KFZ-Kosten, Fahrtkosten, KFZ private Nutzung |
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Alle Buchungen können in der Buchungsmaske Expertenmodus durchgeführt werden.
Private KFZ-Nutzung mit Steuer: (Soll) 1880 (SKR03) / 2130 (SKR04) Unentgeltliche Wertabgaben an (Haben) 8921 (SKR03) / 4645 (SKR04) Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
Private KFZ-Nutzung ohne Steuer: (Soll) 1880 (SKR03) / 2130 (SKR04) Unentgeltliche Wertabgaben an (Haben) 8924 (SKR03) / 4639 (SKR04) Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)
KFZ-Abschreibungen: Diese werden bei Benutzung der Anlagenverwaltung automatisch gebucht und erscheinen bei der Anlage EÜR in der Position 9925-130 (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Kfz)).
Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten ohne AfA und ohne Zinsen): (In der Anlage EÜR Position 9925-140). 4510 (SKR03) / 7685 (SKR04) Kfz-Steuer 4520 (SKR03) / 6520 (SKR04) Kfz-Versicherungen 4530 (SKR03) / 6530 (SKR04) Laufende Kfz-Betriebskosten 4540 (SKR03) / 6540 (SKR04) Kfz-Reparaturen 4550 (SKR03) / 6550 (SKR04) Garagenmiete 4560 (SKR03) / 6580 (SKR04) Mautgebühren 4570 (SKR03) / 6560 (SKR04) Mietleasing Kfz 4580 (SKR03) / 6570 (SKR04) Sonstige Kfz-Kosten 4590 (SKR03) / 6590 (SKR04) Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge Hinweis: Die Zuordnungen dazu wurden in 2013 geändert.
Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich): Bei EÜR (In der Anlage EÜR Position 9925-142): (Soll) Konto 1800 (SKR03) / 2100 (SKR04) Privatentnahmen an (Haben) 4680 (SKR03) / 6690 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben)
Bei Bilanzierung: (Soll) Konto 4679 (SKR03) / 6689 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil) an (Haben) 4680 (SKR03) / 6690 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben)
Mindestens abziehbare Kraftfahrzeugkosten Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Pendlerpauschale); Familienheimfahrten: Bei EÜR (In der Anlage EÜR Position 9925-176): (Soll) Konto 4678 (SKR03) / 6688 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil) an (Haben) 1800 (SKR03) / 2100 (SKR04) Privatentnahmen
Bei Bilanzierung: (Soll) Konto 4678 (SKR03) / 6688 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil) an (Haben) 4679 (SKR03) / 6689 (SKR04) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil)
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