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KU-Gesamtumsatz:

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Veräußerung und Entnahme von Anlagevermögen:

Wird nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet.

Hierzu zählen insbesondere:

Der Verkauf von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Fahrzeuge),

Entnahmen von Anlagevermögen in das Privatvermögen.

Diese Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, sind jedoch für die Beurteilung des Gesamtumsatzes nach § 19 UStG nicht relevant und werden daher nicht berücksichtigt.

 

Private KFZ-Nutzung:

Wird in der Regel nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet.

Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs stellt keine umsatzsteuerlich relevante Leistung im Sinne des § 19 UStG dar und wird daher bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes normalerweise außer Ansatz gelassen.

 

Sonstige Sach-Nutzungs- und Leistungsentnahmen:

Werden in der Regel nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gerechnet.

Hierzu zählen z. B.:

Private Nutzung betrieblicher Leistungen.

Unentgeltliche Wertabgaben.

Diese Vorgänge erhöhen zwar den Gewinn, sind jedoch nicht Bestandteil des für die Kleinunternehmerregelung maßgeblichen Gesamtumsatzes.

 

Hinweise: Link.

 

Umsatzsteuerpositionen abziehen:

In diesem Eingabefeld können Positionen der Umsatzsteuererklärung angegeben werden, deren Werte vom ermittelten Gesamtumsatz abgezogen werden sollen.

Beispiel: 286;287

(z. B. steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht zum Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung gehören)

Eingabeformat:

Mehrere Positionen sind durch Semikolon (;) zu trennen.

Leerzeichen sind nicht erforderlich.

Diese Funktion ermöglicht eine gezielte Korrektur des Gesamtumsatzes, ohne dass Buchungen geändert werden müssen.

 

Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln:

Sofern Umsatzsteuer/Vorsteuer aus Erfolgkonten ermittelt wird, gibt Elster bei KU eine Fehlermeldung aus (Ausnahme: Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens).

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Die Buchungen wurden versehentlich mit Steuern erstellt: Es ist eine Korrektur notwendig.

2) Die Buchungen behandeln Umsätze aus Vorjahren mit Regelbesteuerung: Mit dem Ankreuzfeld Steuerbeträge mit Regelbesteuerung aus früheren Jahren ermitteln können die Werte automatisch saldiert und in die Umsatzsteuererklärung  eingetragen werden.

 

 

Ab 2025: Werte nur aus Konten mit der USt-Erkl-Zuordnung 236 berechnen (z. B. 8192/4184/4184 SKR03/04/42)

Mit dieser Option kann die Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsätze ab 2025 ausschließlich auf explizit gekennzeichnete KU-Konten beschränkt werden.

Funktionsweise:

Ist diese Option aktiviert, werden nur Werte aus Konten berücksichtigt, denen in der Kontenverwaltung die USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet ist, z. B.:

SKR03: Konto 8192 – Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

SKR04: Konto 4184 – Steuerfreie Erlöse Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Andere Erlöskonten ohne diese Zuordnung werden in diesem Modus nicht in die KU-Ermittlung einbezogen.

Eine zusätzliche Berechnung oder Kürzung findet in diesem Fall nicht statt.

 

Automatische Aktivierung

Wird beim Öffnen der Einstellungen festgestellt, dass dem Standard-KU-Konto (8192/4184) bereits die USt-Erklärungsposition 236 zugeordnet ist, wird diese Option automatisch aktiviert.

Damit wird sichergestellt, dass bei konsequenter Nutzung des KU-Kontos keine weitere Ermittlung erforderlich ist.

 

Unterstützung beim Aktivieren

Wird die Option manuell aktiviert und die erforderliche USt-Erkl.-Zuordnung 236 ist noch nicht vorhanden, bietet das Programm an, die Zuordnung automatisch zu erstellen.

Die Zuordnung erfolgt ausschließlich für das betroffene KU-Konto und kann bei Bedarf jederzeit in der Kontenverwaltung angepasst werden.

 

Wann ist diese Option sinnvoll?

Diese Einstellung ist besonders geeignet, wenn:

Die KU-Umsätze konsequent auf dem KU-Konto (z. B. 8192/4184) gebucht werden, und eine direkte, kontenbasierte Übernahme der Werte gewünscht ist.

 

Wann besser deaktiviert lassen?

Wenn KU-Umsätze nicht eindeutig oder gemischt auf verschiedenen Erlöskonten gebucht werden (z. B. 8000er-Konten oder ältere KU-Konten), sollte diese Option deaktiviert bleiben.

In diesem Fall erfolgt die Ermittlung weiterhin über die allgemeine Logik (Gesamtumsätze ermitteln und ggf. Abzüge berücksichtigen).