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KU-Gesamtumsatz:

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Veräußerung und Entnahme von Anlagevermögen: Wird nicht zum Gesamtumsatz gerechnet.

 

Private KFZ-Nutzung: Wird normalerweise nicht zum Gesamtumsatz gerechnet.

 

Sonstige Sach-Nutzungs- und Leistungsentnahmen: Wird normalerweise nicht zum Gesamtumsatz gerechnet.

 

Hinweise: Link.

 

Umsatzsteuerpositionen abziehen:

Im Eingabefeld können Formularpositionen der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, die vom Gesamtumsatz abgezogen werden sollen, z.B. die Positionen 286 und 287 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nicht zum Gesamtumsatz KU gehörend).

Die Werte müssen durch ein Semikolon getrennt werden.

 

Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln:

Sofern Umsatzsteuer/Vorsteuer aus Erfolgkonten ermittelt wird, gibt Elster bei KU eine Fehlermeldung aus (Ausnahme: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens).

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Die Buchungen wurden versehentlich mit Steuern erstellt: Es ist eine Korrektur notwendig.

2) Die Buchungen behandeln Umsätze aus Vorjahren mit Regelbesteuerung: Mit dem Ankreuzfeld Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln können die Werte automatisch saldiert und in die Umsatzsteuererklärung  eingetragen werden.