Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Eine Erklärung dafür habe ich nicht, aber es hat geklappt.
Grüße ans Forum
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Eine Erklärung dafür habe ich nicht, aber es hat geklappt.
Grüße ans Forum
Es hat sich an dem Konto oder den Einstellungen ja nichts geändert.
Bei der einen Rechnung ist es so und bei der anderen so.
Die Rechnung wurde manuell erstellt, das ist richtig.
Es geht um die Buchung vom Bankkonto 1200
auf das Erlöskonto 8401 (selbst angelegtes Erlöskonto - von 8400 kopiert)
Hallo,
ich hab da was, was ich mir nicht erklären kann.
Eine Rechnung im September geschrieben und eine Rechnung im Oktober geschrieben,
das gleiche Erlöskonto und die gleiche Buchungsvorlage.
Bei der einen Rechnung wurde die USt. auf das Kto. 1576 im Haben gebucht, bei der anderen
Rechnung wurde die USt. auf das Kto. 1776 im Haben gebucht.
Kontenrahmen SKR03.
Wie kommt diese unterschiedliche Zuordnung zustande?
Gibt es evtl. unterschiedliche nach updates?
Die Unterschiede zeigen sich in der BWA und EÜR.
MfG
Hallo Taxoloop,
ich glaube die USTE bis zum 10.1.22 ist deshalb erforderlich, weil ich für das Jahr 2021
eine UST von mehr als 1000 € zahlen muss.
Da ich Jahre 2021 keine Vorauszahlungen leisten musste ist jetzt die USTE früher fällig.
Danke nochmal für die Erklärungen
Hallo modular,
vielen Dank für den Hinweis, aber mit der Fristverlängerung ist alles im grünen Bereich.
Bis dann...
Hallo Taxoloop,
ich habe das gleiche Problem wie Klartexter.
Ich war für 2021 von der USTVA befreit aufgrund von Corona UST unter 1000 € im Jahr 2020.
Für 2021 muß ich eine Jahres UST Erklärung abgeben, bis zum 10.1.22.
Da dies mit Taxpool nicht möglich ist habe ich mit dem FA gesprochen und eine
Fristverlängerung bekommen.
Vielleicht ist dies ja ein Sonderfall, aber das Finanzamt will eine Umsatzsteuererklärung für 2021
normalerweise bis zum 10.1.2022 haben.
Ich wünsche ein erfolgreiches und gesundes Jahr