellen sind.

    • Offizieller Beitrag

    1) Vor der Übermittlung/Weitergabe der Daten sollte unter 'Buchen, Eröffnungsbuchungen' mit dem Schalter 'Eröffnungsbeträge prüfen' geprüft werden, ob die Werte aktuell sind, sofern nach der automatischen Ermittlung der Salden noch Änderungen an Anlagen vorgenommen wurden, kann es z.B. zu Werteänderungen kommen und die Werte müssen erneut ermittelt werden.


    Beispiel:


    Ich habe den vom Programm erstellten EB-Wert in 2023 um -1000€ manuell geändert:


    Jetzt erhalte ich bei der Prüfung (s.o.) folgende Meldung:

    Abweichung Anlagekonto: '440'

    Buchwert Beginn, Gefunden: '5666.67'

    Lt. Anlagespiegel: '6666.67'

    Differenz: '-1000.00'

    Anlagen zu diesem Konto:

    Neue Anlage


    Abweichung Anlagekonto: '440'

    Buchwert Ende, Gefunden: '2333.34'

    Lt. Anlagespiegel: '3333.34'

    Differenz: '-1000.00'

    Anlagen zu diesem Konto:

    Neue Anlage


    2. Bei EÜR verwendet das Programm für die Anlage EÜR die in der Anlagenverwaltung erfassten Werte, sollen zusätzliche manuell gebuchte Anlagen, die nicht in der Anlagenverwaltung vorkommen, oder Werte bei bestehenden Anlagen geändert werden, muss dies manuell geschehen:

    Manuelle Abschreibungswerte eintragen


    Ansonsten übertragt das Programm die Werte des Anlageplans, d.h. die falsche EB-Buchung erzeugt kein Problem:


    Du müsstest nur die entsprechenden EB-Werte auf Buchungsebene korrigieren.


    Dazu auch:

    http://www.taxpool.net/pdf/flow-anlagespiegel.pdf

  • Herzlichen Dank Euch beiden für die deteilierten und abgebildeten Antworte!


    Ich würde die Salden und die Anlagebuchungen ab 2021 nochmal prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Mach das und gib kurz Bescheid, ob Du Deinen Fehler gefunden hast, so dass ich hier schließen kann.

  • Hallo miteinander,


    ich habe noch Mal an meinem Problem gesucht, mein Fehler ist im Jahr 2021 enstanden.(Anfang 2021 sind wir unerwartet ohne Buchhalterin geblieben,

    und kein StBüro hatte freie Kapazitäten uns zu übernehmen(im Umkreis von 200km) Taxpool war als Licht im Tunel für uns.


    Die restliche AfA(erstes Foto) von zwei Anlagen habe ich im Taxpool übernohmmen, EB mit der restlichen AfA und in der Anlage Modus zuerst den PKW statt mit dem Anschafungswert mit dem ganzen RestlichenWert erfast, storrniert und neu erfast.




    In der EÜR 2021 Konto 520 weißt Saldo von 11.772,60€ , im 2022 EB 520 - 11.772,60 im EÜR Ende des Jahres Konto 520 - 4890,20€ und im 2023 EB 520 wieder mit 11.772,60 die AfA ist nicht abgesetzt, auch noch die unterschied von 1,24€ zwischen AfA Spiegel und EÜR Konto 520.



    Ich kann es mir nicht erklären wie zu der Unterschied im 2023 kommt.Würde eure Beiträge und Anleitung noch paar Mal lesen.


    Freundliche Grüße von mir und Dankeschön für die treue Unterstützung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lorette,


    zumindest seit 2023 hast Du ja einen (neuen) Steuerberater, wie Du in einem Deiner Beiträge bereits geschrieben hast. Da aber Deine Differenzen schon mindestens im Jahr 2019 beginnen musst Du mit dem StB absprechen, wie Du mit den verschiedenen Fehlern aus unterschiedlichen Jahren umgehen sollst, denn Du wirst wohl nicht die Buchungen in 2019 verändern, da doch das Jahr gewiss schon abgeschlossen ist und der StB die Erklärungen bereits abgegeben hat.

    Hier sollte der StB Dir nach seiner Prüfung der Salden, die falschen Buchungen nennen können und auch wie, bzw. in welchem Jahr entsprechende Korrektur-Buchungen zu erstellen sind.

    Auch müßte man wissen, welche Zahlen denn nun in welchen, bereits abgegebenen Erklärungen dokumentiert sind. Hier soll Dein StB Dich beraten, ob abgeschlossene Jahre noch geändert werden können/sollen. Offenbar hat der StB auch schon die AfA des Jahres 2020 gebucht.


    Es beginnt alles damit, dass Dein StB für das Auto die AHK mit 26.081,97 € gebucht hat, Du aber 26.081,79 als Zugang in der Anlageverwaltung erfasst hast.

    Dass dann eure Werte der jährlichen AfA stets abweichen und sich die Abweichungen summieren ist kein Wunder.

    2019 (für die Monate ab Anschaffung) in Taxpool 3260,22 - beim StB 3259,97

    Schließlich bucht der StB ggf. mit einem (willkürlichen) Betrag, um auf runde Beträge zu kommen, bzw. mit gerundeten AfA-Beträgen.

    2020 in Taxpool 6520,45 € - beim StB 6521,00 €


    Die Zahlen des StB in Taxpool mit der Anlageverwaltung nachzustellen ist dann für einen Laien kaum machbar.

    Hier sollte entschieden werden, wer die Anlagebuchungen vorgibt (und der sollte auch die Abschlüsse erledigen und die EÜR aus seinem Programm versenden) und wer die Zahlen nur nachstellt. Wenn Du nur die vom StB vorgegebenen Zahlen übernehmen willst, sollte man die automatische Anlageverwaltung in Taxpool nicht nutzen, da seine vorgegebenen Zahlen einfacher nur manuell gebucht werden.


    Mir fällt auch auf, dass Du den Zugang des Autos in 2019 auf 520 PKW gebucht hast - das ist OK - das Verrechnungskonto ist aber 9000. Das verstehe ich nicht.

  • Es sieht so aus, als würde eine Buchhaltung vom StB jetzt in Taxpool fortgefürt werden. Jedenfalls hat kaum ein StB die Salden seit 2019 kontrolliert, denn sie stimmen mindestens seit dem Autokauf nicht mehr, oder der StB ist blind.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    unterschied von 1,24€ zwischen AfA Spiegel und EÜR Konto 520.

    Es gibt im Register Auswahl der Anlagen den Schalter Buchwerte anpassen, um kleinere Beträge zu korrigieren.


    Zitat

    und im 2023 EB 520 wieder mit 11.772,60

    D.h. Du hast vergessen, von Taxpool die Eröffnungsbuchungen erstellen zu lassen?

  • Hallo zusammen,


    Mir fällt auch auf, dass Du den Zugang des Autos in 2019 auf 520 PKW gebucht hast - das ist OK - das Verrechnungskonto ist aber 9000. Das verstehe ich nicht.

    Ich habe als Verrechnungskonto 9000 genommen, weil dieses Auto erst seit 2021 im Taxpool erfast ist.Zuerst die EB mit der restlichen AfA gebucht und das Auto in dem Anlagemodus erfast.So habe ich es von der Anleitung verstanden, wocher das Geld für das Auto kommt(Kasse,Bank) in meinem Fall EB mit restlichen AfA.Ist das auch falsch?Erst seit 2021 führe ich unsere Buchhaltung mit Taxpool.


    Tausend Mal Danke ich Euch, dass Ihr auch anderen Sachen die Ihnen auffallen, bekanntmachen:)


    Es gibt im Register Auswahl der Anlagen den Schalter Buchwerte anpassen, um kleinere Beträge zu korrigieren.

    Danke für den Tipp.


    D.h. Du hast vergessen, von Taxpool die Eröffnungsbuchungen erstellen zu lassen?

    Zitat "und im 2023 EB 520 wieder mit 11.772,60"


    Ich vermute, dass ich die EB 2023 nicht durgeführt habe, zumindest anscheinend nicht richtig( wie alles anderes).Die EB werden automatisch ermittelt aus dem Vorjahr,EB BankKonto 2023 stimmt doch nur PKW 520 ist mit gleichem Anfangssaldo wie im 2022 .


    Es sieht so aus, als würde eine Buchhaltung vom StB jetzt in Taxpool fortgefürt werden

    Ja, im 2021 musste ich die Buchhaltung selber weiterführen.


    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

  • Es gestaltet sich recht schwer, klare Aussagen von Dir zu erhalten.

    Ja, im 2021 musste ich die Buchhaltung selber weiterführen.

    Damit ist nochimmer nicht klar, welches Buchhaltungsjahr noch für Änderungen zugänglich ist und in welchem Jahr ggf. Korrekturen erfolgen sollten.


    Von der Änderung des Buchwerts rate ich ab. Es passen dann die Abschreibungsbeträge in Summe nicht mehr zu den AHK.


    Der richtige Weg, um auch zukünftig die automatische Anlagenberwaltung und Buchungen daraus ordentlich verwenden zu können, ist, die Anlage korrekt in dem FolgeJahr anzulegen, nach dem der StB die letzten Schlussbestände ermittelt hat und eben diese auch zu verwenden.


    Dazu sind die historischen Werte gemäß Hilfen im Programm einzupflegen.

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  • Es gestaltet sich recht schwer, klare Aussagen von Dir zu erhalten.

    Damit ist nochimmer nicht klar, welches Buchhaltungsjahr noch für Änderungen zugänglich ist und in welchem Jahr ggf. Korrekturen erfolgen sollten.

    Entschuldigen Sie mich bitte für die unbeantwortete Frage und vielen Dank für Ihr Verständnis und Geduld.


    Die Jahren 2019,2020, 2021 und 2022 sind schon übermitettlt worden, die EÜR Übermittlung erfolgte nicht durch Taxpool.

    Im Taxpool sind 2021 und 2022 noch nicht endgültig abgeschloßen, aber sie sind schon übermittelt.


    Mir stimmt im Jahr 2023 die EB Konto 520 nicht(außer die verdrehte AS statt 26.081,97/26.081,79), es weist den gleichen Saldo wie die EB 520 (nach Automatische ermittlung der EB von 2021) im Jahr 2022.


    Konto 520 : 2021EB -18.655€, 2022 EB - 11.762,60€ 2023 EB- wieder 11.762,60€?!? statt 4.888,96€ wie in dem Anlagespiegel.

  • Die Jahren 2019,2020, 2021 und 2022 sind schon übermitettlt worden, die EÜR Übermittlung erfolgte nicht durch Taxpool.

    Dann gehe ich davon aus, dass der Steuerberater die Jahre abgeschlossen und gemeldet hat.

    Dann sollte nach den Salden des Jahres 2022 die Buchhaltung ab 2023 in Taxpool erfolgen. Dazu sind die (jetzt korrekten EB-Werte zu buchen. Die bestehenden Anlagen (KFZ, etc.) sind in der Anlageverwaltung mit den historischen Werten zu erfassen.

    Im Taxpool sind 2021 und 2022 noch nicht endgültig abgeschloßen, aber sie sind schon übermittelt.

    Wie oben geschildert gehe ich davon aus, dass die Jahre bis inkl. 2022 in der Buchhaltung des StB erledigt sind. Wozu diese in Taxpool - außer evtl. zu Übungszwecken) nachgebucht wurden, ist mir ein Rätsel. Da die Übungsbuchhaltung offenbar falsch ist, sollte man keine Zeit mit dem Üben verlieren, sondern sich an die Buchhalung 2023 machen, und dies bitte dann richtig.


    Um mit der Anlageverwaltung ab 2023 korrekt zu arbeiten ist es nicht nötig, die Anlagen mit den Abschreibungswerten in den einzelnen Vorjahren zunerfassen. Es beginnt mit 2023, wo die bisherigen Anlagen entsprechend der Hinweise zur Anlageverwaltung (Hilfeseiten bitte selbst suchen) mit historischen Werten (ohne dazu Buchungen erstellen zu lassen) zu erfassen sind.


    Altjahre in Taxpool nachzubuchen oder dabei erfolgte Fehler zu korrigieren, ist vertane Liebesmühe. Weder entsteht dadurch eine brauchbare Buchhaltung, noch ist aus dieser "Übung" ein nützlicher Lernerfolg zu erwarten.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo Wiko,

    ja, ich weiß, an mich liegt ein großes Problem, dass ich mich nicht richtig Ausdrucken kann und so bin ich natürlich falsch verstanden.


    Seit dem Jahr 2021 führe ich unsere Buchhaltung nur mit Taxpool.Die erste UmSt VA 2021 war noch Quartalsweise(so hatte ich Zeit nach StB zusuchen und die Anleitung von Taxpool zu lesen), dann erfolgte ab April 21 die Umst VA monatlich.Es gibt kein Jahr, das für Übung nachgebucht ist, die Buchhaltung erfolgte Jahr zu Jahr.

    Der StB habe ich erst mitte des Jahres 2021 gefunden.Er war der einzige der persönlich mit mir telefonierte und der einzige der Menschlichkeit angezeigt hat.(deswegen habe ich die Vermutungen über ihm oben ignoriert)


    StB Zitat:“ Ich bin sehr überlastet und neuen Mandanten nehme ich nicht auf.Aber Sie brauchen meine Hilfe um weiter arbeiten zu können.Leider kann ich Ihnen erst in zwei Wochen einen Termin anbieten.“

    ich war extrem erleichtert, überglücklich es zu hören.


    Am Anfang half er mir nur für die Lizenz(nicht für Software).

    Das ich bei einer Anlage die Cent abgespiegelt angegeben habe macht meine Buchhaltung automatisch nicht falsch.Fehler gehören dazu, keiner ist gegen Fehler abgesichert.

    Ich habe zwei Anlagen im 2021 mit Historischen AfA erfast.Erst 2023 die EB 520 hatte gleichen Saldo wie EB 520 2022.

    Ich habe EB 2023 storniert und mit der restlichen AfA laut EüR PKW und Anlagespiegel

    neu gebucht, EB 520 2024 nur den Betrag geändert.


    Die Differenz von 1,24€ werde ich mit StB besprechen und nochmals alles prüfen lassen.


    Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen zuerst für Ihre Zeit meine Beiträge zu lesen und versuchen mein Problem zu verstehen(entziffern ) um die richtigen Vorgehensweise dieses zu beheben, anzugeben.


    Mit besten Wünschen

    • Offizieller Beitrag

    Die Differenz von 1,24€ werde ich mit StB besprechen und nochmals alles prüfen lassen.

    So weit waren wir bereits. :)


    Ich verstehe, dass es Dir schwer fällt, Deine Fragen hier so zu beschreiben, dass sie den Lesern klar und verständlich sind. Bei Fachgesprächen (bzw. Fachtexten) helfen leider auch Übersetzungsprogramme und andere Hilfsmittel nicht weiter. Diese erkennen den Sinn von Fragen oft nicht und können so spezielle Texte nicht sinngemäß übersetzen.


    Hier bleibt Dir nur, im persönlichen Gespräch mit einem Berater Deines Vertrauens Deine Buchhaltungen der Vorjahre anzusehen und ggf. Korrekturbuchungen vorgeben zu lassen.

    Bezüglich der Verwendung der Funktionen der automatischen Anlageverwaltung muß Dir (wenn nicht der StB dazu helfen kann) eine fachlich versierte Person helfen, die Dir die Funktionen erklären kann. Hier im Forum schaffen wir es nicht, da die sprachlichen Hürden wohl doch zu groß sind.


    Selbstverständlich kannst Du Dich mit einzelnen Fragen gern jederzeit wieder im Forum melden.


    Viel Glück und Erfolg!

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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