Beiträge von JoeCool

    Ich arbeite nach Gewinnermittlungsmethode EÜR und bin daher verpflichtet, Einnahmen gem. § 11 Abs. 1 EStG im Zuflussjahr zu erfassen. Also Belegdatum = Datum der Geldflusses.

    Umsatzsteuer berechne ich nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung), führe in Rechnung gestellte USt daher zum Leistungsdatum ab.

    Mein Problem sind Ausgangsechnungen mit Leistungsdatum Dezember, aber Geldfluss (= Belegdatum) im Januar des folgenden Jahres. Bei der UStVA werden diese Rechnungen noch völlig korrekt im Dezember berücksichtigt, bei der Umsatzsteuererklärung jedoch offensichtlich nicht (trotz richtig gesetztem Leistungsdatum und Buchungsperiode), da das Belegdatum außerhalb des Wirtschaftsjahres liegt. Das Belegdatum auf Dezember zu verlegen wäre jedoch auch falsch, da diese Rechnungen dann von der Gewinnermittlung (EÜR) im falschen Zuflussjahr erfasst würden.

    Was mache ich da falsch? :/

    Ich verwende die Programmversion 15.25 (32 Bit).