Beiträge von FelixR

    Ah okay danke, hatte nicht im Kopf dass es die Zehnerschritte so schon gibt. Ja gut, dann buche ich den Rest vom alten Konto dieses Jahr auf 1210 und mache mit dem neuen auf 1200 weiter, dann passt alles und macht nicht unnötig Arbeit.


    Wahrscheinlich kommt der Jahresabschluss etwas nach den laufenden Buchungen für den Jahresbeginn, aber ich merke mir die Änderung der Eröffnungsbuchung vor, danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass man die automatischen Eröffnungsbuchungen bearbeiten darf, ich hätte da jetzt den Saldoübertrag mit ner extra Buchung gemacht.

    Zurück zu den Fragen an modular:


    Punkt 4 habe ich mal in der Testfirma ausprobiert: Mit der Suchen-Ersetzen-Funktion kann ich mit der entsprechenden Einstellung in "Aktion falls die Buchung nicht geändert werden kann" automatisch die ausgebuchten stornieren und ersetzen lassen. Das wäre die einzige Abweichung der Einstellungen zum Ersetzen zu deinem Screenshot. Außerdem kann ich von allen 3123-Buchungen die rausfiltern, die falsch sind, indem ich nach der falschen Steuersatz-ID 13 suche.


    Auch diese Funktion erlaubt übrigens die Zuweisung unzulässiger Steuersätze zu den Buchungen auf Automatikkonten. Ich habe zum Testen eine manuelle korrekte Buchung auf 3425 gemacht und den Steuersatz mit Suchen-Ersetzen auf §13b (also falsch) geändert, das läuft so durch. Die falsche Buchung lässt sich dann auch ausbuchen, wie beim Assistenten. Da wäre eine programmseitige Kindersicherung vor dem Schreiben der Buchungen wahrscheinlich eine gute Idee. Umgekehrt kann ich die falsche Buchung mit dieser Funktion natürlich auch wieder stornieren und richtig stellen.


    Danke für den Hinweis auf die Sammelverarbeitung, damit kann ich den Fehler ja sehr leicht korrigieren


    Wichtig wäre dann noch zu wissen:

    Was passiert wenn ich die falschen Buchungen storniere und mit dem richtigen Steuersatz neu buche? Reicht es, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung aller betroffenen Buchungen zu §13b enthält, oder müssen dann auch korrigierte Voranmeldungen rausgeschickt werden? So wie ich das mit den Voranmeldungen und Jahreserklärung bisher erlebt und verstanden habe ersetzt ja die Jahreserklärung die Voranmeldungen und eventuelle Differenzen werden dann ausgeglichen (falls nötig durch Überweisungen), richtig?

    Ich würde nun aber wirklich noch mal prüfen. Das Du irgendwann manuell etwas geändert hast steht für mich fest, denn anders läßt sich Deine falsche Zuordnung nicht erreichen.

    Ich habe mal die ansonsten weitestgehend unbenutzte Testfirma bemüht, um diesen Screenshot zu machen. Bitte mach das bei dir auch mal. Vielleicht gibt es irgendwo eine Einstellung "unzulässige Steuersätze nicht anzeigen" oder so, aber das Dropdown wird bei mir auch bei den Automatikkonten gefüllt und man kann unzulässige Steuersätze auswählen.


    Das trifft übrigens auch auf andere Automatikkonten zu, z. B.


    Und das hier sind die Kontoeinstellungen dazu:



    Im Buchungsassistenten sieht das auch so aus wie in meinen operativen Daten:


    Wie gesagt, Screenshots aus meiner Testfirma, in der ich ansonsten nur die Rechnungserstellung und OP-Verwaltung ausprobiert habe. Probier es halt mal selber im Programm mit einer neuen Firma aus. Version ist 16.18 bei mir.

    Die Fehlerkontrolle in der manuellen Eingabe kommt erst, wenn man auf "Buchen" drückt, und dann kommt die von modular schon gepostete Fehlermeldung. Beim Buchungsassistenten kommt beim Speichern der Einstellung keine Fehlermeldung, die Vervollständigung wird anscheinend auch so ausgeführt, oder wurde zumindest bis zu einer Programmversion irgendwann im Herbst.

    Einer Umstellung des neuen Bankkontos auf die alte Kontonummer zum Jahreswechsel steht m. E. nichts entgegen.

    Dann hab ich noch ne Idee: Der Januar ist ja noch nicht abgeschlossen. Ich könnte die wenigen Buchungen in 2023 _vor_ dem Bankwechsel auf 1210 "Alte Bank" machen und dann ab Februar irgendwann mit allen Buchungen auf dem Konto der neuen Bank wieder auf 1200. Das wäre dasselbe Vorgehen in spiegelverkehrt. Spricht da irgendwas gegen?


    Und: Ist 1200 eine geeignete Kopiervorlage für mein temporäres Zweitkonto 1210 oder sollte es 1201 sein wegen irgendwelcher Beziehungen zu den Unterkonten?

    Der EU-Erwerb-Steuersatz ist falsch, bei mir wählt das Programm automatisch den §19-Steuersatz aus und rechts daneben die vorhandene Unterzuordnung für UStVA und UStErkl.


    1) Wenn Du die Kontonummer löschst und dann wieder einträgst, wird die korrekte Zuordnung wieder eingestellt.

    Ja genau, das ist bei mir auch so, zumindest in der manuellen Buchung. [edit] ... und wenn ich im Buchungsassistenten die Einstellung bearbeite verhält sich das auch so.


    Zitat

    2) Die E-Bilanz sollte die zu 3123 vorgegebene Einstellung verwenden, unabhängig von dem falschen Steuersatz.

    Bei E-Bilanz sollten Automatikkonten oder eine Steuerzuweisung dazu sowieso niemals geändert werden.

    Also verstehe ich richtig, dass die E-Bilanz (ich habe nichts manuell geändert) vermutlich korrekt durchläuft und zuordnet?


    Zitat

    3) UStVA und UStErkl beziehen sich auf den beim EU-Erwerb-Steuersatz hinterlegten Werte!

    ... mit "Werte" meinst du die gebuchten Beträge, nicht die Höhe der Steuersätze richtig? Die Überschriften sind anders, aber am Ende kommt natürlich bei beiden 0 raus, so dass sich die Steuerschuld dadurch nicht ändert. Was passiert wenn ich die drei falschen Buchungen storniere und neu mit dem richtigen Steuersatz anlege beim Jahresabschluss? Reicht es dann, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung enthält, oder werden dann auch korrigierte Voranmeldungen fällig?


    Zitat

    4) Die interne SteuerID in der Steuersatzverwaltung ermitteln und evtl. anpassen:

    Verstehe ich richtig, dass diese Suchen-Ersetzen-Funktion automatisiert die falschen Buchungen storniert und richtige anlegt? Dann wäre das ja schnell gemacht.

    Dein Screenshot zeigt deutlich eine Autobuchungszuweisung, die so nicht ohne Änderungen an den Standard-Einstellungen möglich ist.

    Doch, also ich hab an den Konten nichts gemacht. Und die Auswahl wird schon angezeigt, nur beim Versuch die zu buchen kommt die Fehlermeldung, von der modular den Screenshot gepostet hat. Bei der Auswahl des Kontos wird automatisch der richtige Steuersatz gewählt, man kann aber im Dropdown was anderes auswählen. Erst wenn man versucht das zu buchen wird die Fehlermeldung angezeigt und die Buchung eben nicht durchgeführt. So weit finde ich das vom Programm auch nachvollziehbar. Bei den manuellen Buchungen habe ich ja entsprechend auch keine Fehler, das Ergebnis was ich aktuell im Journal habe kann man gar nicht so buchen manuell. Aber der Buchungsassistent kann das offenbar ohne Plausibilitätskontrolle, und da habe ich vermutlich beim Durchtabben oder Klicken das Dropdown verstellt gehabt.

    Okay schade, ich hatte so was befürchtet. Schade, dass man das nicht kurzschließen kann.


    Die Endabrechnung der alten Bank erfolgt normalerweise über das neue Konto soweit ich weiß, also man erteilt der alten Bank mit der Kontokündigung ein Lastschriftmandat für den Einzug der letzten Gebührenrechnung vom neuen Konto.


    Das voreingestellte Konto 1200 taucht ja oft auf, im Buchungsassistenten, den Vorlagen, dem CSV-Import, OP glaub ich auch, Anlageverwaltung und wer weiß wo noch überall 1200 die Standardeinstellung bisher war... das provoziert Fehler.

    Gibt es in Taxpool irgendwo eine Einstellung, mit der man 1210 für alle entsprechenden Felder als Standardvorgabe einstellen kann? In Zukunft würde ja dann nie wieder 1200 verwendet werden. Oder kann man das z. B. beim Geschäftsjahreswechsel sozusagen resetten und 1200 wieder zum Standard machen?

    Hallo Zusammen!

    Ich möchte demnächst mit dem Geschäftskonto zu einer anderen Bank wechseln.

    Da ich überschaubare wiederkehrende Zahlungsströme habe, kann ich es ziemlich sicher schaffen, dass ab einem Tag X alle Lastschriften, Daueraufträge und sonstigen Ein- und Ausgänge über das neue Konto gebucht werden. Ich kann also am Tag X das Guthaben vollständig transferieren und der Zahlungsverkehr läuft nahtlos auf dem neuen Konto weiter als wäre nichts gewesen. Das alte Bankkonto wird dann auch zeitnah gekündigt.


    Wie mache ich das am günstigsten in der Buchhaltung? Aktuell benutze ich als Finanzkonto die 1200 (SKR03). Ich vermute es wäre günstig, auch in Zukunft die 1200 zu nutzen und nicht 1201 oder so, weil ich das ja sonst an zig Stellen immer umschalten müsste.


    Konkret:

    1) Spricht etwas dagegen, mit dem neuen Konto nahtlos auf der 1200 weiter zu machen?

    2) Kann ich die Transferbuchung vom alten zum neuen Konto in der Buchhaltung einfach ignorieren? Der Kontostand des effektiv genutzten Bankkontos ändert sich dadurch ja nicht. Für die Buchhaltung ist der Bankwechsel eigentlich irrelevant, weil die Konten nicht parallel betrieben werden, es gibt zu jedem Zeitpunkt genau das eine aktiv verwendete Girokonto, nur dass dessen IBAN sich zwischendurch ändert.

    3) Falls ich die Transferbuchung in der Buchhaltung abbilden sollte: Ergibt es Sinn, eines der 120x-Konten als "Temporärkonto" zu benutzen, beim Auszug aus dem alten Bankkonto dann 120x an 1200 zu buchen und beim Einzug in das neue Bankkonto wieder 1200 an 120x? Weil das ist ja, was praktisch passiert, nur dass 1200 vor und nach diesen beiden Buchungen ein unterschiedliches Girokonto zugeordnet ist.


    Hat das jemand schon mal gemacht und ne Empfehlung wie das mit dem geringsten Aufwand geht?

    modular

    1): Den ersten der drei Fälle habe ich manuell gebucht

    2): Screenshot (vor meiner Korrektur der Autobuchung)


    3) Fehlermeldung hab ich jetzt aktuell nicht, die hieß sinngemäß "für das Konto 3123 darf nur der voreingestellte Steuersatz §13b... verwendet werden". Die Fehlermeldung kommt auch, wenn man eine neue Buchung manuell macht mit diesem Konto und im Steuersatzdropdown was anderes (unerlaubtes) auswählt und versucht das zu buchen.


    Es kann sein, dass ich im Buchungsassistenten versehentlich einen falschen Wert für Steuersatz ausgewählt habe, dabei kommt ja keine Fehlermeldung. Was mich wundert ist nicht, dass die Assistenteinstellung falsch war, sondern mehr, dass die vom Assistenten verarbeiteten Buchungen mit der falschen Einstellung im Q2 und Q3 gebucht wurden ohne Fehlermeldung, obwohl das Konto das eigentlich gar nicht erlaubt.


    Gibt das irgendwelche Fehler bei der Ebilanz oder Abschließen des Geschäftsjahres? Da sich an den Werten ja nichts ändert und es um Nettobeträge von insgesamt nur 900 € geht würde ich mir ungern die Arbeit machen, die Buchungen alle zu stornieren und neu zu schreiben mit dem richtigen Steuersatz (falls das die sauber Lösung wäre). Der Fehler ändert halt am Ergebnis nichts.



    Taxoloop Das Thema "welches Konto ist das Richtige" hatten wir ja schon vor nem Jahr ausführlich besprochen. Keine Sorge, ich habe das richtig gewählt und auch nicht an den Standardkonten rumgebaut. Insgesamt habe ich überhaupt nur für Mietausgaben und Nebenkosten je ein Unterkonto ohne USt zugefügt, weil Vermieter ohne USt. Ansonsten ist die Kontenliste genau so wie Taxpool die ausliefert. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf das Dropdown in der Buchungsmaske bzw. dem Assistenten, wo in meiner Assistentvorlage ein falscher Wert gewählt war und gebucht wurde, obwohl der gar nicht hätte gebucht werden dürfen und man das so manuell auch gar nicht buchen kann.

    Klar, was OP und ihr Steuerberater machen müssen die natürlich unter sich vereinbaren. Ich fand, dass es zum Thema passt und wollte rausfinden ob das eher eine Eigenart des von mir befragten Steuerberaters oder eine allgemeingültige Lösung ist. "Sauberer" ist das mit den Kreditoren natürlich, und ermöglicht auch mehr Auswertung. Aber macht halt Aufwand, dem nicht in jedem Unternehmen ein Nutzen gegenübersteht, also evtl. ist das auch ein Grund, das mit dem Steuerberater noch mal als mögliche Arbeitserleichterung zu besprechen.

    Hi!


    Ich habe immer mal wieder Buchungen auf 3123 "Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmers" (SKR03).


    Die richtige Einstellung "Steuern" sucht sich das Konto aktuell selbst aus ("§13b 19%") und verbietet mit einer Fehlermeldung, etwas anderes als diesen Wert einzustellen. Ich hatte für eine wiederkehrende Buchung vor längerer Zeit, Anfang 22, den Eintrag in den automatischen Buchungsassistenten übernommen, so dass die diese Zahlung immer dem Konto 3123 zugeordnet wurde. Die erste, manuell erstellte, Buchung ist korrekt.


    Die mit dem Buchungsassistenten automatisch ergänzten Buchungen haben als Steuersatz "EU-Erwerb 19%" und sind mehrfach ohne Fehlermeldungen durchgelaufen, gegen 3123 gebucht und ausgebucht. In der Voranmeldung gab es auch keine Probleme, obwohl das eigentlich (glaube ich) nicht die richtige Einstellung ist. Da in beiden Fällen Umsatzsteuer und Vorsteuer mir zugerechnet werden und 0 rauskommt ändert es an den Werten nichts, auf welchen der beiden Steuersätze die Buchung eingestellt ist.


    Erst in Q4/2022 hat Taxpool bei Anwendung der Automatikvorlage einen falschen Steuersatz bemängelt und die Einstellung §13b gefordert, dadurch habe ich das dann gemerkt und die Automatikregel aktualisiert.
    Ich habe keine Idee, wie aus einer Buchung, die zwangsweise die richtige Steuersatzeinstellung haben musste, durch Übernahme ein Eintrag in den Automatikregeln mit falscher Einstellung entstehen konnte, und warum das auch mehrfach nicht zu Fehlermeldungen geführt hat sondern das Konto mit einem (zumindest mittlerweile) gesperrten Steuersatz bebucht werden konnte.


    Kann mir jemand erklären, was da passiert ist? Hat es irgendeine Änderung im Programm oder den Standardkonten gegeben?


    Fliegen mir die Buchungen mit dem wahrscheinlich falschen Steuersatzeintrag beim Jahresabschluss um die Ohren?

    Nur mal so interessehalber: Zu den Eingangsrechnungen hat mir mal ein Steuerberater gesagt, dass die, wenn das Zahlungsdatum und das Rechnungsdatum im selben Monat liegen, auch einfach direkt Aufwand an Bank gebucht werden können, ohne Umweg über Kreditorkonto. Das spart bei einzelnen Käufen bei unterschiedlichen Lieferanten ordentlich Arbeit. Bei mir liegen Rechnung und Zahlung meist nur wenige Tage auseinander, weil entweder Lastschrift oder Onlinekauf.

    Beim Jahreswechsel gehts natürlich nicht anders, da muss dann die offene Forderung kreditorisch gebucht werden wenn erst im nächsten Jahr gezahlt wird.

    Wenn ich das richtig verstehe beeinflusst es ja innerhalb des Geschäftsjahres eigentlich auch nur die USt-Voranmeldung, oder?

    Gute Glaskugel. Dann mache ich das so, der Softwarehersteller bietet die benötigte Lizenz neuerdings nur noch über Irland an, bisher gings über nen deutschen Vertrieb da hatte ich das Problem nicht.

    Diese Sonderfälle sind bei mir die absolute Ausnahme, und nur weil mir gelegentlich Amazon was (ohne dass ich das vorher weiß) aus Polen schickt oder ähnliche Dinge passieren würde ich jetzt auch keine Fortbildung machen wollen. Dafür jetzt vierstellige Beträge für Steuerberater auszugeben wäre genausowenig zu rechtfertigen. Und nur mal so stundenweise beraten damit ich schlauer werde tun die meiner Erfahrung nach eher ungern. Ich verkaufe bisher nichts ins Ausland, und wenn ich das doch täte würde ich mich halt umfassend informieren wie das geht.

    Wenn die Behörden das so kompliziert machen müssen sie mit den Fehlern halt leben, wenn Leute beteiligt sind deren Möglichkeiten das übersteigt. Ich glaube, der innerdeutsche Teil meiner Buchhaltung ist recht sauber, das zu lernen habe ich auch einige Zeit investiert, und das muss für ein nur im Inland arbeitendes Kleinstunternehmen auch reichen. Bin froh, wenn meine gebeutelte Firma mir im Lauf des Jahres zumindest wieder nen Mini- oder Midijob bezahlen kann, momentan mache ich das quasi ehrenamtlich.


    Insofern vielen Dank für die Aufklärung, mir war auch nicht bewusst dass bei §13b noch mal zwischen inner- und außer-EU unterschieden wird, da hätte ich jetzt als ersten Versuch das Konto was ich schon kannte benutzt. Diesen einen Sonderfall werde ich jetzt ja öfter haben, da ist es gut, 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % VSt und 19 % USt zu benutzen und das korrekt zu buchen.

    Ich meinte Teilrechnungen in Abgrenzung zu Abschlagsrechnungen. Abschläge werden ja keiner konkreten Leistung zugeordnet, sind ggf. auch so eine Art Vorauszahlungen, und werden dann auf der (einen) tatsächlichen Rechnung gutgeschrieben, so habe ich das jedenfalls verstanden.

    Das ist nicht mein Sachverhalt, die Teilrechnung ist in meinem Fall eine Rechnung über eine konkrete (Teil)Leistung in einem größeren Projekt, bei dem die einzelnen Angebotspositionen aufeinander aufbauen, also sequenziell abgearbeitet werden müssen. Da kann man natürlich auch auch für jeden Angebotsposten eine einzelne eigenständige Rechnung schreiben, der einzige Nachteil ist dass die sequenzielle Ordnung der Positionen nicht mehr erkennbar ist und die Buchhalter beim Kunden nicht mit der Nase drauf gestoßen werden, dass das nicht etwa die Rechnung für das ganze Projekt war, sondern da noch was kommt. Das kann man aber natürlich auch im Freitext noch mal erwähnen.

    4806 sind "Wartungskosten für Hard und Software", d. h. es können Lieferungen als auch sonstige Leistungen sein. Nun frage ich mich, ob der urspründliche IGE tatsächlich ein Erwerb also eine Lieferung war oder es sich evtl. um eine sonstige Leistung handelte, die wieder anders zu buchen war.

    Na ja das ist bei mir in den meisten Fällen tatsächlich irgendwelche Hardware, die dann physisch geliefert wird. In diesem neuen Fall geht es um den (offenbar etwas leidigen) Grenzfall einer Softwarelizenz. Ähnliches Prinzip wie bei Taxpool, nur monatlich in meinem Fall, und die abrechnende Gesellschaft sitzt in Irland. Rechnung sieht genau so aus wie bei den Hardwarekäufen, MwSt. (bzw. VAT) 0% steht da drin.

    Über die Frage, ob eine Softwarelizenz jetzt eher so eine Art immaterielles Gut (Nutzungsrecht) ist oder eher ein Produkt das man erwirbt oder eine Miete bezahlt oder eine Leistung bezieht habe ich schon gelegentlich mit Menschen diskutiert, die fachlich versierter waren als ich, und das Internet durchforstet, aber so ne richtig klare Antwort habe ich dazu bisher nicht gefunden. Am praktikabelsten erschien mir die Variante, das einfach unter Wartungskosten zu buchen.

    Da ihr ja dieses Lizenzmodell selbst betreibt: Als was betrachtet ihr das denn bei eurer Buchhaltung bzw. der der Kunden?

    Mit einer SaaS-Leistung aus der Schweiz mache ich das bisher über diese §13b-Buchung, Das könnte man in diesem neuen Fall mit der Laufzeitlizenz aus Irland möglicherweise auch machen statt dem innergem. Erwerb. Wäre das richtiger?

    Ok, das mit den Steuersätzen war mir schon klar, nur eben die Behandlung von Zeiträumen nicht und ich erinnere mich dass es da auch viele Diskussionen gab als die USt geändert wurde 2020. Für mich persönlich ist es relativ egal, im Zweifelsfall gilt halt Lieferdatum = Leistungsdatum = Rechnungsdatum, weil ich am liebsten kurz nach Fertigstellung auch ne Rechnung schreibe.


    Im Profil hatte ich Istversteuerung und SKR03 angegeben, ich dachte das ist die erbetene Info und wird automatisch übernommen. Habs jetzt noch mal abgeschrieben.


    Ich bin neulich von einem Kunden gebeten worden, den genauen Zeitraum einer Schulung anzugeben auf der Rechnung, für alles andere habe ich auch meist irgendein "Lieferdatum" von Daten per Email oder so gehabt. Bei monatsweiser Abrechnung nach Stunden hatte ich auch schon mal manuell reingeschrieben, aber bevore ich die Rechnungsdokumente mit Taxpool gemacht habe. Das scheint ja dann auch der richtige Weg gewesen zu sein, und da wollten sie auch nicht noch einen zusätzlichen separaten Zeitpunkt drauf stehen haben.


    Also mache ich weiter mit Leistungsdatum = Fertigstellungs- / Auslieferungsdatum und wenn jemand das unbedingt haben will schreibe ich auch noch ne Geschichte als Freitext in die Rechnung. :S

    Ja ich denke du hast richtig verstanden was ich gedacht habe zu wollen. :) Danke für die Erklärung. Ich lösche dann die zusätzliche falsche Buchung.


    Ich hatte das für sehr unübersichtlich gehalten, wenn 3425 eine wahllose Sammlung irgendwelcher grenzüberschreitenden Ausgaben enthält, ohne dass man die irgendwie sortieren kann. Die Erklärung leuchtet mir aber auch ein. Also heißt das, 3425 ist immer Endstation und wenn man das auseinandersortieren wollte bräuchte man zusätzliche selbst angelegte Konten, richtig? (Nicht dass sich das bei mir lohnen würde, aber ich frage mich wie Unternehmen das machen, die deutlich öfter als ich solche Vorgänge haben...)


    Ach so und die Buchung die ich nicht geändert speichern kann ist die von 3425 weg (in meinem Fall auf 4806), also vom EU-Erwerb zum Aufwandskonto. Aber wenn die eh unzulässig ist, kann ich die natürlich löschen und es ist egal.

    Hi!


    Wie ist in Taxpool die vorgesehene Vorgehensweise für Teilrechnungen?

    Beispielszenario: Ich habe ein Angebot geschrieben mit Pos. Nr. 01 bis 05 und rechne über die Dauer des Auftrags (mehrere Monate) zuerst in Teilrechnung 1 Pos. 01 und 02 ab, dann später in Teilrechnung 2 die Pos. 03 und am Ende in einer letzten Teilrechnung Pos. 04 und 05. Ich fände es übersichtlich wenn bei den Rechnungen die jeweils abgerechnete Positionsnummer mit der im Angebot übereinstimmt. Es geht dabei ausdrücklich nicht um Abschlagsrechnungen, bei denen müsste ja grundsätzlich anders verfahren werden.

    Ich habe schon mal woanders gesehen dass auf jeder Teilrechnung alle Positionen enthalten sind, aber nur die tatsächlich abgerechneten einen Betrag haben und alle nicht bearbeiteten oder schon bezahlten Positionen Betrag 0 € haben, ggf. im Positionstext mit Vermerk "noch nicht bearbeitet" oder "bereits bezahlt".


    Der einfachste Weg in der Taxpool-Oberfläche scheint mir hingegen zu sein jeweils nur die abzurechnenden Positionen aus dem Angebot in einer individuellen Rechnung mit Positionsnummern ab 01 zu erfassen und diese gar nicht als Teilrechnung zu deklarieren. Es gäbe dann mehrere "vollwertige" Rechnungen zum selben Auftrag/Angebot. Dabei stimmen dann die Positionsnummern der Rechnungen natürlich nicht mehr mit den Nummern des Angebots überein, aber es wäre einfach umzusetzen und wenn ich mich richtig erinnere machen das auch Leute so.


    Wie sollte man das in Taxpool am besten machen?

    Hallo!


    Gibt es eine Möglichkeit bei Dienstleistungen einen Leistungszeitraum (z. B. "Leistungszeitraum März - April 2021" oder ähnliches) anzugeben? Ich habe bisher nur das Lieferdatum als Zeitpunkt gefunden. Ich habe mich jetzt beholfen durch eine entsprechende Freitextanmerkung, aber das finde ich keine schöne Lösung eigentlich.


    Wie soll ich in Taxpool mit einer über einen längeren Zeitraum erbrachten Leistung wie einem Dienstvertrag oder einer mehrtägigen Schulung umgehen?