GoBD und Umsatzsteuervoranmeldung

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Durch das aktuelle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff  (GoBD) haben sich einige Änderungen ergeben.

 

Die Festschreibung von im Stapel(=vorläufige Buchungen) vor-erfassten Buchungen zu unbaren Geschäftsvorfällen muss spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats erfolgen.

So ist die die Buchführung für den Monat Januar beispielsweise spätestens zum Ende des Folgemonats (28.02.) festzuschreiben.

In der Praxis bedeutet dies in der Regel eine Festschreibung im Rahmen einer monatlichen UStVA.

Bare Geschäftsvorfälle (Kassenbuch) sollten täglich festgeschrieben werden.

 

Die Festschreibung geschieht im Programm durch das Ausbuchen in das Journal (=endgültige Buchungen).

Danach können die betroffenen Buchungen nur noch storniert werden, bzw. Änderungen nur noch über ein Storno der Buchung und nachträglicher Kopie erfolgen, also über im Journal (=endgültige Buchungen) dokumentierte Vorgänge.

Das Datum der Festschreibung ist bei einer steuerlichen Außenprüfung einsehbar.

 

Änderungen im Programm (Buchungen ab dem 2016):

Vor der Übermittlung der UStVA bei Buchungen ab dem Jahr 2016 ermittelt das Programm, ob  für den aktuellen Auswertungszeitraum oder vorherige Abgabezeiträume im gleichen Jahr noch Buchungen im Stapel(=vorläufige Buchungen) vorhanden sind.

Für die Übermittlung ist in diesem Fall die Festschreibung der Daten notwendig.

Bei einer Übermittlung ohne Festschreibung wird der Vorgang protokolliert.

Es kann optional ein Zusatz, z.B. eine Erläuterung eingetragen werden, die im Prüfungsprotokoll erscheinen soll.

Die Kontrollfunktion ist konfigurierbar.

 

Zum Festschreiben noch im Stapel befindlicher Buchungen, lesen Sie bitte hier nach.

 

Hinweis: Nach erfolgter Abgabe der UStVA können die übermittelten Monate gegen Änderungen gesperrt werden.

Die Monatssperre lässt sich wieder rückgängig machen, solange das Jahr noch nicht abgeschlossen wurde.

Sofern die Eröffnungsbuchungen im Januar (bzw. bei abweichendem WJ, dem Startmonat) noch nicht feststehen, sollte dieser Monat noch nicht abgeschlossen werden