MOSS/Meldepflicht für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland

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Sofern Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland erbracht werden, müssen die getätigten Umsätze ab 2015 entweder direkt in den einzelnen EU-Staaten oder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden, siehe dazu auch nachfolgendes BMF-Schreiben.

 

Der leistende Unternehmer ist in diesem Fall seit 2015 Schuldner der Umsatzsteuer.

 

Um Unternehmen die Umsatzsteuer-Registrierung im EU-Ausland zu ersparen, wurde das MOSS-Verfahren ("Mini-One-Stop-Shop" oder auch "Kleine Einzige Anlaufstelle")/KEA) eingeführt.

Dazu ist seit Oktober 2014 die Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern möglich: BZST

Auf der Seite befindet sich auch eine FAQ zu dem Thema.

Eine Abgabemöglichkeit über Elster existiert derzeit nicht.

 

Umsetzung im Programm:

Neue Konten:

8331 (SKR03) / 4331 (SKR04): Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen.

1728 (SKR03) / 3798 (SKR04): Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen.

1729 (SKR03) / 3799 (SKR04): Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleine einzige Anlaufstelle (KEA/MOSS).

 

Neuer Steuersatz:

In der Steuersatzverwaltung ist ein neuer Steuersatz "MOSS/Elektronische sonstige Leistung an Privatperson im anderen EU-Land" enthalten.

 

Mit dem Schalter Erweitert kann dieser konfiguriert werden.

Mit dem Schalter Bearbeiten können nicht-relevante EU-Länder deaktiviert und eine Vorauswahl festgelegt werden.

Hinweis: Es können alle Buchungen mit einem Steuersatz ausgeführt werden, eine Spezialisierung nach einem entsprechenden Land ist optional möglich, aber nicht notwendig, da bei der Buchung Auswahlmöglichkeiten bestehen und die Auswertung die Daten nach den EU-Ländern auflöst.

Um trotzdem verschiedene Steuersätze anzulegen, die jeweils eine vorkonfigurierte Landeseinstellung enthalten, müssen diese manuell in der Steuersatzverwaltung (Schalter Neu) angelegt werden.

Danach kann im Eigenschaftsdialog (Schalter Erweitert) mit dem Schalter Zuweisen ein spezieller Steuersatz eines Landes zugewiesen werden. Der Schalter Entfernen hebt die spezielle Zuweisung wieder auf.

Die Einstellung MOSS/OSS ermäßigte Steuer aktivieren ermöglicht die Auswahl ermäßigter Steuersätze in der Buchungsmaske.

 

Buchungsmaske:

In der Hauptbuchungsmaske befindet sich neben der Steuersatzauswahl eine Auswahl für den jeweiligen EU-Steuersatz.

 

Kunden- und Lieferantenverwaltung:

Im Register Vorgaben ist der Eintrag 'Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen' für das Konto 8331/4331 vorgesehen, dieser muss nur aktiviert werden, anschließend kann der Erlöskontentyp sowohl für einfache Rechnungen als auch in der Auftragserstellung genutzt werden, es existieren jeweils Auswahlmöglichkeiten für die einzelnen EU-Steuersätze.

Wird für einen Kunden eine neue Rechnung erstellt, wird die Landeseinstellung im Register Rechnungsdaten genutzt, um den Steuersatz voreinzustellen.

 

 

Buchungen mit der Schnellsuche finden:

Suche nach dem Steuersatz (der ID-Wert muss in der Steuersatzverwaltung nach Auswahl des Steuersatzes abgelesen werden):

 

Suche nach dem Konto (8331 (SKR03) / 4331 (SKR04)):

 

 

Evtl. Buchungen, die vor der MOSS-Unterstützung im Programm mit einem anderen Konto gebucht wurden, ändern:

Sollten bereits zuvor Buchungen mit einem eigenen Konto plus eigens angelegtem Steuersatz gebucht worden sein, können diese zuerst gesucht werden:

 

Und dann entweder nach der Suche manuell in der Buchungsmaske geändert werden, oder sofern es sich immer um den gleichen Steuersatz handelt, durch Zuweisung des neuen Kontos und des neuen Steuersatzes und des EU-Ländercodes geändert werden:

 

Es sollte dabei die Datensicherung aktiviert werden, um notfalls die Änderungen zurücksetzen zu können.

 

 

 

Auswertung:

Die Auswertung für die Anmeldung mittels MOSS geschieht über den Menüpunkt 'Berichte, Ausländische EU-Steuer/MOSS'.

 

Buchung nach der Zahlung der gemeldeten Steuer:

a) Entweder eines der nachfolgenden Konten im Einfach-Buchen-Modus als Ausgabe buchen.

 

Als Umbuchung:

1728 (SKR03) / 3798 (SKR04): Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen.

oder als separate Auflistung:

1729 (SKR03) / 3799 (SKR04): Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleine einzige Anlaufstelle (KEA/MOSS).

 

b) oder im Expertenmodus im Soll buchen.

 

Als Umbuchung:

1728 (SKR03) / 3798 (SKR04) an Finanzkonto.

oder als separate Auflistung:

1729 (SKR03) / 3799 (SKR04): an Finanzkonto.

 

Beispiel: 200 EUR spanische Umsatzsteuer wurden bei der deutschen Finanzbehörde angemeldet und vom Konto 1200 (SKR03) abgebucht:

Buchung: 1729 an 1200. Buchungsbetrag: 200 EUR.