Ich melde mich nochmal zurück, da ich ein Gespräch mit einer Steuerberatung im Rahmen meiner Mitgliedschaft im AGD (Allianz deutscher Designer) hatte.
Generell meinte er, dass ich keine schriftliche Stellungnahme seitens der Finanzverwaltung oder Vergabestelle bekommen werde und sich die Handhabung aus der Interpretation der Steuergesetze ergebe, spätestens durch die Expertise eines Steuerberaters.
Damit das nicht untergeht, Kern meiner Anfrage war, ob die man die Vorsteuer der Ausgaben, die mit dem Stipendium im Zusammenhang stehen, abziehen kann (falls man vorsteuerabzugsberechtigt ist) und ob der Höhe entsprechend Ausgaben auch abgeschrieben und in Betriebsvermögen aufgenommen werden können.
Der Steuerberater meinte, dass die im Zusammenhang mit dem Stipendium stehenden Ausgaben vorsteuerabzugfähig sind, da nach UStG §15 Abs. 2 nur Ausgaben nicht vorsteuerabzugsfähig sind, die mit steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang stehen. Das Stipendium stellt aber gar kein Umsatz da, da die Einnahme nicht auf einer Gegenleistung beruht, folglich findet der Paragraph keine Anwendung und die Ausgaben bleiben vorsteuerabzugsfähig (was mir ja auch mündlich von einem Finanzbeamten mitgeteilt wurde).
Somit findet er nicht nur einen Vorsteuerabzug vertretbar, sondern auch, wenn es die Höhe der Ausgabe ergibt, eine Abschreibung und damit auch die Aufnahme ins Betriebsvermögen.
Wobei er auch die Möglichkeit aufzeigte, einen hohen Anschaffungswert von z.B. 2000 € von der Stipendiumssumme abzuziehen, die Anschaffung dann mit einem entsprechenden Vermerk über die Bezahlung mit der Stipendiumseinnahme mit 0 € zu verbuchen. Somit blieben dann nur noch 4000 € übrig, die man mit den entsprechenden Ausgaben verbucht. Mir persönlich ist dies aber buchungstechnisch nicht ganz klar geworden, so dass ich lieber bei dem "normalen" Abschreibungsverfahren bleibe, um die vollen 6000,00 € als Einnahme verbuchen zu können.
Letzten Endes kommt es darauf an, dass die Stipendiumseinnahmen und die Ausgaben (bei Vorsteuerabzugsberechtigten die Nettoausgaben) nicht das Betriebsergebnis beeinflussen. Bedeutet auch, dass die mögliche Ausgabenhöhe bei vorsteuerabzugsberechtigten Stipendiumsempfänger 6000,00 € netto, bei nicht vorteuerabzugsberechtigten Empfängern 6000,00 € brutto ist.
Hier noch einmal der deutliche Hinweis, dass meine hier aufgeführten Aussagen und Schlussfolgerungen nicht in Stein gemeißelt und schon garnicht rechtsverbindlich sind. Eine verbindlichen Auskunft über § 89 AO habe ich auch nicht weiter verfolgt, da ich damit in meinen Augen mit Kanonen auf Spatzen schießen würde und es auch bis zu 6 Monaten dauern kann, bis man eine Antwort erhält.
Im Ernstfall einer Prüfung wird man aber mit den oben ausgeführten Aussagen eine vertretbare Diskussionsgrundlage haben. Dementsprechend werde ich wie folgt buchen (SKR03):
Einnahme Stipendium:
1200 an 2747 (wird dann in Zeile 15 Pos. 103 der Anlage EÜR eingetragen), Buchung ohne USt.
Ausgaben Stipendium:
Buchung der Ausgaben ganz normal unter Berücksichtigung der MwSt. in den entsprechenden Ausgabekonten (z.B. Material 4000 an 1200 mit 19% MwSt.).
GWGs und Anlagen werden ganz normal über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben und sind dann auch Bestandteil des Betriebsvermögens.
Um den Erhalt des Stipendiums und die damit verbunden Ausgaben einkommenssteuerrechtlich zu korrigieren, werden in der Anlage EÜR noch folgende Einträge vorgenommen.
Die Summe der Einnahmen wird manuell in "Zeile 92 Pos. 241 (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach §3 EStG)" eingetragen.
Die Nettosumme (da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin) der im Zusammenhang mit dem Stipendium stehenden Ausgaben werden in "Zeile 95 Pos. 244 (zuzüglich nicht abziehbarer Betriebsausgaben nach § 3c Absatz 1 EStG)" eingetragen.
In Bezug auf eine Anlage die 2000,00 € netto gekostet hat und über 5 Jahre abgeschrieben wird, wird demnach die Summe von 2000,00 € in Zeile 95 Pos. 244 berücksichtigt (plus natürlich die 4000 € netto aus den anderen Ausgaben, also in der Summe dann die 6000 € netto).
Um die, mit dem Stipendium im Zusammenhang stehenden Ausgaben jederzeit separat vorlegen zu können, werden die betreffenden Ausgaben unter einer entsprechenden Kostenstelle gesammelt