Beiträge von Maudarua

    Hallo modular, hallo Taxoloop,


    ganz herzlichen Dank für eure Hilfe, vor allem Dir Taxoloop für deine intensive, geduldige und natürlich kompetente Unterstützung.

    Die Angelegenheit konnte ich jetzt dank eurer Hilfe erfolgreich und korrekt abschließen.


    Nochmals besten Dank!!!!

    Gutschrift weist aus:

    "Aufgrund Konjunkturpaket ..."


    Leasingsonderzahlung netto: Betrag u1

    Davon Anteil ab 01.07.2020 bis 31.12.2020: Betrag v1


    Abzurechnen sind (16%) Betrag w1

    Bisher abgerechnet (19%) Betrag x1

    Erstattung: Betrag z1 (z1=x1-w1)



    Rechnung weist aus:

    "Aufgrund Konjunkturpaket ..."

    Leasingsonderzahlung netto: Betrag u2

    Davon Anteil ab dem 01.01.2021: Betrag v2


    Abzurechnen sind (19%) Betrag w2

    Bisher abgerechnet (16%) Betrag x2

    Nachbelastung: Betrag z2 (z2=w2-x2)


    Mehr steht jeweils nicht drauf.


    Hoffe dass es jetzt klarer ist.


    Danke

    Hallo Taxoloop,


    danke für deine schnelle Antwort.

    ich versuche den Vorgang näher zu erklären:

    Es handelt sich dabei um Leasingzahlungen bei Fahrzeugwechsel im Dezember 2020.

    Fahrzeug 1 wurde in 2017 mit Sonderzahlung geleast. Aus dieser Sonderzahlung berechnete sich die Umsatzsteuer (19%). Von Juli 2020 bis Dezember 2020 fielen darauf aber nur 16% USt. an, was jetzt bei der Abrechnung (Juni 2021) zu einer Gutschrift (Erstattung) führte.

    Fahrzeug 2 löste im Dezember 2020 Fahrzeug 1 ab. Aus der Sonderzahlung wurde die Umsatzsteuer (16%) berechnet. Von Januar 2021 bis zur theoretischen Ablösung des Fahrzeugs im Dezember 2023 fallen darauf aber 19% an, was jetzt bei der Abrechnung (Juni 2021) zu einer Rechnung (Nachbelastung) führte.


    Wie wird sowas korrekt gebucht, zumal die Sonderzahlung von Fahrzeug 1 Jahre zurückliegt, die Abrechnung aber erst jetzt erfolgt ist. Die Sonderzahlung von Fahrzeug 2 ist auch im letzten Jahr erfolgt und die Abrechnung im Juni diesen Jahres.


    Die Buchung der Erstattung (1800 - 3800) bzw. Belastung (3800 - 1800) erfolgte ja (logischerweise) ohne Mehrwertsteuer. Daher war jetzt der Gedanke Erstattung und Zahlung der Umsatzsteuer wie folgt umzubuchen: 3800 - 1406 bzw. 1406 - 3800. Somit wird wie im ersten Thread geschrieben, der Differenzbetrag korrekt berechnet und ausgewiesen aber in den Spalten USt.Soll bzw. USt.Haben nicht ausgewiesen, was ja sonst bei einem Erlös oder einer Zahlung erfolgt. Daher bin ich nicht sicher was im "Hintergrund" passiert und ob diese Buchungen korrekt sind. Nachvollziehbar sind sie einfach über den Bezug zur Gutschrift bzw. zur Rechnung.


    Danke schon jetzt für deine Antwort.

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR04 | Aktuelle Versteuerungsart: Istversteuerung | Aktuelle Gewinnermittlungsmethode: EÜR


    Hallo zusammen,

    ich habe von der Leasinggesellschaft eine Gutschrift erhalten (über zu viel gezahlte MwSt. aus 2020 - w. 16%) und eine Rechnung über zu wenig gezahlte Mwst., da der ursprüngliche Leasingbetrag Ende 2020 entstanden ist, also mit 16% und für die Restlaufzeit, ab 2021, 19% fällig sind. Der Differenzbetrag wurde von der Leasinggesellschaft vereinbarungsgemäß eingezogen.

    Diesen Differenzbetrag - reiner Steuerbetrag - möchte ich natürlich als Vorsteuerabzug in der UMSTVA geltend machen.

    Den Vorsteuerbetrag (o.g. Differenzbetrag) habe ich über Soll-Kto. 1406 an Haben-Kto.3800 gebucht. Es wird in der Buchungsansicht in der Spalte USt.Soll / USt.Haben nicht ausgewiesen, aber in der USTVA und in den Konten (1406 und 3800) berücksichtigt.

    Ist dieser Buchungsvorgang insgesamt so korrekt? Oder muss ich diese Rechnung anders verbuchen?

    Besten Dank!

    Maudarua