Beiträge von jocast

    Hallo,

    ich habe eine Vorabausschüttung (KapG an Geser) wie folgt gebucht:

    #2870 Vorabausschüttung an #0755 Verbindlichkeiten Geser oGA i.H.d. Nettoauschüttungsbetrags und

    #2870 Vorabausschüttung an #1746 Verbindlichkeiten Einbehaltung i.H.d. Kapitalertragsteuer


    Das #2870 erscheint in der GuV als negativer Ertrag und mindert den Jahresüberschuss.

    Bei der Vorabausschüttung handelt es sich jedoch um Gewinnverwendung.


    Wie muss das #2870 zugeordnet werden, damit es den Jahresüberschuss nicht mindert?