Nein, wurde nicht hochgesetzt. Sollte im Wachtumschancengesetz erfolgen, wurde jedoch aus dem (noch nicht verabschiedeten) Entwurf gestrichen, siehe hier (runterscrollen):
Freigrenze i. H. v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG
Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR; Erweiterung der Anwendung des Sammelpostens, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG
Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, § 9 Abs. 4a EStG
wie Lisa schon aufzeigte ist das geplante Wachtumschancengesetz, auf das Du Dich vermutlich beziehst, um die genannten Punkte bereits geändert, bevor es überhaupt in Kraft ist.
Empfehlung: Bei Infos zu Gesetzesvorhaben immer genau beachten, ob über ein "geplantes Gesetz" oder über ein Gesetz berichtet wird. Informationen, die den Unterschied nicht klar darstellen sollte man grundsätzlich verwerfen.
Selbst wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass die in Taxpool hinterlegten Werte zu bestimmten Abschreibungsvorschriften noch nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, dann kann die "GWG-Kontrolle" deaktiviert werden.
GWG-Kontrolle: Sofern die Einstellung aktiviert ist (Vorgabe), können GWG-Anlagen nur erstellt werden wenn die jahresabhängigen Betragsgrenzen eingehalten werden.
Solange das geplante Gesetz noch nicht Gesetz ist, wäre es fahrlässig, die Kontrolle des Programms auf falsche Werte einzustellen.
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