Leasingrechnung über Umsatzsteuer wie buchen

  • Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR


    Hallo zusammen,

    ich habe von der Leasinggesellschaft eine Gutschrift erhalten (über zu viel gezahlte MwSt. aus 2020 - w. 16%) und eine Rechnung über zu wenig gezahlte Mwst., da der ursprüngliche Leasingbetrag Ende 2020 entstanden ist, also mit 16% und für die Restlaufzeit, ab 2021, 19% fällig sind. Der Differenzbetrag wurde von der Leasinggesellschaft vereinbarungsgemäß eingezogen.

    Diesen Differenzbetrag - reiner Steuerbetrag - möchte ich natürlich als Vorsteuerabzug in der UMSTVA geltend machen.

    Den Vorsteuerbetrag (o.g. Differenzbetrag) habe ich über Soll-Kto. 1406 an Haben-Kto.3800 gebucht. Es wird in der Buchungsansicht in der Spalte USt.Soll / USt.Haben nicht ausgewiesen, aber in der USTVA und in den Konten (1406 und 3800) berücksichtigt.

    Ist dieser Buchungsvorgang insgesamt so korrekt? Oder muss ich diese Rechnung anders verbuchen?

    Besten Dank!

    Maudarua

    Viele Grüße

    Maudarua


    Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR

    Die Beiträge geben lediglich die Fakten bzw. Meinungsäußerung(en) des Verfassers wider. Sie stellen keinerlei rechtliche Beratung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maudarua,


    es geht also um zwei Belege.

    1. Eine Gutschrift. Diese wird i. d. R. über eine Leistung und deren darauf zu berechnende USt ausgestellt.

    Entsprechend ist ein negativer Aufwand und zugehörig negative Steuer zu buchen.

    Ich weiß nicht, wie Dein Beleg tatsächlich aussieht, da gerade bei den Korrekturen zur USt-Umstellung oft sehr kuriose Berechnungen erfolgt sind.

    Vielleicht ist es auch eine Korrektur-Rechnung, welche statt der ursprünglichen zu buchen wäre.

    Wenn Du genauer beschreiben kannst was genau darauf steht, könnte ich das besser einschätzen.


    2. Eine Rechnung.

    Hier gilt das gleiche wie bei der Gutschrift. Eine enthaltene Steuer bezieht sich auf eine Leistung.

    Hier sollte im Beleg auch ein Nettobetrag zur Leistung erkennbar sein, zu dem nun unter anderem Steuersatz die Leistung der USt unterworfen wird.

    GGf. ist in der (Korrektur-Rechnung) die Leistung (ehemals zu 16 % abgerechnet) nun negativ aufgeführt und in einer weiteren Position mit 19% belastet. Dann sind beide Beträge der Leistung mit jeweiligem Steuersatz zu buchen - also Erstattung/Gutschrift zu 16% und die Berechnung zu 19 %.


    Grundsätzlich kann man auch entsprechende Steuerbeträge umbuchen, was aber - besonders wenn mehrere Belege in einer Umbuchung verarbeitet werden - teils schwer nachzuvollziehen ist. Außerdem muss man sich sicher sein, das richtige zu tun.


    Da Du eine EÜR machst, hast Du Zahlungen zu buchen. Wenn Du aber Gutschrifts- und Rechnungsbetrag saldiert hast und diesen Betrag zwischen VSt und USt verbuchst, wohin buchst Du dann die Zahlung ?

    Mein Tipp: Belege stur durchbuchen und nicht abgekürzte Buchungswege suchen. - Das geht leicht in die Hose. :)

  • Hallo Taxoloop,


    danke für deine schnelle Antwort.

    ich versuche den Vorgang näher zu erklären:

    Es handelt sich dabei um Leasingzahlungen bei Fahrzeugwechsel im Dezember 2020.

    Fahrzeug 1 wurde in 2017 mit Sonderzahlung geleast. Aus dieser Sonderzahlung berechnete sich die Umsatzsteuer (19%). Von Juli 2020 bis Dezember 2020 fielen darauf aber nur 16% USt. an, was jetzt bei der Abrechnung (Juni 2021) zu einer Gutschrift (Erstattung) führte.

    Fahrzeug 2 löste im Dezember 2020 Fahrzeug 1 ab. Aus der Sonderzahlung wurde die Umsatzsteuer (16%) berechnet. Von Januar 2021 bis zur theoretischen Ablösung des Fahrzeugs im Dezember 2023 fallen darauf aber 19% an, was jetzt bei der Abrechnung (Juni 2021) zu einer Rechnung (Nachbelastung) führte.


    Wie wird sowas korrekt gebucht, zumal die Sonderzahlung von Fahrzeug 1 Jahre zurückliegt, die Abrechnung aber erst jetzt erfolgt ist. Die Sonderzahlung von Fahrzeug 2 ist auch im letzten Jahr erfolgt und die Abrechnung im Juni diesen Jahres.


    Die Buchung der Erstattung (1800 - 3800) bzw. Belastung (3800 - 1800) erfolgte ja (logischerweise) ohne Mehrwertsteuer. Daher war jetzt der Gedanke Erstattung und Zahlung der Umsatzsteuer wie folgt umzubuchen: 3800 - 1406 bzw. 1406 - 3800. Somit wird wie im ersten Thread geschrieben, der Differenzbetrag korrekt berechnet und ausgewiesen aber in den Spalten USt.Soll bzw. USt.Haben nicht ausgewiesen, was ja sonst bei einem Erlös oder einer Zahlung erfolgt. Daher bin ich nicht sicher was im "Hintergrund" passiert und ob diese Buchungen korrekt sind. Nachvollziehbar sind sie einfach über den Bezug zur Gutschrift bzw. zur Rechnung.


    Danke schon jetzt für deine Antwort.

    Viele Grüße

    Maudarua


    Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR

    Die Beiträge geben lediglich die Fakten bzw. Meinungsäußerung(en) des Verfassers wider. Sie stellen keinerlei rechtliche Beratung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Du übersiehst, wonach ich schon fragte:

    Da Du eine EÜR machst, hast Du Zahlungen zu buchen. Wenn Du aber Gutschrifts- und Rechnungsbetrag saldiert hast und diesen Betrag zwischen VSt und USt verbuchst, wohin buchst Du dann die Zahlung ?

    Deine Buchungen können so also nicht funktionieren, da Du nicht die Zahlung berücksichtigst.

    Wie gesagt, du solltest die zwei Belege nacheinander (getrennt voneinander) verbuchen.


    Der Vorgang ist zwar nun klar, aber was Deine Belege "hergeben" bleibt unklar.


    Wenn Du genauer beschreiben kannst was genau darauf steht, könnte ich das besser einschätzen.

  • Gutschrift weist aus:

    "Aufgrund Konjunkturpaket ..."


    Leasingsonderzahlung netto: Betrag u1

    Davon Anteil ab 01.07.2020 bis 31.12.2020: Betrag v1


    Abzurechnen sind (16%) Betrag w1

    Bisher abgerechnet (19%) Betrag x1

    Erstattung: Betrag z1 (z1=x1-w1)



    Rechnung weist aus:

    "Aufgrund Konjunkturpaket ..."

    Leasingsonderzahlung netto: Betrag u2

    Davon Anteil ab dem 01.01.2021: Betrag v2


    Abzurechnen sind (19%) Betrag w2

    Bisher abgerechnet (16%) Betrag x2

    Nachbelastung: Betrag z2 (z2=w2-x2)


    Mehr steht jeweils nicht drauf.


    Hoffe dass es jetzt klarer ist.


    Danke

    Viele Grüße

    Maudarua


    Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR

    Die Beiträge geben lediglich die Fakten bzw. Meinungsäußerung(en) des Verfassers wider. Sie stellen keinerlei rechtliche Beratung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Maudarua () aus folgendem Grund: Kopierfehler bereinigt und Erläuterung hinzu

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, unter "Abzurechnen sind (16%) Betrag w1" ist der USt-Betrag genannt und nicht ein Brutto-Betrag inkl. 16%. (Mit Beispiel-Zahlenangaben wäre das klarer.)


    Dann buche doch die Belege stur durch, also Nettobeträge (Leasingsonderzahlung-Differenz) auf den entsprechenden Konten nebst automatischer Steuer.

    Das buchst Du auf den Kreditor "Leasing Gesellschaft" (oder ein Verrechnungskonto) und von diesem, den Saldo zur Bank (Zahlung)


    Gutschrift:

    Neuberechnung der Teil-Leasingzahlung

    Leasingsonderzahlung-Differenz Betrag v1 (netto) + (16%) Betrag w1 an Kreditor "Leasing Gesellschaft"

    und

    Gutschrift der Teil-Leasingzahlung

    Kreditor "Leasing Gesellschaft"an Leasingsonderzahlung-Differenz Betrag v1(netto) + (19%) Betrag x1


    Jetzt steht Betrag z1 als Saldo auf dem Kreditor "Leasing Gesellschaft".


    Rechnung:

    Neuberechnung der Teil-Leasingzahlung

    Leasingsonderzahlung-Differenz Betrag v2 (netto) + (19%) Betrag w2 an Kreditor "Leasing Gesellschaft"

    und

    Kreditor "Leasing Gesellschaft" an Leasingsonderzahlung-Differenz Betrag v2 (netto) + (16%) Betrag x2


    Jetzt steht auch Betrag z2 (welcher aber keine Erstattung ist, wie es noch vor Deiner Beitragskorrektur vermerkt war) auf dem Kreditor "Leasing Gesellschaft".

    Der Saldo des Kreditor "Leasing Gesellschaft" sollte nun mit der Zahlung über die Bank (Einzug) übereinstimmen und entsprechend ausgebucht werden.


    Hierdurch sind auch jeweils die korrekten Steuerkonten (16% / 19%) angesprochen und die beiden Vorgänge (Gutschrift und Rechnung) bleiben transparent. Dein Umsatzsteuerkonto bleibt unangetastet, hier sind lediglich Vorsteuerkonten (Korrektur Deiner Vorsteuer) betroffen.


    Nicht vergessen: Um die korrekten USt-Sätze zu den Korrekturen aus dem 16%-Zeitraum zu erreichen, ist ein Leistungsdatum in entsprechender Maske einzugeben.


    Wenn Du nicht klar kommst, vielleicht einfach auf die PM antworten. :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maudarua,


    hier einmal eine einfache Buchung ohne Personenkonto und ohne Leistungsdatum, als Splittbuchung


    Finanzkonto an (SOLL)

    Leasingkosten 16% (HABEN)

    Leasingkosten 19% (SOLL)


    Der Steuersatz 'USt/VSt 16% fest' muss zuerst in der Steuersatzverwaltung mit der Einstellung 'Anzeigen' aktiviert werden, die Kosten werden als z.B. Nettobetrag gebucht :


  • Hallo modular, hallo Taxoloop,


    ganz herzlichen Dank für eure Hilfe, vor allem Dir Taxoloop für deine intensive, geduldige und natürlich kompetente Unterstützung.

    Die Angelegenheit konnte ich jetzt dank eurer Hilfe erfolgreich und korrekt abschließen.


    Nochmals besten Dank!!!!

    Viele Grüße

    Maudarua


    Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR

    Die Beiträge geben lediglich die Fakten bzw. Meinungsäußerung(en) des Verfassers wider. Sie stellen keinerlei rechtliche Beratung dar.

  • Taxoloop

    Hat das Thema geschlossen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!