Taxpool 17.20, EÜR, 64-Bit standard, Ubuntu 20.04.6 LTS mit Wine 8
Erst einmal die Frage, ob ich die Buchung der Gewerbesteuer in einer EÜR (Ist-Versteuerung, SKR 03) richtig verstanden habe?
Auf das Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" buche ich die Gewerbesteuernachzahlungen für die Vorjahre und auf das Konto 4320 "Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )" die Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr.
Beide Konten beeinflussen nicht den Gewinn und tauchen auch in der Elster Anlage EÜR nicht in Zeile 71 unter "nicht abziehbar" "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" oder anderswo auf.
Bei der Taxpool Einnahme-Überschuss-Auswertung ("Berichte" > "Einnahme/Überschuss") bin ich dann etwas verwirrt.
1. Warum ist bei der Standardeinstellung für das SKR 03 Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" ein Häkchen bei "In Einnahme-Überschuss-Auswertung aufnehmen, aber keine Zuordnung zur "Anlage EÜR Position", hingegen beim SKR 03 Konto 4320 "Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )" kein Häkchen bei "In Einnahme-Überschuss-Auswertung aufnehmen aber eine Zuordnung zur "Anlage EÜR Position" bei 9925-217, die wiederum im Elster Formular nicht zu existieren scheint.
2. Bei der Erstellung des Berichtes "Einnahme/Überschuss" bekomme ich nun wiederum 3 verschiedene Ergebnisse
a. Bei Einstellung der alten Druckausgabe zählt SKR 03 Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben und schmälert den Gewinn, SKR 03 Konto 4320 "Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )" hingegen wird beim Kontennachweis sonstiger Konten aufgelistet.
b. Bei Einstellung der neuen Druckausgabe mit der Vorlage "Standard (1)" wird sowohl das SKR 03 Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" und auch das SKR 03 Konto 4320 "Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )" beim Kontennachweis sonstiger Konten aufgelistet und entspricht somit im Ergebnis der Elster Anlage EÜR.
c. Bei Einstellung der neuen Druckausgabe mit der Vorlage "Standard mit nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (2)" wird SKR 03 Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" beim Kontennachweis sonstiger Konten aufgelistet, SKR 03 Konto 4320 "Gewerbesteuer ( Vorauszahlung )" zählt hingegen zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben und schmälert den Gewinn, also genau anders herum als bei a.
Will ich nun mit der alten Druckausgabe dasselbe Ergebnis erreichen wie mit der neuen Druckausgabe mit der Vorlage "Standard(1)", die dem Ergebnis der Elster Anlage EÜR entspricht, muss ich bei SKR 03 Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" das Häkchen bei "In Einnahme-Überschuss-Auswertung entfernen und somit die Standardeinstellung für das Konto ändern. Bei den Berichten mit der neuen Druckausgabe ändert sich dann wiederum nichts an den Ergebnissen.
Gibt es nun einen Sinn hinter diesen unterschiedlichen Ausgaben oder liegt es am Ende daran, dass ich Taxpool unter Linux mit Wine betreibe und da etwas schief läuft?
Die folgenden Beiträge habe ich auch gelesen:
Die weiteren Konten zur Gewerbesteuer sind - so vermute ich - insbesondere daher angelegt worden, um die für die angebundenen DATEV-Programme (hier Gewerbesteuer) Konten mit weiter…
Ich kämpfe mich so langsam durch, habe aber leider noch nicht die Zeit gefunden mich mit dem Programm näher auseinander zu setzen.
Ich bin begeistert von diesem Programm. Es ist genau nach meinem Geschmack. Es sind tausend Möglichkeiten vorhanden, die ich aber jetzt wegen Unwissenheit und Zeitmangel nicht nutzen kann.
Daher importiere ich nur alle meine vorbereiteten…
Eine Differenz bei den Betriebsausgaben ergibt sich noch aufgrund Konto 2281 (Gewerbesteuer für Vorjahre), die interessiert dann in der Anlage EÜR nicht mehr (keine Betriebsausgabe).