1) Als Kleinstkapitalgesellschaft verzichte ich auf einen großen Anhang und möchte nur einige kleine Angaben unter der Bilanz machen.
Wenn ich mir über "Elster --> E-Bilanz --> Kontenzuweisung --> Zusammenfassung drucken" die Vorschau ausgebe, dann steht dort nichts und ich konnte in der Dialogmaske auch keine Option dafür finden.
Wie kann ich das also eintragen?
2) Muss ich im Unternehmensregister/Bundesanzeiger mein gesondertes Dokument zum Gesellschafterbeschluss für die Feststellung des Jahresabschluss und für die Entscheidung über die Gewinnverwendung auch noch hinterlegen? Oder archiviere ich das nur selbst für den Fall einer Prüfung?
3) Ich möchte den verbliebenen Bilanzgewinn in der UG als Gewinnvortrag behalten. Wie buche ich dann und wann? Im neuen Geschäftsjahr "Gewinnvortrag vor Verwendung" an "Gewinnvortrag nach Verwendung" wäre mein Ansatz. Ich möchte nicht ausschütten und nicht freiwillig zusätzliche Rücklagen bilden.
4) Ich lese oft die Formulierung "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben". Ist das identisch mit dem was ich in 3) vorhabe also der Weiterführung als Gewinnvortrag?
Rechtsform: UG
Bilanzierung
Alleingesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer