Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Top  Previous  Next

Aus der E-Bilanz-Dokumentation nachfolgende Info zum Übergangsgewinn/Übergangsverlust:

"

Der Betriebsvermögensvergleich (Gewinnermittlung §§ 4 Abs. 1, 5 EStG) und die Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG) unterscheiden sich in ihrem System und können daher zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen. Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sind daher Gewinnkorrekturen erforderlich, damit der Gesamtgewinn des Betriebs zutreffend erfasst wird. Der Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung erfordert daher, dass Betriebsvorgänge, die bisher nicht berücksichtigt worden sind, beim ersten Betriebsvermögensvergleich berücksichtigt werden. Angaben in diesem Bereich sind nur zulässig beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung. Erfolgte der Wechsel der Gewinnermittlungsart aufgrund einer Betriebsaufgabe/-veräußerung, ist der Übergangsgewinn/-verlust als laufender Gewinn/Verlust dem Ergebnis der Einnahmenüberschussrechnung hinzuzurechnen.

"