Beiträge von Amateur

    Hallo,


    ich hab da was, was ich mir nicht erklären kann.

    Eine Rechnung im September geschrieben und eine Rechnung im Oktober geschrieben,

    das gleiche Erlöskonto und die gleiche Buchungsvorlage.

    Bei der einen Rechnung wurde die USt. auf das Kto. 1576 im Haben gebucht, bei der anderen

    Rechnung wurde die USt. auf das Kto. 1776 im Haben gebucht.

    Kontenrahmen SKR03.


    Wie kommt diese unterschiedliche Zuordnung zustande? :?:

    Gibt es evtl. unterschiedliche nach updates?


    Die Unterschiede zeigen sich in der BWA und EÜR.


    MfG

    Hallo Taxoloop,


    ich glaube die USTE bis zum 10.1.22 ist deshalb erforderlich, weil ich für das Jahr 2021

    eine UST von mehr als 1000 € zahlen muss.

    Da ich Jahre 2021 keine Vorauszahlungen leisten musste ist jetzt die USTE früher fällig.


    Danke nochmal für die Erklärungen

    Hallo Taxoloop,


    ich habe das gleiche Problem wie Klartexter.

    Ich war für 2021 von der USTVA befreit aufgrund von Corona UST unter 1000 € im Jahr 2020.

    Für 2021 muß ich eine Jahres UST Erklärung abgeben, bis zum 10.1.22.

    Da dies mit Taxpool nicht möglich ist habe ich mit dem FA gesprochen und eine

    Fristverlängerung bekommen.

    Vielleicht ist dies ja ein Sonderfall, aber das Finanzamt will eine Umsatzsteuererklärung für 2021

    normalerweise bis zum 10.1.2022 haben.


    Ich wünsche ein erfolgreiches und gesundes Jahr :thumbup: