Steuersatz:
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Importkonto:
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Hinweise:
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MOSS
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Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der MOSS-Steuersatz zugewiesen ist, wie z.B.
8331/4331 (SKR03/04)
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Der Steuersatz wird erkannt, egal ob ein Steuerschlüssel angegeben wird oder nicht.
Sofern dem Konto direkt eine EU-Kennung zugewiesen wurde (in der Kontenverwaltung wurde ein spezielles Konto für ein bestimmtes EU-Land angelegt), muss beim Import keine Kennung übergeben werden, ansonsten muss im Datenfeld
ISO3166-Landescode (2-oder 3-stellig)
ein gültiger Wert übergeben werden.
Wird das Datenfeld
EU-Steuersatz (%)
nicht importiert, muss der Steuersatz im Datenfeld
Steuersatz (%)
übergeben werden.
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Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein MOSS-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 8200/4200 (SKR03/04).
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Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein Steuerschlüssel angegeben wird (44 oder 280) oder es sich um ein DATEV-Automatikkonto handelt und die Importeinstellungen DATEV-Automatik nutzen aktiviert werden
Ausnahme: Die Importeinstellung Bei Angabe einer EU-Landeskennung einen MOSS-Steuersatz zuweisen. In diesem Fall wird bei Angabe einer EU-Landeskennung von einem MOSS-Steuersatz ausgegangen.
Im Datenfeld
ISO3166-Landescode (2-oder 3-stellig)
muss ein gültiger Wert übergeben werden.
Wird das Datenfeld
EU-Steuersatz (%)
nicht importiert, muss der Steuersatz im Datenfeld
Steuersatz (%)
übergeben werden.
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§13b Erhaltene Leistungen
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Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der §13b-Steuersatz sowie die zusätzliche Zuordnung zu
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)
Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)
Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)
zugewiesen ist, wie z.B.
3123/5923 (SKR03/04).
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Der Steuersatz und die die zusätzliche Zuordnung werden erkannt, egal ob ein Steuerschlüssel angegeben wird oder nicht.
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Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein §13b-Steuersatz-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 3100/5900 (SKR03/04).
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Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein neuer (3 oder vierstelliger) Steuerschlüssel angegeben wird:
Sachverhalt:
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Alter Schlüssel (19%/7%):
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Neuer Schlüssel (19%/7%):
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Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)
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94/91
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506/507
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Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)
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94/91
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511/512
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Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)
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94/91
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521/522
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19%/7% Ohne Vorsteuer:
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19%/7% Ohne Vorsteuer:
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Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)
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95/92
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6506/6507
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Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)
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95/92
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6511/6512
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Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)
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95/92
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6521/6522
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EU-Erwerb
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Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der EU-Erwerbs-Steuersatz zugewiesen ist, wie z.B.
3425/5425 (SKR03/04)
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Der Steuersatz wird erkannt, wenn ein Steuerschlüssel angegeben wird oder es sich um ein DATEV-Automatikkonto handelt und die Importeinstellungen DATEV-Automatik nutzen aktiviert werden
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Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein EU-Erwerbs-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 3200/5200 (SKR03/04).
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Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein neuer (3 oder vierstelliger) Steuerschlüssel angegeben wird.
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