Beiträge von Taxoloop

    Welche Daten sollen den importiet werden?

    Buchungsdaten etwa aus Shop-Umsätzen oder Zahlungsdaten (Kontoauszüge)


    - Buchungsdaten, die im DATEV Format vorliegen, können bei der Buchung von Ertrags und Debitorenkonto die nichtfällige Steuer umbuchen.

    - Kontoauszugsdaten, die im MT940-Format vorliegen, beinhalten keine Information zur nichtfälligen Steuer.


    Buchungsdaten im MT940-Format einzulesen habe ich noch nie versucht. Ich denke das kann nicht klappen.

    In Taxpool ist es meiner Ansicht nach - wie oben schon angesprochen - günstiger eine neue Firma anzulegen. Allein das Ändern der Einstellungen in der bestehenden Firma kann zu Komplikationen führen, da ggf. in der alten Firma nachlaufende Vorgänge zu verarbeiten sind und sich überschneidende Zeiträume ergeben. Zumindest die Einstellungen zu Bankkonten (Einstellungen Firma Zusatz) dürften sich ohnehin ändern.


    Die Anlage der Neuen Firma ist entsprechend der zutreffenden Sachverhalten der neuen Firma zu treffen, die hier also die GbR betreffen.

    Dabei sind die Einstellungen zum Kontenrahmen und zum Beginn des Wirtschaftsjahres später nicht änderbar.

    Danach werden die Einstellungen zur neuen Firma angelegt, welche sich ggf. von den alten Einstellungen unterscheiden. Ich bin nicht sicher, wie, z. B. das FA mit der Steuernummer verfährt, ob also ein hier vermuteter Formwechsel nach § 190 UmwG zu Änderungen führt.


    Sodann würde ich die EB-Werte aus der alten Firma händisch in die neue Firma übertragen.

    was ist bei der GbR im Minimum anders, als bei der ltd

    Die Haftungsbeschränkung fällt weg, da eine Ltd, die keine relevante Tätigkeit im UK hat, am 01.01.2021 automatisch ihre Rechtsfähigkeit verlor. Mehrpersonengesellschaften werden entweder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder im Falle des Betriebs eines Handelsgeschäftes (was hier offen blieb) als offene Handelsgesellschaft (OHG) qualifiziert. Die Gesellschafter haften dann für die Gesellschaftsverbindlichkeiten gem. § 128 S. 1 HGB (analog) persönlich und unbeschränkt. Die persönliche Haftung gilt nicht nur für künftige Gesellschaftsverbindlichkeiten sondern auch für solche, die zu Zeiten der Rechtsfähigkeit der britischen Gesellschaft in Deutschland entstanden sind.

    Auch durch Vermögensübertragungen oder durch Umwandlungen und Verschmelzungen (z.b. auf eine UG) lässt die persönliche Haftung für Altverbindlichkeiten nicht beseitigen. Sieht § 45 Abs. 1 UmwG, fünfjährige persönliche Nachhaftung der Altgesellschafter.

    Da die Randbedingungen des Wechsels zur GbR nicht angegeben sind, halte ich eine Neuanlage für geeigneter, auf Evantualitäten einzugehen.

    Es ist allerdings sinnvoll, mit einem Sachverständigen zu überlegen, ob der erzwungene/gewollte Wechsel zu einer GbR überhaupt die beste Möglichkeit ist.


    Pauschal kann man zum Einrichten einer GbR nur sagen, dass alle relevanten Umstände zu beachten sind. Welche Umstände relevant sind kann man sagen, wenn man die Umstände kennt.

    Da der Kontenrahmen einer angelegten Firma nicht mehr geändert werden kann, ist der aktuell verwendete Kontenrahmen auch der, für den man sich bei der Anlage der Firma entschieden hat.


    Welcher SKR (03 oder 04) verwendet wurde ist z. B. an den Konten zu erkennen.


    Konto / Nummer im SKR 03 / Nummer im SKR 04

    Bank / 1200 / 1800

    Umsatzerlöse / 8000 / 4000

    Hallo Jahn,


    Du hast eine Reihe von Firmen in Deinem Firmenordner. Das ist nicht der Sicherungsordner und damit sind das keine Sicherungskopien der Originale, das sind die Originale! Mit "Firma öffnen" holst Du keine Sicherung zurück, Du öffnest damit die jeweilige Firma im Original.

    ich möchte nur die Datei zurückholen 2018 bis 2021.


    Was sich in der jeweiligen Firma befindet, wird für die markierte Firma unten angezeigt.

    Dort siehst Du:

    die Anzahl der Buchungen in der Firma,

    den Zeitraum aller Buchungen in dieser Firma,

    wann zuletzt Buchungen in dieser Firma getätigt wurden und

    die in dieser Firma enthaltenen Buchungsjahre.


    Ob Du zu Deiner Buchhaltung eine Firma angelegt hast in der nur 2018 bis 2021 enthalten sind musst Du selbst feststellen.


    Alle anderen löschen und dann neue Sicherung machen.

    Wenn Du sicher bist, diese Originale löschen zu wollen, klickst Du neben dem Pfad des Firmenordners auf "Anzeigen...".

    Jetzt öffnet sich der Firmenordner im Explorer und Du siehst die Dateien.

    Zu jeder Firma gibt es eine Datei mit Endung ".dbb" und eine Datei mit Endung ".db0_info".


    Wenn Du sicher alle anderen Firmen außer z. B. buch. 2018 löschen willst, löschst Du in dem Ordner die Dateien mit der Endung ".dbb" und ".db0_info"., die nicht mit "buch. 2018" beginnen. Dateien mit anderen Endungen läßt Du unberührt.


    Eine Sicherung aller Firmen (jetzt vielleicht nur noch die eine) machst Du dann über Komplettdatensicherung.


    Mit den Buchungen nach Datum, hat geklappt. Danke

    Worum geht es hier?

    Hallo,


    alle Sicherungsdateien vor 2018 sollen gelöscht werden.

    die Sicherungsdateien lassen sich doch ganz einfach im Sicherungsordner löschen. Wo ist das Problem?


    Nur bei der Sicherung, Komplettsicherung, kommen immer wieder Daten von 2013 und und und...

    Bei einer Komplettsicherung erscheinen weitere Sicherungsdateien nur, wenn diese per "Info" angezeigt werden.

    Wird eine Sicherung erstellt, dann über alle Jahre, die in der Buchhaltung vorhanden sind.


    Bei einer Rücksicherung können einzelne Firmen ausgewählt werden, wenn mehrere angelegt wurden. Dabei werden aber immer alle vorhandenen Buchhaltungsdaten der Sicherung eingespielt. Wenn also in einer Sicherung von 2018 auch Daten aus 2013 enthalten waren, tauchen diese in der Buchhaltung auch wieder auf.

    Ich möchte eine Komplettsicherung ab 2018.

    Erstellen oder zurückspielen?



    Meine Firma soll wieder erscheinen.

    Dazu muss auch eine Sicherung der Firma vorliegen und eingespielt werden, in der auch die Firma gesichert wurde.

    Mit einer klareren Beschreibung des bisherigen Vorgehen, könnte man sich dem Problem nähern.

    EB Wert ab 01.01.2021 und dann nach Datum buchen.

    Dann lege eben Deine Firma manuell an und buche die EB-Werte, wenn die Vorjahre nicht in der Buchhaltung erscheinen sollen.

    Jedoch finde ich, es ist nicht sinnvoll, für jedes Jahr die Buchhaltung neu anzulegen.

    Hallo Jahnklause,


    wenn ich richtig verstanden habe, möchtest Du beim Buchen die Buchungen in der Liste unter der Buchungsmaske nach Datum sortiert sehen.


    Ein neues Durchnummerieren der Belegnummern ist dafür nicht nötig.

    Du kannst in der Kopfzeile der Liste, z. B. auf den Spaltentitel "Belegdatum" klicken. Sofort werden die Buchungen nun nach Belegdatum sortiert.

    Man kann in dieser Art auch nach jedem anderen Spaltentitel sortieren.


    Mit jedem weiteren Klick auf den selben Spaltentitel schaltet man zwischen Auf- und Absteigender Sortierung um.

    Hallo xpert73,


    über die Hilfe, bzw. das Handbuch in Deiner Programmversion lässt sich sich schon recht gut lernen, die ersten Schritte mit Taxpool zu gehen.

    Für die Besonderheit, Buchungen aus anderen Programmen einzulesen oder Einlesen der Kassendaten im DATEV-Format kannst Du in der Hilfe auch schon grundlegendes lesen. Und für einzelne Spezialitäten gerne im Forum nachfragen.

    Auch die Vorbedingungen (z. B. ELSTER-Zertifikat besorgen) dürftest Du hinbekommen.

    Was die EÜR angeht, bedarf es grundlegender Buchhaltungskenntnisse, von denen ich nicht weiß, wie weit man diese bei Dir voraussetzen kann. Vieles macht das Programm automatisch, aber dennoch ist es sinnvoll, zu wissen was dabei passiert und aus welchem Grund.


    Solange Du nicht einen "Grundkurs Buchhaltung" erwartest oder die vollständige "geführte Einrichtung" des Programms an Hand Deiner Besonderheiten - beides läßt sich per Forum kaum darstellen - stelle Deine Fragen gerne hier.

    Bitte auch beachten:

    Bei Einsatz von mehrsprachigen Rechnungstexten werden die Texte im Register "Vorgaben / Standarderlöskonten" durch die Übersetzungen ersetzt.

    Hilfeseite


    Bei bereits erstellten Rechnungen (ohne eingetragenen Rechnungstext Firmenkunde) kann ich mir vorstellen, dass dieser auch nach Eintragung nicht nachträglich in der Rechnung erscheint. Das habe ich aber nicht geprüft.

    In diesem Forenbereich dreht sich alles um Fragen, Probleme und Tipps zu Buchführung, Buchungssätzen und Sachverhalten bei Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Zur Bilanz steht ein separater Bereich zur Verfügung.


    Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an, um zu einem vorliegenden Sachverhalt die zutreffenden Hinweise zu geben. Um den Sachverhalt nicht erst im Verlauf von zeitraubenden Rückfragen zu klären ist es angebracht, folgendes zu beachten.

    Für Deine Fragen eröffne bitte ein neues Thema.

    Das anhängen von Fragen an andere Themen führt oft zu Verständnisproblemen. Auch ein auf den ersten Blick ähnlicher Fall kann in kleinen aber entscheidenden Details abweichend sein und zu anderen Ergebnissen führen.

    Gleiches gilt bei älteren Beiträgen. Hier können sich ehemalige Umstände geändert haben, wie z. B. gesetzliche Regelungen oder neu eingeführte Buchhaltungs-Konten, etc. An solchen Beiträgen neue Informationen anzuhängen verwirrt eher, als es hilfreich ist.

    Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen bitte gleich angeben

    Zum besseren Verständnis für die Antwortenden sind die folgenden Angaben oft notwendig, so dass es ratsam ist, sie zu Beginn zu nennen.

    Tipp: Man kann sie auch in die Signatur aufnehmen.

    Umsatzsteuerberechnung

    SOLL-Versteuerer = Berechnung nach vereinbarten Entgelten

    IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG

    Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und ggf. angewendeter Besteuerung nach der Gesamtdifferenz § 25a (4) UStG

    Verwendeter Kontenrahmen

    SKR 03

    SKR 04

    SKR 49

    Für Fragen nach grundsätzlichen Buchungsangaben (z. B. Aufwandskonto an Bank) ist dies entbehrlich, eine Angabe schadet aber nicht.

    Unternehmensform / Rechtsform

    Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, UG, AG, KGaA, eG)

    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    Personengesellschaft (z. B.: OHG, KG, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet)

    Zielführende Problembeschreibung

    Zu einer passenden/guten Antwort oder Lösung, kommst Du am schnellsten mit Rücksicht auf die antwortenden Benutzer.


    Eine Frage muss zuerst verstanden sein, ehe man darauf gescheit antworten kann. Mach es den anderen Benutzern leicht zu verstehen! Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an. Je ausführlicher Du beschreibst worum es geht und je mehr Details Du gleich bei der Frage angibst um so schneller erhältst Du die treffende Antwort, ohne dass erst langwierige Rückfragen andere Benutzer davon abhalten, sich mit Deiner Problematik zu befassen. Außerdem kommen dabei oft entscheidende Informationen zum Vorschein, die man selbst vielleicht als unwesentlich erachtet.

    Der scheinbar große Aufwand etwas genau zu schildern erspart Dir selbst das beantworten von oft mehreren Rückfragen, ist also für Dich und die anderen Mitglieder weniger Aufwand.


    Schreib- und Tippfehler sind menschlich. Eine strukturierte Darstellung hilft jedoch dem Verstehen und ein korrekter Satzbau und Rechtschreibung (inklusive Groß-/Kleinschreibung) vermeidet Missverständnisse und zeugt von dem Bemühen, sich klar auszudrücken. Und Mühe wird zumeißt belohnt.


    Die Verwendung von Fachbegriffen kann helfen, in Kürze eine Frage darzustellen. Sie deuten aber auch darauf hin, dass Du den damit beschriebenen Sachverhalt genau kennst. Bist Du nicht ganz sicher, beschreibe besser in eigenen Worten, was Du darstellen willst. Andernfalls erhältst Du vielleicht Antworten, die einen ganz anderen Sachverhalt unterstellen, als den der bei Dir tatsächlich vorliegt.

    Verwendete Konten in Fragen und Beispielen

    Wenn bestimmte Konten (und damit auch deren Funktion) genannt werden sind diese durch das Verwenden von Kontennummern in Verbindung mit dem (aktuellen!) Kontenrahmen eindeutig bezeichnet. Um es Antwortenden zu erleichtern, die vielleicht nicht jede Kontonummer zu allen Kontenrahmen im Kopf haben, hilft es ungemein, wenn die Kontenbezeichnung im Beitrag (zumindest bei erster Nennung der Kontonummer) mit angegeben werden.


    Beispiel bei angegebenem SKR 04: Konto 4610 "Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 7 % / 5 % USt"

    So können auch Benutzer mit der Frage etwas anfangen ohne erst nachschlagen zu müssen, weil sie nicht mit SKR 04 arbeiten, bzw. gerade dieses Konto vielleicht nicht benötigen.

    Bearbeiten von Beiträgen

    Eigene Beiträge zu bearbeiten ist sinnvoll, wenn darin Fehler korrigiert werden sollen, die einem direkt nach dem Absenden auffallen. Spätere Änderungen sind zwar im Forum (noch) zulässig, erschweren aber den Zusammenhang mit weiteren Beiträgen zu erkennen, insbesondere, wenn bereits weitere Beiträge geschrieben wurden.


    Wurden noch keine Beiträge (Antworten) gegeben, sollten bei nachträglichen Korrekturen, entsprechende Bemerkungen hinterlegt werden. Besser noch ist die Korrektur (ganz im Sinne eines Buchhalters) durch Streichung der vorherigen Darstellung entsprechende Markierung nachvollziehbar zu gestalten.

    Wurden bereits Beiträge erfasst, sollten Korrekturen besser in einem neuen eigenem Beitrag erfolgen.

    In diesem Forenbereich dreht sich alles um Fragen, Probleme und Tipps zu Buchführung, Buchungssätzen und Sachverhalten bei Bilanzierung. Zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) steht ein separater Bereich zur Verfügung.


    Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an, um zu einem vorliegenden Sachverhalt die zutreffenden Hinweise zu geben. Um den Sachverhalt nicht erst im Verlauf von zeitraubenden Rückfragen zu klären ist es angebracht, folgendes zu beachten.

    Für Deine Fragen eröffne bitte ein neues Thema.

    Das anhängen von Fragen an andere Themen führt oft zu Verständnisproblemen. Auch ein auf den ersten Blick ähnlicher Fall kann in kleinen aber entscheidenden Details abweichend sein und zu anderen Ergebnissen führen.

    Gleiches gilt bei älteren Beiträgen. Hier können sich ehemalige Umstände geändert haben, wie z. B. gesetzliche Regelungen oder neu eingeführte Buchhaltungs-Konten, etc. An solchen Beiträgen neue Informationen anzuhängen verwirrt eher, als es hilfreich ist.

    Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen bitte gleich angeben

    Zum besseren Verständnis für die Antwortenden sind die folgenden Angaben oft notwendig, so dass es ratsam ist, sie zu Beginn zu nennen.

    Tipp: Man kann sie auch in die Signatur aufnehmen.

    Umsatzsteuerberechnung

    SOLL-Versteuerer = Berechnung nach vereinbarten Entgelten

    IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG

    Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und ggf. angewendeter Besteuerung nach der Gesamtdifferenz § 25a (4) UStG

    Verwendeter Kontenrahmen

    SKR 03

    SKR 04

    SKR 49

    Für Fragen nach grundsätzlichen Buchungsangaben (z. B. Aufwandskonto an Bank) ist dies entbehrlich, eine Angabe schadet aber nicht.

    Unternehmensform / Rechtsform

    Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, UG, AG, KGaA, eG)

    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)

    Personengesellschaft (z. B.: OHG, KG, GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet)

    Zielführende Problembeschreibung

    Zu einer passenden/guten Antwort oder Lösung, kommst Du am schnellsten mit Rücksicht auf die antwortenden Benutzer.

    Eine Frage muss zuerst verstanden sein, ehe man darauf gescheit antworten kann. Mach es den anderen Benutzern leicht zu verstehen! Bei vielen Fragen kommt es auf die genauen Umstände an. Je ausführlicher Du beschreibst worum es geht und je mehr Details Du gleich bei der Frage angibst um so schneller erhältst Du die treffende Antwort, ohne dass erst langwierige Rückfragen andere Benutzer davon abhalten, sich mit Deiner Problematik zu befassen. Außerdem kommen dabei oft entscheidende Informationen zum Vorschein, die man selbst vielleicht als unwesentlich erachtet.

    Der scheinbar große Aufwand etwas genau zu schildern erspart Dir selbst das beantworten von oft mehreren Rückfragen, ist also für Dich und die anderen Mitglieder weniger Aufwand.


    Schreib- und Tippfehler sind menschlich. Eine strukturierte Darstellung hilft jedoch dem Verstehen und ein korrekter Satzbau und Rechtschreibung (inklusive Groß-/Kleinschreibung) vermeidet Missverständnisse und zeugt von dem Bemühen, sich klar auszudrücken. Und Mühe wird zumeißt belohnt.


    Die Verwendung von Fachbegriffen kann helfen, in Kürze eine Frage darzustellen. Sie deuten aber auch darauf hin, dass Du den damit beschriebenen Sachverhalt genau kennst. Bist Du nicht ganz sicher, beschreibe besser in eigenen Worten, was Du darstellen willst. Andernfalls erhältst Du vielleicht Antworten, die einen ganz anderen Sachverhalt unterstellen, als den der bei Dir tatsächlich vorliegt.

    Verwendete Konten in Fragen und Beispielen

    Wenn bestimmte Konten (und damit auch deren Funktion) genannt werden sind diese durch das Verwenden von Kontennummern in Verbindung mit dem (aktuellen!) Kontenrahmen eindeutig bezeichnet. Um es Antwortenden zu erleichtern, die vielleicht nicht jede Kontonummer zu allen Kontenrahmen im Kopf haben, hilft es ungemein, wenn die Kontenbezeichnung im Beitrag (zumindest bei erster Nennung der Kontonummer) mit angegeben werden.

    Beispiel bei angegebenem SKR 04: Konto 4610 "Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 7 % / 5 % USt"

    So können auch Benutzer mit der Frage etwas anfangen ohne erst nachschlagen zu müssen, weil sie nicht mit SKR 04 arbeiten, bzw. gerade dieses Konto vielleicht nicht benötigen.

    Bearbeiten von Beiträgen

    Eigene Beiträge zu bearbeiten ist sinnvoll, wenn darin Fehler korrigiert werden sollen, die einem direkt nach dem Absenden auffallen. Spätere Änderungen sind zwar im Forum (noch) zulässig, erschweren aber den Zusammenhang mit weiteren Beiträgen zu erkennen, insbesondere, wenn bereits weitere Beiträge geschrieben wurden.

    Wurden noch keine Beiträge (Antworten) gegeben, sollten bei nachträglichen Korrekturen, entsprechende Bemerkungen hinterlegt werden. Besser noch ist die Korrektur (ganz im Sinne eines Buchhalters) durch Streichung der vorherigen Darstellung entsprechende Markierung nachvollziehbar zu gestalten.

    Wurden bereits Beiträge erfasst, sollten Korrekturen besser in einem neuen eigenem Beitrag erfolgen.

    Beim Einkauf gehört die ausländische Steuer mit zum Aufwand im entsprechenden Aufwandskonto. Aus ihr ergibt sich kein deutscher Vorsteueranspruch.

    Die Forderung aus dem Erstattungsanspruch im Ausland wäre daneben zu erfassen 1542 (SKR 03) und landet als Ertrag auf 8604 (SKR03) "Erstattete Vorsteuer anderer Länder".

    Hallo Sputnik,


    es ist bei ebay so geregelt:

    Die Transaktionsgebühren von eBay werden in der Währung abgezogen, in der der Käufer die Zahlung vornimmt. Der Restbetrag wird vor der Auszahlung in Ihre Währung umgerechnet. Wenn Sie eine Gebührengutschrift erhalten, wird diese ebenfalls von der vom Käufer gezahlten Währung in Ihre Währung umgerechnet."


    Du musst also die Beträge der Rechnung in € umrechnen, weil die Konten in € zu buchen sind. Fremdwährungskonten verwaltet Taxpool nicht.


    Die Automatik zum Einlesen der ebay-Transaktionen habe ich noch nicht ausprobiert, aber die hilft nicht nur beim Umrechnen. Sie sollte nicht nur die Zahlungen, sondern auch die Provisionen (Ebay-Gebühren) einlesen und auf 4760 (SKR03) / 6770 (SKR04) "Verkaufsprovisionen" buchen.


    Zur Umrechnung bitte beachten:

    Bei der Umrechnung aus Fremdwährungen kann es evtl. zu Rundungsproblemen kommen, wodurch die Summe der Transaktionen nicht mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmt. Für die Differenz müssen zukünftig zwei weitere Konten bereitgestellt werden.

    Hallo Frank,


    um das Forum möglichst schnell öffentlich zu machen und den zuvor angekündigten Termin (01.03.2021) nicht verschieben zu müssen, wurde auf spezielle Forenregeln verzichtet. Derzeit sind - neben ohnehin geltenden gesetzlichen Regeln - die Nutzungsbedingungen die einzige Grundlage.


    Einige Regelungen wurden nun in die Nutzungsbedingungen aufgenommen (siehe z. B.: § 3 Pflichten als Foren-Nutzer), weshalb auch bestehende Benutzer diese neu akzeptieren müssen.


    Ob es nötig wird, geltende Regelungen genauer zu fassen, hängt von den Benutzern ab. Welche zusätzlichen Inhalte in Forenregeln aufzunehmen sich als sinnvoll erweisen wird, wird sich zeigen. Zu manchen Bereichen sind bereits Hinweise, bzw. Abfragen beim Erstellen eines neuen Themas in Vorbereitung, die jedoch eher der schnellen Lösungsfindung dienen.


    Ich gehe davon aus, dass Benutzer, die sich über das Forum austauschen, vorrangig technische Probleme lösen wollen und dies möglichst schnell. Die Nutzungsbedingungen müssen bei Anmeldung ohnehin akzeptiert werden. Zuvor zusätzlich ellenlange Forenregeln durchzulesen bevor man loslegen kann ist da wenig hilfreich. Bisweilen führen weit ausgebreitete Regelungswerke auch dazu, dass sich Benutzer zu Netcops entwickeln.


    In einer Gaststätte fand ich einmal folgenden Spruch: Wer die Wirtin kränkt, wird aufgehängt!"

    Eine Liste von verbotenen Kränkungen war nicht nötig. Jeder verstand, dass alles was auch nur geeignet sein könnte, die Wirtin zu kränken, geahndet würde. Kamen sich zwei Gäste in die Haare, wodurch anscheinend die Wirtin garnicht gekränkt sein konnte, deutete sie auf das Schild und sagte: "Wenn sich meine Gäste streiten, fühle ich mich gekränkt." Und Ruhe war.



    Bisweilen können wir vielleicht ähnlich verfahren, nur dass hier niemand gehängt wird. :)

    Beim Konto 8320 habe ich die USTVA-Position von 0 auf 45 und die USTErkl-Position von 0 auf 206 geändert, da es sonst nicht funktioniert hat. Die beiden Positionen sind dort meiner Ansicht nach falsch eingetragen.

    Ich empfehle die vorhandenen Standard-Konten nicht direkt abzuändern, sondern Kopien eines Kontos zu verwenden, um dann darin die Zuordnungen auf den eigenen Fall anzupassen. Auch wenn hier im Konto 8320 vielleicht die USt-VA-Position tatsächlich nicht stimmt, bleiben die ursprünglichen Einstellungen der Standard-Konten so noch nachvollziehbar.

    Ich denke, sobald ein Termin dazu "spruchreif" ist, wird er unter In Vorbereitung bekannt gegeben.

    Da dies jedoch eine Erweiterung bestehender Funktionalität ist, dürften andere Arbeiten mit höherer Priorität anstehen.

    Schließlich mußten angekündigte Termine, z. B. wegen Arbeiten zur USt-Umstellung verschoben werden. So wird wohl auch ein Termin für die EÜR/BWA-Gliederung beim SKR 49 noch nicht zuverlässig zu nennen sein.

    Hallo Stefan,


    zunächst würde ich versuchen, den Portobezug möglichst einheitlich abzuwickeln, also nicht so viele unterschiedliche Bezugswege, das erhöht die Übersichtlichkeit.

    1361/???? oder ????/1361 2 Buchungen anteilige Beträge jeweils mit und ohne UST

    Da das Porto im Einkauf einen Aufwand darstellt ist das entsprechende Konto ein Aufwandskonto (hier z. B. 4910 Porto), welches im Soll bebucht wird.

    Das Haben-konto hierzu ist Dein entsprechendes Verrechnungskonto, z. B. 1361.


    Statt zwei einzelner Buchungssätze (mal mit, mal ohne Vorsteuer)

    70,00 € 4910 (ohne VSt.) an 1361

    und

    30,00 € 4910 (mit VSt.) an 1361

    kannst Du auch splitten, hier also im Soll.

    Hallo payday,


    vor dem Hintergrund, das Du die ausländische Steuer des Umsatzes an den Endkunden im Ausland melden musst und dabei ausländische Vorsteuer bei der Meldung (österreichisches Formular U30) verrechnen kannst, bleibt zu überlegen, ob Du tatsächlich das Konto für Vorsteuervergütungsverfahren verwenden willst.

    Ich würde das Buchungsvorgehen mit dem StB besprechen, sofern greifbar.

    Hier kommt es wohl auch darauf an

    - ob Du in mehreren EU-Ländern deren USt melden musst

    - daneben evtl. tatsächlich noch Vorsteuervergütungsverfahren zum Einsatz kommt

    - ...


    Die Grundlegenden Buchungstechniken in der Buchhaltung sollten schon so an die individuellen Notwendigkeiten angepasst werden, dass ein vernünftiges System dabei herauskommt, welches möglichst auch noch Ausbaufähig sein sollte. Ohne Überblick über Art, Ort und Umfang Deiner Geschäfte ist dazu nur schwer etwas zu sagen.