Importeinstellungen #2

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Belegtext erstellen, wenn Belegnummer und Belegzähler zugewiesen wurden.

Überschreibt evtl. ein bestehendes Belegtext-Importfeld:

 

Sofern den Programmdatenfeldern:

Belegzähler (=Zahl im Belegtext, z.B. 100)

und

Belegkreis (=Name des Belegkreises, z.B. 'Bank')

Werte zugewiesen werden, geht das Programm davon aus, dass der endgültige Belegtext anhand der beiden Werte erstellt werden kann und überschreibt den ursprünglich importierten Wert von

Belegtext: (=Der endgültige Belegtext, z.B. 'Bank-100')

sofern dieser auch zugewiesen wurde.

In diesem Fall steht der ursprüngliche Belegtext nicht mehr für die abschliessende Belegnummerierung mit der Einstellung Beleg unverändert übernehmen zur Verfügung.

 

 

Bei Angabe einer EU-Landeskennung einen MOSS-Steuersatz zuweisen:

Sofern m Datenfeld

ISO3166-Landescode (2-oder 3-stellig)

übergeben wird, wird von einem MOSS-Steuersatz ausgegangen, normalerweise ist diese Einstellung deaktiviert, bitte lesen Sie dazu hier nach.