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Auftragsverarbeitungsauftrag (AV-Vertrag) |
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Frage: Ist der Abschluss eines AV-Vertrags notwendig?
Antwort: Nein.
Unsere Software ist eine rein lokal installierte Desktop-Anwendung. Die Verarbeitung sämtlicher Daten erfolgt ausschließlich auf dem Endgerät des Kunden.
Wir als Softwareanbieter haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten, insbesondere nicht auf personenbezogene oder sensible Daten, wie z. B. Kunden/- oder Patientendaten.
Es erfolgt keine Speicherung, Übertragung oder Weiterverarbeitung der Daten durch uns. Ebenso bieten wir keine Cloud-Dienste, Fernwartung oder Online-Synchronisierung an.
Aus diesem Grund liegt keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nicht erforderlich.
Personenbezogene Daten werden dort von Ihnen erfasst und verwaltet. Lesen Sie dazu auch die Hinweise im Abschnitt 'Hinweise zu Datenschutz-Maßnahmen, die Sie bei der Nutzung von Taxpool-Buchhalter in Ihrer Firma treffen können:' in http://www.taxpool.net/ergaenzende-datenschutzhinweise.html Beachten Sie auch folgende neuen Datenschutzfunktionen: Optionale Protokolldatei für Änderungen an Personendaten. Auskunftsfunktion für Personendaten.
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