Ich kann mich nicht erinnern, in irgendeinem Gesetz oder irgendeiner Norm eine Vorschrift zur Platzierung von QR Codes auf Rechnungen gelesen zu haben.
Und nein, rein technisch betrachtet hätte ein Vorlageneditor so rein gar keine Grenzen, außer die, die vom Entwickler gesteckt werden.
Ich habe die Aufteilung sehr wohl verstanden (es wird ja auch oft genug von euch darauf hingewiesen)
Ich hatte allerdings gar keinen Verbesserungsvorschlag im Sinn, sondern habe lediglich auf einen Beitrag geantwortet. Ob es nun der erste oder vierte Beitrag im Thread war, ist doch völlig unerheblich.
Ich verstehe nicht, warum sich compliance und usability gegenseitig ausschließen müssen.
Im Gegenteil fördert eine gute intuitive Benutzbarkeit sogar die Einhaltung der Richtlinien, denn eine Software kann ja pauschal nicht von sich aus eine Norm einhalten. Die Norm gilt für das, was der Anwender damit tut.
Ich nutze Taxpool tatsächlich auch nach so langer Zeit nur deswegen, weil die Buchhaltungsfunktionen hervorragend sind und das zu einem vernünftigen Preis.
Ich verstehe auch, dass hier der Fokus liegt, und alles andere mehr oder weniger "Beiwerk" ist.
Ich würde mir ja nur wünschen, dass ihr einfach mal ehrlich damit umgeht, und ggf. sogar Dinge lieber gar nicht anstatt halbherzig implementiert.
Eine ordentliche Programmierschnittstelle z.B. würde all dies lösen, denn dann könnte die visuelle Erzeugung der Rechnung ganz bequem extern erledigt werden, von jemandem, der vielleicht weniger von Buchhaltung aber sehr viel mehr von Vorlageneditoren versteht, und ihr hättet jede Menge Zeit gespart.
Ich würde mich unendlich gerne an der Entwicklung von Erweiterungen für Taxpool beteiligen, aber leider geht das (noch) nicht.
Ich wünsche mir als Nutzer mehr Lösung und weniger Rechtfertigung.