E-Bilanz Ergebnisverwendung UG und "Angaben unter der Bilanz"

  • 1) Als Kleinstkapitalgesellschaft verzichte ich auf einen großen Anhang und möchte nur einige kleine Angaben unter der Bilanz machen.


    Wenn ich mir über "Elster --> E-Bilanz --> Kontenzuweisung --> Zusammenfassung drucken" die Vorschau ausgebe, dann steht dort nichts und ich konnte in der Dialogmaske auch keine Option dafür finden.


    Wie kann ich das also eintragen?




    2) Muss ich im Unternehmensregister/Bundesanzeiger mein gesondertes Dokument zum Gesellschafterbeschluss für die Feststellung des Jahresabschluss und für die Entscheidung über die Gewinnverwendung auch noch hinterlegen? Oder archiviere ich das nur selbst für den Fall einer Prüfung?

    3) Ich möchte den verbliebenen Bilanzgewinn in der UG als Gewinnvortrag behalten. Wie buche ich dann und wann? Im neuen Geschäftsjahr "Gewinnvortrag vor Verwendung" an "Gewinnvortrag nach Verwendung" wäre mein Ansatz. Ich möchte nicht ausschütten und nicht freiwillig zusätzliche Rücklagen bilden.

    4) Ich lese oft die Formulierung "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben". Ist das identisch mit dem was ich in 3) vorhabe also der Weiterführung als Gewinnvortrag?

    Rechtsform: UG
    Bilanzierung

    Alleingesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer

  • TaxpoolUser

    Hat den Titel des Themas von „Wie trage ich "Angaben unter der Bilanz" ein?“ zu „E-Bilanz Ergebnisverwendung UG und "Angaben unter der Bilanz"“ geändert.
    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Zitat

    2) Muss ich im Unternehmensregister/Bundesanzeiger mein gesondertes Dokument zum Gesellschafterbeschluss für die Feststellung des Jahresabschluss und für die Entscheidung über die Gewinnverwendung auch noch hinterlegen


    BfJ - Offenlegungspflichten



    Zitat

    3) Ich möchte den verbliebenen Bilanzgewinn in der UG als Gewinnvortrag behalten. Wie buche ich dann und wann? Im neuen Geschäftsjahr "Gewinnvortrag vor Verwendung" an "Gewinnvortrag nach Verwendung" wäre mein Ansatz. Ich möchte nicht ausschütten und nicht freiwillig zusätzliche Rücklagen bilden.

    Im Folgejahr: Buchen, Eröffnungsbuchungen, automatisch ermitteln:


    Zitat

    4) Ich lese oft die Formulierung "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben". Ist das identisch mit dem was ich in 3) vorhabe also der Weiterführung als Gewinnvortrag


    Zitat

    "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben".

    Das Konto "Vortrag auf neue Rechnung" nicht mehr verwenden. Nachträgliche Korrektur: Ich hatte mich hier zuvor mit dem Kontentitel verschrieben.


    Falls ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden soll, kann dies im Register 'Stammdaten' aktiviert werden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    zu 1)
    guter Screenshot, danke probiere ich aus.

    zu 2)
    also nicht

    Zu 3)
    Der Gewinn bleibt also selbst nach Gesellschafterbeschluss zur Verwendung des Gewinns als Gewinnvortrag einfach auf dem Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" auch im Folgejahr und verlässt das Konto nicht bis zum dortigen Jahresabschluss?

    Frage nur noch mal nach weil ich die Formulierung des Kontos unpassend finde, da ja über den Gewinn auf diesem Konto entschieden wurde und er somit ja "verwendet" wurde.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben".

    Ich hatte mich im letzten Post verschrieben und habe es gerade dort korrigiert, es sollte natürlich heißen:

    Das Konto "Vortrag auf neue Rechnung" wird offiziell nicht mehr benutzt (Seit dem 1.1.2019) und sollte deswegen nicht mehr bebucht werden.

    Dadurch ist Verwirrung bzgl. der Kontennamen entstanden, deswegen s.u:


    Zitat

    Zu 3)

    Der Gewinn bleibt also selbst nach Gesellschafterbeschluss zur Verwendung des Gewinns als Gewinnvortrag einfach auf dem Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" auch im Folgejahr und verlässt das Konto nicht bis zum dortigen Jahresabschluss?


    Wie zuvor erwähnt: Falls ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden soll, kann dies im Register 'Stammdaten' aktiviert werden:



    Die Konten, die hier bzgl. Verwendung direkt mittels E-Bilanzzuordnung auf die Ergebnisverwendung verweisen sind

    SKR03/04 : 2860/7700 'Gewinnvortrag nach Verwendung'.

    Buchung also z.B. Buchung 'Gewinnvortrag vor Verwendung' an 'Gewinnvortrag nach Verwendung':

    Im Register 'Kontenzuweisung' wird dann der Zweig 'Ergebnisverwendung' mit den entsprechenden Beträge angezeigt.


    Dazu auch folgender Link mit Anleitungen zur Buchung bei KapGes/Ergebnisverwendung.

    • Offizieller Beitrag

    Dazu noch folgende Anmerkung: Bei Verwendung der Einstellung 'Programmautomatik' ist die Buchung 'Gewinnvortrag nach Verwendung' optional, falls nicht zu DATEV exportiert wird.

    Das Konto wird in Folgejahren nicht vorgetragen.

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