Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

Top  Previous  Next

Beispiele:

 

Selbständig nutzbar:

Einrichtungsgegenstände, z.B. Schreibtisch, Bürotuhl.

Faxgerät, Kopierer.

Kombigerät Scanner/Drucker.

Software, die als sogenanntes 'Trivialprogramm' (R 5.5 EStR) in die GWG-Grenze fällt.

Bücher, Fässer, Flaschen.

 

Nicht selbständig nutzbar:

Monitor, Drucker.

Software, die nicht als  'Trivialprogramm' (R 5.5 EStR) gilt oder über der GWG-Grenze liegt.

PKW-Anhänger.

Bestuhlung in Kinos und Theatern.