Wareneinkauf als Wareneingang oder Betriebsbedarf buchen

  • Hallo. Ich vermiete Maschinen und buche die Buchführung als Kleinunternehmer. Ich habe eine Frage zu dem Zubehör, welches ich für die vermieteten Maschinen dazu gebe. Als Beispiel: Ich vermiete einen Teppichreiniger und gebe ein Reinigungsmittel dazu oder ich vermiete ein Teppichstripper und gebe ein Messer dazu als Zubehör. Wo muss ich den Einkauf des Zubehörs buchen, die zur Benutzung der Maschinen dazugehört und mitvermietet werden, wie z. B. Reinigungsmittel, Messer, Benzin, usw. Dieses Zubehör gehört zur Vermietung der Maschinen dazu und wird auch zusätzlich berechnet. Müsste das Zubehör auf das Konto beim SKR03 auf Konto 3200 Wareneingang 0% oder kann ich es auch auf Konto 4980 Betriebsbedarf buchen?

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, ohne Personenkonten, Kleinunternehmer nach §19 bis einschließlich 2022, ab 2023 Regelbesteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nesli11,


    die Waren, die Du zu den vermieteten Maschinen dazu gibst bleiben Waren, auch wenn Du diese ggf. ohne sie separat zu berechnen dazu gibst.

    Letztlich hast Du ja gewiss die Einkaufspreise der "Zugaben" in die Pauschalpreise der Maschinenvermietung mit einkalkuliert.

    Wenn Du die Zubehöre beim Verkauf auch separat berechnest - wie ich erst nachträglich gelesen habe - gibt es keinen Zweifel, dass es sich bei deren Einkauf um Wareneingang handelt.


    Ich habe extra noch mal auf Deiner Profilseite nachgesehen, da Du ja noch immer keine Signatur angelegt hast.

    Bitte lege Dir eine Signatur an, wie hier beschrieben!

    Du machste eine EÜR. Dafür ist zwar zunächst unerheblich ob Du die Waren im Einkauf als Aufwand (4980 Betriebsbedarf) buchst oder korrekt als 3200 Wareneingang, da beide Konten in der EÜR zu den Betriebsausgaben zählen.


    Jedoch wirst Du ohne Unterscheidung der Waren von sonstigen Aufwendungen aus Deiner Buchhaltung keine vernünftige Kalkulationsgrundlage erhalten. Und auch wenn Du grundsätzlich keine (Waren-) Bestände in der EÜR mitführst, solltest Du einen Überblick über deren Kosten behalten und vielleicht auch über den Wert der Warenbestände.

    Auch dürfte es mal vorkommen, dass ein Kunde von dem Reinigungsmittel zum Teppichreiniger mal mehr braucht, als es in dem Mietpreis einkalkuliert ist, so dass Du evtl. doch das (zusätzliche) Reinigungsmittel als Ware verkaufst.


    Schließlich ist es meiner Ansicht nach schlicht falsch dargestellt, wenn der Warenbezug unter dem Konto 4980 "Betriebsbedarf" mit dem eigentlich dort zu buchenden sonstigem Betriebsbedarf (so auch die vollständige Bezeichnung bei DATEV) vermischt wird. Als "sonstiger Betriebsbedarf" wird i. d. R. angesehen, was anderen Konten nicht zugeordnet werden kann oder wenn es sich um untergeordneten/selten vorkommenden Aufwand handelt, für den extra ein Konto anzusprechen nicht nützlich ist. Dein Warenbezug dürfte aber ein durchaus beachtenswerter Anteil Deiner Aufwendungen sein.


    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt die Signatur anzulegen. Was alles hineingehört ist hier beschrieben. Um Deine Signatur anzulegen klicke hier.

    Danke!

  • Taxoloop

    Hat den Titel des Themas von „Vermietung von Maschinen Kleinunternehmer“ zu „Wareneinkauf als Wareneingang oder Betriebsbedarf buchen“ geändert.
  • Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Sie waren mir sehr hilfreich. Habe meine Wareneingänge jetzt auf Konto 3200 gebucht. Für mich erschien das Konto 4980 Betriebsbedarf auch nicht richtig. So hat man einen besseren Übersicht über die Wareneingänge. Ich habe die Signatur angelegt. Ich hatte das vorher versucht, aber nicht gefunden gehabt. Aber jetzt hat es geklappt, ich hoffe auch richtig.


    Viele Grüße

    Nesli11

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, ohne Personenkonten, Kleinunternehmer nach §19 bis einschließlich 2022, ab 2023 Regelbesteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Gern geschehen!

    Danke auch für die Signatur und ja, sie ist prima. :)

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

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