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KU-Gesamtumsatz:
Veräußerung und Entnahme von Anlagevermögen: Wird nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet. Hierzu zählen insbesondere: Der Verkauf von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Fahrzeuge), Entnahmen von Anlagevermögen in das Privatvermögen. Diese Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, sind jedoch für die Beurteilung des Gesamtumsatzes nach § 19 UStG nicht relevant und werden daher nicht berücksichtigt.
Private KFZ-Nutzung: Wird in der Regel nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet. Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs stellt keine umsatzsteuerlich relevante Leistung im Sinne des § 19 UStG dar und wird daher bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes normalerweise außer Ansatz gelassen.
Sonstige Sach-Nutzungs- und Leistungsentnahmen: Werden in der Regel nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet. Hierzu zählen z. B.: Private Nutzung betrieblicher Leistungen. Unentgeltliche Wertabgaben. Diese Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, sind jedoch nicht Bestandteil des für die Kleinunternehmerregelung maßgeblichen Gesamtumsatzes.
Hinweise: Link.
Umsatzsteuerpositionen abziehen: In diesem Eingabefeld können Positionen der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, deren Werte vom ermittelten Gesamtumsatz abgezogen werden sollen. Beispiel: 286;287 (z. B. steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gehören) Eingabeformat: Mehrere Positionen sind durch Semikolon (;) zu trennen. Leerzeichen sind nicht erforderlich. Diese Funktion ermöglicht eine gezielte Korrektur des Gesamtumsatzes, ohne dass Buchungen geändert werden müssen.
Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln: Sofern Umsatzsteuer/Vorsteuer aus Erfolgkonten ermittelt wird, gibt Elster bei KU eine Fehlermeldung aus (Ausnahme: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Die Buchungen wurden versehentlich mit Steuern erstellt: Es ist eine Korrektur notwendig. 2) Die Buchungen behandeln Umsätze aus Vorjahren mit Regelbesteuerung: Mit dem Ankreuzfeld Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln können die Werte automatisch saldiert und in die Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.
Ab 2025: Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl-Zuordnung 236 berechnen (z. B. 8192/4184/4184 SKR03/04/42) Mit dieser Option kann die Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsätze ab 2025 ausschließlich auf explizit gekennzeichnete KU-Konten beschränkt werden. Funktionsweise: Ist diese Option aktiviert, werden nur Werte aus Konten berücksichtigt, denen in der Kontenverwaltung die USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet ist, z. B.: SKR03: Konto 8192 – Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG SKR04: Konto 4184 – Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG Andere Erlöskonten ohne diese Zuordnung werden in diesem Modus nicht in die KU-Ermittlung einbezogen. Eine zusätzliche Berechnung oder Kürzung findet in diesem Fall nicht statt.
Automatische Aktivierung Wird beim Öffnen der Einstellungen festgestellt, dass dem Standard-KU-Konto (8192/4184) bereits die USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet ist, wird diese Option automatisch aktiviert. Damit wird sichergestellt, dass bei konsequenter Nutzung des KU-Kontos keine weitere Ermittlung erforderlich ist.
Unterstützung beim Aktivieren Wird die Option manuell aktiviert und die erforderliche USt-Erkl.-Zuordnung 236 ist noch nicht vorhanden, bietet das Programm an, die Zuordnung automatisch zu erstellen. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich für das betroffene KU-Konto und kann bei Bedarf jederzeit in der Kontenverwaltung angepasst werden.
Wann ist diese Option sinnvoll? Diese Einstellung ist besonders geeignet, wenn: Die KU-Umsätze konsequent auf dem KU-Konto (z. B. 8192/4184) gebucht werden, und eine direkte, kontenbasierte Übernahme der Werte gewünscht ist.
Wann besser deaktiviert lassen? Wenn KU-Umsätze nicht eindeutig oder gemischt auf verschiedenen Erlöskonten gebucht werden (z. B. 8000er-Konten oder ältere KU-Konten), sollte diese Option deaktiviert bleiben. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung weiterhin über die allgemeine Logik (Gesamtumsätze ermitteln und ggf. Abzüge berücksichtigen).
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