OSS (One Stop Shop) / Fernverkauf an Privatperson im anderen EU-Land, Lieferschwelle überschritten

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Allgemein:

 

BMF-Schreiben.

 

Infoseite des Bundeszentralamts für Steuern.

 

Anmeldung für das OSS-Verfahren beim BZStOnline-Portal.

 

Einstellungen im Programm:

 

Nachfolgend finden Sie eine Anleitung zu den Programmeinstellungen, die notwendig sind, um OSS zu buchen.

 

1) Aktivierung der Einstellung Anzeigen des Steuersatzes OSS in der Steuersatzverwaltung

 

2) Sofern auch ermäßigte Steuern gebucht werden sollen: Aktivierung der Einstellung MOSS/OSS ermäßigte Steuer aktivieren.

 

3) Normalerweise wird der Vorgang in der Hauptbuchungsmaske mit dem Konto 8320 (SKR03) / 4320 (SKR04) gebucht,  es erscheint dann eine zusätzliche Auswahl für den EU-Steuersatz.

 

Sofern nicht alle Steuersätze verwendet werden sollen, gibt es zwei Möglichkeiten:

 

a) Auswahl des Steuersatzes OSS in der Steuersatzverwaltung.

Mit dem Schalter Erweitert öffnet sich der Einstellungsdialog dazu.

Mit dem Schalter Bearbeiten (rechts neben Steuersatz (%)) werden alle Steuersätze angezeigt, nicht benötigte Steuersätze können deaktiviert werden.

Dann sollte ein Steuersatz ausgewählt werden, der am häufigsten benutzt wird, anschließend wird der Schalter Vorauswahl betätigt und der Dialog und danach auch der Einstellungsdialog beendet.

Hinweis: Die deaktivierten EU-Steuersätze können trotzdem programmintern verwendet werden, die Deaktivierung betrifft nur die Anzeige in den Buchungsmasken.

 

b) Anlegen spezieller Erlöskonten als Kopie des Kontos 8320 (SKR03) / 4320 (SKR04) mit festem EU-Steuersatz, dabei kann sowohl eine komplette Kopie als auch eine Referenzkopie erstellt werden.

Verfügbare Nummern dafür sind :

8321-8329 (SKR03) / 4321-4329 (SKR04): Erlöse im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen.

Der EU-Steuersatz kann nach dem Anlegen des neuen Kontos in der zweiten Steuerliste festgelegt werden.

 

4) Aktivierung der Anzeige des Eintrags Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen im Register Vorgaben (Auswahl unter Standarderlöskonten) in der Kunden- und Lieferantenverwaltung.

Danach erscheint beim Erstellen von Rechnungen mit der Auswahl Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen eine zusätzliche Auswahl für die EU-Steuer.

 

5) Import von ebay-Transaktionen (Neue Zahlungsabwicklung):

 

a) Aktivierung der Einstellung Zielland einlesen, danach ist es normalerweise notwendig, die Transaktionen mit dem Schalter Löschen zurückzusetzen und neu zu importieren.

 

b) Die Einstellungen EU und OSS aktivieren.

 

c) Damit das Programm erkennen kann, bei welchen Ländern OSS gebucht werden soll, muss die Liste der Länder eingetragen werden, bei denen die Lieferschwelle überschritten (gleichnamiger Schalter) wurde, die Eingabe erfolgt als zweistelliger Ländercode (ISO 3166-1), pro EU-Land muss eine Zeile eingegeben werden.

 

6) Import von paypal-Buchungen:

 

a) Auswahl des Eintrags Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen unter Erlöse EU.

 

b) Damit das Programm erkennen kann, bei welchen Ländern OSS gebucht werden soll, muss die Liste der Länder eingetragen werden, bei denen die Lieferschwelle überschritten (gleichnamiger Schalter) wurde, die Eingabe erfolgt als zweistelliger Ländercode (ISO 3166-1), pro EU-Land muss eine Zeile eingegeben werden. Falls alle Lieferschwellen überschritten wurden, ist die Einstellung Alle zu aktivieren.

Hinweis: Sofern diese Einstellung bereits beim ebay-Import getroffen wurde, ist keine erneute Einstellung notwendig und umgekehrt.

 

Das EU-Land wird dabei entweder aus dem Datenfeld Land der paypal-Transaktionen oder einem beim Kunden hinterlegten Land (Register Rechnungsdaten der Kunden- und Lieferantenverwaltung) ermittelt.

 

Auswertung und Export:

 

Die Auswertung und der Datenexport finden unter dem Menüpunkt 'Berichte|Ausländische EU-Steuer/MOSS/OSS' statt.