Zuerst musst Du wissen, ob Du (freiwillig) Bilanziert hast, also tatsächlich den Gewinn per Bilanz ermittelt hast und das Finanzamt Dich als Bilanzierer führt. Ist dem so, und könntest Du auf EÜR wechseln, dann ist eine Überleitungsrechnung nötig. Die kann sich jedoch auch recht einfach gestalten.
In diesem Zusammenhang bitte eine Signatur anlegen, wie in meiner vorgeschlagen.
"Wenn man jetzt mit der EÜR-Version weiter machen würde, könnte man später noch auf die Bilanz-Version wechseln/upgraden?"
Ein Wechsel der EÜR-Version zur Bilanz-Version ist möglich. Allerdings bitte beachten, dass die Buchungen zu einer EÜR von denen zu einer Bilanz sich unterscheiden. Ist für eine EÜR gebucht, lässt sich trotz Umstellung auf die Bilanz-Version nicht einfach auf Knopfdruck eine Bilanz aus den Buchungen machen.
Der Wechsel zur Bilanz-Version erfolgt i. d. R. am Ende eines Jahres, wenn ab dem nächsten Jahr die Buchungen für eine Bilanz des neuen Jahres erfolgen soll.
Zum Import:
Du musst doch auf die Buchhaltung der letzten Jahre zurückgreifen können. Das geht evtl. mit dem alten (unverändertem) System mit dem diese erstellt wurde. D. h. der alte Rechner mit der alten Programm-Version, mit der die Buchhaltung erfolgte muss (wenn neuere Betriebssysteme/Programmversionen nicht laufen) greifbar sein. Wie sonst wolltest Du im Prüfungsfall Deine Daten zur Verfügung stellen? Mit der internen Sicherung von Lexware, lässt sich nur ein funktionsfähiges und entsprechendes Lexware-Programm auf den Stand bringen und erst daraus ließen sich Daten für die Prüfung erstellen.
Hier solltest Du erst mal klären, wie Du an Deine Buchhaltung der Vorjahre kommst. Dabei ist zu beachten, dass die Sicherung aus Lexware eben nur in ein vorhandenes/laufendes Lexware-Programm eingespielt werden kann. Dass es für Deine alte Version keine Updates laut INFO-Agent mehr gibt, kann bedeuten, dass es für diese alte Lizenz nichts neues gibt. Wie Du Dein altes Lexware2012 (für das Du ja eine Lizenz hast) zum laufen bekommst musst Du mit Lexware klären.
"Ein Programm muss doch zumindest mal auf einem Stand gehalten werden, dass es wenigstens immer lauffähig ist."
Richtig, und das ist Sache des Anwenders. Du musst die letzte auf Deinem Rechner lauffähige Lexware-Programm-Version archivieren (ggf. Installationsdateien davon) um mit Deiner Datensicherung aus dem Programm Deine Buchhaltung im Zugriff zu haben. Insbesondere, wenn der Rechner gewechselt oder das Programm gewechselt wird.
Selbstverständlich kannst Du aus der Schlussbilanz 2019, die Anfangsbilanz 2020 erstellen, in dem Du die Vorträge buchst und dann ab 2020 in Taxpool weiter arbeitest. Allerdings bleibt es dabei, dass Du auf die alten Jahre wohl keinen Zugriff hast.
Ich würde an Deiner Stelle eher zusehen, auf die alten Jahre Zugriff zu bekommen - das ließe mich besser schlafen
So könntest Du auch die Buchungen von 2019 aus Lexware exportieren, in Taxpool importieren und nahtlos weiterarbeiten.
Wie oben angesprochen, muss man jedoch zuerst sehen, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ansteht, ob und wann (für welches Jahr) er erfolgen soll etc. Dazu sollte ggf. sachverständiger Rat eingeholt werden.