GWGs - Frage zur Kontierung/Korrektur

  • Guten Tag


    ich bin selbstständig und mache seit Jahren meine EÜR , UmsatzsteuerVA, Umsatzsteuererklärung und Einkommenssteuererklärung selbst.

    Ich bin aber kein geschulter Buchhalter, sondern habe mich da ein wenig eingearbeitet.

    Für meine Zwecke reichte es bisher.


    Nun habe ich bei der EÜR 2022 etwas vergessen, was mir erst beim Anfertigen der EÜR 2023 aufgefallen ist.

    Der Steuerbescheid 2022 ist inzwischen da und auch nicht mehr vorläufig.


    Es geht um die GWGs.


    Bisher habe ich in meiner EÜR bei Käufen von Dingen, die ich als Selbstständiger benötigte, und die unter 250€ kosteten, den Nettobetrag von HABEN Bank Konto 1200 auf Konto SOLL 480 gebucht (SKR03), und dann sofort, oder am Ende des Jahres von HABEN 480 auf SOLL Sofortabschreibung GWG 4860. Dann sehe ich, wie die Netto-Summe in der EÜR bei meinen Betriebsausgaben erscheint


    Ich hoffe, diese Kontierung war richtig? Zumindest gab es seitens des Finanzamtes bisher keine Einwände.


    Nun habe ich aber festgestellt, dass ich 2022 die Buchung auf Sofortabschreibung 4855 vergessen hatte.


    Aber die Sofortabschreibung ist ja nur EINE OPTION, oder?

    Kann ich meine Investitionen aus 2022 nicht 2023 noch ins Anlagenverzeichnis übernehmen und über eine längere Frist abschreiben? Oder in die Poolabschreibung?


    Oder gibt es noch irgendeine andere Möglichkeit, einen Teil der Verluste, die mir durch diesen Fehler enstanden sind, durch kluge Buchführung noch legal auszugleichen?


    Und wenn das alles nicht gehen sollte: wie kriege ich das Konto 480 wieder leer?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    SKR 03, IST-versteuerung, EÜR; GbR + Privatklienten

    +

    SKR04, IST-Vertseuerung, Bilanz; GmbH + Verein

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Seelpp,


    bitte beachte die Vorgaben im Forum, wie auch die zur Auswahl der passenden Forenbereiche für Fragen.


    Sofern sich Ihre Anfrage auf eine bestehende Funktion in Taxpool-Buchhalter bezieht, suchen Sie bitte den dazu passenden Menüeintrag unter 'Programm-Menü' aus, wählen Sie ansonsten bei anderen Anfragen einen Unterpunkt der Kategorie 'Sonstige Themen' aus.


    Mit den OPs und deren Zuordnung gemäß dem Menüpunkt Offene Posten zuordnen (Alle Buchungen) hat das Thema wohl nichts zu tun.

    Ich bin aber auch nicht sicher, ob mit der Anlageverwaltung des Programms gearbeitet wurde und diese die Buchungen "vergessen" hat.

    Hierzu bitte Angaben machen, dann kann ich in ein zutreffenden Forenteil verschieben.

    • Offizieller Beitrag

    1) Auch die GWG-Sachen im Anlagenverzeichnis erfassen, sonst erscheinen die Daten nicht in der Anlage EÜR (AVEÜR), bzw. müssen dort manuell eingetragen werden:


    2)

    Zitat

    2) Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten können die Anschaffungs- oder Herstellkosten (AHK) von GWG bis zur Höhe von 250 EUR sofort ohne Verzeichnis als Betriebsausgabe berücksichtigen (= Sofortabzug).


    Quelle: https://www.haufe.de/finance/b…l-der-wahl_186_93996.html


    3) Pool und normale GWG kann nicht gemischt werden, man muss sich jedes Jahr entscheiden.



    Zitat

    Kann ich meine Investitionen aus 2022 nicht 2023 noch ins Anlagenverzeichnis übernehmen und über eine längere Frist abschreiben? Oder in die Poolabschreibung?

    Wurde die Anlage denn in der AVEÜR 2022 berücksichtigt?


    Am Besten die Frage hier stellen.

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