Übergangsgewinn/verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

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Ein Übergangsgewinn oder Übergangsverlust beim Wechsel der Gewinnermittlungsart kann bei Einzelfirmen oder Personengesellschaften nach Auswahl des Eintrags Steuerliche Gewinnermittlung (Neben dem Feld Anzeige) manuell eingetragen werden (siehe nachfolgende Abbildung).

Die Berechnung kann in einer Fußnote erläutert werden.

 

uebergangsgewinn-verlust