Nachricht, Sonstige Nachricht |
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Damit kann eine allgemeine Nachricht oder formloser Antrag an das Finanzamt übermittelt werden, dazu auch. Es können zusätzlich auch Belege angehangen werden. Hinweis: Eine Antwort dazu kann nicht mit Elster abgerufen werden. Wichtig: Die Sonstige Nachricht sollte nur für Anträge und Mitteilungen, die weder einen Einspruch, eine Fristverlängerung noch eine Anpassung der Vorauszahlungen betreffen, verwendet werden.
Unter Ordnungsbegriff muss entweder die 13-stellige Steuernummer oder das Aktenzeichen angegeben werden. Im letzteren Fall erscheint ein Auswahldialog für das Zielbundesland. Das Aktenzeichen gilt nur im Zusammenhang mit Nachrichten zur Grundsteuer. Sie finden das Aktenzeichen auf Ihrem letzten Bescheid zur Feststellung des Einheitswerts, der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags oder dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Adressangaben: Bei natürlichen Personen ist die Angabe der 11-stelligen Identifikationsnummer notwendig.
Verwenden Sie entweder nur die Inlandsadresse oder eine evtl. Auslandsadresse, nicht beide Adressen.
Formular: Übersicht der Anhänge: Ordnungsbegriff #1: Hier kann ein Ordnungsbegriff für die Rückmeldung festgelegt werden. Ordnungsbegriff #2: Hier kann ein Ordnungsbegriff für die Druckausgabe festgelegt werden.
Dateianhang: Im linken Eingabefeld kann eine Bezeichnung des Dateiinhalts angegeben werden. Mit Datei öffnen wird die Datei ausgewählt. Sofern keine Dateianhänge angegeben werden, wird das Anhangsformular ignoriert. Hinweis: Die Dateianhänge werden derzeit noch nicht im DMS gesichert.
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