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Zeigt die Art der Gewinnermittlung und die Eigenschaften des aktuellen Wirtschaftsjahres an.
Unter Gewinnermittlung wird die aktuell eingestellte Gewinnermittlungart angezeigt, Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-Überschussrechnung. Diese Einstellung gilt für alle Wirtschaftsjahre. Die Gewinnermittlungsart kann nach einer versehentlichen Fehleinstellung nach dem Einrichten eines Mandanten oder bei Mandanten, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, und die die Gewinnermittlung nachträglich ändern wollen umgestellt werden (Schalter Gewinnermittlung ändern), sofern noch keine abgeschlossenen Wirtschaftsjahre bestehen. Hinweis: BFH-Urteil vom 19.03.2009, IV R 57/07, Zitat: "Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz." Mit dem Schalter Fixieren kann die Einstellung endgültig zugewiesen werden.
Firmentyp: Die Einstellung ist insbesondere bei Bilanzierung wichtig. In Verbindung mit dem Firmentyp kann ein Kontenfilter gesetzt werden, der Konten deaktiviert, die z.B. in der E-Bilanz keine Zuordnung haben. Die Einstellung gilt für alle Wirtschaftsjahre.
Unter gesperrte/abgeschlossene Monate ist es möglich, einzelne Monate gegen Veränderungen zu sperren. Hinweis bei einem abweichendem Wirtschaftsjahr: Der Monat bezieht sich direkt auf das Kalenderjahr, das in der Titelzeile des Dialogs angezeigt wird. Geht das aktuell ausgewählte WJ z.B. von April 2023 bis März 2024 (Jahr im Titel: 2023) und soll der Februar 2024 gesperrt werden, muss dies derzeit in den Eigenschaften des WJ April 2024 bis März 2025 (Jahr im Titel: 2024) geschehen. Durch das Sperren eines Monats kann z.B. verhindert werden, dass Buchungen in dem Monat erneut importiert werden können.
Mit dem Schalter Jahr abschließen kann das Jahr abgeschlossen werden, zuvor sollte ein neues Jahr angelegt und die Saldenvorträge berechnet werden. Ein versehentlich abgeschlossenes Wirtschaftsjahr oder ein nachträglich zu korrigierendes Wirtschaftsjahr (z.B. Bilanzkorrektur) kann mit dem Schalter Abschluss rückgängig machen wieder für Buchungen geöffnet werden. Evtl. Saldenvortragsbuchungen im Folgejahr werden dadurch nicht automatisch rückgängig gemacht, diese müssen manuell korrigiert werden (Storno oder Löschen) und können dann anschließend erneut automatisch erstellt werden. Für eine Bilanzkorrektur gibt es gesetzliche Regeln, Hinweise dazu finden Sie z.B. im § 4 Absatz 2 Satz 1 EStG und § 153 AO. Mit dem Schalter Fixieren kann der Abschluss endgültig zugewiesen werden. Durch das Sperren eines Jahres kann z.B. auch verhindert werden, dass Änderungen an der Anlagenverwaltung sich in früheren Jahren auswirken.
Unter Memo können Sie einen Memotext zu dem Wirtschaftsjahr speichern.
Abweichendes Wirtschaftsjahr: Sollte es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr handeln, kann dies aktiviert werden. Die Ausgaben werden dann automatisch angepasst.
Abweichendes Wirtschaftsjahr gilt für alle erfassten Jahre: Das abweichende Wirtschaftsjahr wird für alle im Dokument erfassten Wirtschaftsjahre benutzt.
Stellen Sie hier die Versteuerungsart ein, mit der Sie im ausgewählten Jahr beim Finanzamt geführt werden. Sollten Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sein, aktivieren Sie bitte die entsprechende Einstellung.
Maximale Kontenlänge: Die maximale Länge ist bei Sachkonten 4 und bei Personenkonten 5. Durch Änderung der Einstellung kann die Kontenlänge erhöht werden, dabei sollte zuerst folgende Info gelesen werden.
Umsatzsteuerbefreit: Das Programm bucht bei aktiver Einstellung Buchungen, bei denen normale oder ermäßigte Steuer ausgewählt wurde, steuerfrei. Diese Einstellung muss für jedes Wirtschaftsjahr separat festgelegt werden. Bei Buchungen mit EU- oder §13b-Bezug muss der passende Steuersatz weiterhin selbständig ausgewählt werden, es existieren im Programm dazu bei Bedarf entsprechende Konten ohne Vorsteuerabzug. An Stellen im Programm, bei denen manuell gebucht wird, wie z.B. in der Buchungsmaske, wird der Eintrag 'Ohne Steuer' vorausgewählt. Bei Vorlagen, wie z.B. Buchungsvorlagen, Ergänzungsregeln für importierte Buchungen erscheint keine Vorauswahl, der Steuersatz wird erst bei der späteren Buchung angepasst, dies hat den Vorteil, dass Vorlagen für Jahre mit und ohne Umsatzsteuerbefreiung nicht doppelt erstellt werden müssen.
Steuer bei manuellen Buchungen: Buchungen, die von der Kunden- und Lieferantenverwaltung erzeugt werden, werden nach den dort im Register Vorgaben unter Buchungsbeispielen dokumentierten Regeln automatisch anhand der Gewinnermittlungsart und der Versteuerungsart des bebuchten Jahres erstellt. Beim manuellen Buchen in der Hauptbuchungsmaske werden standardmäßig die bei den bebuchten Konten hinterlegten Steuersätze genutzt, abweichend davon kann für bilanzierende Ist-Versteuerer ein abweichendes Verhalten eingestellt werden. Die Einstellung ist global, d.h. gilt für alle Wirtschaftsjahre.
Für bilanzierende Ist-Versteuerer kann die Einstellung nicht-fällige Steuer genutzt werden, bei der anstelle fälliger Steuer nicht-fällige Steuer gebucht wird. Diese Einstellung bezieht sich nur auf die Kunden- und Lieferantenverwaltung, dort wird in diesem Fall die nicht-fällige Steuer bei Zahlungseingang automatisch umgebucht. Für die Buchung in der Buchungsmaske gibt es zusätzlich am Schalter Extras in der Buchungsmaske die Einstellung Einnahmen immer mit nicht-fälliger Steuer buchen welche mit der Einstellung Manuelle nicht-fällige Steuer nur bei Kundenkonten kombiniert werden kann.
Gewinnermittlung/Umsatzsteuer:
Gewinnermittlung/Vorsteuer (Die Vorsteuer ist unabhängig von der (Ist-Soll-)Versteuerung):
Ausnahme: Anzahlungen: Die Ist-Soll-Versteuerung gilt nur für Schlussrechnungen. Bei Anzahlungen gilt immer das Zahlungsdatum.
Unterstützung in der Kunden/- und Lieferantenverwaltung:
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