Schätzung der Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

  • Ich möchte für Dezember eine Schätzung der Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wie mache ich das im Programm, da er sich ja automatisch die Summen aus der Buchhaltung zieht? Wo kann ich diese Beträge korrigieren? Und wie gebe ich dann im Januar eine Korrektur für Dezember ab. Ich habe im Programm gesehen, dass man eine Korrektur machen kann, ich weiß jetzt nur nicht, ob man dort den Differenzbetrag eingibt oder denn vollständigen richtigen Betrag, damit keine Doppelberechnung erfolgt?

  • Eine, willkürlichen Zahlen beinhaltende Voranmeldung kann mit Taxpool nicht versendet werden. Taxpool erstellt die VA immer an Hand der gebuchten Daten.


    Merkwürdig ist, warum Du eine VA per "Schätzung" statt nach der Buchhaltung abgeben willst. Selbst wenn die Buchhaltung (noch) nicht alle Buchungen beinhaltet sollte ist eine VA nach dem Stand der Buchhaltung einer willkürlichen VA vorzuziehen.

    Im Übrigen ist die VA vom Dezember regulär doch ohnehin erst frühestens bis 10. Januar abzugeben. Bis dahin sollte doch der Dezember gebucht sein.

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    • Offizieller Beitrag

    Und wie bzw. mit welchem Betrag korrigiere ich dann die richtige VA im Programm ...

    Im Prorgamm wird die Umsatzsteuervoranmeldung gemäß den bestehenden Buchungen erstellt und versendet. Die Felder in der Voranmeldung kannst Du anders nicht beeinflussen, also auch nicht (weder mit einer willkürlichen Summe, noch mit einer Differenz) eintragen.


    Eine Korrektur wird erreicht, in dem die fehlenden / falschen Buchungen korrigiert werden, so dass die korrekten Daten vom Programm in die Voranmeldung übernommen werden und dann die Voranmeldung erneut versendet wird, wobei das Häckchen bei "Berichtigte Anmeldung" zu setzen ist.


    Die Berichtigte Anmeldung ersetzt die vorherige Anmeldung, so dass nicht Differenzen zu melden sind, sondern die korrekten Daten. Die vorherige "Schätzung" spielt also keine Rolle.


    Warum Du schon planst, eine Voranmeldung nach Schätzwerten abzugeben und ebenso eine Korrektur planst bleibt wohl Dein Geheimnis.

    Nachvollziehen kann ich das so jedoch nicht. Auf mögliche Risiken bei solcherlei Vorgehen will ich aber hinweisen. Vielleicht besprichst Du dies doch besser noch mit einem Berater Deines Vertrauens.

  • Wegen Krankheit komme ich nicht zum buchen des jeweiligen Monats, deshalb hätte ich eine Schätzung in Höhe des Vormonats abgegeben, da noch keine Buchungen für diesen Monat vorhanden sind. Es soll nichts illegales sein, ich möchte halt auch nicht das Verzugszinsen anfallen.
    Die Korrektur und die Schätzung betreffen nicht die gleichen Monate.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorgehen, Schätzung gemäß Vormonat mit späterer Korrektur, mag ich nicht bewerten.

    Um jedoch entsprechendes zu erreichen ist die VA mit der Schätzung

    - entweder durch buchen von Schätzwerten der jeweiligen Umsätze zu erreichen, so dass aus Taxpool eine VA gemäß der gebuchten Schätzwerte erreicht wird. Für die spätere Korrektur werden entsprechende Korrekturbuchungen vorgenommen und wie in #4 dargestellt die Meldung als berichtigte Anmeldung versendet.

    oder

    - durch händische Übermittlung außerhalb von Taxpool vorzunehmen und nach dem der Monat gebucht wurde, die Meldung der berichtigten Anmeldung aus Taxpool heraus möglich.

    Die Korrektur und die Schätzung betreffen nicht die gleichen Monate.

    Ich dachte, es geht um einen Monat, zu dem erst eine Schätzung, dann dazu die Korrektur vorgenommen werden soll. Die VA würde also den selben Monat betreffen. Dein Satz macht mich nun aber stutzig. Eine "berichtigte Anmeldung" hat natürlich nur Sinn, wenn zuvor eine VA zum selben Zeitraum abgegeben wurde die auch zu berichtigen ist.

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