Posts by FelixR

    Vielleicht stelle ich mich blöd oder kleinkariert an:
    Weder in der Onlinehilfe noch in der ausführlichen Anleitung steht, wie ein Anlagenverkauf einzutragen ist, wenn der Verkaufserlös über die Fakturaverwaltung gebucht wird. Bei nochmaliger Betrachtung habe ich aber noch eine Idee, wie das im Programm zusammen gehören könnte.

    Ich habe das bisher nicht damit in Verbindung gebracht, aber man kann die Onlinehilfe so lesen, dass das hier der richtige Dropdowneintrag für den Abgang in der Anlagenverwaltung wäre:

    Quote

    Erinnerungswert abschreiben:

    Wenn Sie zuvor eine Anlage mit einem Erinnerungswert geführt haben (s.o.) und diese nun aus dem Betrieb ausgeschieden ist, können Sie den Restbuchwert nach dem Zeitraum der planmässigen Abschreibung abschreiben, die Anlage wird dann nicht mehr im Anlagespiegel geführt.

    Da steht halt nichts von Verkauf, weder im Programm noch in der Hilfe. Aber das sollte ja das machen, was ich brauche, wenn ich für den Anlagenverkauf eine Rechnung machen möchte.

    Ist das dann der Weg? Eine Rechnung über Faktura schreiben, Erlöskonto 8820, und dann die Anlage aus der Verwaltung nehmen mit "Erinnerungswert abschreiben"? Wie gesagt, ich habe das von der Logik bisher nicht in Verbindung gebracht, aber eigentlich wäre es so einfach dass es einen anspringt.

    In meiner Ausgabe ist der Klops auf Seite 148. Aber auch in brauchbaren Büchern ist ja nicht immer alles 100 % richtig.

    oder man macht das über Taxpool. Dabei kann man das entsprechnde Erlöskonto verwenden, so dass der Verkauf gleich auch richtig gebucht wird, sogar auch über das Debitorenkonto und mit dann angepasster Buchung beim Zahlungseingang.

    Das war ja genau die Frage.
    Wäre der vollständige Workflow mit Rechnung in Taxpool für den eingangs geschilderten Verkauf dann der folgende?

    • Kunde anlegen, Auftrag anlegen, der Auftragsposition dann als Erlöskonto das 8820 geben -> Rechnung raus an Käufer
    • Manuell den Rest-/Erinnerungswert buchen Anlagenabgang 2315 an Anlagenbestand (z. B. 420 Büroausstattung)
    • Käufer zahlt -> OP-Verwaltung Zahlung zuweisen -> Debitorenkonto ausgeglichen (+ in meinem Fall nichtfällige USt fällig gebucht)
    • In der Anlagenverwaltung nichts ändern

    Oder müsste man in der Anlagenverwaltung noch irgendwas an dem Eintrag des verkauften Anlageguts ändern, z. B. damit es zukünftig nicht mehr gelistet wird? Von der manuellen Buchung des Restwerts weiß die Anlagenliste doch noch nicht, welchen Anlageneintrag das betrifft. Die Konten stimmen, wenn man so vorgeht, aber müsste man nicht der Anlagenliste dann auch irgendwie die information geben, welches Anlagegut jetzt nicht mehr vorhanden ist?

    -edit: Oder schaltet man dann ein Transferkonto dazwischen, dass man die Zahlung so sinngemäß Bankkonto -> Debitorenkonto -> Transferkonto -> Erlös aus Verkauf von Anlagen laufen lässt? Für die Rechnungsposition müsste dann das Transferkonto das Erlöskonto sein und für den Anlagenverkauf das Transferkonto das Finanzkonto. Erscheint mir strubbelig, könnte technisch aber auch gehen.

    ... gibt es nicht. Schau in den Link.

    "... ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. ..."


    Ja, das hatte ich gesehen. Passt zu meinem geschilderten Fall ja gut, da kann ich gut drauf verzichten eine Rechnung auszustellen und bekomme das Geld trotzdem überwiesen.

    Wie würde man das denn machen, wenn die Gegenstelle für den Kauf des veräußerten Anlageguts eine Rechnung benötigt?

    In vielen Fällen wird es sich dabei ja um Fahrzeuge oder Maschinen handeln, da hätte man dann normalerweise einen Kaufvertrag als Dokument. Aber wie bekommt man für Kleinkram wie Büroausstattung ein vom Käufer als Beleg verwertbares Dokument? Schreibt man dann einfach irgendwas mit Office?

    Eine Verpflichtung zum Ausstellen einer Rechnung kann ich in diesem Fall nicht erkennen. Siehe UStG § 14 (2).

    OK, danke. Dann nehme ich einfach die Automatik aus der Anlagenverwaltung und bin fertig. Mich hat nur sehr gewundert, dass man da einen USt-Betrag ja abführen muss, weil man ja früher mal Vorsteuer abgezogen hat, aber für diese Transaktion dann nicht die übliche korrekte Rechnung für USt-relevante Vorgänge haben muss.

    Die Buchung des Restwerts von 8820 an 2315 schlagen die im Buch vor, damit "in der GuV der Gewinn aus Anlagenverkauf in einer Summe gezeigt" wird. Wenn man das nicht macht, hat man ja den Erinnerungseuro (oder ggf. noch nicht abgeschriebenen Restwert) in 2315 stehen und dann den Verkaufserlös vollständig in 8820. Der Gewinn ist dann die Summe der beiden, also Verkaufserlös minus Restwert, und das wollen die anscheinend zusammen in 8820 haben, so dass der Saldo von 8820 dann direkt den Gewinn zeigt und man 2315 nicht mehr zusätzlich braucht.

    Hallo liebe Freunde der Zahlen!

    Ich hab wieder einen Fall, wo ich zwei Möglichkeiten in Taxpool sehe aber nicht weiß welche ich wählen sollte.
    Ausgangssituation: Meine Firma hat einen hochwertigen aber leicht defekten Bildschirm, der mit Erinnerungswert 1 € in der Anlagenliste steht. Dieser Bildschirm soll mit seinem Marktwert (150 € brutto) an eine externe Privatperson verkauft werden.

    Jetzt könnte ich:

    1. Den Abgang samt Verkauf in der Anlagenverwaltung eintragen, dort den Verkaufspreis und USt. eingeben und automatisch buchen lassen.
      Es wird eine Gruppe von Buchungen erzeugt, die die Einnahme gegen Erlöse aus Verkauf von Sachanlagen (8820) und zugehörige fällige USt bucht, den Erinnerungswert aus dem Bestand nimmt (Anlagenabgang 2315 an Büroausstattung (420)). Laut meinem schlauen Buch sollte man dann außerdem noch den Erinnerungseuro 8820 an 2315 buchen, um den Abgang mit dem Erlös zu verrechnen. Taxpool macht das nicht, allerdings rechnet es den Abgang und den Erlös in der Bilanzausgabe auch automatisch zusammen bei "Sonstige betriebliche Erträge", so dass der Gewinn in beiden Fällen um den einen Euro reduziert ist.
      Dazu zwei Fragen:
      • Kann oder sollte ich die Empfehlung meines Buchs ignorieren, den Erinnerungseuro 8820 an 2315 zu buchen? Im Ergebnis änderts ja eigentlich nichts.
      • Brauche ich nicht auch eine Rechnung für den privaten Käufer und wie erzeuge ich die? Ist in diesem Fall zwar privates Umfeld, wäre also verzichtbar, aber formal müsste es die doch allein schon wegen der USt geben oder nicht?
    2. Den Käufer als Kunden anlegen, für den Käufer eine Rechnung über den gebrauchten Monitor schreiben, Erlöskonto 8820 einstellen und dann die Buchung 2315 an 420 (und ggf. 8820 an 2315) manuell machen. Die Anlagenverwaltung weiß davon dann nichts.
      Dazu dann die Frage:
      • Muss ich die Anlage in der Anlagenverwaltung dann noch irgendwie bearbeiten / deaktivieren etc.?

    Ich habe beides mit der Testfirma ausprobiert. Bei beiden Varianten sehen Kontenbuch, Bilanz und GuV danach so aus, wie sie nach meiner Kenntnis aussehen sollten. Steuer wird bei Zahlung gebucht und der Gewinn ist einen Euro kleiner als der Nettokaufpreis. Das Anlagekonto ist in Summe 0.

    Was ist der Weg?

    Vielen Dank!

    Felix

    Taxoloop Also als Spende ist das zumindest nicht deklariert, sondern als Abogebühr für Support. Das funktioniert auf Monatsbasis eigentlich genau so wie bei anderer Software mit Laufzeitgebühren auch, es gibt die "free"-Version mit eingeschränkten features oder ohne support, und dann verschiedene Preisstufen für mehr support oder mehr features etc..

    Die Rechnung kommt von Patreon, ich bin Kunde (nicht wirklich "Spender"), und Patreon zahlt dem "Kreativen", also dem Softwareersteller, gesammelte Beiträge aus. Mit dem letzen Schritt habe ich nichts zu tun.

    Ein Leistungsaustausch liegt meiner Meinung nach vor, denn Patreon sammelt eigentlich nicht Spenden, sondern ist eine Plattform, auf der Inhaltsersteller Services oder Inhalte anbieten können, die dann nur ihren Abonnenten zugänglich sind. Sie stellen also eine Leistung oder einen Inhalt bereit, in diesem Fall Leistung (Support), die ich dann als Abogebühr zahlendes Mitglied in Anspruch nehmen darf. Insofern erscheinen mir deine bisherigen Hinweise schon anwendbar.

    wiko-services.de

    Den Vorschlag mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto verstehe ich so, dass ich also die Patreon Gebühr als Auslage der Firma für mich privat buche und dann entsprechend vom Privatkonto der Firma erstatte - was für die Zukunft hieße, ich lasse das Abo gleich auf mich privat laufen.

    Meinst du wirklich das ist so wenig lösbar, dass privat bezahlen der einzige (praktikable) Weg ist? Klar, geht um wenig Geld, aber dann kommen zu den in den Wind geschossenen 19 % auch noch um 33 % Ertragssteuern dazu. Dem Programmierer wollte ich das Geld eigentlich geben, aber so würde der größte Teil an den Staat gehen, das war jetzt nicht ganz Sinn der Sache.

    Danke Taxoloop und wiko-services.de für die Klarstellungen, damit lässt sich das denke ich auflösen.

    Bezüglich der Überschriftenänderung: Ob das jetzt als EU oder US gilt, schien mir als ich geschrieben habe nicht eindeutig. Das Unternehmen (Patreon in dem Fall) erklärt ja, via Irland die Steuern abzuführen. Das lässt auf die bei US-Unternehmen übliche Niederlassung in Irland schließen, und auch bei der Kreditkartenabbuchung ist IRL angegeben. Ich habe daraus geschlossen, dass, weil der Zahlungsstrom über Irland läuft, von einem innergemeinschaftlichen Geschäft auszugehen ist. Auf der "Rechnung" ist als Absender die US-Adresse angegeben.

    Ausschlaggebend sollte soweit ich mittlerweile weiß die Ausstelleradresse auf der Rechnung sein, Titel ist ja schon verbessert worden für den allgemeinen Fall, danke.

    Tatsächlich hat Patreon laut Impressum auch eine Niederlassung in Deutschland, die ist aber nicht auf der Rechnung angegeben. Wenn die ihre Berliner Adresse angeben würden, könnte man das ja vermutlich als innerdeutsches Geschäft behandeln und ganz normal buchen. Dämlich wie die das machen irgendwie. Hab denen mal geschrieben; wenn sie das mit ihrer deutschen Adresse oder mit irischer Adresse und Reverse-Charge machen würden, wäre ja schon besser.

    Damit sind wir dann wieder bei "Leistungen aus Drittland", und ich buche den Betrag einfach auf das entsprechende Automatikkonto. Das hatte ich schon mal, ich glaub 3125 (SKR03) war das.

    Die +19% sind ärgerlich aber kann ich in Kauf nehmen. Geht um eine sehr nützliche Donationware, für die ich mich erkenntlich zeigen möchte. Der Betrag ist trotzdem im Vergleich zu Konkurrenzprodukten günstig.

    Ist gut zu wissen, dass "falsch / unberechtigt ausgewiesene USt" einfach als Bestandteil des Nettorechnungsbetrags gewertet wird in solchen Fällen. Dabei versickert zwar Geld, aber in der Buchhaltung ist das dann einfach zu lösen.

    Danke! Am Ende doch ganz einfach sogar.

    Hallo Zusammen.

    Ich habe einen Grenzfall, bei dem ich noch unschlüssig bin, wie ich damit am besten oder richtigsten verfahre.

    Ausgangslage:

    Ich habe eine Rechnung für eine digitale Leistung eines US-Unternehmens, das laut eigener Auskunft mit dem KEA-Verfahren der EU die USt gesammelt via Irland für alle EU-Länder abführt. Da dessen Plattform nur Endverbraucherrechnungen ausstellt, ist auf meiner Rechnung die deutsche MwSt ausgewiesen, also kein Reverse-Charge.

    Leider ist die Rechnung dazu auch noch formal nicht ganz korrekt: Es wird mein Unternehmensname angegeben, aber die Anschrift nicht. Ansonsten erfüllt die Rechnung die inhaltlichen Anforderungen für VSt-Abzug. Dass die für mich ihre Plattform anpassen und ich eine verbesserte Rechnung incl. Adresse bekomme kann man wohl ausschließen.
    Der Betrag ist einstellig, aber sollte eigentlich monatlich wiederkehrend sein. Das könnte ich allerdings auch canceln, wenn es sonst allzu kompliziert wird. Bisher wurde einmal gezahlt.

    Ich sehe jetzt bisher 3 Möglichkeiten, damit in der Buchhaltung umzugehen.

    1. Ich könnte jetzt diese formalen Besonderheiten ignorieren und den Betrag wie andere Betriebsausgaben mit USt buchen. Argumentation wäre dann: Die deutsche USt wurde ja gezahlt und abgeführt, also sollte ich sie als Vorsteuer abziehen können. Dass die Adresse fehlt, könnte auch bei einer Betriebsprüfung als vernachlässigbar gelten, denn es ist klar, dass mein Unternehmen die Leistung beauftragt und bezahlt hat. Am Sachverhalt selbst können also keine Zweifel bestehen. (Das hiesige Finanzamt gilt als vernünftig und das entspricht auch meiner Erfahrung.)
    2. Alternativ könnte ich die gesamte Zahlung als Betriebsausgabe buchen und auf "keine Steuer" einstellen und damit so tun, als hätte ich eine Rechnung ohne USt (wie z. B. von Kleinunternehmern) erhalten. Das erscheint mir Pfusch, weil es ja nicht der Wahrheit entspricht. Die Vorsteuer hätte ich dem Staat dann geschenkt, so dass zumindest Nachforderungen nicht anfallen könnten.
    3. Oder ich könnte die Zahlung netto als Betriebsausgabe und den Steueranteil auf 4300 (SKR03) "nicht abziehbare Vorsteuer" buchen. Das scheint mir der streng genommen korrekte Weg. Allerdings hat die Liste der Steuersätze keine entsprechende Option. Müsste ich dann manuell eine Splitbuchung (netto Aufwandskto + Steuer 4300) machen und auf "keine Steuer" einstellen?

    Generell gilt, dass es mir relativ wurscht wäre, wenn die VSt nicht abgezogen wird, weil es um so wenig Geld geht, keine 20 € pro Jahr. Was natürlich auch bedeutet, dass eine eventuelle nachträgliche Aberkennung des Vorsteuerabzugs für diese Zahlungen keine finanzielle Relevanz hätte, sondern vor allem Arbeit machen würde durch die nötigen Rückzahlungen / Korrekturen.

    Was davon würdet ihr machen? Oder habt ihr andere Vorschläge, wie vorzugehen ist?
    Falls Variante 3: Wie geht die richtige Bedienung in Taxpool?

    Vielen Dank im Voraus,

    Felix

    Danke Taxoloop und modular, damit durchblicke ich das jetzt.

    Die Summe von automatisch quartalsweise und automatisch monatsweise (jeweils Vorschau) entspricht auch der Summe im gefilterten Kontenbuch. Auf die Weise also noch mal gegengecheckt dass alles richtig gebucht wurde.

    SVZ dazu und die Beträge in der Erklärung passen.

    Etwas schade, dass da nicht zumindest in der Hilfe ein Satz zu steht. Zumindest mein Finanzamt macht diese Änderungen der Zahlungsweise leider oft unterjährig, ist glaube ich sogar gesetzlich so geregelt. Das nervt auch an anderen Stellen, aber ist natürlich nicht zu ändern.

    Tschüss und schöne Restwoche!

    Hi Alle,

    ich möchte sicherheitshalber mal nachfragen, bevor ich was Falsches mache:

    Für meine GmbH wurde der USt-Vorauszahlungszeitraum innerhalb des Kalenderjahrs (= Geschäftsjahrs) von quartalsweise auf monatlich geändert. Alle Voranmeldungen erfolgten über Taxpool, also eine Meldung für Q1/24 und dann monatlich von Monat 4 bis 12.

    Wenn ich im Formular für die USt Erklärung die Vorauszahlungen berechnen lasse, zeigt Taxpool bei Einstellung "quartalsweise" das gemeldete Q1 korrekt an, und alle anderen Quartale nicht. Bei Einstellung "monatsweise" ist es andersherum, es zeigt für Monat 1 bis 3 nichts an und für 4 bis 12 die gemeldeten Beträge. So weit logisch.

    Jetzt brauche ich für die Erklärung ja den Gesamtbetrag von der einen Quartalsmeldung und den 9 Monatsmeldungen.

    Es steht soweit ich sehen kann in den Anleitungen nicht ausdrücklich drin, wie damit umzugehen ist.

    Meine Vermutung:

    - Monatliche Vorauszahlungen automatisch ermitteln lassen

    - Den Dialog "UStVA-Übersicht für das Jahr 2024" (der durch Klick auf bearbeiten im Gemeldete Werte der UStVA bzw. alternativ im Umsatzsteuererklärung-Dialog aufgeht) öffnen

    - eine manuelle Buchung für Q1 mit entsprechenden Einstellungen hinzufügen (die Werte werden größtenteils automatisch ausgefüllt) mit Buchung erstellen

    - dann die UStErklärung normal weiter bearbeiten

    Wenn ich richtig verstehe, bezieht sich "Buchung" in diesem Fall nicht auf einen Buchungssatz in Stapel / Journal, sondern auf einen Eintrag in der Voranmeldungsliste, stimmt das? Denn Buchungssätze brauche ich nach meinem Verständnis keine, die Vorauszahlungsabbuchungen sind ja alle verbucht.

    Stimmt das so oder muss ich da was anders machen?

    Grüße und danke im Voraus,

    Felix

    Ah okay danke, hatte nicht im Kopf dass es die Zehnerschritte so schon gibt. Ja gut, dann buche ich den Rest vom alten Konto dieses Jahr auf 1210 und mache mit dem neuen auf 1200 weiter, dann passt alles und macht nicht unnötig Arbeit.

    Wahrscheinlich kommt der Jahresabschluss etwas nach den laufenden Buchungen für den Jahresbeginn, aber ich merke mir die Änderung der Eröffnungsbuchung vor, danke für den Hinweis. Wusste gar nicht, dass man die automatischen Eröffnungsbuchungen bearbeiten darf, ich hätte da jetzt den Saldoübertrag mit ner extra Buchung gemacht.

    Zurück zu den Fragen an modular:

    Punkt 4 habe ich mal in der Testfirma ausprobiert: Mit der Suchen-Ersetzen-Funktion kann ich mit der entsprechenden Einstellung in "Aktion falls die Buchung nicht geändert werden kann" automatisch die ausgebuchten stornieren und ersetzen lassen. Das wäre die einzige Abweichung der Einstellungen zum Ersetzen zu deinem Screenshot. Außerdem kann ich von allen 3123-Buchungen die rausfiltern, die falsch sind, indem ich nach der falschen Steuersatz-ID 13 suche.

    Auch diese Funktion erlaubt übrigens die Zuweisung unzulässiger Steuersätze zu den Buchungen auf Automatikkonten. Ich habe zum Testen eine manuelle korrekte Buchung auf 3425 gemacht und den Steuersatz mit Suchen-Ersetzen auf §13b (also falsch) geändert, das läuft so durch. Die falsche Buchung lässt sich dann auch ausbuchen, wie beim Assistenten. Da wäre eine programmseitige Kindersicherung vor dem Schreiben der Buchungen wahrscheinlich eine gute Idee. Umgekehrt kann ich die falsche Buchung mit dieser Funktion natürlich auch wieder stornieren und richtig stellen.

    Danke für den Hinweis auf die Sammelverarbeitung, damit kann ich den Fehler ja sehr leicht korrigieren

    Wichtig wäre dann noch zu wissen:

    Was passiert wenn ich die falschen Buchungen storniere und mit dem richtigen Steuersatz neu buche? Reicht es, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung aller betroffenen Buchungen zu §13b enthält, oder müssen dann auch korrigierte Voranmeldungen rausgeschickt werden? So wie ich das mit den Voranmeldungen und Jahreserklärung bisher erlebt und verstanden habe ersetzt ja die Jahreserklärung die Voranmeldungen und eventuelle Differenzen werden dann ausgeglichen (falls nötig durch Überweisungen), richtig?

    Ich würde nun aber wirklich noch mal prüfen. Das Du irgendwann manuell etwas geändert hast steht für mich fest, denn anders läßt sich Deine falsche Zuordnung nicht erreichen.

    Ich habe mal die ansonsten weitestgehend unbenutzte Testfirma bemüht, um diesen Screenshot zu machen. Bitte mach das bei dir auch mal. Vielleicht gibt es irgendwo eine Einstellung "unzulässige Steuersätze nicht anzeigen" oder so, aber das Dropdown wird bei mir auch bei den Automatikkonten gefüllt und man kann unzulässige Steuersätze auswählen.

    Das trifft übrigens auch auf andere Automatikkonten zu, z. B.

    Und das hier sind die Kontoeinstellungen dazu:


    Im Buchungsassistenten sieht das auch so aus wie in meinen operativen Daten:

    Wie gesagt, Screenshots aus meiner Testfirma, in der ich ansonsten nur die Rechnungserstellung und OP-Verwaltung ausprobiert habe. Probier es halt mal selber im Programm mit einer neuen Firma aus. Version ist 16.18 bei mir.

    Die Fehlerkontrolle in der manuellen Eingabe kommt erst, wenn man auf "Buchen" drückt, und dann kommt die von modular schon gepostete Fehlermeldung. Beim Buchungsassistenten kommt beim Speichern der Einstellung keine Fehlermeldung, die Vervollständigung wird anscheinend auch so ausgeführt, oder wurde zumindest bis zu einer Programmversion irgendwann im Herbst.

    Einer Umstellung des neuen Bankkontos auf die alte Kontonummer zum Jahreswechsel steht m. E. nichts entgegen.

    Dann hab ich noch ne Idee: Der Januar ist ja noch nicht abgeschlossen. Ich könnte die wenigen Buchungen in 2023 _vor_ dem Bankwechsel auf 1210 "Alte Bank" machen und dann ab Februar irgendwann mit allen Buchungen auf dem Konto der neuen Bank wieder auf 1200. Das wäre dasselbe Vorgehen in spiegelverkehrt. Spricht da irgendwas gegen?

    Und: Ist 1200 eine geeignete Kopiervorlage für mein temporäres Zweitkonto 1210 oder sollte es 1201 sein wegen irgendwelcher Beziehungen zu den Unterkonten?

    Der EU-Erwerb-Steuersatz ist falsch, bei mir wählt das Programm automatisch den §19-Steuersatz aus und rechts daneben die vorhandene Unterzuordnung für UStVA und UStErkl.

    1) Wenn Du die Kontonummer löschst und dann wieder einträgst, wird die korrekte Zuordnung wieder eingestellt.

    Ja genau, das ist bei mir auch so, zumindest in der manuellen Buchung. [edit] ... und wenn ich im Buchungsassistenten die Einstellung bearbeite verhält sich das auch so.

    Quote

    2) Die E-Bilanz sollte die zu 3123 vorgegebene Einstellung verwenden, unabhängig von dem falschen Steuersatz.

    Bei E-Bilanz sollten Automatikkonten oder eine Steuerzuweisung dazu sowieso niemals geändert werden.

    Also verstehe ich richtig, dass die E-Bilanz (ich habe nichts manuell geändert) vermutlich korrekt durchläuft und zuordnet?

    Quote

    3) UStVA und UStErkl beziehen sich auf den beim EU-Erwerb-Steuersatz hinterlegten Werte!

    ... mit "Werte" meinst du die gebuchten Beträge, nicht die Höhe der Steuersätze richtig? Die Überschriften sind anders, aber am Ende kommt natürlich bei beiden 0 raus, so dass sich die Steuerschuld dadurch nicht ändert. Was passiert wenn ich die drei falschen Buchungen storniere und neu mit dem richtigen Steuersatz anlege beim Jahresabschluss? Reicht es dann, die USt-Erklärung rauszuschicken, die dann die korrekte Zuordnung enthält, oder werden dann auch korrigierte Voranmeldungen fällig?

    Quote

    4) Die interne SteuerID in der Steuersatzverwaltung ermitteln und evtl. anpassen:

    Verstehe ich richtig, dass diese Suchen-Ersetzen-Funktion automatisiert die falschen Buchungen storniert und richtige anlegt? Dann wäre das ja schnell gemacht.

    Dein Screenshot zeigt deutlich eine Autobuchungszuweisung, die so nicht ohne Änderungen an den Standard-Einstellungen möglich ist.

    Doch, also ich hab an den Konten nichts gemacht. Und die Auswahl wird schon angezeigt, nur beim Versuch die zu buchen kommt die Fehlermeldung, von der modular den Screenshot gepostet hat. Bei der Auswahl des Kontos wird automatisch der richtige Steuersatz gewählt, man kann aber im Dropdown was anderes auswählen. Erst wenn man versucht das zu buchen wird die Fehlermeldung angezeigt und die Buchung eben nicht durchgeführt. So weit finde ich das vom Programm auch nachvollziehbar. Bei den manuellen Buchungen habe ich ja entsprechend auch keine Fehler, das Ergebnis was ich aktuell im Journal habe kann man gar nicht so buchen manuell. Aber der Buchungsassistent kann das offenbar ohne Plausibilitätskontrolle, und da habe ich vermutlich beim Durchtabben oder Klicken das Dropdown verstellt gehabt.

    Okay schade, ich hatte so was befürchtet. Schade, dass man das nicht kurzschließen kann.

    Die Endabrechnung der alten Bank erfolgt normalerweise über das neue Konto soweit ich weiß, also man erteilt der alten Bank mit der Kontokündigung ein Lastschriftmandat für den Einzug der letzten Gebührenrechnung vom neuen Konto.

    Das voreingestellte Konto 1200 taucht ja oft auf, im Buchungsassistenten, den Vorlagen, dem CSV-Import, OP glaub ich auch, Anlageverwaltung und wer weiß wo noch überall 1200 die Standardeinstellung bisher war... das provoziert Fehler.

    Gibt es in Taxpool irgendwo eine Einstellung, mit der man 1210 für alle entsprechenden Felder als Standardvorgabe einstellen kann? In Zukunft würde ja dann nie wieder 1200 verwendet werden. Oder kann man das z. B. beim Geschäftsjahreswechsel sozusagen resetten und 1200 wieder zum Standard machen?

    Hallo Zusammen!

    Ich möchte demnächst mit dem Geschäftskonto zu einer anderen Bank wechseln.

    Da ich überschaubare wiederkehrende Zahlungsströme habe, kann ich es ziemlich sicher schaffen, dass ab einem Tag X alle Lastschriften, Daueraufträge und sonstigen Ein- und Ausgänge über das neue Konto gebucht werden. Ich kann also am Tag X das Guthaben vollständig transferieren und der Zahlungsverkehr läuft nahtlos auf dem neuen Konto weiter als wäre nichts gewesen. Das alte Bankkonto wird dann auch zeitnah gekündigt.

    Wie mache ich das am günstigsten in der Buchhaltung? Aktuell benutze ich als Finanzkonto die 1200 (SKR03). Ich vermute es wäre günstig, auch in Zukunft die 1200 zu nutzen und nicht 1201 oder so, weil ich das ja sonst an zig Stellen immer umschalten müsste.

    Konkret:

    1) Spricht etwas dagegen, mit dem neuen Konto nahtlos auf der 1200 weiter zu machen?

    2) Kann ich die Transferbuchung vom alten zum neuen Konto in der Buchhaltung einfach ignorieren? Der Kontostand des effektiv genutzten Bankkontos ändert sich dadurch ja nicht. Für die Buchhaltung ist der Bankwechsel eigentlich irrelevant, weil die Konten nicht parallel betrieben werden, es gibt zu jedem Zeitpunkt genau das eine aktiv verwendete Girokonto, nur dass dessen IBAN sich zwischendurch ändert.

    3) Falls ich die Transferbuchung in der Buchhaltung abbilden sollte: Ergibt es Sinn, eines der 120x-Konten als "Temporärkonto" zu benutzen, beim Auszug aus dem alten Bankkonto dann 120x an 1200 zu buchen und beim Einzug in das neue Bankkonto wieder 1200 an 120x? Weil das ist ja, was praktisch passiert, nur dass 1200 vor und nach diesen beiden Buchungen ein unterschiedliches Girokonto zugeordnet ist.

    Hat das jemand schon mal gemacht und ne Empfehlung wie das mit dem geringsten Aufwand geht?