Beiträge von derauchnoch

    Ich danke dir.

    Deine Ausführungen helfen mir durchaus schon mal ein kleines Stück weiter.

    :thumbup:


    Da ich bis zum (möglichen) Arbeitsvertragsabschluss noch etwas Zeit habe, die Sache aber jetzt (hoffentlich positiv) konkret zu werden scheint (glücklicherweise), kann ich mich noch in Ruhe vorbereiten und einarbeiten.

    Hochkompliziert wird es erstmal auf absehbare Zeit nicht, das es vorerst nur um eine geringfügige Stelle geht und keine Feiertags-, Schicht- oder Wochenendarbeit geht (Hilfskraft in Wäscherei). 3x3 Stunden in der Woche am Anfang. Und später sehen wir weiter, wie es sich entwickelt.

    Wir reden hier schließlich nicht über Raketenwissenschaft...
    Ja, das eine Programm hat gar kein Forum und bei dem anderen gibt es eins, das scheint aber nur der Anbieter selbst zu bespielen...


    Hier auf der Website steht unter "Verschiedenes":

    Zitat

    ...eine Anbindung an eine bestehende Lohnbuchhaltungssoftware einer anderen Firma ist jedoch in Planung.

    Da ich eine Anschaffung plane, wäre es für mich interessant, zu erfahren, welche das ist.

    Über diesbezüglichen Hinweis würde ich mich freuen - und vielleicht auch andere, die wie ich gerade eine Lohnbuchhaltung suchen.

    Da ich Taxpool gut finde und dabei bleiben will, wäre eine ordentliche/direkte Anbindung an eine Lohnbuchhaltung durchaus interessant/wichtig für mich.

    --------------------------------------------


    Weitere Erfahrungen und Hinweise von "Selbst-Lohnbuchhaltern" sind herzlich willkommen.

    8)


    Allen Helfern geruhsame Feiertage und alles Gute für 2024 - auch allen stillen Mitlesern!

    okay.
    Wenn das so ist - weshalb finde ich auf der Taxpool-Website einen ausdrücklichen Hinweis auf eins der beiden Programme?
    Wenn das so ist - weshalb gibt es (offenbar schon sehr lange) solche Programme und in großer Vielfalt (auch von den einschlägigen "Platzhirschen") und mit scheinbar vielen zufriedenen und auch langjährigen Nutzern?
    Wenn es so wäre, wie du hier suggerierst, würden sich doch sehr viel mehr kritische (und dir zustimmende) Stimmen finden und es gäbe etliche der Programme nicht mehr...?!

    Ich verstehe deine Anmerkungen und was du damit sagen willst - aber ich glaube, dass sie nur eingeschränkt zutreffen.

    Mich interessiert, was andere und vor allem Anwender dazu sagen.

    Meine Erfahrung ist: Ein erfahrener Lohnabrechner kann die Funktionen eines Programms (soweit vorhandenen) durchaus nutzen. Dem Laien bleiben diese auch in ausgereiftesten Lohn-Programmen jedoch nur schwer vernünfig einsetzbar.

    Hm...

    Weshalb?

    Sind diese Programme nicht gerade für Nichtexperten geeignet - gerade in Klein(st)betrieben, für die sich oft eine externe Lohnbuchhaltung finanziell als Killer darstellt, der die Lohn(neben)kosten in Höhen treibt, die eine Einstellung gerade verhindert?
    =O

    Ich verstehe deine Hinweise.
    Aber es gibt ja auch rein praktische Erfahrungen mit verschiedenen Programmen, die dem jeweiligen Anwender ge- oder missfallen, weil...
    irgendwelche konkreten Anwendungsfälle nicht oder sehr einfach funktionieren oder nackte Bedienvor- oder -nachteile

    • Gestaltung/Einstellbarkeit von Darstellung und Ausgabe;
    • Auffinden von und Zugriff auf Funktionen;
    • Vorhandensein, Umfang und Qualität von Hilfe, Forum und Support)
    • usw.

    Aus Erfahrungen anderer kann man ableiten, ob genannte Punkte zum eigenen Anwendungsfall passen oder irrelevant sind.

    Bevor man Dritten zu erklären versucht, was man sucht, geschweige denn, dass man es weiß, bevor man in der Praxis steckt, ist es oft hilfreich(er), von Dritterfahrungen auf eigene Bedarfe zu schließen - und dann ggf. konkrete Fragen ableiten zu können.


    Und hier im konkreten Fall geht es mir vor allem auch um die Zusammenarbeit mit Taxpool.
    Mir geht es mit meiner Frage eher weniger um "Was kann das Programm?" (das steht im dort angegebenen Funktionsumfang), sondern um "ich finde das Programm (nicht) gut, weil...". Manche Programme

    • führen den Anwender leicht und nachvollziehbar durch Prozesse;
    • sind übersichtlich gestaltet (man findet, was man sucht);
    • helfen mit passenden Tipps oder Hilfeverweisen an den richtigen Stellen;
    • erlauben dem Anwender, sich die Anwendung auf eigene Bedarfe einzurichten, um flüssiges Arbeiten zu unterstützen;
    • haben die benötigten Schnittstellen zu anderen Programmen oder bieten sogar direkte Zusammenarbeit mit anderen Programmen an (hier eben die Lohnbuchhaltung mit Taxpool)
    • ... usw.

    Und manche Programme können/bieten das eben nicht so gut oder gar nicht.


    Und um eben nicht über alle "Engstellen" selbst neu stolpern zu müssen, fragt man andere nach deren Erfahrung.


    Ob dann Programm A besser zur eigenen "Fallkonstellation" passt oder Programm B besser geeignet wäre, muss man dann in jedem Fall selbst herausfinden.


    Oft erfährt man aus den Berichten Dritter außerdem hilfreiche Dinge, die einem selbst vorab und auf den ersten Blick gar nicht ein- und aufgefallen wären, die sich aber dennoch als sehr wichtig erweisen können.


    Es gibt also sehr viele positive Gründe, nach Erfahrungen zu fragen oder diese mitzuteilen, ohne einen speziellen Anwendungsfall zu kennen.


    ....

    Hallo,


    ich stehe nun vor der Situation, demnächst eine/n Angestellte/n (erstmal geringügig) zu beschäftigen.

    Ich bin auf der Taxpool-Website auf den Hinweis zu "FlammeSoft LohnProfi" (https://www.123lohn.de) gestoßen und habe anderweitig JLohn (https://www.jlohn.de) gefunden.


    Wer kennt vielleicht beide Programme und kann mir über Erfahrungen und Vorteile/Nachteile berichten und/oder eine andere Empfehlung geben?

    Ich möchte gern die Daten bei mir behalten (offline-Installation und -Datenhaltung).
    Hilfreich wäre eine Lauffähigkeit unter Windows und Linux, da ich jetzt noch auf Windows arbeite, aber auf Linux umsteigen will.

    Schnittstelle/Kompatibilität zu Taxpool wäre sinnvoll/hilfreich.

    Weitergehende Hinweise sind willkommen.


    Herzlichen Dank.

    Hallo,


    seit einiger Zeit sehe ich Rechnungen, die einen QR-Code enthalten, der die elektronische Bezahlung erleichtern und Eingabefehler vermeiden helfen soll - der "EPC-QR-Code", gelegentlich auch "GiroCode" genannt.


    Ich würde das gerne meinen Kunden anbieten und schlage hiermit vor, diese Funktion in die PDF-Rechnungserstellung zu integrieren.


    Oder Ist das bereits in Planung und gibt es vielleicht schon einen Zeithorizont, wann es das geben könnte?


    Velen Dank.

    Eine Stornierung ist in der Buchhaltung immer eine Umkehr der Buchung, könnte also so aussehen:

    Du meinst, ich soll das manuell buchen - denn stornieren direkt geht ja nicht mehr (oder ich kenne den Trick hierfür nicht).

    Bei der UG kann die alte Rechnung selbstverständlich ganz unkompliziert erst zu dem Zeitpunkt eingebucht werden, zu dem sie diese Rechnung erst erhalten hat.

    Hm, ich werde das mal mit der betreffenden Person besprechen. Das scheint mir tatsächlich am unkompliziertesten.

    Ich danke euch jedenfalls und glaube, jetzt genügend Informationen zu haben, damit ich ordnungsgemäße Klärung herbeiführen kann.

    Wobei mich immer noch wundert, dass ich nicht mehr stornieren kann, wenn Jahresabschluss gelaufen ist.

    Eine neue Rechnung die ohne Weiteres auf die UG ausgestellt wird rechnet über eine gegenüber dem Rechnungsempfänger nicht erbrachte Leistung ab. Die darin ausgewiesene USt würdest Du gegenüber dem FA schulden, wärend der Rechnungsempfänger daraus keinen Vorsteuerabzug hat.

    Nein.
    Aber das wird hier nur noch Kreisverkehr.

    ich verstehe nicht, ob die Rechnung im alten Jahr mit Datum im alten Jahr versendet wurde oder nicht, ist irgendwie widersprüchlich.

    Ich habe die Rechnung im alten Jahr erstellt, aber vergessen, abzusenden.
    Im neuen Jahr habe ich es bemerkt, dass noch eine alte Rechnung offen ist und sie versendet.
    Zwischenzeitlich habe ich den Jahresabschluss gefahren - und wieder diese Rechnung vergessen (sonst hätte ich das Jahr offengelassen).
    Nun hat mich die Zielperson angesprochen, dass es für sie blöd sei, weil sie das Jahr bereits abgeschlossen habe und ob ich nicht die alte Rechnug stornieren und eine neue (auf die neue Firma) schreiben könne.

    Da ich aber nun auch schon meinen Jahresabschluss gemacht habe, ist in der Buchungsliste der Button [L/S/G/D] nicht mehr aktiv und ich kann also die Rechnung nicht stornieren.

    und die Rechnung im neuen Jahr stornieren

    DAS ist mein (technisches) Problem: Wie kriege ich die alte Rechnung "neutralisiert", damit ich eine neue schreiben kann.
    Ich glaube, am einfachsten ist es, eine Gutschrift zu buchen und dann eine neue Rechnung zu schreiben.

    würde ich genau darüber (und zwar mit den zutreffenden Tatsachen) einen internen Vermerk auf ein Blatt Papier schreiben

    Genau das ist eigentlich der Plan - und auch einen entsprechenden Vermerk in der Gutschrift selbst.

    Ich versuche mal, die Situation anders zu beschreiben:
    Ich wasche für eine kleine Pension Wäsche.

    Jetzt habe ich (leider nach meinem Jahresabschluss) bemerkt, dass ich eine Rechnung vergessen habe, zu versenden und habe das erst jetzt gemacht. Nun werde ich gebeten, die Rechnung auf die neue Firma auszustellen (oder den Betrag in aktuellen Rechnungen unterzubringen), weil die GbR eben nicht mehr existiert und die auch ihren Jahresabschluss schon erledigt haben. Ich vermute, die wollen ihren Steuerberater nicht ärgern und zusätzliche, unnötige Kosten verursachen - und ich will helfen, weil ich es ja eigentlich verpennt habe, die Rechnung rechtzeitig zu schicken.

    Der Betrag ist gar nicht strittig - es geht nur um den unkompliziertesten Weg der Buchung (für beide Parteien).


    Ich kann den Betrag des alten Kunden als uneinbringbar ausbuchen oder ich kann eine Gutschrift buchen.
    Und danach schreibe ich eine neue Rechnung auf die neue Firma. Ist doch am Ende egal: Alles wird unterm Strich korrekt abgerechnet: eine Leistung wurde erbracht, eine Rechnung geschrieben und diese dann bezahlt.


    Da bekanntlich viele Wege nach Rom führen und ich noch nie in Rom war, frage ich nach dem besten/einfachsten/kürzesten Weg.

    Hallo,


    der Kunde hat umfirmiert und ist jetzt eine andere Firma (und bei mir ein neuer Kunde).

    Die alte, nicht mehr existierene Firma hat bei mir noch eine Rechnung zu bezahlen.

    Ich habe das Jahr bereits abgeschlossen und die Steuererklärungen sind gestellt und kann deshalb die Rechnung nicht stornieren/löschen - leider habe ich die offene Rechnung erst nach dem Jahresabschluss bemerkt.



    Jetzt könnte ich eine Gutschrift buchen und unter der aktuellen/neuen Kundennummer die Rechnung neu stellen.

    Ich bin aber unsicher, ob das "sauber" ist.

    Wenn ich eine Gutschrift buche: Wird das dann wie eine Einnahme behandelt und ich müsste die entprechende Umsatzsteuer entrichten oder ist eine solche Buchung dann "neutral", weil kein Geld geflossen ist?


    Soll ich das so machen oder wie ist es besser/sauberer/sicherer?


    Vielen Dank.

    Hallo,


    bei Aufruf [Elster] -> [Anlage EÜR] bekomme ich eine Meldung, das Warnungen vorliegen (aber nicht welchen Inhaltes sie sind).

    Wenn ich das Formular schließe, wird ein Fenster eingeblendet und in drei Zeilen mit Buchungen folgendes ausgegeben:

    "Fehlende EÜR-Zuordnung für Buchung mit Umsatzsteuer"


    Diese Buchungen habe ich aufgerufen und geändert.


    Wenn ich jetzt [Elster] -> [Anlage EÜR] aufrufe, kommt wieder/immer noch die Warnmeldung und nach Schließen des Formulars wieder die Übersicht - aber diesmal steht keine Buchung in der Liste, aber immer noch eine (leere) Zeile mit der Meldung:

    "Fehlende EÜR-Zuordnung für Buchung mit Umsatzsteuer".


    Korrektur:
    Es steht eine Buchung drin, die habe ich auch noch geändert und jetzt kommt keine Meldung mehr.


    Bleibt die Frage:
    Was ist die Ursache für solche Meldungen?

    Vielen Dank

    zu Methode 1:
    in der verwiesenen Hilfe steht: "Durch Zuweisung der manuellen Zugangsbuchungen an die entsprechende Anlage wird die Ausgabe der Meldungen unterdrückt."

    und wie mache ich das?
    ---------------------------------------------
    zu Methode 2:
    Bei dieser Methode nehme ich als Datum die jeweiligen Bezahldaten oder das jeweilige Rechnungsdatum oder bei dem Teilzugang mit der 2. Rechnung (Inbetriebnahme) dann weder das Rechnungs- noch das Bezahldatum, sondern das der Inbetriebsetzung?

    Wenn ich das richtig verstehe, habe ich dann bei dieser Methode keine offenen Posten, d.h. ich buche hier nur die Anlage und den Teilzugang?


    Und wo sind dann die Buchungen auf das Bankkonto?


    In beiden Fenstern (also im Anlagenzugang, als auch im Teilzugang) sehe ich in der Klappliste nicht den Lieferanten, den ich mit der betreffenden Kontonummer eingetragen habe (siehe Screenshot).
    In Auswertungen und Berichten steht das dan aber bei den betreffenden Lieferanten mit in der jeweiligen Aufstellung mit drin?


    Wollen wir jetzt unsere Zeit noch weiter mit persönlichen Einschätzungen vergeuden?

    Ich nicht - ich denke, dazu haben beide Seiten alles Wichtige gesagt (und verstanden).


    Welche Information fehlt hier denn noch?


    Zitat

    wenn ich das richtig verstehe, wäre folgende Vorgehensweise richtig (?):

    1. Buchung Eingangsrechnung über Lieferanten A (Maschinenlieferung)
    2. Buchung Zahlungsausgang an Lieferant A (Damit wäre auch die Vorsteuer im richtigen Zeitraum erschlagen.)
    3. Buchung Eingangsrechnung Lieferant B (Inbetriebsetzung)
    4. Buchung Zahlungsausgang an Lieferant B (Damit wäre auch die Vorsteuer im richtigen Zeitraum erschlagen.)
    5. Buchung der Gesamtsumme aller Kosten auf das Datum der Inbetriebnahme in der Anlagenverwaltung (Links im Abschreibungsplan Deaktivieriung Spalte A beim Zugang)

    Frage:

    Was nehme ich dann in der Anlagenbuchung als Verrechnungskonto?
    -> Diese Frage wird weder in der Hilfe beantwortet (https://www.taxpool.net/HTML/i…ung_anlagenverwaltung.htm), noch dort: RE: Unterschiedliche Möglichkeiten Anlagezugänge zu buchen.


    Was ist hier unverständlich (wenn die Vorgehensweise richtig ist)?

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    1.: "Ja, kannst du so machen." oder "Nein, es ist besser, es so zu machen: ... , weil..."

    2.: "Nimm als Verrechnungskonto ..."

    Ich verstehe deinen Kommentar - aber leider führen Frustrationsäußerungen selten zum Ziel.
    Ich versuche, meine Fragen zu formulieren, wie ich sie verstehe und wann sie auftauchen. So ist das bei Anfängern - wenn sie Erfahrene oder gar Profis wären, wären sicher auch die Fragen andere - und diese dann "professioneller formuliert".

    Es zählen die letzten Informationen - ich habe doch nun alles übersichtlich aufgelistet.
    Was fehlt denn nun noch, um "in einfacher Sprache" zu erklären, wie das nun gebucht werden kann/soll(te)?
    Bzw. ggf. zu bestätigen, dass ich das wie von mir aufgelistet buchen kann und mir nur noch zu zeigen, was ich in der letzten, der Anlagenbuchung, als Verrechnungskonto verwenden kann/soll(te) - wenn ich vorher die anderen Buchungen wie beschrieben vornehme.

    Mit einem "Ja, das kannst du so buchen." und einem "Nimm in dem geschilderten Fall als Verrechnungskonto ..." wäre die Sache abgefrühstückt gewesen.
    Und wenn meine Buchungsvorschläge Unsinn sind, einfach auf gleiche Weise einen entsprechenden besseren Vorschlag machen - und den dann ggf. durch Hinweise zu ergänzen.

    Widersprüchlichkeiten in meinen Angaben kann ich nicht erkennen, ich habe sie nur präzisiert.
    Dass meine ersten "paar Tage" zwei Monate umfassen, hatte ich am Anfang nicht so genau in Erinnerung. Ich habe dann genau nachgeschaut, um es zu präzisieren.
    Beispielweise liegen zwischen dem 28.3 und dem 2.4 auch nur "ein paar Tage" und dennoch ein Monats- und ein Quartalswechsel...
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    Persönliche Anmerkungen:
    Ich habe zehn Jahre am Kundentelefon gesessen.
    Sehr oft kommen da "doof gestellte Fragen" oder "Informationen nur scheibchenweise". Schließlich rufen ja gerade nur die an, die eben nicht wissen, was sie tun können oder soll(t)en. Diejenigen, die sich zurechtfinden, rufen ja nicht an. Die Fragesteller brauchen Hilfe. Nicht mehr und nicht weniger.
    Da ist es nicht zielführend, sie mit Vorwürfen zu konfrontieren oder sie mit "Fachchinesisch" oder Verweis auf andere Quellen zu überfordern.

    Am schnellsten führt gezieltes Nachfragen (Problemerfassung) und direkte und konkrete Beantwortung der konkret gestellten Frage zum Ziel. Der/die Fragende will keine Fragen beantwortet haben, die nicht gestellt wurden - auch, wenn der/die Helfende (beinahe ganz sicher) zu wissen glaubt, dass (genau diese) Folgefragen kommen werden.


    Wenn eine Frage missverständlich gestellt ist (oder sich zig Antwortmöglichkeiten ergeben), ist es sinnvoller, durch gezieltes Nachfragen Klarheit über den Sachverhalt und die (eigentliche) Fragestellung zu schaffen und dann eine (dann auch hilfreiche) Antwort zu geben.

    "Frust schieben" ist zwar sehr nachvollziehbar, erzeugt aber nur neuen Frust und ist am Ende nur Zeitverschwendung (für beide Seiten) - und beantwortet keine einzige Frage.

    Ich hoffe nicht, dass du glaubst, ich täte das, um dich zu ärgern. Da fielen mir wirklich unterhaltsamere und weniger anstrengende Beschäftigungen ein...
    ;)