Beiträge von TaxpoolUser

    Vielen Dank für die Antworten.

    zu 1)
    guter Screenshot, danke probiere ich aus.

    zu 2)
    also nicht

    Zu 3)
    Der Gewinn bleibt also selbst nach Gesellschafterbeschluss zur Verwendung des Gewinns als Gewinnvortrag einfach auf dem Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" auch im Folgejahr und verlässt das Konto nicht bis zum dortigen Jahresabschluss?

    Frage nur noch mal nach weil ich die Formulierung des Kontos unpassend finde, da ja über den Gewinn auf diesem Konto entschieden wurde und er somit ja "verwendet" wurde.

    1) Als Kleinstkapitalgesellschaft verzichte ich auf einen großen Anhang und möchte nur einige kleine Angaben unter der Bilanz machen.


    Wenn ich mir über "Elster --> E-Bilanz --> Kontenzuweisung --> Zusammenfassung drucken" die Vorschau ausgebe, dann steht dort nichts und ich konnte in der Dialogmaske auch keine Option dafür finden.


    Wie kann ich das also eintragen?




    2) Muss ich im Unternehmensregister/Bundesanzeiger mein gesondertes Dokument zum Gesellschafterbeschluss für die Feststellung des Jahresabschluss und für die Entscheidung über die Gewinnverwendung auch noch hinterlegen? Oder archiviere ich das nur selbst für den Fall einer Prüfung?

    3) Ich möchte den verbliebenen Bilanzgewinn in der UG als Gewinnvortrag behalten. Wie buche ich dann und wann? Im neuen Geschäftsjahr "Gewinnvortrag vor Verwendung" an "Gewinnvortrag nach Verwendung" wäre mein Ansatz. Ich möchte nicht ausschütten und nicht freiwillig zusätzliche Rücklagen bilden.

    4) Ich lese oft die Formulierung "der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung fortgeschrieben". Ist das identisch mit dem was ich in 3) vorhabe also der Weiterführung als Gewinnvortrag?

    Rechtsform: UG
    Bilanzierung

    Alleingesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer

    Rahmendaten: erstes Wirtschaftsjahr also Gründung in 2022, Rechtsform: UG , Jahresüberschuss positiv, Methode: Bilanz & GuV, quartalsweise UstVa


    Ich habe alle meine "normalen" Buchungen in Taxpool erfasst und auch Rechnungsabgrenzungen vorgenommen.


    Rechnungsabgrenzung:

    • Sonstige Forderungen (Ich habe im Dezember etwas geleistet, wofür ich erst noch im Januar bezahlt werde) -- habe hier das Konto 1300 "Sonstige Vermögensgegenstände" benutzt
    • Sonstige Verbindlichkeiten (Ich habe eine Leistung im Dezember erhalten, die ich erst im Januar bezahlt habe) -- habe hier das Konto 3500 "Sonstige Verbindlichkeiten" benutzt




    Frage:

    • Was muss noch an manuellen Buchungen gemacht werden, bevor ich in Taxpool auf den Button "Jahr abschließen" gehe?
      • denn ich muss ja noch 25% meines Jahresüberschusses nach Steuern als Rücklage buchen
        • wie konkret sehen hier die Buchungssätze aus und sind diese im alten oder neuen Jahr zu buchen?
      • Sind Rückstellungen für die Körperschaftssteuer manuell im alten Jahr zu buchen?
      • Die Umsatzsteuerverbindlichkeit die sich aus der UstVa des Q4 ergibt auf das Konto "Umsatzsteuer laufendes Jahr" buchen, richtig?


    • Wenn alle manuellen Buchungen erledigt sind, dann erzeuge ich mir die Bilanz & GuV die ich für den Jahresabschluss verwende, richtig? Oder erst NACHDEM ich auf Jahr abschließen geklickt habe?