Aufzuteilende Vorsteuer

  • Guten Tag,


    ich habe unterjährig bei meinen Buchungen u. a. den Steuersatz "aufzuteilende Vorsteuer 19%" verwendet.

    Die Steuerbeträge sind auf dem Konto 1416 (SKR04) verbucht.


    Wie kann ich im Rahmen des Jahresabschlusses die Beträge entsprechend des prozentualen Anteil an den Erlösen (60 % Steuerfrei §4 Nr. 8 ff UstG / 40 % Steuerpflichtig 19 %) ausbuchen?


    Müssen die Buchungen manuell vorgenommen werden oder kann ich den abziehbaren Anteil hinterlegen und automatische Buchungen veranlassen?


    Des Weiteren interessiert es mich, ob ich für die Umsatzsteuervoranmeldungen einen geschätzten Faktor hinterlegen kann, damit die aufzuteilende Vorsteuer dort bereits unterjährig berücksichtigt werden kann.


    Vielen Dank und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bibu55


    die Buchungen bei aufzuteilender Vorsteuer sind in der Hilfe beschrieben.


    Die Aufteilung kann über Splittbuchungen und in Verbindung mit Buchungsvorlagen nach einstellbarem Verhältnis (z.B. 60 %/40 %) automatisiert erfolgen, selbstverständlich auch unterjährig, so dass die abziehbare Vorsteuer bereits in den Voranmeldungen gezogen wird.


    Bitte bei Fragen zuerst in der Hilfe nachschauen. Vieles ist dort schon beschrieben und lässt sich auch über die dortige Suche finden.

    Gern helfe ich wenn dann noch zu Buchungen oder Programmfunktionen bestehen und die entsprechenden Forenbereiche verwendet werden.

    Einen Blick in meine Signatur und die Links dort zu werfen hilft Fragenden wie auch Antwortenden zu einer schnellen Lösung zu kommen. Danke schon jetzt!

    Und viel Erfolg!

  • Danke für die Information. Den Hinweis in der Hilfe zur Aufteilung hatte ich gelesen. Hatte aber die Hoffnung, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt.


    M. E. mag die Lösung mit Splittbuchungen für einzelne Vorgänge funktionieren, wäre aber bei einer Vielzahl von Buchungen sehr zeitintensiv.


    Ich müsste mir zum Jahresende erst alle Buchungen des Kontos 1416 heraussuchen und manuell buchen. Sofern ich bereits unterjährig für die Umsatzsteuervoranmeldung eine Aufteilung mit einem vorläufigen Aufteilungsverhältnis vornehme (z. B. 60%/40%), müsste ich im Rahmen des Jahresabschluss bei endgültiger Festlegung des Schlüssels (z. B. 55%/45%) erst alle Buchungen stornieren und wieder neu buchen.


    Gibt es ggf. noch einen einfacheren Weg?

  • Gibt es ggf. noch einen einfacheren Weg?

    Möglicherweise ja. Allerdings weiß ohne genauere Darstellung keiner, welche Anzahl an Buchungen tatsächlich zu Berichtigungen im Abschluss führen müssen.


    Ich würde erst mal prüfen, in wie weit tatsächlich für ("alle Buchungen") so viele Korrekturen zu erfolgen haben.

    - Um welcherlei Größenordnungen der Einzelbeträge geht es denn?

    - Und um wieviele zu berichtigende Wirtschaftsgüter?

    - Verändern sich die Verhältnisse denn um mindestens 10 %?

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

    • Offizieller Beitrag

    M. E. mag die Lösung mit Splittbuchungen für einzelne Vorgänge funktionieren, wäre aber bei einer Vielzahl von Buchungen sehr zeitintensiv.

    Die Buchungen zuerst auf 1416 machst Du bisher doch auch laufend im Jahr. Bei diesen gleich ein Verhältnis per Splitt zu buchen braucht mit der Buchungsvorlage kaum mehr Zeit. Außerdem ist dann erreicht, was Du wolltest: Die USt-VA wird mit der abzugsfähigen USt unterjährig bestückt.

    Oder war das nicht was Du zumindest künftig erreichen willst?

  • Danke, ich werde die Splittbuchungen mal ausprobieren. Habe nur noch nicht ganz verstanden, wie du im Rahmen des Jahresabschlusses die Buchungen korrigieren würdest, wenn sich das Aufteilungsverhältnis wesentlich verändern sollte.

  • Entscheidend dafür, welchen Aufwand man betreibt um die Korrekturen bei Aufzuteilender Vorsteuer ggf. nach Sachverhalten aufzuteilen um diese im Abschluss leicht vornehmen zu können ist doch, dass man abschätzt, um welche möglichen Korrekturen es am Ende gehen könnte.


    Wenn doch der Großteil der Aufteilungen unterjährig gleich erfolgt sind und am Jahresende nicht mehr zu ändern sind (siehe #$) wird man für die wenigen übrigen Buchungen keine Individuellen Vorkehrungen treffen.


    Liegt der Fall anders (was meiner Erfahrung nach selten vorkommt und dann individuelle Besonderheiten aufweist) sollte man eine gezielte Lösung für den JA vorsehen.


    Viele Wege führen nach Rom.

    Die lassen sich auch beschreiben. Doch warum soll man das tun, wenn man nicht nach Rom will? :)

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