Beiträge von Taxoloop

    "Datei in einem anderen Fenster anlegen"

    Diese Meldung kenne ich nicht. Man kann nur "Datei in einem anderen Ordner anlegen"

    Sorry, wir müssen sehr exakt sein, sonst reden wir aneinander vorbei. :)


    Ich habe gerade in einem anderen Thread geschrieben, dass die Standards nicht unbedacht verändert werden sollten. Auch für die "Power-User"-Einstellungen gilt, dass man fortan mit den selbst geschaffenen Besonderheiten auf sich allein gestellt ist.


    Dazu bitte unterVerschiedenes nachlesen, insbesondere unter Power-User:

    Diese Einstellung sollte nur aktiviert werden, wenn sich der Anwender des Rechners in der Benutzung des Betriebssystems hervorragend auskennt und die Datenhaltung sowie die Datensicherung von Taxpool®-Buchhalter verstanden hat.

    Bei deaktivierter Einstellung sind einige Programmpunkte, die mit der Datenhaltung zusammenhängen und eine Speicherung der Daten außerhalb der Standardordner zulassen, nicht mehr benutzbar.

    Dazu folgende Hinweise:

    Benutzen Sie die vom Programm vorgegebenen Ordner, ansonsten kann die Komplettsicherung die Daten evtl. nicht wie erwartet sichern.

    Öffnen Sie Dateien am besten immer über das Menü mit dem Programmpunkt <Datei|Bestehende Firma öffnen> und nicht mit der Liste der zuletzt benutzten Dateien.

    Kopieren Sie die Buchhaltungsdateien nicht manuell in einen anderen Ordner (z.B. auf den Desktop), sondern erstellen Sie anstelle dessen eine Verknüpfung mit dem Buchhaltungsdokument, die Sie auf dem Desktop lagern.

    Legen Sie die Daten bei Benutzung im Netzwerk auf einem zentralen Server ab, dessen Ordner Sie in jeder lokalen Programmkopie einstellen können.

    Bei der Verwaltung mehrerer Mandanten sollte die Multimandanten-Funktion aktiviert sein, um sicher zu stellen, dass erzeugte Ausgaben für jeden Mandanten in einem eigenen Unterordner abgelegt werden.


    Wenn Du weißt, was Du da tust, ist das Anlegen einer Dummy-Firma (schon zu Übungszwecken!) eine gute Idee.

    Was stimmt hier nicht? Danke für die Hilfe. (WIN 10 pro, 64 bit, neueste Version von Taxpool)

    Es gibt unterschiedliche Programmvarianten (Mini, EÜR, Bilanz) in unterschiedlichen Installationsarten (Installierbare-/ Portable-Version).

    Dies bitte beachten, ggf. nennen, denn die Datenhaltung ist z. Teil unterschiedlich. (Link nachträglich korrigiert)


    Alle dynamischen Programmdaten werden abgehend vom Datenordner verwaltet.

    Der Datenordner und seine Unterordner müssen ohne Adminrechte beschreibbar sein, deswegen darf der Datenordner unter Windows nicht im Standard-Programmordner liegen (meist c:\programme\), da dieser in der Regel schreibgeschützt ist.

    Die Vorgabe des Datenordners ist von der installierten Version (Portabel, Nicht-portabel, Bilanz) abhängig.

    Weitere Hinweise dort bitte mal durchlesen/durcharbeiten, um zunächst die Installation wie sie anfänglich gleich richtig erfolgen sollte durchzuführen.

    Selbst veränderte Installationspfade statt der (i. d. R. vernünftigen) Vorgaben sollten gut durchdacht sein oder aber besser unterbleiben.

    So lang, dass man die ericfehler.txt nicht lesen kann ist Sie doch nicht. Du kannst mit beiden Hinweisen wirklich nichts anfangen:

    "Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig."

    "Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig."


    Bitte Angaben wie in meiner Signatur angeraten machen.

    Ich schätze es ist eine GbR?

    Hallo Manager,


    erst wenn die vorerfassten Buchungen im Stapel ausgebucht werden sind sie unveränderbar im Journal gebucht. Genannt: das Ausbuchen, Festschreiben oder Journalisieren ...


    Regulär hat eine Buchhaltung zeitnah zu erfolgen, so die GOB, bzw. GOBD gemäß BMF-Schreiben

    Weiteres in dieser Hilfeseite und diesem Beitrag.

    Weitere Inhalte ggf. in der Suche mit Stichwort GOB.


    Schönen Sonntag!

    Der kurze Überblick ist schon sehr hilfreich.

    Die Frage zur OP-Verrechnung weicht also der grundlegenden Organisation bezüglich Lieferdienst mit beinahe ausschließlichem Barverkauf.


    Du willst also auch beim Barverkauf den Lagerabgang der enthaltenen Artikel gleich mitführen.Verstehe!

    Was spricht dagegen, auf der Rechnung die bar bezahlt werden, den Text Rechnung stehen zu lassen und in den Zahlungsbedingungen Barzahlung, bzw. "Betrag dankend erhalten" zu verwenden. Dies gilt als Empfangsbekenntnis nach§ 368 BGB auch wenn dort nicht explizit Quittung draufsteht.

    Interessant ist der Unterschied für die Kunden nicht. :) Und es ist alles erreicht, was Du für Dich vorhast.


    Gefällt Dir das trotzdem nicht, änderst Du eben die Vorlage.


    Logo einfügen:

    Hinweis: Bilder, sollten im Bereich \Datenordner\Vorlagen gespeichert werden, in diesem Fall werden sie auch bei einem Rechnerwechsel immer gefunden.

    Wird Dein Logo in der Vorlage nicht angezeigt? Oder erscheint es trotz Eintrag in der Vorlage nicht auf dem Belegausdruck?

    Ich bin manchmal etwas "bissig" wenn es um korrekte Vorgehensweisen geht. Meine Mandanten lernen das mit der Zeit zu schätzen, führt es doch i. d. Regel zu einer qualtiativ besseren Buchhaltung. :)

    Buchhaltung ist nun mal etwas streng, weil diese nach oft komplizierten Vorgaben zu handhaben ist und sich diese nicht in einfachen Worten verallgemeinern lassen.

    Den Link hat halt Google gefunden. Nicht mehr, nicht weniger.

    Google liefert leider bevorzugt "beliebte" Seiten. Beliebt sind aber "tolle" Erklärungen, die einfach zu verstehen sind, mithin kurze Darstellungen der komplizierten bis komplexen Sachverhalte. Das muss ja in die Hose gehen, wenn man mit Google sucht und eben fast nur verkürzte Darstellungen findet. ;)


    Um die für eine Fragestellung geeigneten Quellen zu finden, braucht es schon etwas Orientierung um aus den vielfältigen Primär-Quellen (Gesetze), z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG, AO, etc. das passende zu wählen und sodann die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen.


    Die notwendige Orientierung bekommt man über Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungs-Angebote, welche i. d. R. nicht kostenlos sind, jedenfalls nicht, wenn sie etwas taugen. YouTube-Videos taugen im allgemeinen nicht dafür. ;)


    Mit etwas Vorbildung und um gelerntes aufzufrischen, können geeignete Fachbücher, Ratgeber im Buchhandel gut geeignet sein. Um davon das passende zu finden ist dem örtlichem Fachhändler der Vorzug zu geben. Der Versandhandel versagt hier völlig bei der Hilfe (Beratung) zur Auswahl.


    Wenn man dann weiß, wonach man wo suchen muss, findet sich vieles z. B. bei

    https://www.gesetze-im-internet.de/

    https://www.buzer.de/

    Zuerst empfehle ich als Auskunftsquellen vernünftige Quellen zu wählen, der Link gehört nicht dazu.

    Die verlinkte Werbeseite (ohne Datum) kann veraltet sein, ist unvollständig und führt hier ganz klassisch in die Irre.


    Müssen die 25,-€ Kosten für die Software wirklich über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder geht das auch direkt in einem Jahr als so eine Art GWG?

    Von anderen Möglichkeiten, auf die ich hier nicht eingehe, abgesehen, kann die Software gem. EStR als Trivialsoftware gelten und sofortigen Aufwand darstellen. Buchungsvorschlag: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (SKR 03: 4855 / SKR 04: 6260)

    Ich buche teilweise auf "Bürobedarf" oder ein anderes Aufwandskonto, je nach Software.

    R 5.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter

    Allgemeines


    (1) Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 Euro betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. [...]

    Hallo,


    es ist eine gute Idee, eine neue Testfirma einzurichten, wenn man nicht mehr nachvollziehen kann, was man vorher ausgetestet hat, bzw. woher unerklährliche Salden kommen. Dafür sind ja die Testmöglichkeiten da. Empfehlung: Nach Neuanlage, die eigenen Schritte notieren um später zu wissen/mitteilen zu können, was man gemacht hat.


    Ich will gerne helfen, wo Fragen zur Programmbedienung oder auch zum Buchhaltungswissen auftauchen. Nur kann ich hier nicht erahnen, wo Dein Wissensstand ist, noch was Du mit Taxpool vorhast, bzw. was Du bisher wie eingerichtet oder gebucht hast.


    Um Fragen beantworten zu können brauche ich aber konkrete Angaben. Tatsächlich kann ich nur dort ansetzen zu unterstützen, wo man mich abholt. :)

    Siehe auch in meiner Signatur "Zielführende Problembeschreibung"


    Der Vergleich zu QuickBooks deutet darauf hin, dass Du lediglich ein Fakturasystem nutzen und ggf. noch OPs nachverfolgen willst. Vielleicht geht die integrierte Buchhaltung in Taxpool (und dazu notwendige Buchhaltungsgrundlagen) für Deine Ansprüche zu weit hinaus. Doch ohne Infos von Dir, bleiben das nur Vermutungen.

    Ich würde nicht dazu raten, das Datengefüge in Lexware ggf. dadurch durcheinander zu bringen, in dem mit List und Tücke dem System ein falsches Datum vorgegaukelt wird. Mögliche Plausibilitätsprüfungen z. B. solche unter Einbezug des Änderungsdatums von Dateien können daraufhin nurmehr mit korrumpierten Daten arbeiten. Die genutzen Datumsfunktionen dienen ja nicht blos dem Feststellen einesmöglichen Lizenzablaufs oder ähnlichem, sie sichern ggf. die Integrität der Datei-Versionen unter anderem auch in den Buchhaltungsdaten und nicht nur auf Software-Ebene.

    Eine Datensicherung, bzw. ein Datenexport unter falschem Datum, mit ggf. vermurkster Dateihistorie könnte ein irreversibles Datenchaos verursachen.


    Ich befürchte, dass die aktuellen Probleme (nicht mehr in das Programm zu kommen) auch bereits auf der Grundlage von Manipulationen entstanden sein könnten. Hierfür ist aber die Lexware-Hotline der einzig kompetente Ansprechpartner.

    Falls noch Fragen auftauchen, bitte evtl. eine Signatur anlegen, wie in meiner vorgeschlagen.

    Mit Angaben zu "Aktuelle Versteuerungsart" und "Aktuelle Gewinnermittlungsmethode, ließe sich einfacher erkennen, wo vielleicht Deine "Verwechslungen" herrühren.


    Ich verschiebe mal in einen thematisch geeigneten Forenbereich.

    Zahlungseingang der "Sammelrechnung" von Amazon ist der 05.10 - also da erhalten wir das gesamte Geld für Verkäufe für einen gewissen Zeitraum von Verkäufen durch Amazon (unabhängig von MOSS).

    Es ist ja korrekt, den Zahlungseingang zu der Abrechnung von Amazon zum Zahlungsdatum des Bankkontoauszugs zu buchen. Deine Umsätze sind aber für die OSS-Meldung nach SOLL-Stellung zu ermitteln und dies ist nun mal das jeweilige Rechnungsdatum. Die OSS-Umsätze sind unabhängig von der Kundenzahlung an Amazon und von deren folgenden Abrechnung mit Dir entstanden.


    Sieh es mal so: Eine Rechnung die Du an einen Kunden in Taxpool schreiben würdest, trüge auch das jeweilige Rechnungsdatum als Belegdatum und nicht das Datum des Zahlungseingangs. (Nachtrag: und ggf. trüge die Rechnung auch ein abweichendes Leistungsdatum)

    Die Frage ist, wie die Buchungen zu Deinen Rechnungen an die jeweiligen Kunden - wenn diese eben durch Amazon erstellt werden - in Taxpool mit deren tatsächlichem Belegdatum importiert werden können.

    Wenn es dazu seitens Amazon keine gescheite Auswertung gibt (ich weiß nicht, was Amazon Dir zur Verfügung stellt), sind eben die einzelnen Umsätze nach deren Rechnungsdatum zu erfassen. Da es nicht möglich ist, unterschiedliche (mehrere) Angaben zum Datum der Buchung (Buchungsdatum = Rechnungsdatum) anzugeben, sind die Umsätze (Rechnungen) einzeln zu erfassen.


    Die Änderung des Leistungsdatum beeinflusst nicht das Datum der Rechnung (SOLL-Stellung) nach dem aber der Umsatz der OSS-Auswertung zuzuordnen ist.

    Also grundsätzlich müsste doch aber, wenn ich das Leistungsdatum für eine Buchung ändere (unabhängig von diesem Fall), doch die Buchung für den Monat davor gelten, sonst würde die Funktion doch keinen Sinn machen, oder verstehe ich da was falsch?

    Nicht verwirren lassen, dass es z. B. auf das Leistungsdatum ankommt, um den ggf. abweichenden Steuersatz zu finden und ggf. auf die Periode (welche ggf. vom Leistungsdatum beeinflusst werden kann), um den Umsatz der richtigen USt-VA zuzuordnen.

    Bei der OSS-Meldung ist das Rechnungsdatum entscheidend, welches vom Leistungsdatum (und somit ggf. von der Periode) abweichen kann.

    Hallo Diana18


    wenn die Rechnungen, die Amazon für Dich erstellt hat z. Teil auf Ende September datiert sind, dann sollte deren Buchungen doch meinem Verständnis nach auf das entsprechende Belegdatum im September lauten und nicht auf ein Datum 05.10.


    Dass die Zahlung von Amazon für von Dir vorher entstandene (und berechnete) Umsätze erst im Oktober abgerechnet wird sollte für die OSS-Meldung keine Rolle spielen.

    Hallo derauchnoch


    zunächst solltest Du klären, ob der Saldo seine Richtigkeit hat. Ggf. solltest Du das korrigieren, bevor Du den falschen Saldo verrechnest und so noch weitere Ungereimtheiten entstehen.


    Ist der Saldo korrekt, kann mit der Buchung der nächsten Rechnung verrechnet werden.

    Hilfen zum Vorgehen, siehe Anleitung:

    Anleitung zum OP-Ausgleich über die Buchungsmaske (für Rechnungen, die mit der Kunden-und Lieferantenverwaltung erfasst wurden)

    oder

    OP-Zahlung aktuelle Buchung ändern


    Taxpool-Buchhalter Hilfe - Handbuch als PDF

    Die Hilfe im Programm ist immer eine gute erste Anlaufstelle. Detailierter ist die Buchhalter.pdf, zu finden im Programmordner. Sie ist ein echtes Nachschlagewerk. Man kann das PDF sehr komfortabel nach eigenen Suchbegriffen durchsuchen und interne Verlinkungen helfen dabei, schnell die benötigte Information zu finden.


    Besonders Anfänger, die sich mit den vielfältigen Funktionen des Programms erst noch vertraut machen, kann die PDF nicht nur als Hilfe für eine Fragestellung dienen. Schaut man sich anfänglich die PDF mal durch, wird man ggf. Funktionen finden, an die man zunächst noch nicht gedacht hat. So lernt man Funktionen kennen und weißt später auch, was alles geboten wird, selbst wenn man sich die Details noch garnicht merkt. Doch jetzt weiß man schon, wo man sie bei Bedarf findet.


    Viel Erfolg!

    Zuerst musst Du wissen, ob Du (freiwillig) Bilanziert hast, also tatsächlich den Gewinn per Bilanz ermittelt hast und das Finanzamt Dich als Bilanzierer führt. Ist dem so, und könntest Du auf EÜR wechseln, dann ist eine Überleitungsrechnung nötig. Die kann sich jedoch auch recht einfach gestalten.


    In diesem Zusammenhang bitte eine Signatur anlegen, wie in meiner vorgeschlagen.


    "Wenn man jetzt mit der EÜR-Version weiter machen würde, könnte man später noch auf die Bilanz-Version wechseln/upgraden?"

    Ein Wechsel der EÜR-Version zur Bilanz-Version ist möglich. Allerdings bitte beachten, dass die Buchungen zu einer EÜR von denen zu einer Bilanz sich unterscheiden. Ist für eine EÜR gebucht, lässt sich trotz Umstellung auf die Bilanz-Version nicht einfach auf Knopfdruck eine Bilanz aus den Buchungen machen.

    Der Wechsel zur Bilanz-Version erfolgt i. d. R. am Ende eines Jahres, wenn ab dem nächsten Jahr die Buchungen für eine Bilanz des neuen Jahres erfolgen soll.


    Zum Import:

    Du musst doch auf die Buchhaltung der letzten Jahre zurückgreifen können. Das geht evtl. mit dem alten (unverändertem) System mit dem diese erstellt wurde. D. h. der alte Rechner mit der alten Programm-Version, mit der die Buchhaltung erfolgte muss (wenn neuere Betriebssysteme/Programmversionen nicht laufen) greifbar sein. Wie sonst wolltest Du im Prüfungsfall Deine Daten zur Verfügung stellen? Mit der internen Sicherung von Lexware, lässt sich nur ein funktionsfähiges und entsprechendes Lexware-Programm auf den Stand bringen und erst daraus ließen sich Daten für die Prüfung erstellen.

    Hier solltest Du erst mal klären, wie Du an Deine Buchhaltung der Vorjahre kommst. Dabei ist zu beachten, dass die Sicherung aus Lexware eben nur in ein vorhandenes/laufendes Lexware-Programm eingespielt werden kann. Dass es für Deine alte Version keine Updates laut INFO-Agent mehr gibt, kann bedeuten, dass es für diese alte Lizenz nichts neues gibt. Wie Du Dein altes Lexware2012 (für das Du ja eine Lizenz hast) zum laufen bekommst musst Du mit Lexware klären.


    "Ein Programm muss doch zumindest mal auf einem Stand gehalten werden, dass es wenigstens immer lauffähig ist."

    Richtig, und das ist Sache des Anwenders. Du musst die letzte auf Deinem Rechner lauffähige Lexware-Programm-Version archivieren (ggf. Installationsdateien davon) um mit Deiner Datensicherung aus dem Programm Deine Buchhaltung im Zugriff zu haben. Insbesondere, wenn der Rechner gewechselt oder das Programm gewechselt wird.


    Selbstverständlich kannst Du aus der Schlussbilanz 2019, die Anfangsbilanz 2020 erstellen, in dem Du die Vorträge buchst und dann ab 2020 in Taxpool weiter arbeitest. Allerdings bleibt es dabei, dass Du auf die alten Jahre wohl keinen Zugriff hast.

    Ich würde an Deiner Stelle eher zusehen, auf die alten Jahre Zugriff zu bekommen - das ließe mich besser schlafen :)

    So könntest Du auch die Buchungen von 2019 aus Lexware exportieren, in Taxpool importieren und nahtlos weiterarbeiten.


    Wie oben angesprochen, muss man jedoch zuerst sehen, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ansteht, ob und wann (für welches Jahr) er erfolgen soll etc. Dazu sollte ggf. sachverständiger Rat eingeholt werden.

    Hallo Micha,


    grundsätzlich ist Taxpool tatsächlich sehr Preiswert und die Updatekosten fallen nur zum Jahresupdate an. Alle Zwischenupdates zu der lizenzierten Jahresversion sind kostenlos. Also ja, einmalig die Lizenz zur Jahresversion zahlen und alle Updates für diese Jahresversion sind enthalten. Für jedes weitere Jahr ist dann nur das Jahresupdate zu bezahlen und wieder sind alle Updates für die neue Jahresversion enthalten.


    Ein Jahresupdate auszusetzen halte ich zum einen wegen der geringen Beträge der Jahresupdates für kaum lohnend, insbesondere (und das ist auch schon Punkt zwei) weil unterjährige Updates keineswegs nur der Schönheit dienen. Siehe die sehr kurzfristigen Umsatzsteuer-Kapriolen in 2020. :)

    Da ist es schon gut, wenn gesetzliche Neuerungen unterjährig per Updates nachgeführt werden.

    Aber selbstverständlich kannst Du ja jedes Jahr selbst entscheiden, ob Du das nächste Jahresupdate kaufen willst oder nicht.


    Eigentlich ist das auf der Seite zurLizenz - und Updatepolitik recht klar dargestellt.


    Nach Deiner Beschreibung bin ich nicht mal sicher, ob Du tatsächlich bilanzierst oder evtl. eine EÜR ausreichend ist, so dass auch nur die Kosten für die EÜR-Version von Taxpool anfallen würden und auch nur die günstigeren Jahresupdates nötig wären.


    Davon abgesehen, lassen sich die Buchungsdaten von Lexware über die Export-Schnittstellen ausgeben und in Taxpool einlesen, z. B. im DATEV-Format. Dafür ist aber das Lexware Backup nicht geeignet. Hier ist ein Export aus Lexware und ein Import in Taxpool für jede Firma (jeden Mandanten) vorzunehmen.

    Die Firmenangaben (Stammdaten) sind allerdings in Taxpool von Hand neu zu erstellen. Dafür gibt es weder eine Exportfunktion bei Lexware, noch eine Importfunktion bei Taxpool.


    Wäre ich da mit Taxpool generell auf dem richtigen Weg, oder passt diese Ausgangssituation gar nicht?

    Ich arbeite seit langen Jahren mit Taxpool und habe noch keine Buchhaltung gehabt, die damit nicht erledigt werden kann. Dass ich daneben auch seit Jahren einige Buchhaltungen mit Lexware-Programmen bearbeite liegt daran, dass dabei auch Löhne abzurechnen sind und die Lohnbuchhaltung dieser Mandanten in Lexware fortgeführt werden soll.

    Soweit keine Löhne (für die Taxpool kein eigenes Programm-Modul anbietet) abzurechnen sind, arbeite ich sogar lieber mit Taxpool.


    Übrigens kannst Du Dir die benötigte Version (EÜR/Bilanz) herunterladen und installieren und damit arbeiten um selbst zu probieren, wie Du damit klar kommst. Die Versionen sind 14-Tage lauffähig.

    Trau Dich! :)