Betriebsgewinn und Kontennachweis sonstiger Konten

  • Hallo, ich habe eine grundsätzliche buchhalterische Verständnisfrage.

    Wir verwalten unser Studio seit Jahren mit Taxpool, EÜR.

    Berichte zu EÜR, BWA oder E/A zeigen systematisch folgende Ergebnisse:

    1. Betriebliche Einnahmen - Betriebliche Ausgaben = Betriebsgewinn, das ist klar und trivial.

    2. Saldo aus "Kundennachweis sonstiger Konten" = ebenfalls Betriebsgewinn, bis aufs Komma genau. Aber warum???

    Hierzu muss es doch offensichtlich einen gemeingültigen

    mathematisch/buchhalterischen Zusammenhang geben.

    Auch nach tagelanger Suche im Netz habe ich hierzu wirklich NICHTS gefunden.
    Mein Steuerberater konnte mir ebenfalls nicht helfen.
    Vielleicht hilft mir hier jemand auf die Sprünge?
    Vielen Dank und beste Grüße

    lorguent

    • Offizieller Beitrag

    Auch bei der EÜR werden immer mindestens 2 Konten angesprochen, deren Buchungen auf den Soll- und Haben-Seiten aufgehen, sprich: sich ausgleichen.

    Es wird also auch bei EÜR das System der doppelten Buchung verwendet.


    Dabei werden jedoch zur Berechnung des Gewinns grundsätzlich nur die Aufwands- und Ertrags-Konten verwendet, wärend die Bestandskonten keiner Gewinnermittlungsposition zugeordnet sind. Letztere Konten sind es, die als "sonstige Konten" unter der Auswertung aufgeführt sind.


    Da nun aber grundsätzlich zwei Konten mit identischen Werten aber vertauschtem Soll/Haben angesprochen werden, von denen ein Konto ergebniswirksam, das andere aber nicht ergebniswirksam ist, kommt es logischerweise dazu, dass die "sonstigen Konten" mit den gleichen Beträgen bebucht sind, wie die erfolgswirksamen Konten und sich somit identische Summen bilden.

  • Mein Steuerberater konnte mir ebenfalls nicht helfen.

    Es ist eigentlich unglaublich, dass ein StB dazu nicht helfen kann. Ist es doch die Grundlage jeder modernen Buchhaltung, dass auch bei EÜR die Buchungen im System der doppelten Buchführung erfasst werden und lediglich in den Auswertungen (EÜR, etc.) die Bilanzkonten für eine EÜR unberücksichtigt bleiben, wohl aber die GuV-konten das Ergebnis darstellen.


    Die Zusammenhänge der Buchungen, bzw. Konten zu den Auswertungen und dortigen Positionen sollte ein StB kennen. Gut möglich, dass er nur keine Lust dazu hat, Grundlagen der Buchführung zu vermitteln. Was man ihm auch nicht verübeln kann, denn das ist ja nicht der Job für den er seine Ausbildung und Prüfung abgelegt hat.

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