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Hinweise für Kleinunternehmer |
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Beispiele zur Vorgehensweise bei Kleinunternehmern (ab WJ 2025) Position 236 im Formular Die Standard-KU-Konten (z. B. 8192 / 4184/ 4184 SKR03/04/42) besitzen im Programm zunächst keine Zuordnung zur USt-Erklärungsposition 236. Die Nutzung der Standard-KU-Konten in Verbindung mit der USt-Erklärungsposition 236 ist aber nur dann sinnvoll, wenn sämtliche Kleinunternehmer-Erlöse ausschließlich auf diese Konten gebucht wurden. Eine kontenbasierte Ermittlung des Gesamtumsatzes ist nur dann korrekt möglich,wenn die Erlöse vollständig und eindeutig über die entsprechend gekennzeichneten KU-Konten erfasst werden. In diesem Fall sollte die das Ankreuzfeld berechnen aktiviert werden und mit dem Schalter Einstellen das Ankreuzfeld Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl-Zuordnung 236, wie z.B. dem Konto 8192/4184/4184 (SKR03/04/42) berechnen ebenfalls aktiviert werden. Das Programm bietet dann an, die entsprechende Zuordnung bei dem Konto und für das entsprechende Jahr in der Kontenverwaltung vorzunehmen. Falls noch weitere Konten bestehen, muss dies manuell in der Kontenverwaltung in der Spalte UStErkl-Pos. erfolgen. Für alle anderen Fälle gelten die nachfolgenden Hinweise:
Fall 1: Der Gesamtumsatz wurde manuell ermittelt Typische Situation
Vorgehensweise
Typische Situation
Vorgehensweise
Das Programm ermittelt den Gesamtumsatz automatisch und korrigiert ihn über Abzüge.
Abzugsoptionen (Schalter Einstellen …) Bestimmte Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, zählen jedoch nicht zum Gesamtumsatz Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen Nicht zum Gesamtumsatz gehörend, z. B.:
Private KFZ-Nutzung In der Regel nicht Bestandteil des Gesamtumsatzes nach § 19 UStG. Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen Ebenfalls nicht Teil des maßgeblichen Gesamtumsatzes, z. B.:
Umsatzsteuerpositionen abziehen In diesem Feld können Positionen der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, Beispiel 286;287 (z. B. steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht zur KU-Grenze zählen) Hinweise
Ermöglicht gezielte Korrekturen ohne Umbuchungen.
Steuerbeträge aus früheren Jahren mit Regelbesteuerung Wenn im aktuellen Jahr noch USt/VSt aus Vorjahren mit Regelbesteuerung enthalten ist, Mögliche Ursachen
Lösung zu 2.
Ab 2025: Ermittlung ausschließlich über Konten mit Position 236 Option: „Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl.-Zuordnung 236 berechnen“ Funktionsweise
Automatische Aktivierung
Unterstützung
Wann ist diese Option sinnvoll? Wenn:
Nicht empfohlen, wenn:
Wichtiger Hinweis zu Sonderfällen (Regelbesteuerung / Kleinunternehmer) Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung und ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung im laufenden Wirtschaftsjahr können nicht gleichzeitig automatisch ermittelt werden. Hintergrund
Was wird unterstützt? Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung im laufenden Wirtschaftsjahr. Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung (Nachläufer)
Was wird nicht automatisch unterstützt? Gleichzeitige automatische Ermittlung beider Fälle (d. h. Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung und Wechsel zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr) In diesem Fall ist eine vollautomatische Berechnung nicht vorgesehen.
Vorgehensweise bei Kombination beider Sachverhalte Tritt diese seltene Konstellation auf, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Hinweis zur Praxis Diese Konstellation ist selten, da der Wechsel zur Regelbesteuerung üblicherweise zum Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgt.
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