Posts by derauchnoch

    ich glaube, ich habe es gefunden...?

    Ich gehe in den entsprechenden AfA-Plan und im Reiter [Einstellungen] klicke ich [Bemessung ändern] und dann auf [Neue Bewegung].


    Das Fenster befülle ich:
    - als Betrag nehme ich den Buchwert vom letzten Jahresende vor der Änderung;

    - als Datum nehme ich den 1.1. des Folgejahres

    - die neue RND gibt mir den Prozentwert: hier RND von 3 Jahren, also 33,33 %

    - In das Feld "Memo" trage ich den Kommentar ein:
    "Restnutzungsdauer irrtümlich zu hoch angesetzt - 10 Jahre.

    Da es eine Waschschleudermaschine ist, kann diese über 5 Jahre abgeschrieben werden.

    Jetzt Korrektur der RND (3 Jahre) mit aktuellem Buchwert zum 1.1.2024."


    Hab ich das so richtig gemacht?

    erscheint eine evtl. PDF-Rechnung jetzt automatisch unter Dokumente, es muss keine Rechnung mehr hinzugefügt werden.


    jupp.
    aber das wird eben nicht durch das Symbol links neben der Liste angezeigt - und DAS ist ... ähm ... blöd.


    ...und auch mit der aktuellen, neuen 2025er Version 19.01 ist das nicht anders - leider.


    Wenn eine Dokumentenverknüpfung vorhanden ist (egal, ob manuell oder automatisch erzeugt), sollte das Symbol links auch sichtbar sein.

    jein.
    es sind zwei Teile:
    1. wie buche ich es (auf welche Konten)?


    2. wie bediene ich es im Programm?


    also, ich weiß, wie man im Programm einen AfA-Plan anlegt, aber ich weiß nicht, ob ich diesen ändern soll (und wie) oder ob ich ihn beenden soll (und wie) und einen neuen mit dem Restbetrag anlege (genau, wie den ursprünglichen?).

    Guten Abend,


    ich habe gerade herausgefunden, dass ich eine Waschschleudermaschine schon in 5 Jahren statt in 10 Jahren abschreiben kann/darf/soll/muss.

    Nun möchte ich deshalb gern den entsprechenden Anlageplan ändern.


    Der Zugang mit 5.460,91 € (gebraucht gekauft) war in 2022 und der Plan ist mit linearer Abschreibung bei einer Laufzeit von 120 Monaten eingerichtet.

    Bisher sind 3 Abschreibungen gelaufen (2022, 2023,2024).


    Das Jahr 2024 habe ich noch nicht abgeschlossen, weshalb ich das noch ändern könnte...


    Wie gehe ich vor, wenn ich nun diesen Anlageplan auf eine Laufzeit von 60 Monaten verkürzen will - wie buche ich das - wie ändere ich den Plan?

    Leider hat mir die Hilfe nicht wirklich geholfen und hier habe ich nichts passendes gefunden.


    Vielen Dank.

    ich danke euch für eure Mühe.

    Ich stelle fest, im "Kaufmännischen" wird nicht mathematisch korrekt gerechnet. Das mag an vielen Stellen vereinfachend sein, aber es führt an ebenso vielen Stellen zu Verwirrung.
    Mathematisch sollte es egal sein, wie herum gerechnet wird:

    Netto aus Brutto (mathematisches Rechnen):
    94,10 / 1,19 = 79,0756 -> kaufmännisch gerundet: Netto: 79,08
    79,0756 * 0,19 = 15,0243 -> kaufmännisch gerundet: MwSt.: 15,02
    79,08 + 15,02 = 94,10

    79,0756 + 15,0243 = 94,0999 -> kaufmännisch gerundet: 94,10

    Wenn ich (im B2B-Geschäft) eine Nettopreisliste habe, dann summiere ich auf meiner Rechnung die Nettopreise und ziehe dann (zeilenweise oder spaltenweise) die Umsatzsteuer. Dann ist der Nettopreis meine Vorgabe und ich habe gar kein Problem damit, wenn "krumme Centbeträge" rauskommen.

    Aber wenn ich (im B2C-Verkehr) absichtlich "gerade/saubere/schöne" Endpreise haben will, rechne ich anders herum - ich ziehe aus dem Brutto- den Nettopreis und die Umsatzsteuer.
    Wohl nur in sehr seltenen Fällen rechnet man von einer Seite zur anderen und dann wieder zurück umd DANN dieses Ergebnis zweier Umrechnungen zu verwenden.

    Wenn in einem Programm eine Anzahl Nachkommastellen möglich ist, die über die Standardanzahl hinausgeht, dann sollte auch mit disen intern gerechnet werden. Es ist UNLOGISCH, 4 Kommastellen anzubieten, um dann (nicht mathematisch korrekt) mit nur zwei Nachkommastellen zu rechnen, nachdem kaufmännisch (also mathematisch NICHT korrekt) gerundet wurde.
    Kaufmännisches Runden ist nur dann korrekt, wenn das Endergebnis gerundet wird und nicht schon bei Zwischenschritten.

    Wenn ich statt einer Mengeneinheit mehrere habe, sähe das ja dann so aus:
    nach der Taxpool-Logik (und wie ihr es mir oben erklärt habt):

    vom Netto zum Brutto:

    79,0756 -> 79,08 x 73 Stück = 5.772,84 x 0,19 = 1.096,8396 -> 1.096,84
    Netto: 5.772,84
    USt.: 1.096,84
    Brutto: 6.869,68

    / 73 Stück = 94,1052 -> 94,11


    vom Brutto zum Netto:

    94,10 x 73 Stück = 6.869,30 / 1,19 = 5.772,5210 -> 5.772,52 x 0,19 = 1.096,7788 -> 1.096,78

    Brutto: 6.869,30

    USt.: 1.096,78
    Netto: 5.772,52

    / 73 Stück = 79,0756 -> 79,08

    -------------------------------------

    mathematisch korrekt gerechnet und am Ende kaufmännisch gerundet:

    vom Netto zum Brutto:

    79,0756 x 73 Stück = 5.772,5188 x 0,19 = 1.096,7786 -> 1.096,78
    Netto: 5.772,52

    USt.: 1.096,78

    Brutto: 6.869,30

    / 73 Stück = 94,10


    vom Brutto zum Netto:

    94,10 x 73 Stück = 6.869,30 / 1,19 = 5.772,5210 x 0,19 = 1.096,7789

    Brutto: 6.869,30

    USt.: 1.096,7789 -> 1.096,78

    Netto: 5.772,5210 -> 5.772,52

    / 73 Stück = 79,0756 -> 79,08

    Beim Nettostückpreis haben wir also Übereinstimmung, aber beim Bruttostückpreis einen Cent Differenz bei der "Taxpool-Methode", die üblich zu sein scheint bei kaufmännischen Berechnungen.
    Bei der Umsatzsteuer hingegen habe ich bei der mathematisch korrekten Berechnung in beide Richtungen Gleichstand, während beim "Runden zwischendurch" doch klare Unterschiede entstehen, wie viel nun an Umsatzsteuer entsteht - bei 73 Stück sicher nicht "kriegsentscheidend", aber wenn man das hochrechnet...
    Ja, für meinen Zwergenumsatz ist das wahrscheinlich unerheblich und nur an seltenen Beträgen überhaupt sichtbar, aber es ist da, das Fehlerchen.


    Um zu einem Ende zu kommen (und, weil ICH das vorherrschende Berechnungssystem wahrscheinlich eher nicht ändern kann) beherzige ich eure Empfehlung, mich wie gewohnt mit meinen Brutto-Rechnungen zu befassen und das Thema E-Rechnung zumindest so lange ruhen zu lassen, bis dies auch für mich mit meinen Bruttorechnungen in Taxpool nutzbar sein wird.


    :)


    Nochmals danke für Eure Zeit und Mühe.

    AAAH... ich verstehe.

    Das ist aber ÄRGERLICH.

    ...und unlogisch.
    Weshalb kann ich alle möglichen Druckvorlagen separat einsehen und bei Bedarf ja dann auch mit einem externen Editor ändern, wenn es mir danach ist - aber ausgerechnet die, die für den Nutzer im Alltag wichtig sind, gerade nicht???
    Und gerade die (individuellen) Rechnungen, Aufträge, Lieferscheine etc. sind doch wert, separat gesichert, bearbeitet und wieder eingefügt werden zu können?!

    Der DAU kann in den xml der anderen Vorlagen herumeditieren und in seinen personalisierten nicht?
    DAS verstehe ich NICHT.

    und genau diese Seite, auf die du verweist, dass mir schon geholfen sei, ist in meinem Startpost gemeint.

    Reden wir gerade aneinander vorbei?

    .o(O.O)o.

    ähm... ich brauch wohl ne Pause.

    Habe mir den Dialog von damals nochmal angeguckt - aber geholfen hat es dennoch wenig.
    Unabhängig davon bleibt meine hiesige Startfrage offen.
    Die Hilfe sagt mir, wo ich die xml.doc finden könne, aber dort finde ich sie nicht (und auch nirgends sonst).

    Quote

    Wenn keine Umsatzsteuer (auch keine Einfuhrumsatzsteuer) angefallen ist, gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.

    Es ist also ohne Steuer zu buchen.

    Das habe ich ja verstanden.


    Was ich gern noch wissen möchte - weil Taxoloop anmerkte, dass Rechnungen ggf. nicht korrekt sein könnten:

    Inwieweit (ab welchem Punkt) bin ich verpflichtet, Rechnungen korrigieren zu lassen oder ob ich einfach nur "nach Rechnungslage" buche - vor allem bei solchen Kleinbeträgen?
    Dass man bei einer 15.000 €-Rechnung "genauer hinschaut", ist ja wohl klar.

    Oder mache ich mir hier in diesem Fall vollkommen unnütz einen Kopf und euch Arbeit...?

    Ich habe in meiner kleinen Wäscherei B2C-Kunden und B2B-Kunden.
    Auf meinem Wäschezettel stehen nur Bruttopreise (weil nur diese für die Kundenmehrheit (B2C) interessant sind und um es übersichtlich zu halten und um Papier zu sparen.

    Für die Kunden, die eine Rechnung bekommen und die dann überweisen, kommt ja nun die E-Rechnung.

    Wenn ich Zugferd/XRechnung nutzen will, muss ich ja nun in der Rechnungserstellung mit Nettopriesen arbeiten.

    Dabei ist mir nun augefallen, dass die Berechnung nicht in jedem Fall auf dem Bruttopreis des Wäschezettels landet.

    ein Beispiel, bei dem ich mit keiner "Preisgestaltung" auf die erforderlichen 94,10 € Bruttopreis komme (nur ein Posten, es sollte also auch nicht ander Frage von zeilen- oder spaltenweiser Berechnung der USt. liegen):

    Der Wäschezettel (Bruttopreise) sagt, die Gesamtsumme beträgt 94,10 €

    94,10 € / 1,19 = 79,075630

    In den Einstellungen für Artikelpreise kann ich maximal 4 Nachkommastellen einstellen, aber es wird offenbar der Bruttobetrag nicht korrekt berechnet.
    Ich füge Screenshots an:
    2 aus Taxpool und eine Tabelle, in der eine Beispielreihe gezeigt wird.

    Frage/n:
    Ist das nun ein Fehler in Taxpool oder in der Bedienung durch mich oder in meinem Verständnis?

    Was kann ich tun, um ein korrektes Ergebnis zu bekommen?


             

    Hallo,


    gerade suche ich nach meinen Einstellungen für meine Rechnungen (Editor).
    Laut Hilfe soll ich die unter Mandantenordner/Ausgaben/Vorlagen finden (doc.xml).

    Diese doc.xml kann ich dort aber nicht finden - auch in keinem der anderen Vorlagen-Ordner.

    Ich finde auch keine *.xml die im Namen irgendwas mit "rechnung" hat oder ähnliches...


    Wo finde ich nun meine Rechnungsgestaltung-Vorgaben, damit ich sie sichern und ggfs. später und/oder woanders integrieren und/oder wiederherstellen kann?

    vielen dank.

    Bei solchen (nur ähnlichen!) Fällen sieht es danach aus, dass dein Geschäftspartner die Rechnungsstellung nicht durch Amazon beauftragt hat. Amazon stellt...

    Nein - Missverständnis.
    Ich beziehe mich NICHT auf die Bestellübersicht - mir ist klar, dass das nur informativ ist und nix für die (ordentliche) Buchhaltung.


    Es kommt manchmal vor, dass ich eine von Amazon erstellte Rechnung abrufen kann UND DAZU ein Eintrag vorhanden ist "Rechnung anfordern", über den ich dann eine Verkäuferrechnung anfordern kann. Aber nicht immer.
    Manchmal ist auch KEINE Amazonrechnung vorhanden - DANN muss ich eine "Rechnung anfordern", um eine zu haben.

    a: Amazonrechnung.

    b: Amazonrechnung UND Hinweis "Rechnung anfordern"

    c: KEINE Amazonrechnung und Hinweis "Rechnung anfordern"

    Meine Fragen oben in Bezug auf gar nicht angegebene MwSt. bzw. mit 0,00 ausgewiesene MwSt. bezogen sich jeweils auf Amazonrechnungen (für Dritte).


    Ob der Dritte/Verkäufer Amazon zur Rechnungsstellung beauftragt hat oder nicht, kann ich natürlich nicht wissen, das ist nirgends ersichtlich.

    Es geht hier im einen Fall um ein paar Wasserhahn-Verschlusskappen aus Messing - also keine Leistung, sondern eine Lieferung.
    Die werden auf nicht benötigte Wasserhähne geschraubt, um versehentliche Betätigung nicht in Überschwemmung enden zu lassen.
    Also Betriebsbedarf.


    Die Rechnung stammt von Amazon, aber als "verkauft von" ist halt der (unaussprechliche) chinesische Händler.
    MwSt. ist auf einer Rechnung gar nicht erwähnt und auf der anderen mit 0,00 ausgewiesen (ähnlicher "Kleinkram").


    Manchmal steht im Account n der Bestellübersicht bei solchen Posten "Rechnung anfordern", obwohl man eine Amazon-Rechnung direkt abrufen kann - dort wird dann eine Anfrage an den jeweiligen Verkäufer geschickt, eine Rechnung auszustellen.


    Bei inländischen Händlern ist meistens eine händlereigene Rechnung gleich automatisch hinterlegt, manchmal eben nicht. In den allermeisten Fällen ist ja die MwSt. ausgewiesen und dann isses mir meist egal, ob ich eine originale Rechnung vom Verkäufer habe oder nur die von Amazon.
    Ich habe ja über Amazon eingekauft und habe eine Rechnung bekommen und kann sachgerecht buchen...

    Mir ist die Sache nur aufgefallen, dass hier jetzt einmal die MwSt. auf der Rechnung nichtmal erwähnt wird.
    Wenn ich sonst/bisher eine mit MwSt. 0,00 habe, buche ich das dann auch so.


    Sind bei mir immer nur kleine Beträge, meist deutlich unter 100,00 € - kleinere Werkzeuge, Bürobedarf, Verbrauchsmaterialien - halt so Zeugs, was man im großen Fluss angeln kann...
    Ich verarbeite nichts zu neuen oder Endprodukten und ich bin kein Wiederverkäufer/Händler.