Leistung/Lieferung ausgeführt:

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Bei Rechnungen, die in der zusammenfassenden Meldung erscheinen, kann der Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem die Leistung/Lieferung ausgeführt wurde.

Diese Einstellung hat Einfluss darauf, wann innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte in der Zusammenfassenden Meldung, der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung erscheinen.

 

 

Leistung/Lieferung ausgeführt:

Bei Rechnungsstellung: Es wird das Datum der Rechnung benutzt.

Bei Zahlung: Es wird das Datum der Zahlung benutzt, z.B. bei automatischen Bestellsystemen, bei denen eine elektronische Leistung direkt nach Zahlungseingang ausgeführt wird.

Datum: Es kann ein Datum eingegeben werden.

 

Mit dem Schalter Vorgabe kann die ausgewählte Einstellung dauerhaft gespeichert werden, um weitere Abfragen zu vermeiden, eine individuelle Einstellung ist weiterhin möglich.

 

Zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte:

"Innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, die in den ersten beiden Monaten des Meldezeitraums ausgeführt wurden,sind in der ZM für diesen Zeitraum zu melden, unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung.

Nur bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen, die im letzten Monat  eines Kalendervierteljahres ausgeführt werden, ist auf den Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung abzustellen. Wird die Rechnung für diese innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliche sonstige Leistung noch im lfd. Kalendervierteljahr ausgestellt, so ist die Meldung in diesem Kalendervierteljahr vorzunehmen;

wird die Rechnung für diese innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliche sonstige Leistung erst nach Ablauf des Kalendervierteljahres ausgestellt, so hat die Meldung im nächsten Kalendervierteljahr zu erfolgen.

Im Falle der innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte sind die Angaben für den Meldezeitraum zu machen, in dem diese Lieferungen ausgeführt worden sind. "

Quelle: ANLEITUNG ZUR ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 2010

 

 

Sonderfall EÜR mit Ist-Versteuerung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäften und der  Einstellung bei 'Rechnungsstellung':

Für die einkommensteuerliche Erfassung der Einnahme ist bei der EÜR der Zeitpunkt der tatsächlichen Einnahme (=Zahlungeingang) ausschlaggebend.

Bei der Meldung in der UStVA und der Zusammenfassenden Meldung ist jedoch i.d.R. der Zeitpunkt relevant, ab dem die Leistung/Lieferung ausgeführt wurde.

Wurde bei Leistung/Lieferung ausgeführt die Einstellung Bei Rechnungsstellung aktiviert, wird dies durch eine programminterne Verwaltung ermöglicht, die bestehende Buchungen separat auswertet.

Dazu sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1) Die Einstellung Bei Ist-Versteuerung und EÜR mit  Debitoren/Kreditoren buchen im Register Vorgaben muss aktiv sein.

2) Die Einstellung Buchungen im Stapel stornieren im Register Vorgaben sollte aktiv sein.

3) Die Einstellung Geänderte Buchungen immer in den Stapel überführen im Register Vorgaben sollte nicht aktiv sein.

4) Nur In der EÜR-Version bei der Anlage eines EÜR-Mandanten kann eingestellt werden, ob ein Bearbeiten im Journal möglich ist (in der Bilanzversion oder bei der Anlage eines Bilanz-Mandanten ist dies grundsätzlich nicht möglich), diese Einstellung im Register Verschiedenes der Allgemeinen Einstellungen sollte dauerhaft so fixiert werden, dass kein Bearbeiten mehr möglich ist.

5) Eine angelegte Rechnung sollte nach dem Prüfen in das Journal (=endgültige Buchungen) ausgebucht werden, damit auch alle neuen Zahlungsbuchungen im Journal (=endgültige Buchungen) erscheinen.

6) Wurde eine Änderung der Bemessungsgrundlage (Rabatt, Storno, Skonto) durch eine Betragsänderung der Rechnung oder Zahlung nach dem Zuordnungszeitraum einer bereits erfolgten Steueranmeldung für eine Rechnung vorgenommen, ist es i.d.R. notwendig, das Stornodatum so anzupassen, dass dieses in den kommenden Zuordnungszeitraum fällt.

7) Eine Rechnung, die bereits in einer Steueranmeldung berücksichtigt wurde, sollte nicht komplett gelöscht, sondern storniert werden.

 

Auswertungs-Beispiel 1:

Eine Rechnungsstellung über 1000 Währungseinheiten erfolgt am 1.1., die Rechnung erscheint im 1. Quartal der ZFM mit dem Betrag 1000 Währungseinheiten.

Die Zahlung erfolgt erst am 1.5. und zwar mit 10% Skonto = 900 Währungseinheiten, im 2. Quartal der ZFM erscheint dazu der Betrag -100 Währungseinheiten.

 

Auswertungs-Beispiel 2:

Anmerk: Bei Änderungen und Stornierungen ist die richtige Wahl des Belegdatums der Stornobuchung wichtig.

Eine Rechnungsstellung über 1000 Währungseinheiten erfolgt am 1.1., die Rechnung erscheint im 1. Quartal der ZFM mit dem Betrag 1000 Währungseinheiten.

Die Rechnung wird mit dem Datum des 1.5. storniert, im 2. Quartal der ZFM erscheint dazu der Betrag -1000 Währungseinheiten.

 

 

Gewinnermittlung

Versteuerung

Leistung/Lieferung ausgeführt

Programminterne Verwaltung notwendig

EÜR

IST

Bei Rechnungsstellung

JA

 

 

Bei Zahlung

NEIN

 

 

Datum

JA

 

SOLL

Bei Rechnungsstellung

NEIN

 

 

Bei Zahlung

JA

 

 

Datum

JA

BILANZ/GUV

IST/SOLL

Bei Rechnungsstellung

NEIN

 

 

Bei Zahlung

JA

 

 

Datum

JA

 

In allen Fällen gilt:

Wurde eine Änderung der Bemessungsgrundlage (Rabatt, Storno, Skonto) durch eine Rechnung oder Zahlung nach dem Zuordnungszeitraum einer bereits erfolgten Steueranmeldung für eine Rechnung vorgenommen, ist es i.d.R. notwendig, das Stornodatum so anzupassen, dass dieses in den kommenden Zuordnungszeitraum fällt.