Hinweise für Kleinunternehmer

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Beispiele zur Vorgehensweise bei Kleinunternehmern (ab WJ 2025)

Position 236 im Formular
Position 236 enthält den Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG
(d. h. die Umsätze nach § 19 Abs. 1 UStG, die für die Kleinunternehmergrenze relevant sind).

Die Standard-KU-Konten (z. B. 8192 / 4184/ 4184 SKR03/04/42) besitzen im Programm zunächst keine Zuordnung zur USt-Erklärungsposition 236.
Eine automatische Ermittlung des Gesamtumsatzes über diese Konten erfolgt daher erst, wenn die Zuordnung 236 explizit aktiviert oder automatisch angelegt wurde.

Die Nutzung der Standard-KU-Konten in Verbindung mit der USt-Erklärungsposition 236 ist aber nur dann sinnvoll, wenn sämtliche Kleinunternehmer-Erlöse ausschließlich auf diese Konten gebucht wurden.

Eine kontenbasierte Ermittlung des Gesamtumsatzes ist nur dann korrekt möglich,wenn die Erlöse vollständig und eindeutig über die entsprechend gekennzeichneten KU-Konten erfasst werden. In diesem Fall sollte die das Ankreuzfeld berechnen aktiviert werden und mit dem Schalter Einstellen das Ankreuzfeld Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl-Zuordnung 236, wie z.B. dem Konto 8192/4184/4184 (SKR03/04/42) berechnen ebenfalls aktiviert werden. Das Programm bietet dann an, die entsprechende Zuordnung bei dem Konto und für das entsprechende Jahr in der Kontenverwaltung vorzunehmen. Falls noch weitere Konten bestehen, muss dies manuell in der Kontenverwaltung in der Spalte UStErkl-Pos. erfolgen.

Für alle anderen Fälle gelten die nachfolgenden Hinweise:

 

Fall 1: Der Gesamtumsatz wurde manuell ermittelt

Typische Situation

Es wurden ausschließlich steuerfreie Umsätze gebucht.
Den verwendeten Erlöskonten ist keine USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet.

Vorgehensweise

Deaktivieren Sie den Schalter „berechnen“ für das aktuelle Wirtschaftsjahr.
Tragen Sie den ermittelten Gesamtumsatz manuell in das Eingabefeld links daneben ein.

 

1.Fall 2: Es wurden nur steuerfreie Umsätze gebucht, aber ohne KU-Konto

Typische Situation

Es wurden nur steuerfreie Erlöse gebucht.
Die Buchungen erfolgten auf allgemeinen Erlöskonten
(z. B. 8000er-Konten).
Es wurde kein spezielles KU-Konto verwendet.

Vorgehensweise

Lassen Sie den Schalter „berechnen“ aktiviert.
Nutzen Sie ggf. die Option „Umsatzsteuerpositionen abziehen“, um
Umsätze zu korrigieren, die nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG gehören
(z. B. Positionen 286;287).

Das Programm ermittelt den Gesamtumsatz automatisch und korrigiert ihn über Abzüge.

 

Abzugsoptionen (Schalter Einstellen …)

Bestimmte Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, zählen jedoch nicht zum Gesamtumsatz
im Sinne der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und können daher ausgeschlossen werden.

Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen

Nicht zum Gesamtumsatz gehörend, z. B.:

Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen
Entnahme von Anlagevermögen ins Privatvermögen

Private KFZ-Nutzung

In der Regel nicht Bestandteil des Gesamtumsatzes nach § 19 UStG.

Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen

Ebenfalls nicht Teil des maßgeblichen Gesamtumsatzes, z. B.:

unentgeltliche Wertabgaben
private Nutzung betrieblicher Leistungen

 

Umsatzsteuerpositionen abziehen

In diesem Feld können Positionen der Umsatzsteuererklärung angegeben werden,
deren Werte vom ermittelten Gesamtumsatz abgezogen werden sollen.

Beispiel

286;287

(z. B. steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht zur KU-Grenze zählen)

Hinweise

Mehrere Positionen mit Semikolon trennen
Keine Leerzeichen erforderlich
Buchungen bleiben unverändert

Ermöglicht gezielte Korrekturen ohne Umbuchungen.

 

Steuerbeträge aus früheren Jahren mit Regelbesteuerung

Wenn im aktuellen Jahr noch USt/VSt aus Vorjahren mit Regelbesteuerung enthalten ist,
kann ELSTER bei Kleinunternehmern eine Fehlermeldung ausgeben.

Mögliche Ursachen

Buchungen wurden versehentlich mit Steuer erstellt → Korrektur erforderlich
Umsätze betreffen Vorjahre mit Regelbesteuerung → Sonderfall

 

Lösung zu 2.

Aktivieren Sie „Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln“.
Die Beträge werden automatisch saldiert und korrekt in die Erklärung übernommen.

 

Ab 2025: Ermittlung ausschließlich über Konten mit Position 236

Option: „Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl.-Zuordnung 236 berechnen“

Funktionsweise

Es werden nur Erlöse aus Konten berücksichtigt, denen die
USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet ist, z. B.:
SKR03: 8192
SKR04/42: 4184
Andere Erlöskonten bleiben unberücksichtigt.
Es erfolgt keine weitere Berechnung oder Kürzung.

 

Automatische Aktivierung

Ist dem Standard-KU-Konto bereits Position 236 zugeordnet, wird diese Option automatisch aktiviert.

 

Unterstützung

Fehlt die Zuordnung, bietet das Programm an, sie automatisch anzulegen.

 

Wann ist diese Option sinnvoll?

Wenn:

KU-Umsätze konsequent über das KU-Konto gebucht werden
eine direkte, kontenbasierte Übernahme gewünscht ist

Nicht empfohlen, wenn:

KU-Umsätze auf verschiedenen Erlöskonten verteilt sind
ältere oder gemischte Buchungssysteme verwendet werden

 

Wichtiger Hinweis zu Sonderfällen (Regelbesteuerung / Kleinunternehmer)

Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung und ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung im laufenden Wirtschaftsjahr können nicht gleichzeitig automatisch ermittelt werden.

Hintergrund
Diese beiden Sachverhalte folgen unterschiedlichen steuerlichen Zeit- und Zuordnungslogiken und lassen sich ohne eine vollständige periodenbezogene Belegzuordnung nicht zuverlässig automatisieren.

 

Was wird unterstützt?

Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung im laufenden Wirtschaftsjahr.
Dieser Fall kann über die Dialogeinstellung „Datum des Wechsels“ abgebildet werden.
Umsätze vor (ohne Regelbesteuerung) und nach dem Wechsel (mit Regelbesteuerung) berücksichtigt, das Elster in diesem Fall auch Positionen mit Regelbesteuerung zulässt.

Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung (Nachläufer)
Diese werden ausschließlich über die Kleinunternehmer-Programmberechnung ermittelt (z. B. über die Option „Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln“).

 

Was wird nicht automatisch unterstützt?

Gleichzeitige automatische Ermittlung beider Fälle (d. h. Erlöse aus Vorjahren mit Regelbesteuerung und Wechsel zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr)

In diesem Fall ist eine vollautomatische Berechnung nicht vorgesehen.

 

Vorgehensweise bei Kombination beider Sachverhalte

Tritt diese seltene Konstellation auf, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Beschränkung auf einen automatischen Mechanismus (entweder Wechsel im Jahr oder Vorjahreserlöse)
oder manuelle Anpassung der betroffenen Werte gemäß den ermittelten Beträgen

 

Hinweis zur Praxis

Diese Konstellation ist selten, da der Wechsel zur Regelbesteuerung üblicherweise zum Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgt.