Überleitung bei §6b Auflösung

  • Ich habe eine Immobilie (SKR03-Koto 50), auf dem eine §6b Reserve aufgelöst wurde.

    Daher soll im Vergleich zur HB in der StB der Anfangswert Grundstücke/Bauten geringer sein, sowie die Afa geringer.


    Meine entsprechenden Anpassungen unter e-bilanz/Anlagespiegel führen zu Änderungen in der Anlage zur e-bilanz, nicht aber dem Ergebnis der e-bilanz selbst, korrekt?


    Danach habe ich die Angaben in der Überleitungsrechnung für Bauten/gez.Kapital/Abschreibungen durchgeführt, dadurch wird bei StB der Jahresüberschuss korrekt, aber steuerl. Gewinn nicht (gleicher Wert wie HB).


    Wie kann ich in der Überleitung von Grundstücken/Bauten sowohl den Anfangsbestand als auch die Afa anpassen?

  • Ich kann das gerade nicht nachvollziehen.

    Ergibt sich nicht der Anfangswert aus den in der Vorjahresbilanz gebuchten Werte?

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    • Offizieller Beitrag

    Die Werte Handelsbilanz/Steuerbilanz für Anlagen können direkt mit Schalter Anlagespiegel im Register Kontenzuweisung der E-Bilanz bei der entsprechenden Position mittels des Schalters Bearbeiten eingetragen werden.


    Bestimmte Fragen zur Überleitung übersteigen evtl. den Taxpool-Support,

    Du kannst aber einmal die Screens der Einstellungen der Überleitung posten, evtl. fällt mir was auf...

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    • Offizieller Beitrag

    Ich darf dazu nur allgemein antworten:

    I.d.R. wird für Gewinnänderungen von HB zu StB die Überleitung verwendet.

    Im aller einfachsten Anwendungsfall durch Änderung der Wertansätze und in den Sammelposten für Gewinnänderungen in der GuV, dazu auch die FAQ:

    https://www.esteuer.de/download/FAQ_2022-01.pdf

    Beispieldialog:

    Danach ändert sich der Steuerbilanzwert des Eintrags, der übergeleitet wird.

    Ich hatte es gerade auch bei einer Anlage getestet, dabei muss der gleiche Wert manuell im Bruttoanlagespiegel ergänzt werden, sonst funktioniert die Übertragung nicht.


    Falls Werte in der steuerlichen Gewinnermittlung geändert werden sollen, für passende Zuordnungen den Schalter Textsuche bemühen, die Zuordnungen sind dort auch wieder manuell möglich, siehe dazu meine andere Antwort.


    Wie Du bei Deinem Fall genau vorgehen musst, kann hier nicht beantwortet werden, dazu am Besten an Deinen Steuerberater wenden, der die Daten ja bisher aufbereitet hat und Dir vermutlich zur Reinvestition im gleichen Jahr oder Rücklage geraten hat.

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