Steuersätze verwalten

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In diesem Dialog können Sie die in der Buchungsmaske und bei den Ausgaben benutzten Steuersätze verwalten.

 

Bitte beachten Sie auch die Funktionsweise des Dialoges.

 

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Kurzbezeichnung: Der Titel, der bei der Auswahl des Steuersatzes im Buchungsdialog erscheint.

Anzeigen: Nur Einträge mit dieser Einstellung werden im Buchungsdialog vorangezeigt.

Beim Import ignorieren:

Falls beim Import von Buchungen ein falscher Steuersatz zugewiesen wird, z.B. weil mit alten DATEV-Steuerschlüsseln importiert wurde und dort zwei programminterne Steuersätze den gleichen Steuerschlüssel besitzen, können Steuersätze, die nicht beim Import verwendet werden sollen, deaktiviert werden.

 

Hinweis: Wird in der Buchungsmaske ein Konto ausgewählt, dessen Steuersatz in der Auswahl fehlt, wird dieser nachgeladen, sofern dieser nicht programmintern deaktiviert wurde (s.u., Einstellung Dieser Steuersatz wird vom Programm verwendet)

Für den Spezialfall, dass Sie nur einen Steuersatz benutzen (bei nur einem Steuersatz in der Liste ist die Eigenschaft Anzeigen aktiv), können Sie diese Funktion mit dem Schalter Keine Steuersätze nachladen deaktivieren, dann wird immer nur der aktive Steuersatz ausgewählt.

 

Mit dem Schalter Erweitert können Sie weitere Einstellungen zu dem ausgewählten Steuersatz vornehmen, diese sollten von einem Buchhaltungsprofi durchgeführt werden, da falsche Einstellungen sich sowohl auf die komplette interne Berechnung als auch auf die Ausgaben fehlerhaft auswirken können.

 

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Kontentyp: Derzeit existieren vier interne Typen:

Prozent exklusiv: Der Steuerwert wird auf den Nettobetrag aufgerechnet.

EU: Steuersatz für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

§13b UStG: Steuersatz für Buchungen nach §13b UStG.

§13b UStG ohne Vorsteuer: Steuersatz für Buchungen nach §13b UStG ohne Umsatzsteuerabzug, z.B. Kleinunternehmer.

EU ohne Vorsteuer: Steuersatz für den innergemeinschaftlichen Erwerb. ohne Umsatzsteuerabzug, z.B. Kleinunternehmer/fehlende USt-ID.

 

Unter Auswertung kann bei selbst angelegten Steuersätzen die Eigenschaft auf Automatisch oder auf Keine Auswertung gesetzt werden.

Die Einstellung Keine Auswertung bewirkt, dass sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Steuer eines mit dem Steuersatz bebuchten Kontos in der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Umsatzsteuererklärung igoriert werden.

 

Gültig ab: In der Listenauswahl können Sie ein Datum auswählen, für das die nachfolgenden Einstellungen gelten. Sie können in der Listenansicht der vorherigen Dialoges bis zu zwei Datumswerte eintragen, diese werden in der Auswahl angezeigt, achten Sie bitte darauf, dass diese chronologisch sind.

Hinweis: Tragen Sie nur dann einen Datumswert ein, wenn auch Daten dazu hinterlegt sind, sonst kann es zu falschen Ausgaben kommen.

 

Dieser Steuersatz wird vom Programm verwendet: Diese Einstellung aktiviert/deaktiviert den Steuersatz im kompletten Programm.

Wichtiger Hinweis: Diese Einstellung hat nichts mit der Einstellung Anzeigen (s.o.) zu tun, ein deaktiverter Steuersatz wird von den Berechnungen im Programm nicht mehr gefunden und kann bei falscher Anwendung zu Fehlern führen.

Sollten Sie zu einem Kontentyp zwei Einstellungen mit dem gleichen Steuersatz und gleichem Datumsbereich anlegen, sollte eine Einstellung deaktiviert werden, ansonsten ist die Nutzungsreihenfolge im Programm rein zufällig.

 

Datumsabhängige Einstellungen:

Steuersatz: Der Steuersatz in Prozent.

 

Umsatzsteuerkonto: Die Kontonummer des Kontos des Kontenrahmens, auf den die USt gebucht wird.

Vorsteuerkonto: Die Kontonummer des Kontos des Kontenrahmens, auf den die VSt gebucht wird.

Hinweis: Wenn bei einem Steuersatz vom Typ Prozent exklusiv (s.o.) Umsatzsteuer und Vorsteuer gleichzeitig eingetragen wurden, wird programmintern bei Einnahmen Umsatzsteuer und bei Ausgaben Vorsteuer generiert.

Möglich wäre es auch, zwei Konten (Umsatzsteuer und Vorsteuer) anzulegen.

Bei den Kontentypen EU, §13b UStG, §13b UStG ohne Vorsteuer, EU ohne Vorsteuer werden ein Umsatzsteuerkonto und ein Vorsteuerkonto erwartet.

Wobei bei den vorsteuerlosen Konten nicht anrechenbare Vorsteuer benutzt wird.

 

DATEV-Steuerschlüssel: Der Schlüssel identifiziert den Typ eines DATEV-Automatikkontos und wird für den Import und Export von und nach DATEV-kompatiblen Programmen benötigt.

 

Werte zurücksetzen:

Sollten Werte an einem Steuersatz verstellt worden sein, kann der Steuersatz wieder auf die Standardeinstellung zurückgesetzt werden.

 

Hinweise zum Durchschnittssteuersatz (§24 UStG) (seit Version 6.07):

Die Steuersätze 10,7%  und 5.5% werden ab der Version 6.07 automatisch angelegt, sofern diese noch nicht vorhanden sind.
Standardmässig wird als Vorsteuerkonto das Konto 'Abziehbare Vorsteuer', 1570 (SKR03), 1400 (SKR04) eingetragen.

Standardmässig wird als Umsatzsteuerkonto das Konto 'Umsatzsteuer', 1770 (SKR03), 3800 (SKR04) eingetragen, es kann jedoch auch -am besten nach Absprache mit dem StB.- ein neues 'Umsatzsteuerkonto 10,7%' angelegt und zugeordnet werden.

Für den Datenaustausch im DATEV-Format empfiehlt sich die Eintragung je eines Steuerschlüssels für die Vorsteuer und die Umsatzsteuer, diese müssen mit dem Austauschsystem abgestimmt werden, i.d.R. sind Schlüssel im Bereich 50-59 frei verfügbar.

Weitere Infos zur Durchschnittsbesteuerung §24 UStG finden Sie hier.

 

Hinweise zur aufzuteilenden Vorsteuer:

Aufzuteilende Vorsteuer wird in der Regel von Unternehmern benutzt, bei denen der Vorsteuerabzug von z.B. Betriebsbedarf mit einem gemischten Umsatz zusammenhängt, sodass die abziehbare Vorsteuer nach dem wirtschaftlichen Einsatz aufgeteilt wird. Weitere Infos zur aufzuteilenden Vorsteuer finden Sie hier.

 

Hinweise zum MOSS-Steuersatz.

 

Hinweise zum OSS-Steuersatz.

 

 

Benutzerdefinerte Steuersatztypen:

Um Konflikte mit bestehenden Steuersätzen zu vermeiden, sollte bei der Neuanlage eines Steuersatzes ein benutzerdefinierter Steuersatz verwendet werden.

"Benutzerdefiniert 1"

"Benutzerdefiniert 2"

"Benutzerdefiniert 3 ohne Steuer"

"Benutzerdefiniert 4 ohne Steuer"

Hinweis: Mit "ohne Steuer" sind in diesem Zusammenhang auch Steuersätze gemeint, bei denen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer aufheben.