Beiträge von pooltaxe

    Da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Die Berechnung und Aufschlüsselung erfolgt tatsächlich auf einem Beleg. Auch die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt an einem Tag (obwohl dies vermutlich – zumindest bezüglich der Vorsteuer – wie ich gelernt habe, ja irrelevant ist). Ich vermute ich weiß, worauf Du mit Deiner Frage abzielst. Es würde nun also wahrscheinlich nichts dagegen sprechen, die Einzelbuchungen, die durch den Import der Banktransaktionen entstanden sind zu löschen und mit Verweis auf den Beleg eine einzelne Buchung vorzunehmen, bei der wie gewöhnlich die Umsatzsteuer von 19% für die automatische Vorsteuerbuchung eingestellt wird. Ich möchte mich noch einmal für diese recht grundsätzliche Frage entschuldigen, würde mich aber freuen, wenn Du meine Vermutung bestätigen oder korrigieren könntest. VIelen Dank

    Pardon, da habe ich mich in der Tat komplett verlesen. Tatsächlich wurde am Ende der Anleitung der richtige Kontenbereich für die Steuer auch mit angegeben. Die Steuerbuchungen landen auf dem Konto 1787.


    Vielen Dank für Deine Hilfe. Bitte entschuldige die recht grundlegenden Fragen. Ich werde für den Jahresabschluss Steuerberater zur Hilfe heranziehen, möchte aber soweit erst einmal alles grundlegend selbst vorbereiten und verstehen, bevor ich einen Steuerberater heranziehe. Ich danke Dir für Deine Geduld und werde nun versuchen mich nur mit fachlich relevanten Fragen zu melden und mir grundlegendes Wissen anderweitig anzueignen. Danke!


    Im Grunde kann dieser Foreneintrag auch gerne gelöscht werden, da die Programmanleitung eigentlich selbsterklärend ist, aber vielleicht ist die Information, dass die Steuer aus steuerpflichtigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftgebiets ansässigen Unternehmens nach $13b Abs.1 in Konto 1787 landet zumindest für den einen oder anderen Suchenden relevant.

    Guten Abend,


    ich habe gerade festgestellt, dass beim Verbuchen einer Transaktion für die Bezahlung einer innergemeinschaftlichen Dienstleistung (Konto 25) die abzuführende Umsatzsteuer nicht wie erwartet im Automatikkonto 3425 erscheint. Gebucht wurde von Habenkonto 1200 auf Sollkonto 25. Bei Steuern habe ich ausgewählt "§13b 19%" und "Steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftgebiets ansässigen Unternehmens ($13b Abs.1 ...)". Den Angaben aus der Bedienungsanleitung entsprechend, hatte ich nun erwartet, dass der USt.-Betrag nun auf Automatikkonto 3425 erscheint. Wenn ich mir jedoch das Kontenbuch für Konto 3425 ausgeben lasse, ist der Betrag dort nicht verbucht. Läuft da etwas falsch oder habe ich einen Denkfehler gemacht? Ich nutze die aktuelle Programmversion 18.06.


    Vielen Dank und noch einen angenehmen Abend!

    Guten Abend,


    meine Bank bucht von dem Geschäftskonto in den ersten Monatstagen jeweils die, für im vorausgegangenen Monat erbrachten Leistungen (Monatsgebühr, Kontoauszugsentgelte, Portokosten, Zahlungsverkehrentgelte) angefallene Umsatzsteuer von 19%, in einer separaten Transaktion ab. Die Transaktionen sind also aufgeteilt in die entsprechenden Leistungen in Netto, sowie eine Abbuchung die sich zu 100% aus den zusammengerechneten Umsatzsteuerbeträgen für diese verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Wie muss ich diese Transaktionen verbuchen? Ist meine Annahme, dass ich die entsprechenden Bankleistungen ohne USt. auf Sollkonto 4970 und die entsprechenden Umsatzsteuertransaktionen direkt auf Konto 1576 buchen muss korrekt?


    Vielen Dank und einen schönen Abend!

    Vielen Dank für Deine Antwort!


    Du bist also IST-Versteuerer

    Dabei hast Du den Vorsteuerabzug bereits bei Rechnungseingang zu buchen, wärend für die Umsatzsteuerbelastung das Zahlungsdatum der rückerhaltenen Zahlung gilt. Es kann also leicht sein, dass die Vorsteuer und Umsatzsteuer in unterschiedliche Voranmeldungszeiträume fällt.

    Das war mir tatsächlich nicht bewusst. Ich dachte, dass alle steuerlich relevanten Vorgänge bei Ist-Versteuerung stets basierend auf den Kontotransaktionen gebucht werden können. In dem oben genannten Fall ist dies zwar nicht relevant, aber daraus ergibt sich für mich die Frage, wie man denn eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung verbuchen würde, die gegen Ende des 1. Quartals eintrifft, aber erst im 2. Quartal (wenn Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise abgegeben werden müssen) bezahlt wird. Nehmen wir an, es handelt sich um einen Einkauf von Roh-, Hilfs- bzw. Betriebsstoffen, also Konto 3030. Würde das bedeuten, dass ich bei Rechnungseingang den entsprechenden Betrag mit korrekter Angabe der USt als Forderung auf Konto 1410 buchen müsste (Sollkonto 3030, Habenkonto 1410) und damit automatisch die abziehbare Vorsteuer auf Konto 1576 verbucht wird? Müsste ich dann bei Bezahlung im 2. Quartal die Banktransaktion mit der Forderung verbuchen (Sollkonto 1410, Habenkonto 1200)?


    Ist das Abziehen der Vorsteuer bei Rechnungsstellung/vor der Bezahlung verpflichtend oder eine optionale Vorhergehensweise, die den Vorteil einer höheren Liquidität mit sich bringt?

    Hallo zusammen,


    vielen Dank schon einmal, dass ihr euch mit meiner Frage beschäftigt. Da ich recht neu im Thema doppelte Buchführung bin, bitte ich eventuelle Missverständnisse auf meiner Seite bzw. meine sehr grundlegenden Fragen zu entschuldigen. Sollte ich mich unklar ausdrücken, lasst mich dies bitte wissen.


    Ich sitze gerade an der SKR03-Buchhaltung für eine kleine GmbH, Nun habe ich einen Fall, in dem es eine per Vorkasse eingeleitete Transaktion gibt (Domain-Registrierung, also üblicherweise Sollkonto 25), bei der das liefernde Unternehmen wohl aufgrund eines internen Fehlers nach 7 Tagen eine Rückerstattung durchgeführt hat. Nachdem das Unternehmen darauf hingewiesen wurde, wurde um eine erneute Bezahlung gebeten. Beim zweiten Mal war der Vorgang erfolgreich, die Domain wurde erfolgreich registriert und eine Rechnung bzw. Quittung ausgestellt. Auf der Rechnung ist die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen, die Vorsteuer sollte also geltend gemacht werden. Wenn ich es richtig verstehe, dann wird bei einer Buchung bei Angabe der regulären USt. der entsprechende Betrag automatisch auf das Konto 1576 gebucht (bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist). Kann ich also die zugehörige Rückerstattung einfach auf das selbe Konto zurückbuchen (Konto 25)? Wird die die geltend zu machende Vorsteuer, dann ebenfalls auf dem Konto 1576 wieder korrekt abgezogen und wäre das die korrekte Vorgehensweise? Wenn ich mir das Kontenbuch für das Konto 1576 anzeigen lasse, scheint zumindest alles korrekt abgerechnet zu werden und auch der Vorsteuerbetrag mit der gebuchten Rückerstattung wieder korrekt abgezogen zu werden. Ich frage mich dennoch, ob dies die korrekte Vorgehensweise ist. Wenn dies korrekt sein sollte, würde man dann bei einer Rückerstattung für gelieferte Ware genauso verfahren oder ändert sich etwas an dem Vorgang, wenn bereits eine Lieferung der Ware stattgefunden hätte und vor der Rückerstattung eine Rücksendung durchgeführt worden wäre?


    Vielen Dank!
    Sebastian