Hinweise zum Import bei bestimmten Konten und Steuersätzen

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Steuersatz:

Importkonto:

Hinweise:

MOSS

Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der MOSS-Steuersatz zugewiesen ist, wie z.B.

8331/4331 (SKR03/04)

Der Steuersatz wird erkannt, egal ob ein Steuerschlüssel angegeben wird oder nicht.

 

Sofern dem Konto direkt eine EU-Kennung zugewiesen wurde (in der Kontenverwaltung wurde ein spezielles Konto für ein bestimmtes EU-Land angelegt), muss beim Import keine Kennung übergeben werden, ansonsten muss im Datenfeld

ISO3166-Landescode (2-oder 3-stellig)

ein gültiger Wert übergeben werden.

 

Wird das Datenfeld

EU-Steuersatz (%)

nicht importiert, muss der Steuersatz im Datenfeld

Steuersatz (%)

übergeben werden.

Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein MOSS-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 8200/4200 (SKR03/04).

Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein Steuerschlüssel angegeben wird (44 oder 280) oder es sich um ein DATEV-Automatikkonto handelt und die Importeinstellungen DATEV-Automatik nutzen aktiviert werden

 

Ausnahme: Die Importeinstellung Bei Angabe einer EU-Landeskennung einen MOSS-Steuersatz zuweisen. In diesem Fall wird bei Angabe einer EU-Landeskennung von einem MOSS-Steuersatz ausgegangen.

 

Im Datenfeld

ISO3166-Landescode (2-oder 3-stellig)

muss ein gültiger Wert übergeben werden.

 

Wird das Datenfeld

EU-Steuersatz (%)

nicht importiert, muss der Steuersatz im Datenfeld

Steuersatz (%)

übergeben werden.

§13b Erhaltene Leistungen

Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der §13b-Steuersatz sowie die zusätzliche Zuordnung zu

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)

Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)

Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

zugewiesen ist, wie z.B.

3123/5923 (SKR03/04).

Der Steuersatz und die die zusätzliche Zuordnung werden erkannt, egal ob ein Steuerschlüssel angegeben wird oder nicht.

 

Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein  §13b-Steuersatz-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 3100/5900 (SKR03/04).

Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein neuer (3 oder vierstelliger) Steuerschlüssel angegeben wird:

 

Sachverhalt:

Alter Schlüssel (19%/7%):

Neuer Schlüssel (19%/7%):

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)

94/91

506/507

Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)

94/91

511/512

Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

94/91

521/522


19%/7% Ohne Vorsteuer:

19%/7% Ohne Vorsteuer:

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers(§ 13b Abs. 1 UStG)

95/92

6506/6507

Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG)

95/92

6511/6512

Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

95/92

6521/6522

 

EU-Erwerb

Ein Konto, das im Kontenrahmen existiert und dem der EU-Erwerbs-Steuersatz zugewiesen ist, wie z.B.

3425/5425 (SKR03/04)

Der Steuersatz wird erkannt, wenn ein Steuerschlüssel angegeben wird oder es sich um ein DATEV-Automatikkonto handelt und die Importeinstellungen DATEV-Automatik nutzen aktiviert werden

Ein Konto, das nicht im Kontenrahmen existiert oder dem kein EU-Erwerbs-Steuersatz zugewiesen ist, z.B. 3200/5200 (SKR03/04).

Der Steuersatz wird nur erkannt, wenn ein neuer (3 oder vierstelliger) Steuerschlüssel angegeben wird.